Prävention von Ladendiebstahl und Kriminalität im Einzelhandel
Ladendiebstahl ist für immer mehr Einzelhändler ein ernsthaftes Problem. Sie verursachen jährlich im deutschen Einzelhandel nach Zahlen des Handelsforschungsinstituts EHI (Bezugsjahr 2023) Schäden von rund 4,1 Milliarden Euro. In Sachsen-Anhalt verzeichnen wir in den vergangenen Jahren eine immens zunehmende Kriminalität im Einzelhandel. Ladendiebstähle sind mittlerweile leider alltägliche Vorkommnisse mit erheblichen negativen Folgen für die Einzelhändler, deren Mitarbeiter und die gesamte Gesellschaft.
Im Ergebnis von Gesprächen mit betroffenen Unternehmen und politischen Entscheidungsträgern sowie einer landesweiten Umfrage haben die Industrie- und Handelskammern (IHKn) in Sachsen-Anhalt Forderungen gegenüber der Politik adressiert und gemeinsam Lösungsansätze entwickelt. Diese und vor allem Maßnahmen zur Prävention und welche Rechte Sie als Betroffene haben, haben wir Ihnen in Zusammenarbeit mit den Polizeidirektionen und den Staatsanwaltschaften im Rahmen von diversen Veranstaltungen „Prävention gegen Ladendiebstahl und Kriminalität im Einzelhandel“ zusammengetragen und möchte diese hier mit Ihnen teilen.
Im Ergebnis von Gesprächen mit betroffenen Unternehmen und politischen Entscheidungsträgern sowie einer landesweiten Umfrage haben die Industrie- und Handelskammern (IHKn) in Sachsen-Anhalt Forderungen gegenüber der Politik adressiert und gemeinsam Lösungsansätze entwickelt. Diese und vor allem Maßnahmen zur Prävention und welche Rechte Sie als Betroffene haben, haben wir Ihnen in Zusammenarbeit mit den Polizeidirektionen und den Staatsanwaltschaften im Rahmen von diversen Veranstaltungen „Prävention gegen Ladendiebstahl und Kriminalität im Einzelhandel“ zusammengetragen und möchte diese hier mit Ihnen teilen.
Unterstützung und Merkblätter
Rechts finden Sie zum Download Informationen zur Prävention und zum korrekten Verhalten bei Ladendiebstählen und bei Fällen von Kriminalität im Einzelhandel. Neben den Kontaktdaten von Polizeiansprechpartnern in den Regionen des IHK-Bezirkes wird auch erläutert, was zu tun ist, wenn ein Diebstahl beobachtet und ein Ladendieb gefasst wird und welche Angaben für eine erfolgreiche Anzeigenverfolgung notwendig sind (inkl. Vorlagen für Anzeigen). Anmerkung: Einige der Unterlagen sind freundlicherweise von Kollegen anderer Bundesländer mit uns geteilt worden, gelten aber in Sachsen-Anhalt ohne Ausnahmen.
Ladengestaltung
- Der gesamte Laden sollte übersichtlich und einsehbar sein. Vermeiden Sie Nischen und Ecken. Verzichten Sie auf Raumteiler und Säulen soweit wie möglich. Spiegel können dabei helfen, den Laden besser einzusehen.
- Erhöhen Sie die Kassenzone und Ihr Büro und ordnen gefährdete Ware in Kassennähe an, um sie immer gut im Blick zu haben.
- Regale sollten nicht höher als 1,70 m sein.
- Stellen Sie Ihre Waren nicht in „Wühltischen“ aus.
- Hochwertige Waren gehören in eine Vitrine.
- Stellen Sie diebstahlgefährdete Artikel ausschließlich an der Kasse oder sonst nur die Hüllen aus (z. B. Parfüm).
- Schaffen Sie lediglich einen Kundenkundenausgang, deren Überwachung stets durch eine bestimmte Person erfolgt.
- Mit einer effektiven Ausleuchtung des Ladens schaffen Sie Transparenz und der Dieb fühlt sich nicht unbeobachtet.
- Trennen Sie Warenanliefer- und Warenlagerungszone, um Diebstahl durch Lieferanten zu vermeiden.
- Kameras sollten in Kopfhöhe installiert werden und mit ausreichender Auflösung arbeiten, damit eine Tätererkennung besser möglich wird.
- Investieren Sie in Kameratechnik mit möglichst hoher Auflösung, damit die Polizei etwaige Bilder besser verwenden kann.
Umkleidekabinen
- Die Umkleidekabinen sollten für Sie gut einsehbar sein.
- Verschließen Sie Fugen oder Dichtungen in den Umkleiden mit Silikon, kleben Sie den Teppich fest und befestigen Sie Spiegel und Sitzbänke. Dort lässt so mancher Dieb gern mal ein Preisschild, Sicherungsetikett oder auch einen Kleiderbügel verschwinden.
- Stellen Sie in den Kabinen keine Mülleimer auf.
- Lassen Sie die Vorhänge der Umkleidekabinen 15-20 cm über dem Boden enden oder bringen Sie Schwingtüren an.
- Kontrollieren Sie regelmäßig die Umkleiden.
Waren
- Sichern Sie Ihre Artikel. Weisen Sie zur Abschreckung bereits im Eingangsbereich und in den Umkleidekabinen auf die Sicherungen an der Ware hin. Als sehr effektiv haben sich elektronische Artikelsicherungen herausgestellt, aber auch Farbsicherungen, welche genauso aussehen, wie die normalen Sicherungen, aber beim unsachgemäßen Entfernen von der Ware die Ware ruinieren, da sie mit Farbe unbrauchbar gemacht wird.
- Kennzeichnen Sie Ihre Ware so, dass das hinzulegen unbezahlter zu bereits bezahlter Ware verhindert wird.
- Führen Sie stets Hohlkörperkontrollen durch, um das versteckten kleiner Waren zu unterbinden. Öffnen Sie dazu alle Kartons und sonstige Hohlkörper. Schauen Sie, ob die richtige Ware enthalten oder zusätzliche Produkte versteckt wurden.
Preisauszeichnung
- Lassen Sie Preisauszeichnungsgeräte und „Bezahlt“-Aufkleber niemals frei zugänglich für jedermann herumliegen.
- Verwenden Sie, wenn möglich, vorgestanzte Etiketten mit Firmenaufdruck zur Preisauszeichnung und kleben Sie diese auf wesentliche, nicht austauschbare Warenteile (nicht auswechselbare Verschlüsse, Deckel). Überkleben Sie nicht nur alte Etiketten und Preise, sondern entfernen Sie diese.
- Kleben Sie Preisetiketten auf nicht austauschbare Teile und so, dass sie beim Ablöseversuch zerreißen.
- Entsorgen Sie regelmäßig und zeitnah liegengebliebene Kassenbons der Kunden.
Identifikation des Täters
Diebe lassen sich zum Teil am Verhalten erkennen. Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter, so dass diese schon frühzeitig einen Dieb enttarnen. Durch eine Begrüßung oder durch angebotene Hilfestellung fühlt sich ein Dieb beobachtet, verunsichert und weicht aus.
Richtiges Verhalten während und nach der Tat
- Details dazu finden Sie rechts als Download.
Anzeige stellen
Als Download finden Sie eine Hilfestellung zur Anzeigenaufgabe und ein Muster. Das Stellen einer Anzeige ist ebenfalls online möglich: Link zur Online-Anzeige In den Gesprächen mit der Polizei haben wir jedoch erfahren, dass bei der so genannten “E-Anzeige” oftmals nicht ausreichend Informationen übermittelt werden oder die übermittelten unzureichend sind. Achten Sie daher auf größtmögliche Sorgfalt beim Aufgeben einer “E-Anzeige”.
Sollte die gestohlene Ware einen Wert von weniger als 30 Euro haben, müssen Sie mit Ihrer Anzeige zusätzlich einen “Strafantrag” stellen bzw. das auf der Anzeige vermerken, damit der Ladendiebstahl auch tatsächlich verfolgt wird und nicht aufgrund einer juristischen Bagatellgrenze fallengelassen wird.
Ansprechpartner
Beigefügt finden Sie Ansprechpartner von Polizeibehörden und Staatsanwaltschaft. Kontaktieren Sie diese gern bei individuellen Fragen.
Hinweis: Diese Informationssammlung ist nicht abschließend. Sollten Sie uns Hinweise geben wollen oder Ergänzungen haben, so sprechen Sie uns gern an. Vielen Dank.
Weitere Informationen finden Sie bei der Polizeilichen Kriminalprävention des Bundes und der Länder