EU-Zollrecht
EU-Zollreform – Veröffentlichung im Amtsblatt der EU
Die EU hat am 19.09.2026 die bislang größte Reform des EU-Zollrechts seit Jahrzehnten beschlossen, die den Unionszollkodex neu regelt. Im Amtsblatt der EU wurde dazu die Verordnung (EU) 2026/2108 veröffentlicht und am 20.09.2026 in Kraft getreten. Die alte VO (EU) Nr. 952/2013 wurde damit aufgehoben.
Ziel ist es, den Zoll an den stark wachsenden Online-Handel anzupassen (EU-weite Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen), die Einrichtung einer neuen EU-Zollbehörde („EU Customs Authority“) und die Zollabwicklung stärker zu digitalisieren (EU Custom Data Hub).
Die Pressemitteilung der Kommission hierzu:
"Die EU-Zollreform ist in Kraft getreten und markiert den Beginn eines besseren und einfacheren Zollsystems in der gesamten EU. Nach der förmlichen Annahme durch den Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament wurde die Reform am vergangenen Samstag im Amtsblatt veröffentlicht und wird ab heute schrittweise umgesetzt.
Ziel ist es, den Zoll an den stark wachsenden Online-Handel anzupassen (EU-weite Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen), die Einrichtung einer neuen EU-Zollbehörde („EU Customs Authority“) und die Zollabwicklung stärker zu digitalisieren (EU Custom Data Hub).
Die Pressemitteilung der Kommission hierzu:
"Die EU-Zollreform ist in Kraft getreten und markiert den Beginn eines besseren und einfacheren Zollsystems in der gesamten EU. Nach der förmlichen Annahme durch den Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament wurde die Reform am vergangenen Samstag im Amtsblatt veröffentlicht und wird ab heute schrittweise umgesetzt.
Mit der Reform wird das Zollsystem der EU modernisiert, indem es digitaler, datengesteuerter und besser auf die wachsenden Herausforderungen des internationalen Handels zugeschnitten wird. Dies wird den Zoll in der EU bei der Bewältigung der sich wandelnden geopolitischen Risiken, der raschen Ausweitung des elektronischen Handels und der steigenden Nachfrage nach Verbraucherschutz unterstützen. Im Mittelpunkt der Reform stehen ein modernisierter Zollkodex der Union (UZK) und die Einrichtung der EU-Zollbehörde (EUCA).
Nächste Schritte
Mit der neuen Veröffentlichung des Zollkodex der Union (UZK) im Amtsblatt ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Die Umsetzung wird nun schrittweise erfolgen, wobei die Mitgliedstaaten 12 Monate Zeit haben, um die neuen Vorschriften vollständig umzusetzen. Die EU-Zollbehörde wird voraussichtlich 2027 ihre Tätigkeit aufnehmen, während die EU-Zolldatenplattform ab dem 1. Juli 2028 für Sendungen im elektronischen Handel verbindlich sein wird. Die neue Bearbeitungsgebühr wird voraussichtlich ab November dieses Jahres gelten."
22.09.2026
No
No