Bauleitplanverfahren

Abgegebene Stellungnahmen

Die SIHK ist als Trägerin öffentlicher Belange in Bauleitplanverfahren involviert. Sie gibt eine Stellungnahme zur Vertretung der gesamtwirtschaftlichen Interessen ab. Die abgegebenen Stellungnahmen können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.
k.B.: Anregungen oder Bedenken zur Änderung des (vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes bestehen nicht.
Stadt Bezeichnung Frist Stellungnahme
Menden B-Plan Nr. 18 Am Gutshof Rödinghausen 16.05.2025 k. B.
Hagen B-Plan Nr. 721 (6/24) Schnellladepark Berchumer Straße 16.05.2025 k. B.
Neuenrade FNP-Teilplan Windnergie, 1. Änderung 16.05.2025 k. B.
Menden B-Plan Nr. 125/I Hämmer, Lindort, Dombrüche 14.05.2025 k. B.
Iserlohn B-Plan Nr. L31 Flehmebachtal, 4. Änderung 12.05.2025 k. B
Neuenrade B-Plan Nr. 51 Waldorfschule, 2. Änderung 02.05.2025 k. B.
Halver 32. FNP-Änderung Dauerkleingartenanlage Winkhof 28.04.2025 k. B.
Halver B-Plan Nr. 20 Dauerkleingartenanlage Winkhof 28.04.2025 k. B.
Lüdenscheid 19. FNP-Änderung Wiesenstraße 17.04.2025 Im Kammerbezirk und auch in Lüdenscheid besteht ein erhebliches Defizit
an Industrie- und Gewerbeflächen. Diese Situation hat sich auch durch die
Rechtskraft des Regionalplanes nicht verbessert, sondern es wurde mit dem
Plan dokumentiert, dass der von der Bezirksregierung anerkannte Bedarf für
Lüdenscheid nicht zeichnerisch dargestellt werden konnte.
Vor diesem Hintergrund bestehen grundsätzlich Bedenken gegen die Um-
wandlung von Industrie- und Gewerbegebieten. Da der Standort für eine er-
neute gewerblich-industrielle Nutzung sicherlich sehr schwierig zu realisieren
ist, können diese Bedenken zurückgestellt werden, wenn sichergestellt wird,
dass durch die geplante Wohnbaufläche keinerlei negative Auswirkungen
auf die (nach unseren Unterlagen in unmittelbarer Nähe befindliche) Be-
triebsstätte der Markes GmbH & Co. KG ergeben werden. Dieser Standort
wird in den verschiedenen Geräuschimmissionsschutz-Gutachten nicht er-
wähnt.
Lüdenscheid B-Plan Nr. 843 Wiesenstraße 17.04.2025 Im Kammerbezirk und auch in Lüdenscheid besteht ein erhebliches Defizit
an Industrie- und Gewerbeflächen. Diese Situation hat sich auch durch die
Rechtskraft des Regionalplanes nicht verbessert, sondern es wurde mit dem
Plan dokumentiert, dass der von der Bezirksregierung anerkannte Bedarf für
Lüdenscheid nicht zeichnerisch dargestellt werden konnte.
Vor diesem Hintergrund bestehen grundsätzlich Bedenken gegen die Um-
wandlung von Industrie- und Gewerbegebieten. Da der Standort für eine er-
neute gewerblich-industrielle Nutzung sicherlich sehr schwierig zu realisieren
ist, können diese Bedenken zurückgestellt werden, wenn sichergestellt wird,
dass durch die geplante Wohnbebauung keinerlei negative Auswirkungen
auf die (nach unseren Unterlagen in unmittelbarer Nähe befindliche) Be-
triebsstätte der Markes GmbH & Co. KG ergeben werden. Dieser Standort
wird in den verschiedenen Geräusch-immissionsschutz-Gutachten nicht er-
wähnt.
Kritisch ist eventuell auch der geplante Netto-Markt zu werten, da dieser in
dem geplanten WA-Gebiet nur zulässig wäre, wenn er der Versorgung des
Gebietes dient. Ein entsprechender Nachweis ist den Unterlagen allerdings
nicht beigefügt und sollte spätestens für die Offenlage des Bebauungsplanes
nachgereicht werden.
Lüdenscheid B-Plan Nr. 845 Westliche Fußgängerzone 15.04.2025 Anregungen oder Bedenken bestehen nicht, soweit die Anlieferung der an-
liegenden Gewerbenutzungen durch die Aufstellung des B-Planes nicht ver-
schlechtert wird
Gevelsberg B-Plan Nr. 22 An der Maus, 1. Änderung 10.04.2025 k. B.
Halver B-Plan Nr. 3 Auf dem Dorfe, 25. Änderung 07.04.2025 k. B.
Neuenrade B-Plan Nr. 54 Auf dem Felde II, 1. Änderung 02.04.2025 k. B.
Menden 52. FNP-Änderung Nördlich Nordwall 28.03.2025 k. B.
Kierspe B-Plan Nr. 91 Bordinghausen / Asternweg 27.03.2025 k. B.
Lüdenscheid B-Plan Nr. 844 Umladestation Deponie Kleinleifringhausen 21.03.2025 k. B.
Sprockhövel B-Plan Nr. 89 An der Pfannenschmiede 14.03.2025 Seit einigen Jahren herrscht im Kammerbezirk ein erheblicher Mangel an In-dustrie- und Gewerbeflächen für erweiterungs- und verlagerungswillige hei-mische Unternehmen. Aus diesem Grund sprechen wir uns nachdrücklich für den Erhalt vorhandener Industrie- und Gewerbestandorte aus. Wir begrüßen die Bestrebungen der Stadt Sprockhövel, durch die Festsetzung eines Mischgebietes, diesen Standort für nicht störendes Gewerbe zu erhalten.
Halver B-Plan Nr. 44 Ortslage Halver 06.03.2025 Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 18.11.2024 und halten diese aufrecht.
Iserlohn 13. FNP-Änderung Photovoltaikfreiflächenanlage südlich des Wasserwerks Krug von Nidda 28.02.2025 k. B.
Iserlohn B-Plan Nr. 450 Photovoltaikfreiflächenanlage südlich des Wasserwerks Krug von Nidda 28.02.2025 k. B.
Iserlohn B-Plan Nr. 448 Photovoltaikanlage Im Scherling 28.02.2025 k. B.
Iserlohn B-Plan Nr. 448 Photovoltaikanlage Im Scherling 28.02.2025 k. B.
Iserlohn B-Plan Nr. 449/1 Dröscheder Feld-Max-Planck-Str/Bernhard-Hülsmann-Weg, westlicher Bereich 21.02.2025 k.B.
Meinerzhagen 9. FNP-Änderung Gewerbeflächen 14.02.2025 k.B.
Plettenberg 19. FNP-Änderung Solarpark Plettenberg Pasel 13.02.2025 k.B.
Plettenberg B-Plan Nr. 302 Solarpark Plettenberg-Pasel 13.02.2025 k.B.
Hagen B-Plan Nr. 090 (4/63) Bathey Süd, Teilaufhebung 07.02.2025 k.B.
Hagen B-Pan Nr. 713 (2/23) Fachmarktzeile Bathey 07.02.2025 k.B.
Schalksmühle 22. FNP-Änderung Feuerwehrgerätehaus Spormecke 03.02.2025 k.B.
Schalksmühle B-Plan Nr. 31 Feuerwehrgerätehaus Spormecke 03.02.2025 k.B.
Menden B-Plan Nr. 18 Am Gutshof Rödinghausen, 2. Änderung 03.02.2025 k.B.
Halver 29. FNP-Änderung östlich Karlshöhe 20.01.2025 k.B.
Halver B-Plan Nr. 58 östlich Karlshöhe 20.01.2025 k.B.
Menden B-Plan Nr. 135/1 Innerörtliche Verbindungsstraße nördlich Kernstadt 17.01.2025 Es bestehen Bedenken gegen die Aufhebung des o. g. Bebauungsplanes. Auch wenn die Nordtangente nicht mehr realisiert werden soll, könnte die vorhandene Trasse evtl. für die Realisierung des im BVWP 2030 im vordringlichen Bedarf befindlichen Projektes „46sieben“ nützlich sein.
Bis der endgültige Verlauf dieser Straßenverbindung feststeht, sollte die Option einer möglichen Nutzung offen gehalten werden.
Ich bitte um Beteiligung im weiteren Verfahren.
Menden B-Plan Nr. 123 An der Molle, Aufhebung 17.01.2025 k.B.
Wetter B-Plan Nr. 77 Wohnquartier Am Rohlande 17.01.2025 k.B.
Menden B-Plan Nr. 247 Nördlich Nordwall 17.01.2025 k.B.
Halver B-Plan Nr. 20 Dauerkleingartenanlage Winkhof Aufhebung 13.01.2025 k.B.
Halver 32. FNP-Änderung Dauerkleingartenanlage Winkhof 13.01.2025 k.B.
Menden ISEK Lendringsen 10.01.2025 k.B.
Herdecke Lärmaktionsplan Stufe 4 31.12.2024
Der Schutz der Menschen vor übermäßigem Lärm (hier: Verkehrslärm) wird von der Wirtschaft als sehr wichtig erachtet.
Es bestehen teilweise Bedenken gegen Lärmaktionspläne, in denen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Hauptverbindungsstraßen vorgeschlagen werden. Hier ergeben sich erhebliche Verzögerungen und Probleme für den Wirtschaftsverkehr, wenn man nicht nur den einzelnen Straßenabschnitt, sondern den gesamten Transportweg betrachtet, da sehr viele Kommunen entsprechende Lärmaktionspläne aufstellen müssen und es sich vielfach um die identischen Landes- und Bundesstraßen handelt. Die Probleme für den Wirtschaftsverkehr bestehen nicht nur in längeren Fahrzeiten, sondern teilweise auch im Zusammenbrechen von Routenabläufen (z. B. aufgrund der Fahrzeitvorschriften für die Fahrer) und daraus resultierenden erheblich höhere Kosten, die zu höheren Preisen für die Bevölkerung führen.
Da im vorliegenden Entwurf keine Geschwindigkeitsbegrenzungen an Hauptverkehrsstraßen vorgesehen sind, bestehen keine Bedenken gegen den Entwurf.
Sollten sich im Bereich der B 54 durch die ausstehende Berechnung der Lärmemissionen eine Änderung ergeben, bitten wir um Berücksichtigung der o. g. Aspekte.
Hagen B-Plan Nr. 721 (6/24) Schnelladepark Berchumer Straße 20.12.2024
Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes bestehen nicht.

Es bestehen auch keine Anregungen zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung.
Es wird um Beteiligung im weiteren Verfahren gebeten.
Schwelm 33. FNP-Änderung Winterberger Straße Beyenburger Straße 20.12.2024 Anregungen zur Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen nicht.
Schwelm B-Plan Nr. 110 Feuerwehrgerätehaus Winterberg 20.12.2024 Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes bestehen nicht.
Hagen 108. FNP-Änderung Sondergebiet Einzelhandel Haßleyer Straße 18.12.2024 Anregungen zur Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen nicht.
Hagen VB-Plan Nr. 692 (6/19) Sondergebiet Einzelhandel Haßleyer Straße 18.12.2024 Anregungen zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bestehen nicht.
Hagen B-Plan Nr. 712 (1/23) Sondergebiet Einkaufszentrum Bathey 18.12.2024 Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes bestehen nicht.
BezReg Arnsberg 2. Offenlage Regionalplan MK OE SI 17.12.2024
Menden B-Plan Nr. 6 Ortskern Lendringsen, 5. Änderung 13.12.2024 Anregungen zur Änderung des Bebauungsplanes bestehen nicht.
Menden B-Plan Nr. 139 Hauptgeschäftsachse Lendringser Hauptstr., 1. Änderung 13.12.2024 Anregungen zur Änderung des Bebauungsplanes bestehen nicht.
Meinerzhagen B-Plan Nr. 80 Trotzenburg 10.12.2024 k. B.
Meinerzhagen 8. FNP-Änderung verschiedene Flächen 29.11.2024 k. B.
Iserlohn B-Plan Nr. 338 Oestrich-Altenaer Str. 1. Änderung 26.11.2024 k. B.
Iserlohn 9. FNP-Änderung Dröschederfeld und Griesenbrauck 25.11.2024 k. B.
Halver 25. FNP-Änderung Leifersberge 18.11.2024 Anregungen zur o. g. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen nicht.
Die SIHK begrüßt aus Sicht der heimischen Wirtschaft die Absicht der Stadt Halver durch den B-Plan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Gewerbeflächen zu schaffen.
Halver B-Plan Nr. 54 Leifersberge 18.11.2024 Anregungen zur Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes bestehen nicht.
Die SIHK begrüßt aus Sicht der heimischen Wirtschaft die Absicht der Stadt Halver durch den B-Plan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für neue Gewerbeflächen zu schaffen.
Halver B-Plan Nr. 44 Ortslage Halver 18.11.2024 Im Kammerbezirk gesteht ein Mangel an Industrie- und Gewerbeflächen. Da-her begrüßt die SIHK zu Hagen Bestrebungen planungsrechtlicher Steuerun-gen des Einzelhandels (unter Berücksichtigung entsprechender Einzelhan-delskonzepte), um diese knappen Flächen produzierenden Unternehmen zur Verfügung stellen zu können. Daher bestehen keine grundsätzlichen Beden-ken gegen die o. g. Änderung des Bebauungsplanes.
Es liegen uns allerdings (der Stadt bekannte) Äußerungen (der Stadt be-kannte) von zwei Mitgliedsunternehmens vor, in denen Bedenken gegen die o. g. Änderung des Bebauungsplanes im Hinblick auf die Einzelhandelssteue-rung geäußert werden.
Halver B-Plan Nr. 36 Lütgenheide, 1. Änderung 18.11.2024 k. B.
Halver B-Plan Nr. 35 Susannenhöhe, 1. Änderung 18.11.2024 k. B.
Halver B-Plan Nr. 33 Eichholz, 2. Änderung 18.11.2024 k. B.
Halver B-Plan Nr. 29/II Schwarzenbach, Teil II, 2. Änderung 18.11.2024 k. B.
Halver B-Plan Nr. 28a Baugebiet Heide, 6. Änderung 18.11.2024 k. B.
Halver B-Plan Nr. 24 Heideweg, 4. Änderung 18.11.2024 k. B.
Halver B-Plan Nr. 23 Staklenberg, 1. Änderung 18.11.2024 k. B.
Halver B-Plan Nr. 18 Gelände zwischen Hagedornstr und Frankfurter Str 3. Änderung 18.11.2024 k. B.
Halver B-Plan Nr. 17 Oesterberg, 8. Änderung 18.11.2024 k. B.
Halver B-Plan Nr. 13 Gewerbegebiet Oeckinghausen 5. Änderung 18.11.2024 Im Kammerbezirk gesteht ein Mangel an Industrie- und Gewerbeflächen. Da-her begrüßt die SIHK zu Hagen Bestrebungen planungsrechtlicher Steuerun-gen des Einzelhandels (unter Berücksichtigung entsprechender Einzelhan-delskonzepte), um diese knappen Flächen produzierenden Unternehmen zur Verfügung stellen zu können. Daher bestehen keine grundsätzlichen Beden-ken gegen die o. g. Änderung des Bebauungsplanes.
Es liegt allerdings eine (der Stadt bekannte) Äußerung eines Mitgliedsunter-nehmens vor, in der Bedenken gegen Teile der o. g. Änderung des Bebau-ungsplanes geäußert werden. Hierbei handelt es sich um Einschränkungen im Bereich der Werbeanlagen. Ich verweise auf den Mailverkehr vom 30.10.2024 mit Herrn Thienel.
Halver B-Plan Nr. 12 Industriegebiet Langenscheid, 4. Änderung 18.11.2024 k. B.
Halver B-Plan Nr. 7 Industriegebiet Löhbach 18.11.2024 k. B.
Halver B-Plan Nr. 6 Höveler Weg, 15. Änderung 18.11.2024 k. B.
Halver B-Plan Nr. 4 Linger Weg, 18. Änderung 18.11.2024 k. B.
Halver B-Plan Nr. 3 Auf dem Dorfe, 21. Änderung 18.11.2024 k. B.
Meinerzhagen B-Plan Nr. 38 Ihne, 2. Änderung 15.11.2024 Wir begrüßen die Absicht der Stadt Meinerzhagen, mit der o. g. Änderung des Bebauungsplanes die planerischen Voraussetzungen für die Erweiterung des ansässigen Unternehmens Fernholz Gesellschaft mit beschränkter Haf-tung zu schaffen.
Bedenken bestehen allerdings gegen die beabsichtigte Verkleinerung des Industriegebietes (GI) zu Gunsten des Gewerbegebietes (GE) gegenüber dem zurzeit rechtskräftigen B-Plan. Wir regen an, die derzeit als GI-Gebiet ausgewiesenen Flächen 1: 1 in diese Änderung zu übernehmen.
Wir regen außerdem an, den Wunsch des Unternehmens nach einer Strei-chung der Dachbegrünung zu prüfen, soweit hier nicht eine gesetzliche oder anderweitige Vorgabe (z. B. in Form einer Satzung usw.) besteht.
Gevelsberg 3. FNP-Änderung Ellinghauser Weg 14.11.2024 k. B.
Sprockhövel B-Plan Nr. 89 An der Pfannenschmiede 08.11.2024 Im Kammerbezirk herrscht ein Mangel an Industrie- und Gewerbeflächen für erweiterungs- bzw. verlagerungswillige Unternehmen. Daher spricht sich die SIHK zu Hagen für den Erhalt vorhandener Gewerbe- und Industriestandorte aus und begrüßt daher auch die Bestrebungen der Stadt Sprockhövel, durch die Festsetzung eines Mischgebietes, diesen Standort für nicht störendes Gewerbe zu erhalten.
Neuenrade B-Plan Nr. 51 Waldorfschule 2. Änderung 08.11.2024 k. B.
Werdohl B-Plan Nr. 11 Bahnhofsviertel Stadtmitte, 8. Änderung 05.11.2024 k. B.
Hagen B-Plan Nr. 715 (3/23) Sonderstandort Berliner Str. 31.10.2024 Die SIHK zu Hagen unterstützt die Bestrebungen der Stadt Hagen den Ein-zelhandel zu steuern und Gewerbe- und Industriegebiet vor einer anderwei-tigen Nutzung zu schützen.
Vor diesem Hintergrund unterstützt die Gesamtwirtschaft den vorliegenden Bebauungsplan im Grundsatz.
Ein Mitgliedsunternehmen äußert allerdings ehebliche Bedenken gegen den o. g. Bebauungsplan (siehe Schreiben der Rechtsanwälte Jürgens Clauss Pütz an die Stadt Hagen)
Einigen Aspekten dieses Schreibens schließen wir uns insofern an, dass es für uns nicht nachvollziehbar ist, warum die Gebäude Berliner Str. 2 bis 10 nicht ebenfalls in das Plangebiet aufgenommen werden, da es sich hierbei gem. Flächennutzungsplan ebenfalls um gewerbliche Bauflächen handelt. Auch hier ist die Gefahr gegeben, dass ein Abriss der Gebäude und eine anschlie-ßende Einzelhandelsnutzung droht, gegeben. Wir fordern daher, die Gren-zen des Bebauungsplanes entsprechend auf die vorgenannten Flächen zu erweitern.
Außerdem ist die textliche Festsetzung „Einrichtungsbedarf“ zu unpräzise. In der Begründung wird der „PODI GmbH+Co.KG Marken Polster Discount“ als
nicht zentrenrelevanter Einzelhandelsbetrieb bezeichnet, das Sortiment „Einrichtungsbedarf“ aber als zentrenrelevant aufgeführt.
Wir fordern zur Klarstellung die wesentlich präzisere Sortimentsliste aus dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept Hagen 2022 (Seite 128 und 129) wörtlich zu übernehmen, um Interpretationsspielräume auszuschließen.
Menden Lärmaktionsplan Stufe 4 21.10.2024 Der Schutz der Menschen vor übermäßigem Lärm (hier: Verkehrslärm) wird von der Wirtschaft als sehr wichtig erachtet.
Es bestehen Bedenken gegen die Einführung von Geschwindigkeitsbegren-zungen aus Lärmschutzgründen auf Hauptverkehrswegen. Hier ergeben sich erhebliche Verzögerungen und Probleme für den Wirtschaftsverkehr, wenn man nicht nur den einzelnen Straßenabschnitt, sondern den gesamten Trans-portweg betrachtet, da sehr viele Kommunen entsprechende Lärmaktions-pläne aufstellen müssen und es sich vielfach um die identischen Landes- und Bundesstraßen handelt. Die Probleme für den Wirtschaftsverkehr bestehen nicht nur in längeren Fahrzeiten, sondern teilweise auch im Zusammenbre-chen von Routenabläufen (z. B. aufgrund der Fahrzeitvorschriften für die Fahrer) und daraus resultierenden erheblich höhere Kosten, die zu höheren Preisen für die Bevölkerung führen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung kön-nen außerdem zu neuen Verzögerungen im Verkehrsfluss führen, welche sich auch wieder negativ auf die Lärmbelastung der Anwohnerinnen und Anwoh-ner auswirken können.
Bedenken bestehen auch gegen die an verschiedenen Standorten gefor-derte Maßnahme einer Reduzierung des Schwerverkehrs. Auch hier greifen die o. g. Argumente, soweit nicht eine akzeptable Umgehungsstraße vorhan-den ist bzw. geschaffen wird. Eine Lösung könnte die Realisierung der
Maßnahme „46sieben“ (Ausbau der A 46 bis Menden und anschließend drei-spuriger Ausbau der B 7) aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 darstellen. Wie in dem Entwurf in vielen Steckbriefen erwähnt, würden sich an vielen Straßenabschnitten eine erhebliche Verbesserung der Lärmsituation für die Anwohnerinnen und Anwohner ergeben.
Um Behinderungen bei der Realisierung zu vermeiden, regen wir an, diese Maßnahme auch bei der Ausweisung der „ruhigen Gebiet“ zu berücksichti-gen und einen entsprechenden Korridor freizuhalten.
Wetter B-Plan Nr. 8 Am Nielande, 2. Änderung 20.10.2024 k. B.
Gevelsberg B-Plan Nr. 80 Teichstraße 13.10.2024 k. B.
Schalksmühle B- Plan Nr. 31 Feuerwehrgerätehaus Spormecke 12.10.2024 k. B.
Schalksmühle 22. FNP-Änderung Feuerwehrgerätehaus Spormecke 12.10.2024 k. B.
Iserlohn B-Plan L 31 Flehmebachtal, 4. Änderung 05.09.2024 k. B.
Kierspe VB-Plan Nr. 30 Wohnanlage Haunerbusch 21.08.2024 Unmittelbar an das Vorhabengrundstück grenzt ein Gewerbegrundstück an. Durch die Errichtung der Wohngebäude dürfen sich aus unserer Sicht keine Beeinträchtigungen für die ansässigen Betriebe ergeben.
Da die Schallberechnungen nur eine sehr geringe Unterschreitung der Grenzwerte ergeben, regen wir an, dass die in südlicher Richtung zur Grund-stücksgrenze befindlichen Räume nicht als Schlafräume festgesetzt werden.
Lüdenscheid B-Plan Nr. 844 Umladestation Deponie Kleinleifringhausen 16.08.2024 k. B.
Iserlohn Lärmaktionsplan Stufe IV 11.08.2024 Der Schutz der Menschen vor übermäßigem Lärm (hier: Verkehrslärm) wird von der Wirtschaft als sehr wichtig erachtet.
Es bestehen teilweise Bedenken gegen die Einführung von Geschwindig-keitsbegrenzungen auf Hauptverkehrswegen. Hier ergeben sich erhebliche Verzögerungen und Probleme für den Wirtschaftsverkehr, wenn man nicht nur den einzelnen Straßenabschnitt, sondern den gesamten Transportweg betrachtet, da sehr viele Kommunen entsprechende Lärmaktionspläne auf-stellen müssen und es sich vielfach um die identischen Landes- und Bundes-straßen handelt. Die Probleme für den Wirtschaftsverkehr bestehen nicht nur in längeren Fahrzeiten, sondern teilweise auch im Zusammenbrechen von Routenabläufen (z. B. aufgrund der Fahrzeitvorschriften für die Fahrer) und daraus resultierenden erheblich höhere Kosten, die zu höheren Preisen für die Bevölkerung führen. Insofern stellt sich die Frage, ob die Kosten-Nut-zen-Betrachtung (Seite 63) nicht zu eng gefasst ist.
Es bestehen erhebliche Bedenken gegen die Ausweisung des Gebietes Ahm als „ruhiges Gebiet“.
1.
auf der Basis des vorliegenden Kartenmaterials ist nicht erkennbar, ob sich durch diese Ausweisung negative Auswirkungen auf die im Regio-nalplan-Aufstellungsverfahren geplante Ausweisung als BSAB erge-ben können
2.
es handelt sich hierbei um eine sehr kleine Fläche, die in keinem Ver-hältnis zu den anderen ausgewiesenen Flächen steht.
Neuenrade B-Plan Nr. 73 Niederheide, 1. Änderung 09.08.2024 Es bestehen keine Anregungen zur o. g. Änderung des Bebauungsplanes.
Die Absicht der Stadt, durch diese Änderung die planungsrechtlichen Vo-raussetzungen für eine flexiblere Flächennutzung durch das ansässige Unter-nehmen zu schaffen, wird ausdrücklich begrüßt.
Herscheid B-Plan Nr. 31 Brenscheid, 1. Änderung 08.08.2024 k. B.
Nachrodt-
Wiblingwerde
B-Plan Nr. 12 Dorfsanierung Wiblingwerde, 12. formelle Änderung 08.08.2024 k. B.
Nachrodt-
Wiblingwerde
23. FNP-Änderung Dorfsanierung Wiblingwerde 08.08.2024 k. B.
Hagen B-Plan Nr. 709 (1/22) Gewerbegebiet Unterberchum 08.08.2024 k. B.
Hagen 117. FNP-Änderung Gewerbegebiet Unterbechum 08.08.2024 k. B.
Hemer B-Plan Nr. 71 III Gewerbepark Deilinghofen, 1. Änderung 06.08.2024 k. B.
Menden B-Plan Nr. 7/IV Kernstadt Menden Bereich Unterstadt 02.08.2024 k. B.
Menden B-Plan Nr. 152 Ehemaliges Eisenwerk, 4. Änderung 31.07.2024 k. B.
Menden 45. FNP-Änderung Erweiterung Einzelhandelsstandort Lendringsen 31.07.2024 k. B.
Menden B-Plan Nr. 139 Hauptgeschäftsachse Lendringser Hauptstraße, 1. Änderung 31.07.2024 k. B.
Iserlohn VB-Plan Nr. 443 Alte Poststr./Denkmal Rothes Haus 29.07.2024 k. B.
Iserlohn VB-Plan Nr. 450 Photovoltaikfreiflächenanlage südlich Wasserwerk 26.07.2024 k. B.
Iserlohn 13. FNP-Änderung Photovoltaikfreiflächenanlage südlich Wasserwerk 26.07.2024 k. B.
Iserlohn 10. FNP-Änderung Photovoltaikanlage Im Scherling 22.07.2024 k. B.
Iserlohn B-Plan Nr. 448 Photovoltaikanlage Im Scherling 22.07.2024 k. B.
Iserlohn 7. FNP-Änderung Photovoltaikanlage Thiele 15.07.2024 Es bestehen keine Bedenken gegen Freiflächenphotovoltaikanlagen.
Vor dem Hintergrund des unzureichenden Industrie- und Gewerbeflächen-angebotes im Kammerbezirk, ist der Wegfall von entsprechenden Flächen sehr kritisch zu bewerten. Es sollte daher möglichst zeitnah mit dem Ersatz dieser Flächen durch eine entsprechende Neuausweisung an anderer Stelle begonnen werden.
Iserlohn B-Plan Nr. 440 Photovoltaikanlage Thiele 15.07.2024 Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Realisierung von Freiflächenphotovoltaikanlagen.
Vor dem Hintergrund des unzureichenden Industrie- und Gewerbeflächen-angebotes im Kammerbezirk, ist der Wegfall von entsprechenden Flächen sehr kritisch zu bewerten. Es sollte daher möglichst zeitnah mit dem Ersatz dieser Flächen durch eine entsprechende Neuausweisung an anderer Stelle begonnen werden.
Kierspe Lärmaktionsplan Stufe IV 12.07.2024 Bedenken gegen den o. g. Lärmaktionsplan bestehen nicht.
Wir weisen darauf hin, dass Geschwindigkeitreduzierungen zu erheblichen Verzö-gerungen und Problemen für den Wirtschaftsverkehr führen können, wenn man nicht nur den einzelnen Straßenabschnitt, sondern den gesamten Transportweg betrachtet, da sehr viele Kommunen entsprechende Lärmaktionspläne aufstellen müssen und es sich vielfach um die identischen Landes- und Bundesstraßen han-delt. Die Probleme für den Wirtschaftsverkehr bestehen nicht nur in längeren Fahr-zeiten, sondern teilweise auch im Zusammenbrechen von Routenabläufen (z. B. aufgrund der Fahrzeitvorschriften für die Fahrer) und daraus resultierenden erheb-lich höheren Kosten, die zu höheren Preisen für die Bevölkerung führen.
Iserlohn B-Plan Nr. 445 Reiterweg 08.07.2024 k. B.
Meinerzhagen 9. FNP-Änderung 08.07.2024 k. B.
Neuenrade 31. FNP-Änderung Solarpark 07.06.2024 k.B.
Kierspe Lärmaktionsplan Stufe 4 30.05.2024 Auf Basis der aktuell vorliegenden Unterlagen ist eine Stellungnahme leider nicht möglich.
Ich bitte um Beteiligung im weiteren Verfahren.
Sprockhövel Lärmaktionsplan Stufe 4 25.05.2024
Der Schutz der Menschen vor übermäßigem Lärm (hier: Verkehrslärm) wird von der Wirtschaft als sehr wichtig erachtet.
Es bestehen teilweise Bedenken gegen den o. g. Lärmaktionsplan in den Bereichen, in denen Geschwindigkeitsbegrenzungen vorgeschlagen werden. Hier ergeben sich erhebliche Verzögerungen und Probleme für den Wirtschaftsverkehr, wenn man nicht nur den einzelnen Straßenabschnitt betrachtet, sondern den gesamten Transportweg betrachtet, da sehr viele Kommunen entsprechende Lärmaktionspläne aufstellen müssen und es sich vielfach um die identischen Landes- und Bundesstraßen handelt. Die Probleme für den Wirtschaftsverkehr bestehen nicht nur in längeren Fahrzeiten, sondern teilweise auch im Zusammenbrechen von Routenabläufen (z. B. aufgrund der Fahrzeitvorschriften für die Fahrer) und daraus resultierenden Kosten.
Unter Ziffer 6.1.1 wird als mögliche Maßnahme „passiver baulicher Schallschutz (Maßnahmen am Immissionsort)“ aufgeführt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum dieser passive Schallschutz zwar als „eine mögliche Maßnahme“ bezeichnet, aber im Aktionsplan „nicht betrachtet“ wird.4

Ich bitte um Beteiligung im weiteren Verfahren.
Ennepetal 7. FNP-Änderung Photovoltaikanlage Pregelstraße 24.05.2024 k.B.
Ennepetal B-Plan Nr. 108 Photovoltaikanlage Pregelstraße 24.05.2024 k.B.
Balve Fortschreibung Einzelhandelskonzept 18.05.2024 k.B.
Balve B-Plan Nr. 52 Am Kampe 26.04.2024 k.B.
Balve 3. FNP-Änderung Aufhebung Konzentrationszonen Windenergie 26.04.2024 k.B.
Balve 2. FNP-Änderung Langenholthausen 26.04.2024 k.B.
Hemer Lärmaktionsplan Stufe IV 21.04.2024 k.B.
Wetter B-Plan Nr. 8 Am Nielande, 2. Änderung 12.04.2024 k.B.
Hagen Hagen Teilfortschreibung Einzelhandelskonzept Standort Emst 05.04.2024 k.B.
Halver B-Plan Nr. 44 Ortslage Halver 02.04.2024
Grundlegende Bedenken zu der Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes bestehen nicht.
Es sollten in der Begründung allerdings die nachfolgenden Änderungen vorgenommen werden:
Seite 5: Es handelt sich um 10 Teilbereiche und nicht um sechs
Seite 8: Teilfläche 2. Hier ist die Aussage zu einer Grünfläche an die Gegebenheiten anzupassen.
Anregungen zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bestehen nicht.
Ich bitte um Beteiligung im weiteren Verfahren.
Halver B-Plan Nr. 36 Lütgenheide, 1. Änderung 02.04.2024 k.B.
Halver B-Plan Nr. 33 Eichholz, 2. Änderung 02.04.2024 k.B.
Halver B-Plan Nr. 29 II Schwarzenbach Teil II, 2. Änderung 02.04.2024 k.B.
Halver B-Plan Nr. 28a Baugebiet Heide und Teiländerung des Bebau-ungsplanes Nr. 28 Heide, 6. Änderung 02.04.2024 k.B.
Halver B-Plan Nr. 24 Heideweg, 4. Änderung 02.04.2025 k.B.
Halver B-Plan Nr. 23 Staklenberg, 1. Änderung 02.04.2024 k.B.
Halver B-Plan Nr. 18 Gelände zwischen der Hagedornstraße und der Frankfurter Straße, 3. Änderung 02.04.2024 k.B.
Halver B-Plan Nr. 13 Gewerbegebiet Oeckinghausen, 5. Änderung 02.04.2024
Im Kammerbezirk gesteht ein Mangel an Industrie- und Gewerbeflächen. Daher begrüßt die SIHK zu Hagen Bestrebungen planungsrechtlicher Steuerungen des Einzelhandels (unter Berücksichtigung entsprechender Einzelhandelskonzepte), um diese knappen Flächen produzierenden Unternehmen zur Verfügung stellen zu können. Daher bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die o. g. Änderung des Bebauungsplanes.
Es liegt allerdings eine (der Stadt bekannte) Äußerung eines Mitgliedsunterneh[1]mens vor, in der eine Steuerung des Einzelhandels durch die Stadt abgelehnt und der Verzicht auf die o. g. Änderung des Bebauungsplanes gefordert wird. Anregungen zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bestehen nicht.
Ich bitte um Beteiligung im weiteren Verfahren.
Halver B-Plan Nr. 12 Industriegebiet Langenscheid, 4. Änderung 02.04.2024 k.B.
Halver B-Plan Nr. 7 Industriegebiet Löhbach, 9. Änderung 02.04.2024 k.B.
Halver B-Plan Nr. 6 Hoeveler Weg, 15. Änderung 02.04.2024 k.B.
Halver B-Plan Nr. 4 Linger Weg, 18. Änderung 02.04.2024 k.B.
Halver B-Plan Nr. 3, Auf dem Dorfe, 21. Änderung 02.04.2024 k.B.
Iserlohn B-Plan Nr. 338 Oestrich Altenaer Straße, 1. Änderung 02.04.2024 k.B.
Menden B-Plan Nr. 6 Ortskern Lendringsen, 5. Änderung 28.03.2024 k.B.
Schwelm B-Plan Nr. 110 Feuerwehrgerätehaus Winterberg 25.03.2024 k.B.
Schwelm 33. FNP-Änderung Bereich Winterberger Straße / Beyenburger Straße 25.03.2024 k.B.
Lüdenscheid B-Plan Nr. 735 Am Fuhrpark, 3. Änderung 25.03.2024 k.B.
Meinerzhagen B-Plan Nr. 49 An der Woeste, 4. Änderung und Erweiterung 29.02.2024 k.B.
Iserlohn Stadt Iserlohn 9.FNP-Änderung Dröscheder Feld und Griesenbrauck 26.02.2024 k.B.
Iserlohn B-Plan Nr. L10 Markenfeld, 10. Änderung 26.02.2024 k.B.
Iserlohn B-Plan Nr. 449/1 -Dröscheder Feld - Max-Planck-Straße / Bernhard-Hülsmann-Weg
- westlicher Bereich
26.02.2024 k.B.
Gevelsberg B-Plan Nr. 80 Teichstraße 26.02.2024 k.B.
Breckerfeld B-Plan Nr. 3 Sondergebiet Zurstraße, 1. Änderung 23.02.2024 k.B.
Hagen 12. FNP-Änderung Grundschötteler Str. 16.02.2024 k.B.
Hagen B-Plan Nr. 701 (6/20) Grundschötteler Str. 16.02.2024 k.B.
Balve B-Plan Nr. 31 „Gehringer Schlade“, 4. Änderung 02.02.2024 k.B.
Balve B-Plan Nr. 53 „Photovoltaikanlage Mellen 02.02.2024 k.B.
Balve 4. FNP-Änderung „Photovoltaikanlage Mellen“ 02.02.2024 k.B.
Sprockhövel Aufhebung 1. Änderung B-Plan Nr. 16 „Kirchstraße“ 29.01.2024 k.B.
Sprockhövel Aufhebung B-Plan Nr. 16 „Kirchstraße“ 29.01.2024 k.B.
Nachrodt-Wiblingwerde 23. FNP-Änderung „Dorfsanierung Wiblingwerde“ 18.01.2024 k.B.
Nachrodt-Wiblingwerde 12. Formelle Änderung B-Plan Nr. 12 „Dorfsanierung Wiblingwerde“ 18.01.2024 k.B.
Halver Aufhebung 14. Änderung B-Plan Nr. 2 „Bolsenbach“ 15.01.2024 k.B.
Lüdenscheid B-Plan Nr. 735 Am Fuhrpark, 3. Änderung 27.11.2023 k.B.
Ennepetal 7. FNP-Änderung „Photovoltaikanlage Pregelstr.“ 13.11.2023 k.B.
Ennepetal B-Plan Nr. 108 „Photovoltaikanlage Pregelstr.“ 13.11.2023 k.B.
Hagen B-Plan Nr. 090 (4/63) Bathey Süd, Teilaufhebung 10.11.2023 k.B.
Hagen Hagen B-Plan Nr. 713 (2/23) Fachmarktzeile Bathey 10.11.2023 k.B.
Hagen B-Plan Nr. 712 (1/23) SO Einkaufszentrum Bathey 10.11.2023 k.B.
Schalksmühle B-Plan Nr. 11 “Gewerbegebiet Ramsloh”, 7. Änderung 10.11.2023 k.B.
Wetter
B-Plan Nr. 8 “Am Nielande”, 2. Änderung

05.11.2023 k.B.
Menden 50. FNP-Änderung „Kötterberg“ 20.10.2023 k.B.
Menden B-Plan Nr. 248 “Erweiterung Südlich Fischkuhle” 18.10.2023 Wir halten unsere Stellungnahme vom 01.03.2021 in vollem Umfang aufrecht.
Iserlohn B-Plan Nr. 260 "Oeger Straße-Bergstraße", 1. Änderung 09.10.2023 k.B.
Halver Halver 15. FNP-Änderung „Rücknahme von Flächen" 18.09.2023
Es bestehen nur Bedenken gegen die geplante Umwandlung der Fläche G
„Am Hägelchen“.
Aufgrund der Knappheit an gewerblichen Bauflächen im Kammerbezirk und der Tatsache, dass sich in dem Änderungsgebiet Mitgliedsunternehmen befinden, lehnen wir eine Umwandlung der gewerblichen Baufläche in eine gemischte Baufläche, Freiraum bzw. Wohnbaufläche ab.

Ich bitte um Beteiligung im weiteren Verfahren.
Halver B-Plan Nr. 2 Bolsenbach“ Aufhebung der 14. Änderung 18.09.2023 k.B.
Land NRW 3. Änderung des Landesentwick-
lungsplanes
15.09.2023 Die SIHK schließt sich der Stellungnahme der IHK NRW in vollem Umfang an.
Halver B-Plan Nr. 58 „östlich Karlshöhe“ 11.09.2023 Eine abschließende Stellungnahme ist auf Basis der geringen Informationen nicht möglich.
Halver 29. FNP-Änderung „östlich Karlshöhe“ 11.09.2023 Eine abschließende Stellungnahme ist auf Basis der geringen Informationen nicht möglich.
Halver 17. FNP-Änderung “Windenergie” 14.08.2023 k.B.
Sprockhövel Aufhebung B-Plan Nr. 16 Kirchstraße 14.08.2023 k.B.
Sprockhövel Aufhebung 1. Änderung B-Plan Nr. 16 Kirchstraße 14.08.2023 k.B.
Menden B-Plan Nr. 29 II Westliche Kernstadttangente – Südabschnitt, 4. Änderung 11.08.2023 k.B.
Sprockhövel Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage 04.08.2023 k.B.
Land NRW 2. Änderung des Landesentwickl-
ungsplanes
28.07.2023 Die SIHK schließt sich der Stellungnahme der IHK NRW in vollem Umfang an.
Menden 49. FNP-Änderung Rückgabe Wohnbauflächen 28.07.2023
Es bestehen erhebliche Bedenken gegen die Umwandlung der Fläche 4 „Zwischen Provinzialstraße und Grevenhofstraße“.

Hierbei handelt es sich gem. rechtskräftigem FNP nicht um eine Wohnbaufläche, sondern zu einem erheblichen Teil auch um eine gewerbliche Baufläche. Es ist vor dem Hintergrund der aktuell kaum verfügbaren Industrie- und Gewerbeflächen im Kammerbezirk aus Sicht der Wirtschaft nicht akzeptabel im FNP gesicherte gewerbliche Bauflächen aufzugeben.

Die Kammer fordert, die im Regionalplanentwurf ausgewiesenen GIB-Flächen auch in vollem Umfang im FNP der Stadt Menden festzusetzen.

Bei den anderen Flächen bestehen keine Bedenken
Wetter B-Plan Nr. 47 Gewerbegebiet Schöntal/ Ruhrstraße, 3. Änderung 23.07.2023 k.B.
Iserlohn B-Plan Nr. 445 Reiterweg 17.07.2023 k.B.
Sprockhövel B-Plan Nr. 63 Hauptstraße, 1. Änderung 14.07.2023 k.B.
Halver 25. FNP-Änderung Leifersberge 10.07.2023 k.B.
Halver B-Plan Nr. 54 Leifersberge 10.07.2023 k.B.
Hagen Einzelhandelskonzept 05.07.2023 k.B.
Balve 3. FNP-Änderung „Aufhebung Windkonzentrationszone Beckumer Feld“ 27.06.2023 k.B.
Balve 2. FNP-Änderung „Rücknahme Wohnbaufläche“ in Langenholthausen 27.06.2023 k.B.
Plettenberg B-Plan Nr. 102 “Alter Weg” 23.06.2023 k.B.
Menden B-Plan Nr. 248 “Südliche Erweiterung Fischkuhle” 16.06.2023
Die Absicht der Stadt Menden, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des ansässigen Unternehmens zu schaffen, wird ausdrücklich begrüßt.
Ich bitte um Beteiligung im weiteren Verfahren.
Iserlohn 10. Änderung B-Plan Nr. L10 „Markenfeld“ 15.06.2023 Es bestehen Bedenken gegen den Ausschluss von Logistikunternehmen in dem Gewerbegebiet (GE). Aus unserer Sicht handelt es sich bei Logistikunternehmen auch um Gewerbebetriebe die in einem GE zulässig sein sollten. Der aktuell immer häufiger beabsichtigte Ausschluss von Logistikunternehmen ist kontraproduktiv, da die heimischen, produzierenden Unternehmen auf die Logistiker dringend angewiesen sind.
Ich bitte um Beteiligung im weiteren Verfahren.
Sprockhövel B-Plan Nr. 65 „Mittelstraße-Mitte“ 07.06.2023 k.B.
Balve 4. FNP-Änderung „Photovoltaikanlage Mellen“ 31.05.2023 k.B.
Balve 4. FNP-Änderung „Photovoltaikanlage Mellen“ 31.05.2023 k.B.
Meinerzhagen B-Plan Nr. 49 „An der Woeste“, 4. Änderung 26.05.2023 k.B.
Hagen 117. FNP-Änderung „Gewerbegebiet Unterberchum“ 22.05.2023 k.B.
Hagen B-Plan Nr. 709 (1/22) „Gewerbegebiet Unterberchum” 22.05.2023 k.B.
Lüdenscheid Einzelhandelskonzept 2023, 2. Fortschreibung 22.05.2023 k.B.
Kierspe Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 31 „Freiflächensolaranlage Grünenbaum“ 15.05.2023 k.B.
Ennepetal B-Plan Nr. 108 Photovoltaikanlage Pregelstraße 09.05.2023 k.B.
Ennepetal 7. FNP-Änderung Photovoltaikanlage Pregelstraße 09.05.2023 k.B.
Wuppertal B-Plan Nr. 1278 „Green Gate Wieden“ 28.04.2023
Da in den Unterlagen noch kein Detailentwurf des Bebauungsplanes verfügbar ist, kann ich leider noch keine abschließende Stellungnahme abgeben.

Auf der Basis der verfügbaren Informationen bestehen keine Bedenken gegen die Gewerbeflächen, den Handwerkerhof sowie das SO 1 „Garten- und Landschaftsbetrieb“.
Für eine Beurteilung des SO 2-Gebietes sind Informationen zur Größe der Verkaufsflächen des aktuellen Gartencenters Amorflor und der geplanten Verkaufsflä[1]chen des geplanten Gartencenters Augsburg erforderlich. In einer Auswirkungsana[1]lyse sollten auch die Größe der einzelnen Sortimentsflächen aufgeführt werden.
Anregungen zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bestehen nicht.
Ich bitte um Beteiligung im weiteren Verfahren.
Wuppertal 154. FNP-Änderung „Green Gate Wieden“ 28.04.2023
Gegen die Ausweisung der gewerblichen Bauflächen bestehen keine Bedenken.
In Bezug auf die Ausweisung der SO-Flächen ist noch keine Aussage möglich, da hier noch Daten zu dem geplanten Gartencenter Augsburg fehlen. Aufgrund des nicht verfügbaren Detail-Bebauungsplanes kann nicht beurteilt werden, ob die im B-Plan erwähnten, SO 1 und 2-Gebiete mit den im FNP-Entwurf ausge-wiesenen SO-Flächen übereinstimmen.
Ich bitte um Beteiligung im weiteren Verfahren.
Iserlohn B-Plan Nr. L35 „Auf der Insel“, 3. Änderung 28.04.2023 k.B.
Iserlohn B-Plan Nr. 260 “Letmathe – Oeger Str./Bergstr.”, 1. Änderung 28.04.2023
Es bestehen erheblichen Bedenken gegen die o. g. Änderung des Bebauungsplanes, soweit den Grundstückseigentümern entlang der geplanten Trasse nicht gestattet wird, ihre rückwärtigen Grundstücke gegen ein Betreten zu sichern und damit ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.

Mit der Realisierung des Fuß- und Radweges wird erstmalig ein rückwärtiger Zugang der Gewerbe-grundstücke an der Oeger Straße für Privatpersonen eröffnet. Hierdurch können Privatpersonen die Gewerbegrundstücke betreten. Es handelt sich hierbei z. B. um das Gelände eines Busunter-nehmens auf dem 3 Gelenkbusse, 20 Omnibusse und 7 Kleinbusse rangieren und geparkt sind oder ein Beherbergungsunternehmen auf dessen Gelände sich u. a. ein Pool befindet.

Nach den uns vorliegenden Informationen wurde z. B. die Errichtung eines Zaunes in Gesprächen mit der Stadtverwaltung mit Hinweis auf das Überschwem-mungsgebiet immer abgelehnt.
In dem Planentwurf ist eine „Aufenthaltsfläche/Rast-fläche“ eingezeichnet. Üblicherweise sind Rast-flächen mit einer Sitzgelegenheit ausgestattet und sollten aus Umweltschutzgründen auch z. B. über einen Abfallbehälter verfügen. Diese Einrichtungen können durchaus eine Beeinträchtigung des Hochwasserabflusses darstellen.
Da gem. der vorliegenden Begründung des B-Planes Ausnahmen von der Beeinträchtigung der Hoch-wasserabflussfreiheit möglich sind, sollte vor Satzungsbeschluss der o. g. Änderung des Bebauungsplanes eine verbindliche Zusage (auch von der Unteren Wasserbehörde des Märkischen Kreises) an die ansässigen Gewerbetreibenden erfolgen, dass eine Sicherung der Grundstücke (z: B mit einem Maschendrahtzaun) zulässig ist und ohne das Erfordernis umfangreicher Gutachten erfolgen kann.
Iserlohn B-Plan Nr. 232 „Iserlohner Heide“, 3. Änderung 21.04.2023 k.B.
Altena Wiederaufbau Stadt Altena 21.04.2023 k.B.
Sprockhövel Integriertes Handlungskonzept (InHK) “Mittelstraße-Haßlinghausen” 14.04.2023
Bedenken gegen die Maßnahmen bestehen nicht.
Aufgrund der verbleibenden geringen Fahrbahnbreite und der Tatsache, dass es sich um eine Ausweichroute für den Schwerlastverkehr handelt, rege ich an, die Standorte und Art der Bäume so zu wählen, dass kein Hereinragen in die Fahrbahn erfolgt. Dies sollte zumindest bis zu einer Höhe von 4 m sichergestellt sein.
Es stellt sich die Frage, ob die Bäume auf dem Fahrbahnteiler und Übergang vor „Gaststätte Nr. 15“ sinnvoll sind, da hierdurch die Gefahr entstehen kann, dass querende Fußgänger nicht oder erst sehr spät erkannt werden. Sollten die Bäume angepflanzt werden, gelten die Anregungen aus dem ersten Absatz.
Ich bitte um Beteiligung im weiteren Verfahren.
Plettenberg 16. FNP-Änderung “Aldi-Markt Herscheider Strasse” 14.04.2023 k.B.
Plettenberg B-Plan Nr. 644 “Aldi-Markt Herscheider Strasse” 14.04.2023
Es bestehen keine Bedenken gegen die Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes.
Da das Plangebiet im rechtskräftigen Gebietsentwicklungsplan als GIB und nur im Entwurf des neuen Regionalplans als ASB dargestellt ist, rege ich an, den Satzungsbeschluss des B-Planes erst nach der Rechtskraft des Regionalplanes zu fassen.
Menden Teilaufhebung Durchführungsplan C-D Menden 06.04.2023 k.B.
Ruhrgebiet Regionalplan 31.03.2023 Stellungnahme auf Nachfrage.
Iserlohn B-Plan Nr. 447 „Dröscheder Feld – Max-Planck-Straße“ 24.03.2023 k.B.
Neuenrade B-Plan Nr. 79 “Im Duda II” 24.02.2023 k.B.
Plettenberg B-Plan Nr. 414 “Oberes Elsetal I“ 24.02.2023
Die Absicht der Stadt Plettenberg, mit der Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes ein nachfrageorientiertes Angebot an industriell-gewerblichen Bauflächen bereitzustellen, wird ausdrücklich begrüßt.
Anregungen zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bestehen nicht.

Ich bitte um Beteiligung im weiteren Verfahren.
Plettenberg 15. FNP-Änderung “Oberes Elsetal I” 24.02.2023 k.B.
Menden B-Plan Nr. 249 “Baulücke westlich Mühlenbergstraße” 20.02.2023
Es bestehen erhebliche Bedenken gegen die Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes.
Durch das weitere Heranrücken der Wohnbebauung an den Gewerbebetrieb kann es zu negativen Auswirkungen auf den dynamischen Bestandsschutz bzw. die weitere reibungslose Ausübung des Gewerbes kommen.
Wir regen daher an, den Bebauungsplan nicht aufzustellen, solange sich das Ge[1]werbe an diesem Standort befindet.
Halver Außenbereichssatzung Vormbaum 20.02.2023 k.B.
Halver B-Plan Nr. 6, “Höveler Weg”, 17. Änderung 20.02.2023 k.B.
Menden B-Plan Nr. 29 II “Westliche Kernstadttangente Südabschnitt”, 4. Änderung 10.02.2023
Es bestehen Bedenken zur geplanten Umwandlung des GE (e) in ein MU. Es befinden sich an diesem Standort Gewerbebetriebe, die durch eine Zulässigkeit von allgemeinem Wohnen beeinträchtigt werden können.
Ich bitte um Beteiligung im weiteren Verfahren
Plettenberg 16. FNP Änderung Aldi-Markt Herscheider Straße 10.02.2023 k.B.
Plettenberg B-Plan Nr. 644 Aldi-Markt Herscheider Straße 10.02.2023
Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes.
Zu der Thematik „geringfügige Erweiterung“ und „Regionalplan“ verweisen wir auf unsere Stellungnahme zum VB-Plan 644 vom 31.10.2022.
Erhebliche Bedenken bestehen allerdings gegen die geplante Herausnahme der Aktionsartikel aus der Festsetzung von 10 % der Verkaufsfläche für zentrenrelevante Sortimente, da dann keinerlei Beschränkung der Aktionsflächen gegeben ist.
ie Festsetzung sollte lauten: „zentrenrelevante Randsortimente dürfen maximal 10 % der Gesamtverkaufsfläche einnehmen“. In diesen Flächen sind die Flächen für Aktionsware üblicherweise enthalten.
Da in den letzten Monaten bei den Aldi-Märkten im Kammerbezirk häufig gegen die entsprechenden Genehmigungen für den Anteil der zentrenrelevanten Randsortimente verstoßen wird (zusätzliche Ausstellung der Aktionswaren hinter der Kassenzone im größeren Umfang) ist aus unserer Sicht nicht nur eine entsprechende Festsetzung in den Bebauungsplänen erforderlich, sondern auch eine regelmäßige Prüfung vor Ort durch die zuständigen Behörden.
Ich bitte um Beteiligung im weiteren Verfahre
Iserlohn Teilplan Windenergie 10.02.2023 k.B.
Hagen 89. FNP-Änderung „Alter Bahnhof Haspe“ 14.09.2022 k.B.
Hagen B-Plan Nr. 588 (1/07) „Alter Bahnhof Haspe“ 31.08.2022 k.B.
Hagen B-Plan Nr. 3/63 Gelände zwischen Schwerter-, Turm- und Kleine Straße, 1. Änderung 31.08.2022 Aufgrund der erheblichen Knappheit an Gewerbe- und Industrieflächen auch in Hagen wird die Absicht des Schutzes von Gewerbegebieten vor einer großflächigen Einzelhandelsnutzung ausdrücklich unterstützt.
Ich rege allerdings an, die Darstellung der privaten und öffentlichen Grünflächen der vorhandenen rechtlichen Situation anzupassen.
Halver Aufhebung 1. Änderung Außenbereichssatzung „Ober Buschhausen“ 22.08.2022 k.B.
Halver B-Plan Nr. 13 „Gewerbegebiet Oeckinghausen“, 7. Änderung 22.08.2022 k.B.
Sprockhövel B-Plan Nr. 65 „Mittelstraße-Mitte“ 19.08.2022 Die grundsätzliche Bestrebung, die Zentralen Versorgungsbereiche für Einzelhandel, Dienstleistung und Gastronomie vorzuhalten, wird ausdrücklich unterstützt. Auch der Ausschluss von Tankstellen, Gartenbaubetriebe, Vergnügungsstätten, Sportwettcafés und -büros, Spielhallen sowie Sexshops wird an dieser Stelle begrüßt.

Es hat sich ein Mitgliedsunternehmen, welches gleichzeitig Eigentümer mehrerer Häuser im Plangebiet ist, mit Bedenken gegen den Ausschluss der Wohnnutzung im Erdgeschoss an uns gewandt, da diese Festsetzungen eine erhebliche Einschränkung der Nutzung des Eigentums darstellt und in den beiden angrenzenden Bebauungsplänen der Mittelstraße nicht enthalten sind.
Eine entsprechende Stellungnahme hat das Unternehmen auch an die Stadt gerichtet.
Ich bitte um Beteiligung im weiteren Verfahren.
Ennepetal B-Plan Nr. 104 Campingplatz Rüggeberg, 1. Änderung 12.08.2022 k.B.
Kierspe B-Plan Nr. 60-0065/2 "Gewerbegebiet Neuenhagen II”, Teilaufhebung 10.08.2022 k.B.
Menden B-Plan 35 “Gelände Hassenbruch/
Hombergssiepen” Teilaufhebung
29.07.2022 k.B.
Lüdenscheid B-Plan Nr. 735 “Am Fuhrpark”, 3. Änderung 27.07.2022 k.B.
Hagen B-Plan Nr. 701 (6/20) Gewerbegebiet Grundschötteler Straße 15.07.2022 Die Absicht der Stadt Hagen, mit der Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung von Erweiterungsflächen für einen in der Nachbarschaft ansässigen Betrieb, wird ausdrücklich begrüßt.
Anregungen zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bestehen nicht.
Ich bitte um Beteiligung im weiteren Verfahren.
Hagen 112. FNP-Änderung Gewergebiet Grundschötteler Straße 15.07.2022 Die Ausweisung einer gewerblichen Baufläche wird ausdrücklich begrüßt.

Anregungen zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bestehen nicht.
Ich bitte um Beteiligung im weiteren Verfahren.
Hemer B-Plan Nr. 109 “Altes Hallenbad” 12.07.2022 k.B.
Hagen VB-Plan Nr. 699 (4/20) Einzelhandel Revelstraße 08.07.2022 k.B.
Ennepetal B-Plan Nr. 10 „Ebbinghausen Kehr“ Teil II, 7. Änderung 24.06.2022 Anregungen zur o. g. Änderung des Bebauungsplanes bestehen nicht.
Ennepetal B-Plan Nr. 31 „Gewerbe- und Industriegebiet Jacob / Dorma in Ennepetal“, 2. Änderung 24.06.2022 Wir begrüßen das Bestreben der Stadt Ennepetal, mit der o. g. Änderung des Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau der Betriebstankstelle und der LKW-Stellplätze zu schaffen.
Plettenberg B-Plan Nr. 412 „Osterloh West II” 20.06.2022 Wir begrüßen die Absicht der Stadt Plettenberg, mit diesem Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines neuen Gewerbe- und Industriegebietes zu schaffen.
Meinerzhagen B-Plan Nr. 6 Stadtkern, 14. Änderung 10.06.2022 k.B.
Wetter B-Plan Nr. 73 „Brücke Auf der Bleiche“ 27.05.2022 k.B.
Kierspe Satzung gem. § 35 Abs. 6 „Eicken“ 20.05.2022 k.B.
Balve B-Plan Nr. 51 Hönnewiesen 11.05.2022 Es bestehen keine grundlegenden Bedenken gegen die Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes soweit sichergestellt ist, dass sich für die an der Hönnetalstraße befindlichen Gewerbebetriebe keine Einschränkungen bei der Inanspruchnahme der genehmigten Nutzungen ergeben.
Halver 15. Änderung des Flächennutzungsplanes 29.04.2022 k.B.
Ruhrgebiet Regionalplan 29.04.2022 Ich verweise auf die gemeinsame Stellungnahme der Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern, der ich mich anschließe.
Ich bitte um Beteiligung im weiteren Verfahren.
Nachrodt-Wiblingwerde Planfeststellung Ortsdurchfahrt Nachrodt-Wiblingwerde 27.04.2022 Anregungen zur Planfeststellung des Ausbaus der Bundesstraße B236 bestehen nicht.
Ich bitte um Beteiligung im weiteren Verfahren.
Lüdenscheid 9. FNP-Änderung „Westlich Freisenberg” 19.04.2022 k.B.
Lüdenscheid B-Plan Nr. 764 „Westlich Freisenberg“, 2. Änderung 19.04.2022 k.B.
Hagen 111. FNP Änderung „Einzelhandel Revelstraße“ 14.04.2022 Es bestehen keine Bedenken gegen die o. g. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Ich bitte um Beteiligung im weiteren Verfahren
Hagen VB-Plan Nr. 699 (4/20) „Einzelhandel Revelstraße“ 14.04.2022
Die SIHK zu Hagen begrüßt die geplante Ansiedlung eines Vollsortimenters zur Verbesserung der Nahversorgungssituation in Hagen-Vorhalle.
Da der rechtskräftige Gebietsentwicklungsplan für das Plangebiet einen GIB ausweist und großflächiger Einzelhandel nur im ASB zulässig ist, muss u. E. vor dem Satzungsbeschluss des o. g. Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Regionalplan Ruhr Rechtskraft erlangen.

Das dies noch einige Zeit dauern wird, erscheint es uns sinnvoll, im Rahmen des Verfahrens das aktuell beauftragte Einzelhandelskonzept zu berücksichtigen.
Anregungen zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bestehen nicht.
Ich bitte um Beteiligung im weiteren Verfahren.

Herdecke VB-Plan Nr. 83 “Erweiterung Discounter” 08.04.2022

k.B.
Hagen VB-Plan Nr. 706 (3/21) „Sondergebiet Mehrzweckhalle Am Sportpark“ 07.04.2022 k.B.
Menden B-Plan Nr. 29 II „Westliche Kernstadttangente – Südabschnitt“, 5. Änderung 25.03.2022 k.B.
Menden B-Plan Nr. 125/I „Hämmer, Lindort, Dombrüche“, 5. Änderung 25.03.2022 k.B.
Menden 49. FNP-Änderung „Rückgabe von Wohnbauflächen“ 18.03.2022 Mit Ausnahme der Fläche 4 bestehen keine Bedenken gegen die Rücknahme der Wohnbauflächen. Bei der Fläche 4 bestehen nur Bedenken gegen die Rücknahme der gewerblichen Bauflächen.

Auf Grund des hohen Bedarfs an Industrie- und Gewerbeflächen und dem kaum vorhandenen Angebotes im Kammerbezirk erscheint uns die Rücknahme von gewerblichen Bauflächen nicht sinnvoll.
Ich rege daher an, bei der Fläche 4 den Bereich der gewerblichen Bauflächen in der derzeit rechtskräftigen Abgrenzung zu belassen.

Ich bitte um Beteiligung im weiteren Verfahren.
Kierspe 20. FNP-Änderung „Kiersperhagen“ 14.03.2022 k.B.
Kierspe Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 27 „Wohngebäude Kiersperhagen“ 14.03.2022 k.B.
Kierspe Satzung nach § 171 d BauGB „Stadtumbaugebiet Rönsahl“ 09.03.2022 Anregungen liegen nicht vor
Halver B-Plan Nr. 13, „Gewerbegebiet Oeckinghausen“, 7. Änderung 04.03.2022 k.B.
Halver 26. FNP-Änderung „Gewerbegebiet Oeckinghausen“ 04.03.2022 k.B.
Halver Satzung gem. § 34 Abs. 4 BauGB Halver-Anschlag 28.02.2022 k.B.
Halver B-Plan Nr. 53 “Sternbergerland” 28.02.2022 k.B.
Meinerzhagen 7. FNP-Änderung „Hardt“ 25.02.2022 k.B.
Meinerzhagen B-Plan Nr. 41 „Hardt“, 6. ‚Änderung 25.02.2022 k.B.
Iserlohn B-Plan Nr. 432 “Letmathe – Photovoltaik-Freiflächennlage Nord” 04.02.2022 k.B.
Iserlohn 1. FNP-Änderung “Nordfeld / Im Haufert” 04.02.2022 k.B.
Balve B-Plan Nr. 50 “Feuerwehrgerätehaus Sanssouci” 31.01.2022 k.B.
Balve 1. FNP-Änderung “Feuerwehrgerätehaus Sanssouci” 31.01.2022 k.B.
Hagen 110. FNP-Änderung “Einzelhandel Fleyer Straße – Feithstraße” 21.01.2022 k.B.
Hagen B-Plan Nr. 696 (1/20) "Einzelhandel Fleyer Straße - Feithstraße" 21.01.2022 k.B.
Herscheid B-Plan Nr. 23 “Bahnhof”, 5. Änderung 11.01.2022 k.B.
Herscheid B-Plan Nr. 31 “Brenscheid”, 1. Änderung 11.01.2022 k.B.
Hagen und Iserlohn Neubau 380-kV-Höchstspannungsleitung Kruckel-Dauersberg Abschnitt UA Garenfeld (Hagen) bis Ochsenkopf (Iserlohn) 05.01.2022 Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die o. g. Höchstspannungsfreileitung.

In den Fällen, wo Flächen von Unternehmen für neue Masten oder als Baufläche benötigt werden, ist eine Verhandlung auf „Augenhöhe“ durchzuführen. Hierbei sind die Belange des Unternehmens zu berücksichtigen, z. B. durch eine flexible Festlegung der Maststandorte innerhalb technisch möglicher Grenzen. Durch die neue Leitungstrasse dürfen sich für die innerhalb der Trasse befindlichen Gewerbegrundstücke keine neuen Beschränkungen z. B. im Hinblick auf die Höhe von Gebäuden ergeben. Sollte eine zu niedrige Bodenfreiheit der Leitung drohen, ist eine Änderung des Mastabstandes und damit eine höhere Bodenfreiheit unter der Leitung durchzuführen.

Ich bitte um Beteiligung bei eventuellen Änderungsverfahren bzw. bei einer eventuellen neuen Offenlage.
Menden B-Plan Nr. 7/I “Altstadtsanierung”, 6. Änderung der Stadt Menden 23.12.2021 k.B.
Menden B-Plan Nr. 7/II “Altstadt Menden”, 2. Änderung der Stadt Menden 23.12.2021 k.B.
Menden B-Plan Nr. 7/V “Kernstadt Menden”, 3. Änderung der Stadt Menden 23.12.2021 k.B.
Menden B-Plan Nr. 35 “Gelände Hassenbruch / Hombergssiepen”, Teilaufhebung Stadt Menden 23.12.2021 k.B.
Lüdenscheid B-Plan Nr. 809 “Gewerbegebiet südlich Heedfeld”, 2. Änderung 20.12.2021
Die Bestrebungen der Stadt Lüdenscheid, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung eines ansässigen Unternehmens zu schaffen, werden ausdrücklich begrüßt.
Anregungen zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bestehen nicht.
Ich bitte um Beteiligung im weiteren Verfahren.

Lüdenscheid 16. FNP-Änderung “Gewerbegebiet südlich Heedfeld” 20.12.2021
Anregungen zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bestehen nicht.
Die Absicht der Stadt Lüdenscheid, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des ansässigen Unternehmens zu schaffen, wird ausdrücklich begrüßt.
Ich bitte um Beteiligung im weiteren Verfahren.
Wetter B-Plan Nr. 73 Brücke “Auf der Bleiche” 17.12.2021
Die Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes wird ausdrücklich begrüßt, um eine leistungsstarke Erschließung des Gewerbegebietes wieder herzustellen.
Anregungen zum Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung bestehen nicht.
Ich bitte um Beteiligung im weiteren Verfahren.
Herdecke Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 83 “Erweiterung Discounter” 17.12.2021 Es bestehen keine Bedenken gegen die Aufstellung des o. g. Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

Ich rege allerdings an, dass ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass hinter den Kassenzonen keine Saisonartikel angeboten bzw. präsentiert werden dürfen. Eine entsprechende Vorgehensweise ist, in den letzten Monaten bei mehreren Filialen dieser Discounter zu beobachten. Daher sollten nach der Realisierung des Vorhabens entsprechende Kontrollen stattfinden.
Sprockhövel B-Plan Nr. 88 “Eickerstraße” 17.12.2021 k.B.
Altena Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 11 “Ferienhäuser Großendrescheid” 24.11.221 k.B.
Plettenberg B-Plan NR. 102 “Alter Weg” Neuaufstellung 15.11.2021 k.B.
Gevelsberg VB-Plan Nr. 75 “Milsper Straße” 12.11.2021 Es bestehen keine Bedenken gegen die Aufstellung des o. g. B-Planes, soweit sichergestellt ist, dass sich keine Einschränkungen für die westlich der Milsper Straße gelegenen Gewerbetreibenden (siehe Begründung Seite 3) und die privaten Stellplätze (siehe Seite 2 der Begründung) ergeben.
Ennepetal 3. FNP-Änderung “Strückerberger Straße” 08.11.2021 k.B.
Ennepetal B-Plan Nr. 102 Teil 2 “Bevölkerungsschutz- und Kreisfeuerwehrzentrale” 08.11.2021 k.B.
Ennepetal B-Plan Nr. 102 Teil 1 “Kreispolizeibehörde” 08.11.2021 k.B.
Wetter B-Plan Nr. 74 Feuerwache Wengern 05.11.2021 k.B.
Halver B-Plan Nr. 50 “Herpiner Weg” 02.11.2021 k.B.
Halver 1. Änderung Satzung gem. § 34 Anschlag 08.10.2021 k.B.
Halver 24. FNP-Änderung Sternbergerland 08.10.2021 Aufgrund des noch fehlenden Geräuschgutachtens ist derzeit noch keine Beurteilung einer eventuellen Betroffenheit von Gewerbebetrieben im Umfeld des Plangebietes möglich.
Ich bitte um Beteiligung im weiteren Verfahren
Halver B-Plan Nr. 53 Sternbergerland 08.10.2021 Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes. Aufgrund des noch fehlenden Geräuschgutachtens ist derzeit noch keine Beurteilung einer eventuellen Betroffenheit von Gewerbebetrieben im Umfeld des Plangebietes möglich.
Ich bitte um Beteiligung im weiteren Verfahren
Gevelsberg Balve B-Plan 51 30.08.2021
Es bestehen Bedenken gegen die Baugrenzen des WA 1, da Beeinträchtigungen der in unmittelbaren Nähe des Plangebietes ansässigen Gewerbebetriebe zu befürchten sind.
Ich rege an, die Baugrenzen gem. den Ergebnissen der Schalltechnischen Untersuchung festzusetzen.
Ich bitte um Beteiligung im weiteren Verfahren.
Gevelsberg B-Plan Nr. 77 “An der Geer” 30.08.2021 Auf der Grundlage der aktuell vorliegenden Unterlagen bestehen keine grundlegenden Bedenken gegen den o. g. Bebauungsplan.
Ich rege allerdings an, ein „Allgemeines Wohngebiet“ auszuweisen, um somit auch nicht störendes Gewerbe in dem Gebiet zu ermöglichen. Ich bitte um Beteiligung im weiteren Verfahren.
Iserlohn B-Plan Nr. 417 Genaer Straße 23.08.2021 k.B.
Hemer 56. FNP-Änderung Gewerbepark Deilinghofen 20.08.2021 k.B.
Hemer B-Plan Nr. 71 III Gewerbepark Deilinghofen 20.08.2021 k.B.
Plettenberg B-Plan Nr. 412 Osterloh West II 16.08.2021 Die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes wird ausdrücklich begrüßt.
Iserlohn 2. FNP-Änderung Nahversorgungszentrum Sümmern 13.08.2021 k.B.
Plettenberg B-Plan Nr. 613 Altstadt 11. Änderung 13.08.2021 Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, ich rege allerdingsan, dass in der näheren Umgebung entsprechender Ersatz für den wegfallenden Parkraum geschaffen wird.
Hagen VB-Plan 706 (3/21) Sondergebiet Mehrzweckhalle Am Sportpark 09.08.2021 Auf der Basis der vorgelegten Unterlagen bestehen derzeit keine Bedenken gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Balve B-Plan Nr. 38 Schmandsack 05.08.2021 k.B.
Nachrodt-Wiblingwerde B-Plan Nr. 12 Dorfsanierung Wiblingwerde 43. Änderung 02.08.2021 Die Absicht, mit der o.g. Änderung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der beiden ansässigen Unternehmen zu schaffen, wird ausdrücklich begrüßt.
Iserlohn 2. FNP-Änderung Nahversorgungszentrum Sümmern 28.07.2021 k.B.
Hagen B-Plan Nr. 620 (5/10) Gewerbegebiet Wehringhauser Straße 15.07.2021 Es bestehen keine Bedenken gegen die Aufhebung des o. g. Bebauungsplanes.
Ich rege an, kurzfristig einen Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan für das Plangebiet zu fassen, um aufgrund des Mangels an Gewerbe- und Industrieflächen in Hagen diese Gewerbeflächen vor einer Wohn- und/oder Einbzelhandelsnutzung zu schützen. Neben einem Aufstellungsbeschluss sollte auch eine Veränderungssperre beschlossen werden.
Hagen B-Plan NR. 619 (4/10) Gewerbegebiet Berliner Straße 15.07.2021 Es bestehen keine Bedenken gegen die Aufhebung des o. g. Bebauungsplanes.
Ich rege an, kurzfristig einen Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan für das Plangebiet zu fassen, um aufgrund des Mangels an Gewerbe- und Industrieflächen in Hagen diese Gewerbeflächen vor einer Wohn- und/oder Einbzelhandelxsnutzung zu schützen. Neben einem Aufstellungsbeschluss sollte auch eine Veränderungssperre beschlossen werden.
Wetter B-Plan Nr. 71 Haus Hove 11.07.2021 kB
Altena B-Plan Nr. 61 Westiger Straße 09.07.2021 Wir begrüßen die Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes mit der großflächigen Ausweisung von Industriegebiet ausdrücklich.
Altena B-Plan Nr. 60 Nettestr. 09.07.2021 Wir begrüßen die Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes mit der großflächigen Ausweisung von Industriegebiet ausdrücklich.
Von einige Mitgliedsunternehmen wird angeregt, auch den Bereich der Grundstücke 94 bis 118 als Industriegebiet auszuweisen.
Wetter 6. FNP-Änderung Haus Hove 04.07.2021 Die o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes wird begrüßt, da hierdurch die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines ansässigen Betriebes geschaffen werden kann.
Halver Satzung gem. § 35 Abs. 6 Ober Buschhausen, 1. Änderung 02.07.2021 kB
Gevelsberg B-Plan Nr. 76 Ellinghauser Weg 01.07.2021 kB
Herdecke VB-Plan Nr. 83 “Erweiterung Discounter” 29.06.2021 kB
Hemer VB-Plan Nr. 107 An der Steinert 18.06.2021 kB
Hemer B-Plan Nr. 108 Neues Feuerwehrgerätehaus Becke 15.06.2021 kB
Hemer 58. FNP-Änderung Neues Feuerwehrgerätehaus Becke 15.06.2021 kB
Iserlohn B-Plan Nr. 432 Photovoltaik Freiflächenanlage Nordfeld 14.06.2021 kB
Iserlohn 1. FNP-Änderung Nordfeld/Im Haufert 14.06.2021 kB
Sprockhövel B-Plan Nr. 14 Susewind 06.06.2021 kB
Sprockhövel B-Plan Nr. 76 Tackenberg / Am Hilgenstock 06.06.2021 kB
Sprockhövel B-Plan Nr. 88 Eickerstraße 06.06.2021 An der Hauptstraße 79 befindet sich ein Gastronomiebetrieb mit einem Biergarten. Um mögliche Konflikte zwischen den neuen Anwohnern und der vorhandenen Gastronomie zu vermeiden, , regen wir an, für die Mehrfamilienhäuser die Festsetzung aufzunehmen, dass im nordwestlichem Bereich der Gebäude keine Ruheräume angesiedelt werden bzw. dass dort eine indirekte Lüftung vorgeschrieben wird, die zu geringeren Lärmwerten in diesen Räumen führt.. Balkone an diesen Mehrfamilienhäusern sollten nur in südlicher Richtung zulässig sein.
Sprockhövel 15. FNP-Änderung Eickerstraße 06.06.2021 kB
Halver
Lärmaktionsplan
Stufe 3
26.05.2021 kB
Herscheid
Fortschreibung
Einzelhandelskonzept
26.05.2021 kB
Altena
32. FNP-
Änderung Alte Lilien
26.05.2021 kB
Ennepetal
B-Plan
Nr. 90 “EN-Zentrum”
24.05.2021 Das Bestreben der Stadt Ennepetal, die zentralen Versorgungsbereiche durch die Umsetzung des Einzelhandelkonzeptes zu schützen wird von der SIHK zu Hagen ausdrücklich begrüßt.
Aufgrund des für die Gewerbegebietsfläche bestehenden Bestandsschutzes für die ansässigen Einzelhandelsnutzungen bestehen gegen die geplanten Festsetzungen keine Bedenken.
Menden B-Plan Nr. 205 “Gewerbegebiet Hämmer II”, 1. Änderung 21.05.2021 kB
Bezirksregierung Arnsberg Überschwemmungs-gebietsverordnungen Managementeinheit Volme 30.04.2021
Es bestehen erhebliche Bedenken gegen die Festsetzung der Grenzen der Überschwemmungsgebiete.
Die uns vorliegenden Informationen erwecken den Eindruck, dass die Berechnungen der Grenzen der Überschwemmungsgebiete nicht an allen Stellen auf aktuellen Berechnungen beruhen bzw. aktuelle Unterlagen und Gegebenheiten vor Ort nicht in die Grenzberechnung eingeflossen zu sein scheinen. Die Möglichkeit einer Überprüfung ist nicht gegeben, da keine Hinweise auf eine Fundstelle der Berechnung gegeben sind.
Mit den Überschwemmungsgebietsverordnungen soll nach unserem Verständnis zu einer Schaffung weiterer Rückhalteflächen mit dem Ziel des Gewässer- und Hochwasserschutzes führen. Derartige Verbesserungen sind mit den in den o. g. Entwürfen eingezeichneten Grenzen nicht erreichbar, da die Überschwemmungsgebiete vielfach bebaute Flächen betreffen, bei denen ein Abriss der Gebäude unwahrscheinlich ist. Es werden allerdings die vorhandenen betroffenen Unternehmen sehr stark in ihrer Weiterentwicklung am Standort gehindert. Dies kann bis zu einer Aufgabe des Standortes führen. Da im Kammerbezirk erhebliche Flächendefizite und damit kaum Verlagerungsflächen gegeben sind besteht eine große Gefahr, dass diese Unternehmen vollständig abwandern müssen und damit die Arbeitsplätze und die Einnahmen für die Kommunen verloren gehen.
Zusätzlich haben sich Mitgliedsunternehmen mit eigenen Stellungnahmen an die Bezirksregierung gewandt, deren Argumente wir (unter Vermeidung sich wiederholender Argumente) nachfolgend aufgelistet haben und die wir unterstützen.
  • Die örtlichen Gegebenheiten sind nicht richtig berücksichtigt
  • Die Berechnungen der Grenzen sind nicht nachvollziehbar
  • Die Grundstücke verlieren erheblich an Wert

Die genauen Details entnehmen Sie bitte den einzelnen Stellungnahmen.
Wir bitten im Interesse der gewerblichen Wirtschaft um eine aktuelle Berechnung der Überschwemmungsgebietsgrenzen unter Berücksichtigung aller vorhandenen Daten und der gegebenen Situation vor Ort.
Hagen VB-Plan Nr. 699 (4/20) Einzelhandel Revelstraße 15.04.2021
Die SIHK zu Hagen begrüßt die geplante Ansiedlung eines Vollsortimenters zur Verbesserung der Nahversorgungs-situation in Hagen-Vorhalle.
Da der rechtskräftige Gebietsentwicklungsplan für das Plangebiet einen GIB ausweist und großflächiger Einzelhandel nur im ASB zulässig ist, muss u. E. vor dem Satzungsbeschluss des o. g. Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Regionalplan Ruhr Rechtskraft erlangen.
Ds dies noch einige Zeit dauern wird, erscheint es uns sinnvoll, im Rahmen des Verfahrens das aktuell beauftragte Einzelhandelskonzept zu berücksichtigen.
Anregungen zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bestehen nicht.
Ich bitte um Beteiligung im weiteren Verfahren.
Hagen
111. FNP-Änderung Einzelhandel
Revelstraße
15.04.2021 kB
Ich bitte um Beteiligung im weiteren Verfahren.
Iserlohn B-Plan 196 “Iserlohn Stadtkern”, 6. Änderung 09.04.2021
Es bestehen weiterhin erhebliche Bedenken gegen die geplante o. g. Änderung des Bebauungsplanes.
Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass trotz der erneuten Offenlage eine Entscheidung über eine Sperrung erfolgen soll und erst zu einem späteren Zeitpunkt Überlegungen, wie denn Anwohner, Betriebsinhaber. Lieferanten, Mieter und Mitarbeiter zu den Gebäuden gelangen sollen (Punkt 5, Seite 8 der Begründung). Hier ist ein schlüssiges Konzept vor einer Entscheidung über eine Sperrung unerlässlich, wie schon in den frühren Stellungnahmen gefordert. Hierbei müssen sowohl die Anwohner als auch immer wieder wechselnde Lieferfahrzeuge berücksichtigt werden.
Es liegen uns aus den bisherigen Verfahrensschritten mehrere Stellungnahmen von ansässigen Gewerbetreibenden vor, die eine Sperrung des Planbereiches für Kunden und Lieferanten ablehnen. Sie sehen keine Verbesserung, sondern in einem Fall sogar eine erhebliche Verschlechterung für das Unternehmen, wenn dieses nicht mehr frei angefahren und dadurch vorhandene Haltemöglichkeiten im Hinterhof nicht mehr genutzt werden können. Andere Gewerbetreibende fordern zumindest eine jederzeitige Anfahrbarkeit der Stellplätze auf ihrem Grundstück ein.
Eine attraktive Gestaltung und Nutzung des „Marktplatzes“ selbst erscheint unseres Erachtens auch unter der Beibehaltung der Befahrbarkeit der beiden Straßen möglich, so dass die befürchteten Belastungen für derzeit ansässige Gewerbetreibende überwiegen dürften.
Altena B-Plan Nr. 59 “Bahnhofstraße” 09.04.2021 kb
Ennepetal 3. FNP-Änderung “Strückenberger Straße” 08.04.2021 kB
Ennepetal B-Plan Nr. 102 Teil 1 Kreispolizeibehörde 08.04.2021 kB
Ennepetal B-Plan 102 Teil 2 Bevölkerungsschutz und Kreisfeuerwehrzentrale 08.04.2021 kB
Gevelsberg
VB-Plan Nr. 68
"Mönkesstück 2. Teil"
29.03.2021 kB
Altena
V u. E-Plan Nr. 9 “Altenpflegeheim
Linscheider Bach”
26.03.2021 kB
Altena B-Plan Nr. 61 “Westiger Straße” 17.03.2021 Die Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes und die großflächige Ausweisung von Industriegebiet werden ausdrücklich begrüßt.

Ich bitte um Beteiligung im weiteren Verfahren.
Altena
B-Plan Nr. 60
“Nettestraße”
17.03.2021 Die Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes und die großflächige Ausweisung von Industriegebiet werden ausdrücklich begrüßt.
Einige Mitgliedsunternehmen regen an, auch den Bereich der Grundstücke 94 bis 118 als Industriegebiet auszuweisen.

Ich bitte um Beteiligung im weiteren Verfahren.
Plettenberg B-Plan Nr. 102 Alter Weg 15.03.2021
Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes wird im Grundsatz begrüßt. Es stellt sich uns nur die Frage inwieweit die geplante „Überschwemmungsgebietsverordnung Untere Lenne„ eine Realisierung der Planungen zulässt.
Anregungen zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bestehen nicht.
Ich bitte um Beteiligung im weiteren Verfahren.
Hemer Hemer B-Plan Nr. 71 III Gewerbepark Deilinghofen 12.03.2021 kB
Hemer 56. FNP-Änderung Gewerbepark Deilinghofen 12.03.2021 kB
Hagen B-Plan 696 (1/20) Einzelhandel Fleyer Straße/Feithstraße 05.03.2021
Auf Basis der aktuell vrefügbaren Unterlagen bestehen keine Bedenken gegen die Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes.
Voraussetzung ist allerdings die Ausweisung eines ASB im neuen Regionalplan Ruhr. Außerdem sollten erste Ergebnisse des neu in Auftrag gegebenen Einzelhandelsgutachtens berücksichtigt werden.
Anregungen zum Umfang und Deatillierungsgrad der Umweltprüfung bestehen nicht.
Ich bitte um Beteiligung im weiteren Verfahren.
Hagen 110. FNP-Änderung Einzelhandel Fleyer Straße/Feithstraße 05.03.2021
Es ist nicht ersichtlich warum das gesamte Plangebiet in ein Sondergebiet umgewandelt werden soll und nicht eine Zweiteilung wie im Bebauungsplanentwurf stattfindet.
Ich rege an, den westlichen Teil des Plangebietes als Sonderbaufläche und den östlichen Teil des Plangebietes als gemischte Baufläche festzusetzen.
Voraussetzung ist außerdem die Ausweisung eines ASB im neuen Regionalplan Ruhr. Zusätzlich sollten erste Ergebnisse des neu in Auftrag gegebenen Einzelhandelsgutachtens für die Stadt Hagen berücksichtigt werden.
Anregungen zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bestehen nicht.
Ich bitte um Beteiligung im weiteren Verfahren.
Halver B-Plan Nr. 6 “Höveler Weg”, 16. Änderung 05.03.2021 kB
Iserlohn Aufhebung B-Plan Nr. 135 “Löbbeckenkopf-West” 05.03.2021
Anregungen zur Aufhebung des o. g. Bebauungsplanes bestehen nicht. Anregungen zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung bestehen ebenfalls nicht.
Ich bitte um Beteiligung im weiteren Verfahren.

Hagen 89. FNP-Änderung “Alter Bahnhof Haspe” 01.03.2021
Die Ausweisung neuer gewerblicher Bauflächen wird ausdrücklich begrüßt.
Ich bitte um Beteiligung im weiteren Verfahren.
Hagen B-Plan Nr. 1/07 (588) Alter Bahnhof Haspe 01.03.2021
Die Ausweisung zusätzlicher Gewerbefläche wird vor dem Hintergrund der angespannten Gewerbeflächensituation im Kammerbezirk ausdrücklich begrüßt.
Ich bitte um Beteiligung im weiteren Verfahren.
Iserlohn
Anregungen zur
Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes
bestehen nicht.
01.03.2021
Die Fläche des geplanten Fuß- und Radweges befindet sich gem. der aktuelle öffentlich ausliegenden Überschwemmungsgebietsverordnungen der Managementeinheit Untere Lenne im entsprechenden Überschwemmungsgebiet. Da, wie die Aufnahmen eines in unmittelbarer Nähe des Plangebietes (B-Plan Nr. 260) ansässigen Unternehmers aus Januar 2021 zeigen, ist hier nicht nur bei einem Hundertjährigen Hochwasser, sondern auch bei häufigeren Hochwassern mit einer Überschwemmung zu rechnen.
Es stellt sich die Frage, ob die Erstellung eines Fuß- und Radweges in einem solchen Gebiet sinnvoll ist, auch vor dem Hintergrund der sicherlich nicht unerheblichen Unterhaltungskosten aufgrund häufiger Überschwemmungen.

Iserlohn B-Plan Nr. 260 Oeger Straße/Bergstraße, 1. Änderung 01.03.2021 Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes bestehen nicht.
Bezirksregierung Arnsberg
Festsetzungsverfahren “Überschwemmungs-
gebiet Untere Lenne”
01.03.2021
Es bestehen erhebliche Bedenken gegen die Festsetzung der Grenzen der Überschwemmungsgebiete.

Nach den uns vorliegenden Informationen scheinen die Berechnungen der Grenzen der Überschwemmungsgebiete nicht auf aktuellen Berechnungen zu beruhen bzw. aktuelle Unterlagen und Gegebenheiten vor Ort scheinen nicht in die Grenzberechnung eingeflossen zu sein.

Einzelne Kommunen wie z. B. die Stadt Altena haben ein Gutachten zum Thema Niederschlagswasser in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse der Stadt seit Dezember 2020 vorliegen. Diese Daten sind nach Auskunft der Stadt nicht in die Berechnung der Überschwemmungsgebietsgrenzen eingeflossen und daher bestehen u. E. Zweifel ob eine Verordnung mit den aktuellen Grenzen rechtssicher erlassen werden kann.
Zusätzlich hat sich eine Reihe von Mitgliedsunternehmen mit eigenen Stellungnahmen an die Bezirksregierung gewandt, deren Argumente wir (unter Vermeidung sich wiederholender Argumente) nachfolgend aufgelistet haben und die wir unterstützen.
  • Auf welcher Grundlage wurden die einzelnen Überschwemmungsgebiete ermittelt?
  • Basieren sie auf aktuellen Erkenntnissen?
  • Unserer Ansicht nach sind die überschwemmungsgefährdeten Gebiete aufgrund der natürlichen Gegebenheiten und baulichem Überschwemmungsschutz erheblich kleiner als dargestellt.
  • Das Vorhaben stellt einen enteignungsgleichen Eingriff mit einem massiven Wertverlust des Grundstücks dar, da es nicht mehr im ursprünglichen Umfang bebaubar bzw. mit erheblichen Mehrkosten für die Erfüllung der Auflagen zu rechnen ist, der Beleihungswert sinkt und mit deutlichen Zuschlägen bei der Versicherung zu rechnen ist.
  • Die fest geplante Renaturierung der Rahmede im Umfeld des Gebäudes ist nicht berücksichtigt. Durch diese Renaturierung können gezielt Überflutungsflächen geschaffen werden, die mögliche Schäden an Gebäuden und der Infrastruktur vermeiden können. Gem. der Verordnung sind bestimmte Vorhaben und Handlungen, wie z. B. die Errichtung und Erweiterung von baulichen Anlagen oder das Erhöhen/Vertiefen der Erdoberfläche verboten. Dies lässt sich bei den geplanten Baumaßnahmen nicht ausschließen.
  • Da die Erteilung im Einzelfall von einer Genehmigung von der zuständigen Wasserbehörde abhängig ist, wird das Unternehmen bei weiteren möglichen Planungen stark eingeschränkt und erfährt so eine starke Benachteiligung gegenüber den Wettbewerbern.
  • An mehreren Punkten ist erkennbar, dass das geplante Überschwemmungsgebiet an Geländebereiche heranreicht bzw. diese einbezieht, welche allein schon von ihrer Höhe nicht überschwemmt werden können.
  • Die Überschwemmungsfläche befindet sich in einem im Bebauungsplan als überbaubar gekennzeichneten Bereich und nach unseren Planungen sind wir zwingend auf diese Flächen angewiesen.
  • Es wurde in den letzten Jahren ein Umbau durchgeführt der unserer Ansicht nach in den Festsetzungen der Überschwemmungsgebiete zu berücksichtigen ist Die Bebauung des o. g. Lennevorlandes hat sich während des Bauvorhabens zu den veröffentlichten Karten geändert. Das Bauvorhaben wurde behördlich genehmigt und durch ein Architekturbüro und ein Ingenieurbüro für Wasserbau begleitet.
  • Möglichkeiten der Betriebserweiterung in einem rechtskräftigen Bebauungsplan werden stark eingeschränkt. Die im Bebauungsplan geschaffenen Retentionsflächen nebst Erhöhung der Uferflächen (Deich) schützen nach unserer Auffassung ausreichend bei Hochwasserlagen.
Die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten und der Erlass von dem Schutz vor Hochwassergefahren dienenden Vorschriften erfolgt, soweit es
- zum Erhalt oder zur Verbesserung der ökologischen Strukturen der Gewässer
- und ihrer Überflutungsflächen,
- zur Verhinderung erosionsfördernder Eingriffe, -zum Erhalt oder zur Rück-
gewinnung natürlicher Rückhalteflächen oder
- zur Regelung des Hochwasserabflusses erforderlich ist (vgl. WHG § 32 Abs. 1).
Überschwemmungsgebiete sind in ihrer Funktion als natürliche Rückhalteflächen zu erhalten; soweit dem überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit entgegenstehen, sind rechtzeitig die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen zu treffen. Frühere Überschwemmungsgebiete, die als Rückhalteflächen geeignet sind, sollen so weit wie möglich wiederhergestellt werden, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit nicht entgegenstehen (vgl. WHG § 32 Abs. 2).
Die Einstufung der Altenaer Innenstadt als Überschwemmungsgebiet erfüllt die vorgenannten Anforderungen nicht. Zudem ist sie für die Grundstückseigentümer mit großen Einschränkungen und Nachteilen verbunden.
  • Es besteht die Möglichkeit, durch den Abriss einer Rundbogenbrücke und die Schaffung zusätzlichen Retentionsraums eine Verbesserung der Abflussituation zu erzielen.
Die genauen Details entnehmen Sie bitte den einzelnen Stellungnahmen.
Wir bitten im Interesse der gewerblichen Wirtschaft um eine aktuelle Berechnung der Überschwemmungsgebietsgrenzen unter Berücksichtigung aller vorhandenen Daten und der gegebenen Situation vor Ort.
Hagen B-Plan Nr. 2/20 (697) Freizeitareal Familienbad Hengstey 26.02.2021 kB
Ennepetal B-Plan Nr. 25a “Quabecke”, 3. Änderung 15.02.2021 kB
Hagen B-Plan Nr. 3/63 des Geländes zwischen Schwerter-, Turm- und Kleine Straße, 1. Änderung 12.02.2021 Die Absicht der Stadt Hagen das Zentren- und Einzelhandelskonzept umzusetzen und großflächigen Einzelhandel in diesem Bereioh auszuschließen wird ausdrücklich begrüßt.
Bedenken bestehen allerdings gegen die geplante Ausweisung von Mischgebieten vor allem im Bereich der Schwerter Straße, da aus unserer Sicht für die vorhandenen Unternehmen mit Einschränkungen oder kostenintensiven Auflagen zu rechnen ist. Wir regen daher an größere Teile des Mischgebietes weiter als Gewerbegebiet auszuweisen.
Halver B-Plan Nr. 50 "Herpiner Weg" 05.02.2021 kB
Halver 23. FNP-Änderung "Herpiner Weg" 05.02.2021 kB
Balve 1. FNP-Änderung "Feuerwehrgerätehaus Sannssouci" 05.02.2021 kB
Balve B-Plan Nr. 50 “Feuerwehrgerätehaus Sanssouci” 05.02.2021 kB
Schalksmühle B-Plan Nr. 17/I “Bergstraße”, 1. Änderung 03.02.2021
Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die o. g. Änderung des Bebauungsplanes.

Wir halten es im Interesse der in der Nähe des Plangebietes ansässigen Mitgliedsunternehmen für unerlässlich, dass es keine Verschlechterung bei den öffentlich verfügbaren Parkplätzen gibt. Daher sollte festgesetzt werden, dass für entsprechende Nutzungen im Plangebiet die benötigten Parkplätze in ausreichendem Umfang im Plangebiet realisiert werden.

Schalksmühle B-Plan Nr. 25 “Sondergebiet Hülscheider Straße”, 1. Änderung 03.02.2021 kB
Nachrodt-Wiblingwerde B-Plan Nr. 9 "Ehrenmalstraße/Jahnstraße" 28.01.2021 kB
Wetter B-Plan Nr. 74 Feuerwache Wengern 20.12.2020 kB
Lüdenscheid B-Plan Nr. 809 Gewerbegebiet Südlich Heedfeld, 2. Änderung 18.12.2020 kB
Lüdenscheid 16. FNP-Änderung Gewerbegebiet Südlich Heedfeld 18.12.2020 kB
Iserlohn B-Plan Nr. Nr. 196 "Iserlohn Stadtkern", 6. Änderung 09.12.2020
Es bestehen erhebliche Bedenken gegen die geplante o. g. Änderung des Bebauungsplanes.

Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass eine Entscheidung über eine Sperrung erfolgen soll und erst zu einem späteren Zeitpunkt Überlegungen, wie denn Anwohner, Betriebsinhaber. Lieferanten, Mieter, Mitarbeiter, und Taxis zu den Gebäuden gelangen sollen (Punkt 4, Seite 6 der Begründung). Hier ist logischerweise ein schlüssiges Konzept vor einer Entscheidung über eine Sperrung unerlässlich.

Desweiteren fehlen aus unserer Sicht die nach unseren Informationen bei der Stadt Iserlohn eingegangenen Stellungnahmen von Gewerbetreibenden im frühzeitigen Verfahren in den Unterlagen der Offenlage. Hier werden nur die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange aufgelistet.

Es liegen uns aus beiden Verfahren (frühzeitige Beteiligung und Offenlage) mehrere Stellungnahmen von ansässigen Gewerbetreibenden vor, die eine Sperrung des Planbereiches für Kunden und Lieferanten ablehnen, da sie hierin keine Verbesserung bzw. in einem Fall sogar eine erhebliche Verschlechterung für das Unternehmen sehen, wenn dieses nicht mehr frei angefahren und dadurch vorhandene Stellplätze im Hinterhof nicht mehr genutzt werden können. Andere Gewerbetreibende fordern zumindest eine jederzeitige Anfahrbarkeit der Stellplätze auf ihrem Grundstück ein.

Eine attraktive Gestaltung und Nutzung des „Marktplatzes“ selbst erscheint unseres Erachtens auch unter der Beibehaltung der Befahrbarkeit der beiden Straßen möglich, so dass die befürchteten Belastungen für ansässige Gewerbetreibende überwiegen dürften.
Iserlohn 96. FNP-Änderung Nahversorgungszentrum Sümmern 07.12.2020 kB
Iserlohn B-Plan Nr. 337 "Sümmern Dahlbreite", 2. Änderung 07.12.2020 kB
Iserlohn B-Plan Nr. 435 "Iserlohn-Kalkofen / Karl-Arnold-Straße", Aufstellung 27.11.2020 kB
Nachrodt-Wiblingwerde B-Plan Nr. 12 "Dorfsanierung Wiblingwerde", 42. vereinfachte Änderung 26.11.2020 kB
Nachrodt-Wiblingwerde B-Plan Nr. 15 "Saure Wiese-Windhügel", 5. vereinfachte Änderung 26.11.2020 kB
Hagen B-Plan Nr. 3/20 (698) “Fortbildungszentrum Lennestraße” 26.11.2020 kB
Meinerzhagen B-Plan Nr. 23 "Darmche", 5. Änderung 04.11.2020 kB
Hemer B-Plan Nr. 72 II "Wohnsiedlung Sundwig", 2. Änderung 30.10.2020 kB
Herdecke 9. FNP-Änderung "Gartencenter Krichender Dorfweg" 21.10.2020 kB
Herdecke B-Plan Nr. 74 "Gartencenter Kirchender Dorfweg", Aufstellung 21.10.2020 kB
Wetter vB-Plan Nr. 14 "Erweiterung Einzelhandelsmarkt Schöntal/Ruhrstraße", Aufstellung 11.10.2020 Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit des o. g. Vorhabenbezogenen Bebauungsplan als planungsrechtliche Grundlage für den großflächigen Aldi-Markt ist die Einhaltung der Landesplanerischen Ziele zum Großflächigen Einzelhandel. Die Auswirkungsanalyse, in der die Einhaltung der landesplanerischen Ziele und hier vor allem Ziel 6.5-2 vom Gutachter bestätigt wird, stammt allerdings vom 30.07.2019. Ich bin mir nicht sicher, ob diese Beurteilung unter Berücksichtigung des Urteils 7 D 49/16 NE vom 26.02.2020 des OVG-Münster weiter aufrechterhalten werden kann. Dies sollte zumindest nochmals rechtlich geprüft werden.
Wetter vB-Plan Nr. 13 "Seniorenheim Hartmannstraße" 04.10.2020 kB
Halver 22. FNP-Änderung "Rettungswache" 26.09.2020 kB
Halver B-Plan Nr. 49 "Rettungswache" 26.09.2020 kB
Hemer B-Plan Nr. 107 "An der Steinert" 18.09.2020 kB
Hemer B-Plan Nr. 71 III "Gewerbepark Deilinghofen" 11.09.2020 kB
Hemer 56. FNP-Änderung "Gewerbepark Deilinghofen" 11.09.2020 kB
Hemer B-Plan Nr. 71 "Camp Deilinghofen", 5. Änderung 11.09.2020 kB
Iserlohn B-Plan Nr. 196 Stadtkern, 6. Änderung 19.08.2020 Es bestehen Bedenken gegen die o. g. Änderung des Bebauungsplanes. Mehrere Mitgliedsunternehmen wünschen die Beibehaltung der aktuellen Situation um eine problemlose Belieferung sichergestellt zu sehen. Auch aus dem Bereich der Gastronomie besteht der Wunsch, dass die Standorte weiterhin für motorisierte Kunden erreichbar bleiben um bestellte Gerichte abzuholen. Außerdem sollen auch die in Coronazeiten eingerichteten Lieferdienste weiter betrieben werden können.
Neuenrade 29. FNP-Änderung Niederheide 19.08.2020 kB
Sprockhövel B-Plan Nr. 76 "Tackenberg / Am Hilgenstock” 17.08.2020 kB
Iserlohn 94. FNP Änderung “Nordfeld – Im Hauert” 10.08.2020 kB
Wetter B-Plan Nr. 13 – vorhabenbezogen “Seniorenheim Hartmannstraße” 09.08.2020 kB
Sprockhövel B-Plan Nr. 14 “Susewind” 03.08.2020
Es bestehen keine Bedenken gegen die Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes.
Wir regen allerdings an, die Verkaufsfläche für Aktionswaren auf maximal 10 % der Gesamtverkaufsfläche festzusetzen und die Einhaltung dieser Festsetzung als auch die Einhaltung von unter 800 m² Verkaufsfläche zu überprüfen.
Hagen B-Plan Nr. 667 (4/15) “Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstr.” 2. Fassung 31.07.2020 kB
Neuenrade 29. Änderung des FNP “Niederheide” 31.07.2020 kB
Neuenrade B-Plan Nr. 73 “Niederheide” 31.07.2020
Es bestehen keine grundlegenden Bedenken gegen die Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes.
Ich rege allerdings an, den im Planentwurf eingezeichneten Kanal „DN 250 Beton“, der diagonal durch die nördliche (neu ausgewiesene) GEe-Fläche verläuft, nach außerhalb der GEe-Fläche zu verlegen, um eine effektive Nutzung der Gewerbefläche durch das ansässige Unternehmen zu ermöglichen. Auch für die südliche neu ausgewiesene GEe-Fläche sollten die Baugrenzen so festgelegt werden, dass eine möglichst effiziente Ausnutzung des Grundstückes möglich ist.
Halver 23. Änderung des FNP “Herpiner Weg” 30.07.2020 In der Begründung zu dieser Änderung des Flächennutzungsplanes wird auf Seite 6 erwähnt, dass „grundsätzlich eine Potentialfläche“ zur Verfügung steht. Vor diesem Hintergrund erscheint es fraglich, ob unter Berücksichtigung des Urteils 7 D 49/16 NE vom 26.02.2020 des OVG-Münster die Landesplanerischen Voraussetzungen des Ziels 6.5-2 des Landesentwicklungsplanes erfüllt und eine Ausweisung des Sondergebietes zulässig ist.
Halver B-Plan Nr. 50 “Herpiner Weg” 30.07.2020
Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines „sonstigen Sondergebietes – großflächige Handelsbetriebe - Lebensmittelmärkte“ ist die Einhaltung der Landesplanerischen Ziele zum Großflächigen Einzelhandel. Da in der Begründung (Seite 9) des Bebauungsplanes erwähnt wird, dass „grundsätzlich eine Potentialfläche“ zur Verfügung steht, stellt sich unter Berücksichtigung des Urteils 7 D 49/16 NE vom 26.02.2020 des OVG-Münster die Frage, ob das Ziel 6.5-2 des Landesentwicklungsplanes erfüllt wird.
Anregungen zum Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung bestehen nicht.
Hagen B-Plan Nr. 1/17 (678) “Wohnbebauung Keplerstr.” 29.07.2020 kB
Sprockhövel B-Plan Nr. 88 “Eickerstraße” 13.07.2020 Auf Grund des an der Hauptstraße 79 ansässigen Gastronomiebetriebes mit einem Biergarten, regen wir an, für die Mehrfamilienhäuser die Festsetzung aufzunehmen, dass im nordwestlichem Bereich der Gebäude keine Ruheräume angesiedelt werden bzw. dass dort eine indirekte Lüftung vorgeschrieben wird, die zu geringeren Lärmwerten in diesen Räumen führt, um mögliche Konflikte zwischen den neuen Bewohnern und der vorhandenen Gastronomie zu vermeiden. Balkone an diesen Mehrfamilienhäusern sollten nur in südlicher Richtung zulässig sein.
Sprockhövel 15. FNP Änderung “Eickerstraße” 13.07.2020
Bedenken gegen die o. g. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen nicht.
Ich rege allerdings an, die in der Zeichenerklärung aufgeführten SO-Flächen zu löschen, da sich im Planausschnitt keine SO-Flächen befinden.
Iserlohn 2. Änderung B-Plan Nr. 337 “Sümmern / Dahlbreite” 10.07.2020
Es bestehen gegen die Änderung des o. g. Bebauungsplanes keine Bedenken.
Da in den letzten Monaten bei den Aldi-Märkten im Kammerbezirk häufig gegen die entsprechenden Genehmigungen für den Anteil der zentrenrelevanten Randsortimente verstoßen wird (Ausstellung der Aktionswaren hinter den Kassen im größeren Umfang) ist aus unserer Sicht nicht nur eine entsprechende Festsetzung in den Bebauungsplänen erforderlich, sondern auch eine regelmäßige Prüfung vor Ort durch die zuständigen Behörden.
Iserlohn 96. FNP Änderung “Nahversorgungszentrum Sümmern” 10.07.2020 kB
Iserlohn B-Plan Nr. 435 “Kalkofen / Karl-Arnold-Straße” 06.07.2020 kB
Wetter 7. FNP-Änderung “Kindertagesstätte Heilkenstr.” 26.06.2020 kB
Wetter B-Plan Nr. 72 “Kindertagesstätte Heilkenstr.” 26.06.2020 kB
Iserlohn B-Plan Nr. 260 “Oeger Str. / Bergstr.” 26.06.2020
Auf Seite 6 der Begründung wird eine Beeinträchtigung des Hochwasserabflusses durch den Fuß- und Radweg ausgeschlossen. Im Planentwurf sind allerdings zwei „Aufenthaltsflächen/Rastflächen“ eingezeichnet. Üblicherweise sind Rastflächen mit einer Sitzgelegenheit ausgestattet und sollten aus Umweltschutzgründen auch über einen Abfallbehälter verfügen. Derartige Einrichtungen können allerdings schon eine Beeinträchtigung des Hochwasserabflusses darstellen.
Mit der Realisierung des Fuß- und Radweges wird erstmalig ein rückwärtiger Zugang der Gewerbegrundstücke an der Oeger Straße für Privatpersonen eröffnet. Hierdurch können Privatpersonen die Gewerbegrundstücke betreten. Es handelt sich hierbei z. B. um das Gelände eines Busunternehmens auf dem 3 Gelenkbusse, 20 Omnibusse und 7 Kleinbusse rangieren und geparkt sind oder ein Beherbergungsunternehmen auf dessen Gelände sich u. a. ein Pool befindet.
Bedenken gegen die o. g. Änderung des Bebauungsplanes bestehen, wenn den Eigentümern nicht ermöglicht wird im Vorfeld der Realisierung des Fuß- und Radweges die Grundstücke gegen unbefugtes Betreten zu sichern und damit ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.
Nach den uns vorliegenden Informationen wurde z. B. die Errichtung eines Zaunes in Gesprächen mit der Stadtverwaltung immer abgelehnt.
Iserlohn B-PLan Nr. 405 “Ehemalige Haensel Textil” 23.06.2020
Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken zur Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes.
Im Bebauungsplan wird für das gesamte Plangebiet die Festsetzung „Urbanes Gebiet (MU)“ bzw. „Sondergebiet (SO)“ festgesetzt. Es ist daher nicht ersichtlich, warum in der Endfassung der Schalltechnischen Untersuchung auf Seite 11 die Festsetzung eines „Allgemeinen Wohngebietes (WA)“ aufgeführt wird. Hier ist eine Klarstellung erforderlich, welche Aussage aktuell ist.
Sollte die Festsetzung „MU“ korrekt sein, stellt sich die Frage ob die auf Seite 29 aufgeführte Problematik,
„Problematisch ist dieses nur, wenn diese Stellplätze von Beschäftigten oder Besuchern gewerblicher Nutzungen genutzt werden.“
trotz der höheren Richtwerte für MU (in der Nacht), weiter besteht.
Falls diese Problematik weiter bestehen sollte, müsste durch entsprechende Schallschutzmaßnahmen an den Wohngebäuden sichergestellt werden, dass eine gewerbliche Nutzung (z. B. Gastronomienutzung) auch in den Nachtstunden realisierbar ist (wie z. B. auf Seite 1 der Begründung erwähnt).
Herdecke 9. FNP-Änderung “Gartencenter Kirchender Straße / Dorfweg” 08.06.2020 kB
Herdecke B-Plan Nr. 74 “Gartencenter Kirchender Straße / Dorfweg” 08.06.2020 kB
Menden B-Plan Nr. 210 “Discountmarkt Iserlohner Landstraße” 05.06.2020
Grundsätzliche Bedenken gegen die leichte Erhöhung der Verkaufsflächen von 2 m² für den Discounter und 20 m² für den Backshop bestehen nicht.
Da Discountmarkt und Backshop gesondert aufgeführt werden, regen wir jedoch an, diese auch gesondert in den Festsetzungen des Bebauungsplanes mit den jeweiligen Verkaufsflächen (1.020 m² und 60 m²) sowie der Gesamtverkaufsfläche von 1.080 m² aufzuführen.
Darüber hinaus verweisen wir auf unsere Stellungnahme vom 26.09.2019. Die für den Discountmarkt zulässige maximale Verkaufsfläche für das zentrenrelevante Randsortiment von 102 m² sollte ebenfalls in die Festsetzungen aufgenommen werden.
Weitere Anregungen oder Bedenken bestehen nicht.
Hemer B-Plan Nr. 72 II “Wohnsiedlung Sundwig, 2. Änderung” 15.05.2020 kB
Neuenrade B-Plan Nr. 73 "Niederheide", Aufstellung 15.05.2020 kB
Neuenrade 29. Änderung des FNP für den Bereich des B-Plans Nr. 73. "Niederheide" 15.05.2020 kB
Iserlohn B-Plan Nr. 405 "Ehemalig Hänsel Textil" 09.03.2020
Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken zur Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes.
Es wird in der Schalltechnischen Untersuchung auf Seite 11 die Festsetzung eines WA-Gebietes im Bebauungsplan aufgeführt, die in dem vorliegenden Planentwurf nicht ersichtlich ist. Es ist daher nicht erkennbar, ob sich durch die Festsetzung eines „Urbanen Gebietes“ auch in dem nördlichen Planbereich die aufgeführte Problematik,
„Problematisch ist dieses nur, wenn diese Stellplätze von Beschäftigten oder Besuchern gewerblicher Nutzungen genutzt werden.“ (Seite 29)
aufgrund höherer Richtwerte in der Nacht, erledigt hat. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste durch entsprechende Schallschutzmaßnahmen an den Wohngebäuden sichergestellt werden, dass eine gewerbliche Nutzung auch in den Nachtstunden realisierbar ist.
Halver 22. Änderung des FNP "Rettungswache" 03.03.2020 kB
Halver B-Plan Nr. 49 "Rettungswache", Aufstellung 03.03.2020 kB
Breckerfeld B-Plan Nr. 14 "Nördlich Kleveringhauser Str.", Aufstellung 27.02.2020 kB
Breckerfeld 6. Änderung des FNP "Nördlich Kleveringhauser Str." 27.02.2020 kB
Hagen B-Plan Nr. 8/19 (694) "eingeschränktes Gewerbegebiet Knippschildstraße" 20.02.2020 kB
Sprockhövel B-Plan Nr. 11 "Haßlinghausen Süd III", 2. Änderung 20.02.2020 kB
Sprockhövel B-Plan Nr. 60 "Südliche Hauptstraße/Bahnhofstraße", 2. Änderung 20.02.2020 kB
Sprockhövel 11. Änderung des FNP im Bereich "Bahnhofstraße" 20.02.2020 kB
Herscheid B-Plan Nr. 2 "Rahlenberg", 23. Änderung 14.02.2020 kB
Wetter vB-Plan Nr. 13 "Seniorenheim Hartmannstraße", Aufstellung 07.02.2020 kB
Gevelsberg B-Plan Nr. 68 "Mönkesstück 2. Teil" 02.02.2020 kB
Plettenberg 10. FNP-Änderung verschiedene gewerbliche Bauflächen 28.01.2020 kB
RVR / Breckerfeld 14. Regionalplanänderung "ASB Klevinghauser Str./Wahnscheider Str" 28.01.2020 kB
Ennepetal 5. FNP-Änderung Severinghauser Straße 10.01.2020 kB
Ennepetal B-Plan Nr. 104 "Campingplatz Rüggeberg" 10.01.2020 kB
Ennepetal B-Plan Nr. 90 EN-Zentrum 10.01.2020 kB
Gevelsberg 2. Änderung FNP "Haßlinghauser Straße - Aldi" 03.01.2019
Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die o. g. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Ich rege allerdings an, in den Festsetzungen des Planentwurfes die maximale Verkaufs- bzw. Geschossfäche aufzunehmen.
Ich bitte um Beteiligung im weiteren Verfahren.
Menden Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes 13.12.2019 kB
Iserlohn B-Plan Nr. 232 "Iserlohner Heide", 3. Änderung 12.12.2019
Die mit der o. g. Änderung des Bebauungsplanes beabsichtigte Umwandlung von Sondergebiet in Gewerbegebiet wird aufgrund des vorhandenen Bedarfs an Gewerbe- und Industrieflächen ausdrücklich begrüßt.
Bezogen auf die geplanten Festsetzungen (insbesondere in den Sondergebieten) regen wir eine Überprüfung der Verkaufsflächen und der Sortimente mit den vorhandenen Genehmigungen der Unternehmen an. So müsste im SO 1 die Verkaufsfläche geändert werden, da nach Aussage des Unternehmens mehr als 2000 m² genehmigt sind.
Bezogen auf die Festsetzungen zur Gestaltung der Gebäude, der Dachflächen und der Werbeanlagen sollte ein Hinweis auf den Bestandsschutz der (gem. den vorhandenen Genehmigungen) erfolgten baulichen Maßnahmen und Nutzungen aufgenommen werden. Hierbei sollte auch der Bestandsschutz bei einem evtl. erforderlichen Austausch z. B. einer Werbeanlage durch eine in Größe und Form vergleichbare in den Festsetzungen vermerkt werden.
Iserlohn Neuaufstellung FNP 12.12.2019 kB
Schalksmühle 20. Änderung FNP 03.12.2019
Es bestehen aufgrund der fehlenden Reserveflächen für Gewerbe- und Industrie im Märkischen Kreis erhebliche Bedenken gegen die Aufgabe von gewerblichen Bauflächen. Dies hat u. a. das Regionale Gewerbeflächenkonzept des Märkischen Kreises ergeben.
Aufgrund der Topografie, des ungünstigen Zuschnittes der Flächen und bestehenden erheblichen Restriktionen (z. B. Überschwemmungsgebiet) stellen wir diese Bedenken zurück, wenn sichergestellt wird, dass an anderer Stelle eine zusammenhängende gewerbliche Baufläche, die auch die Ausweisung von Industriegebiet ermöglicht, genehmigt und entwickelt wird.
Menden B-Plan 210 "Discountmarkt Iserlohner Landstraße" 29.11.2019
Es bestehen keine Bedenken zur Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes. Wir regen allerdings an, die maximale Verkaufsfläche/Geschoßfläche, die Sortimente (nahversorgungsrelevanter Einzelhandel) und die Begrenzung der Randsortimente auf 10 % der Gesamtverkaufsfläche in die Festsetzungen des Bebauungsplanes aufzunehmen.
Wir regen außerdem an, diesen Standort als Nahversorgungsstandort in die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes aufzunehmen.
Halver B-Plan Nr. 38 "Steinbachhang", Aufhebung 29.11.2019 kB
Halver B-Plan Nr. 37 "Schmittenkamp" 29.11.2019
Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Ausweisung des Wohngebietes.
Es bestehen allerdings Bedenken gegen die geplante Erschließung des Gebietes durch den Ausbau der Schmiedestraße. Für den reibungslosen Ablauf der Belieferung des Unternehmens August Grote GmbH & Co. KG ist es erforderlich, dass die Sattelzüge von der Schmiedestraße rückwärts auf das Firmengelände Fahren. Die Entladung des Materials (meist Langmaterial) erfolgt nach Aussage des Inhabers auf dem Firmengelände. Aufgrund der vorhandenen Fläche ist die zeitgleiche Abstellung eines zweiten Sattelzuges auf dem Gelände nicht möglich, so dass dieser auf der Schmiedestraße warten muss. Dies ist aufgrund der Tatsache, dass sich oberhalb des Unternehmens nur ein Wohnhaus befindet und damit kein Verkehr herrscht unproblematisch. Wenn allerdings der Erschließungsverkehr für 52 Gebäude (Seite 10 der Begründung) über die dann ausgebaute Schmiedestraße erfolgt, kann dies zu Problemen führen.
Der Eigentümer hat außerdem in einem Gespräch darauf hingewiesen, dass sich die Gebäude westlich der Schmiedestraße ebenfalls in seinem Besitz befinden und es beabsichtig ist, in den nächsten Jahren den Versand an diese Stelle zu verlagern. Dies könnte ebenfalls zu Problemen führen, wenn die Schmiedestraße häufiger gequert werden muss.
Wir regen daher an, eine anderweitige Erschließung des geplanten Wohngebietes zu prüfen.
Das Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass am östlichen Rand des Plangebietes die Grenzwerte überschritten werden. Der Gutachter schlägt die Installation eines Schalldämpfers an dem ausschlaggebenden Lüfter vor. Aus unserer Sicht, kann es nicht die Aufgabe des Unternehmens sein, die Kosten für Maßnahmen zu tragen, die durch die Schaffung des WA-Gebietes erforderlich werden. Wir regen an, entweder die Wohnbaufläche zu verkleinern, dass keine Überschreitung der Grenzwerte an den Häusern eintritt oder entsprechende Lärmschutzmaßnahmen im Plangebiet. Eine weitere Alternative könnte eine Vereinbarung mit dem Unternehmer sein, dass die Kosten für die Maßnahme von einem Dritten, z. B. einem Investor des Wohngebietes übernommen werden.
Plettenberg VB-Plan Nr. 525 "Erweiterung Werk II Fa. Mendritzki" 25.11.2019 kB
Plettenberg 5. FNP-Änderung "Katzenbusch" 25.11.2019 kB
Wetter 2. Fortschreibung ISEK "Innenstadt Alt-Wetter" 25.10.2019
Es gibt keine Bedenken gegen die o. g. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungs-konzeptes inkl. der Neuabgrenzung des Gebietes.
Bei der Maßnahme 9.4 (Seite 105) regen wir an, Gelder für ein Baustellenmanagement einzuplanen, damit die ansässigen Unternehmen über die Planungen und die einzelnen Realisierungsabschnitte informiert werden können.
Wetter VB-Plan Nr. 12 "MEDIG - Gesundheitszentrum Im Hilingschen" 25.10.2019 kB
Wetter 5. Änderung des FNP "„MEDIG – Gesundheitszentrum Im Hilingschen" 25.10.2019 kB
Hagen Teiländerung FNP Nr. 108 "Einzelhandel Emst" 20.10.2019 kB
Hagen VB-Plan Nr. 6/19 (692) "Sondergebiet Vollsortimenter Emst" 20.10.2019 kB
Menden B-Plan Nr. 152 "ehemaliges Eisenwerk", 4. Änderung 12.10.2019 kB
Anregung die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes vorab zu beschließen
Menden 45. FNP Änderung "ehemaliges Eisenwerk" 12.10.2019 kB
Iserlohn 5. Änderung VB-Plan 329 "Lebensmitteldiscounter und Einzelhandelsbetrieb - Brinkhofstraße / An Pater und Nonne" 07.10.2019 kB
Ennepetal 5. Änderung des FNP im Bereich “Severinghauser Straße” 23.09.2019 kB
Ennepetal
B-Plan Nr. 104 “Campingplatz Rüggeberg”
23.09.2019 kB
Hagen B-Plan Nr. 683 (5/18) “Mündungsbereich Ennepe-Volme” 20.09.2019
Eine abschließende Stellungnahme zu der Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes ist nicht möglich, da bei den Beteiligungsunterlagen nur Konzepte aber kein Bebauungsplanentwurf verfügbar ist.
Wir weisen allerdings darauf hin (wie auch in der Begründung kurz erwähnt), dass sich in der Nähe ein Störfallbetrieb befindet. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ist daher zu prüfen und auch sicherzustellen, dass sich aus der geplanten Nutzung des Plangebietes keine Einschränkungen oder Auflagen für das Unternehmen Deutsche Edelstahlwerke ergeben dürfen. Hierbei ist nicht die aktuelle Nutzung, sondern die rechtlich maximal zulässigen Nutzungen zugrunde zu legen.
Hagen B-Plan Nr. 684 (6/18) “Entwicklung Westside Hbf” 20.09.2019
In der Stadt Hagen herrscht, wie auch in den angrenzenden Städten, ein erheblicher Mangel an Industrieflächen. Es erscheint uns daher überlegenswert das Plangebiet nicht als Gewerbe-, sondern als Industriegebiet auszuweisen.
Eine abschließende Stellungnahme ist nicht möglich, da bei dem im Internet bereitgestellten Bebauungsplanentwurf sowohl die Legende als auch die textlichen Festsetzungen fehlen (z. B. Detail-Festsetzungen für die „GE 1-4“). Wichtig für eine Stellungnahme ist außerdem das Ergebnis des beauftragten Lärmgutachtens.
Wir weisen allerdings schon darauf hin, dass durch die Aufstellung des Bebauungsplanes keine Beeinträchtigungen für das in unmittelbarer Nähe ansässige Unternehmen Deutsche Edelstahlwerke eintreten dürfen. Insofern ist bei der Erstellung des Lärmgutachtens nicht nur die aktuelle Nutzung zu berücksichtigen, sondern die maximal rechtlich zulässigen Nutzungen auf dem Grundstück des Unternehmens.
In den Beteiligungsunterlagen wird nur darauf hingewiesen, dass sich in der Nähe ein Störfallbetrieb befindet. Es fehlen allerdings nähere Angaben über eventuelle Auswirkungen bzw. die Zulässigkeit der geplanten Nutzungen in der Nähe des Störfallbetriebes.
Den Planunterlagen ist zu entnehmen, dass eine Verlängerung des Tunnels im Bahnhofgebäude bis zu dem Plangebiet angestrebt wird. Diese Absicht wird von uns begrüßt, es muss allerdings sichergestellt werden, dass bei einer Realisierung auch während der Baumaßnahme keine Beeinträchtigung des schienenbezogenen Materialflusses der Deutschen Edelstahlwerke eintritt.
Altena V und E-Plan Nr. 10 Neubau Kreisarchiv Bismarckstraße 16.09.2019 kB
Hagen B-Plan Nr. 498 (9/98) "Gewerbliche Bauflächen Hagener Kreuz/Sudfeld", 2. Änderung 16.09.2019 Wir begrüßen die Bestrebungen der Stadt Hagen, mit der o. g. Änderung des Bebauungsplanes die planerischen Voraussetzungen für die Erweiterungsabsichten eines heimischen Unternehmens zu schaffen.
Iserlohn B-Plan Nr. 336 "Iserlohn Stadtkern-West", 2. Änderung 22.08.2019 kB
Herscheid Ergänzungssatzung "Rärin", § 34 Abs. 4 BauGB, 1. Änderung 06.09.2019 kB
Menden B-Plan Nr. 125/I Bereich Hämmer, Lindort, Dombrüche, 6. Änderung 02.09.2019 Bestrebung der Stadt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des ansässigen Unternehmens zu schaffen werden begrüßt.
Iserlohn B-Plan Nr. 432 Photovoltaik-Freiflächenanlage Nordfeld 30.08.2019 kB
Neuenrade B-Plan Nr. 6a "Industrie- und Gewerbegebiet Neuenrade-Ost, 11. Änderung 30.08.2019 Bestrebung der Stadt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des ansässigen Unternehmens zu schaffen werden begrüßt.
Neuenrade 30. FNP Änderung "Dirtpark" 30.08.2019 kB
Neuenrade B-Plan 76 "Dirtpark" 30.08.2019 kB
Iserlohn B-Plan Nr. 336 "Iserlohn Stadtkern-West", 2. Änderung 22.08.2019 kB
Iserlohn B-Plan Nr. 336 "Iserlohn Stadtkern-West", 2. Änderung 22.08.2019 kB
Neuenrade B-Plan 76 "Dirtpark" 30.08.2019 kB
letzte Änderung: 20.05.2025