Sonntagsöffnungen: Empfehlungen zur Antragstellung

Sonntagsöffnungen aus Anlass von Veranstaltungen und Märkten sind in jüngster Vergangenheit immer öfter zum juristischen Streitfall geworden. Auch in Sachsen-Anhalt – und obwohl der Gesetzgeber hier bewusst auf diesen Anlassbezug verzichtet hat – mussten Kommunen, Veranstalter und Händler die Erfahrung machen, dass (oftmals im Eilverfahren) geplante und bereits genehmigte Ladenöffnungen an Sonntagen seitens ver.di gestoppt wurden.
Wie kann eine rechtssichere Antragsstellung und Genehmigung gelingen? Welche Anforderungen stellen Grundgesetz und Ladenöffnungszeitengesetz Sachsen-Anhalt tatsächlich? Welche gesetzgeberischen Spielräume bestehen bei der Regelung von Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich (auch ohne die bislang gebräuchlichen Anlässe)?
Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in unserem Merkblatt „Sonntagsöffnungen in Sachsen-Anhalt: Empfehlungen zur Antragstellung“, welches wir laufend aktualisieren.
In der Navigation rechts finden Sie das aktuelle Merkblatt und unseren Vordruck zur Beantragung von Sonntagsöffnungen in Sachsen-Anhalt. Etwaige Fragen beantworten wir Ihnen gern.