Mehr Geld für Auszubildende
Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) informiert ihre Mitgliedsunternehmen darüber, dass Auszubildende ab dem 1. Januar 2026 mehr Geld erhalten.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Sätze der Mindestausbildungsvergütung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) für das Jahr 2026 entsprechend dem gesetzlichen Anpassungsmechanismus berechnet. Für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen nach BBiG oder Handwerksordnung, die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 beginnen, steigt die Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr um knapp 6,2 Prozent. Damit gelten folgende monatliche Mindestvergütungen: 724 Euro im ersten, 854 Euro im zweiten, 977 Euro im dritten und 1.014 Euro im vierten Ausbildungsjahr.
Die Mindestausbildungsvergütung gilt seit 2020 und ist eine gesetzlich festgelegte Untergrenze für die monatliche Ausbildungsvergütung. Sieht ein Tarifvertrag eine Ausbildungsvergütung unterhalb der Mindestvergütung vor, dürfen sich die Unternehmen nach diesem richten. Für nicht tarifgebundene Betriebe gilt zusätzlich zur Mindestausbildungsvergütung, dass ihre Vergütung die für ihre Branche und Region geltenden tariflichen Sätze um maximal 20 Prozent unterschreiten darf. Der weitaus größte Teil der Auszubildenden erhält allerdings eine Ausbildungsvergütung deutlich oberhalb der Mindestausbildungsvergütung.
Weitere Infos unter Ausbildungsberatung - SIHK zu Hagen