Ihre Meinung zählt: Wie stark belastet das Kassengesetz Ihr Unternehmen?

Seit der Einführung des „Kassengesetzes“ (dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen) im Jahr 2016 sehen sich viele Unternehmer bargeldintensiver Branchen mit erheblichen bürokratischen und finanziellen Belastungen konfrontiert. Diese reichen von der TSE (Technischen Sicherheitseinrichtung) über die Belegausgabepflicht (Bonpflicht) bis hin zur Kassennachschau und betrifft vor allem Einzelhändler und Gastronomen.
Der Gesetzgeber plant nun die Evaluierung des Kassengesetzes. Und um die entstandenen Umstellungsaufwendungen und die laufenden Aufwände für Unternehmen möglichst realitätsnah abzubilden, führen wir gemeinsam mit der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) eine Umfrage durch. Mit den Ergebnissen dieser Umfrage möchten wir fundierte Argumente für eine praxisnahe Überarbeitung des Kassengesetzes liefern. Ziel ist es, die berechtigten Interessen der Wirtschaft gegenüber der Politik zu vertreten – für mehr Rechtssicherheit, weniger Bürokratie und eine faire Balance zwischen Steuerkontrolle und unternehmerischer Freiheit!
Unsere herzliche Bitte daher: Bitte beteiligen Sie sich an der Umfrage! Hier geht es zum Fragebogen: Umfrage "Kassengesetz"
Im Fokus der Umfrage stehen:
  1. Technische Sicherheitseinrichtung (TSE):
    Die Pflicht zur Ausstattung elektronischer Kassensysteme mit einer zertifizierten TSE soll Manipulationen verhindern. In der Praxis bedeutet dies jedoch hohe Investitionskosten, laufende Wartung, technische Ausfälle und komplexe Anforderungen an die Datenarchivierung.
  2. Belegausgabepflicht:
    Seit dem 1. Januar 2020 müssen bei jedem Geschäftsvorgang Belege ausgestellt werden – unabhängig davon, ob der Kunde diesen wünscht. Dies führt zu einem enormen Papierverbrauch, zusätzlichem Zeitaufwand und Kosten für Drucker und Verbrauchsmaterialien.
  3. Kassennachschau durch das Finanzamt:
    Die Möglichkeit unangekündigter Kassennachschauen sorgt bei vielen Betrieben für Verunsicherung. Selbst kleinere formale Fehler können zu empfindlichen Sanktionen führen – obwohl keine betrügerische Absicht vorliegt.
Ihre Angaben bleiben selbstverständlich anonym. Die Auswertung erfolgt ausschließlich in aggregierter Form. Aufgrund der sehr kurzen Rückmeldefrist bitten wir Sie um Beteiligung bis zum 16. Juni 2025. Etwaige Fragen dazu beantworten wir Ihnen selbstverständlich gern. Gern können Sie den Link zur Umfrage mit ebenfalls betroffenen Geschäftspartnern teilen.