Handelsdeal? Abkommen zwischen den USA und der EU

Das Europäische Parlament und der Rat erzielten am 20. Mai 2026 eine Einigung über den Vorschlag, Zollsenkungen für Einfuhren aus den USA umzusetzen. Das teilte der Rat in einer Pressemitteilung Handel EU-USA mit. Beide Institutionen müssen die Texte förmlich annehmen, bevor sie in Kraft treten können. Ab welchem Datum die Verordnung gilt, ist aktuell noch nicht bekannt. Die Einigung umfasst neben der Abschaffung von EU-Einfuhrzöllen einen Schutzmechanismus und die Einführung einer Sunset-Klausel (Verfallsklausel).
Die USA und die EU hatten sich am 27. Juli 2025 auf einen Deal verständigt und am 21. August 2025 eine gemeinsame Erklärung (Joint Statement) veröffentlicht.
Da die gemeinsame Erklärung jedoch nicht rechtsverbindlich ist, müssen beide Seiten die vereinbarten Punkte umsetzen.
Das Europäische Parlament (EP) hatte die Beratungen vor dem Hintergrund des Urteils des Supreme Courts und den neuen Zöllen zunächst unterbrochen.

Einfuhr US-Güter in die EU

EU schafft sämtliche Zölle auf US-amerikanische Industriegüter ab. Landwirtschaftliche und Fischereierzeugnisse – darunter Nüsse, Milchprodukte, frische und verarbeitete Obst- und Gemüsewaren, verarbeitete Lebensmittel, Saatgut, Sojaöl sowie Schweine- und Bisonfleisch – erhalten einen bevorzugten Marktzugang über Zollkontingente.
Update: Die EU setzt die Vereinbarung mit den USA mit den Verordnungen 2026/1455 und 2026/1461 um. Sie gelten seit 1. Juli 2026. Die EU schafft sämtliche Zölle auf US-amerikanische Industriegüter ab. Landwirtschaftliche und Fischereierzeugnisse – darunter Nüsse, Milchprodukte, frische und verarbeitete Obst- und Gemüsewaren, verarbeitete Lebensmittel, Saatgut, Sojaöl sowie Schweine- und Bisonfleisch – erhalten einen bevorzugten Marktzugang über Zollkontingente.

Weitere Informationen finden Sie bei Germany Trade & Invest.

Schutzmechanismus und Aussetzung

Die EU-Kommission kann die Anwendung der Verordnung ganz oder teilweise aussetzen, wenn EU-Produzenten durch eine erhebliche Zunahme der Einfuhren aus den USA ernsthafte Schäden entstehen oder zu entstehen drohen.
Ferner ist es möglich, die Zugeständnisse auszusetzen, wenn die USA ihren Teil der Gemeinsamen Erklärung nicht einhalten. Das betrifft unter anderem Zugeständnisse der EU bezüglich Stahl- und Aluminiumprodukten, falls die USA die Zölle auf Stahl- und Aluminiumderivate nicht bis zum 31. Dezember 2026 auf 15 Prozent reduzieren.

Sunset-Klausel

Die Einigung sieht die Einführung einer sogenannten Sunset-Clause vor: Die Verordnung tritt Ende 2029 außer Kraft, sofern die EU sie nicht verlängert. Die EU-Kommission erhält den Auftrag, die US-Einfuhren zu überwachen und regelmäßig darüber zu informieren.

Gegenseitige Verpflichtungen

Beide Seiten halten daran fest, den zollfreien Handel mit elektronischen Übertragungen beizubehalten und auch künftig auf die Erhebung entsprechender Zölle zu verzichten.

Abbau nichttarifärer Hemmnisse

Die USA und die EU verpflichten sich, zusammenzuarbeiten, um nichttarifäre Handelshemmnisse abzubauen oder zu beseitigen.
Beide Parteien wollen Normen für Kraftfahrzeuge gegenseitig anerkennen und die technische Zusammenarbeit zwischen Normungsorganisationen stärken. Ziel ist die Entwicklung gemeinsamer Standards in Schlüsselbranchen sowie die Erleichterung von Konformitätsbewertungen in weiteren Industriesektoren.
Ferner sollen regulatorische Hürden beim Handel mit Lebensmitteln und Agrarprodukten abgebaut werden.
Die EU erkennt an, dass bestimmte US-Rohstoffe kein relevantes Entwaldungsrisiko darstellen, und will daher Handelshemmnisse durch die EU-Entwaldungsverordnung vermeiden. Sie nimmt zudem die US-Bedenken zum CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ernst und strebt weitere Flexibilitäten für KMU an. Auch bei den Richtlinien zur unternehmerischen Nachhaltigkeit (CSDDD und CSRD) verpflichtet sich die EU, Belastungen für den transatlantischen Handel zu minimieren und Drittstaaten mit hohen Standards angemessen zu berücksichtigen.

Stärkung der Ursprungsregeln

Die USA und die EU beabsichtigen, klare Ursprungsregeln festzulegen, um sicherzustellen, dass die Vorteile des Abkommens ausschließlich beiden Vertragsparteien zugutekommen.
Quelle: Germany Trade and Invest

USA: Zölle auf Importe

Die US-Administration hat zahlreiche Zusatzzölle mit unterschiedlichen Begründungen in Kraft gesetzt. Dazu gehören unter anderem:
Ein Zusatzzoll in Höhe von zehn Prozent auf fast alle Waren, sofern nicht diese nicht bereits anderweitig durch Zusatzzölle erfasst werden. Dieser Zusatzzoll ist unabhängig vom Ursprung und wird seit dem 24. Februar 2026 auf Basis der Section 122 des Trade Act of 1974 erhoben. Die zehn Prozent werden zusätzlich zu den normalen Zöllen (MFN-Zöllen) des US-Zolltarifs erhoben.
Dieser Artikel enthält Informationen der IHK Magdeburg.