SIHK-Pressemeldung
Ausbildung junger Geflüchteter
„Auf der einen Seite suchen viele Unternehmen geeignete Auszubildende, auf der anderen Seite brauchen auch geflüchtete junge Menschen eine sichere berufliche Zukunft“, weiß Thomas Haensel, Geschäftsbereichsleiter ‚Menschen bilden‘ bei der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK).
Die duale Ausbildung sei und bleibe eines der wichtigsten Instrumente, um Nachwuchsfachkräfte passgenau für das eigene Unternehmen zu entwickeln. „Junge Flüchtlinge und Personen aus dem Ausland bieten die Chance, dem zunehmenden Azubi- und Fachkräftemangel zu begegnen“, so Haensel.
Wie finden beide Seiten zusammen? Schließlich wollen die Unternehmen sicherstellen, dass Geflüchtete nicht nur für die Ausbildung, sondern darüber hinaus in ihrem Unternehmen bleiben. Möglichkeiten und Sicherheit bieten die Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG) und die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis (§ 16g AufenthG), um auch im Falle eines negativ ausfallenden Asylbescheides für die Zeit der Ausbildung und eine anschließende Beschäftigung als Fachkraft den Aufenthalt in Deutschland zu sichern. Bereits seit dem 1. März ergänzt die neue Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Menschen nach § 16g AufenthG die Ausbildungsduldung.
Bei SIHK ist Abdullah Kabadayi Experte in Fragen rund um die Ausbildungsintegration junger Geflüchteter. Er beantwortet an jedem ersten Montag eines Monats Unternehmen, Personal- und Ausbildungsverantwortliche zum, Thema. Die nächste Sprechstunde findet am Montag, 2. Dezember, von 10 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 02331 390-268 statt. Fragen können auch per Mail an abdullah.kabadayi@hagen.ihk.de geschickt werden.
28. November 2024