SIHK-Pressemeldung

Attestpflicht bei Prüfungen

Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) informiert alle Prüflinge, Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen darüber, dass ab der Winterprüfung 2024/2025 für alle Rücktritte von Prüfungen gemäß der Prüfungsverordnung eine Attestpflicht besteht.
Kann aus krankheitsbedingten Gründen an einer Prüfung oder einem Prüfungsbereich nicht teilgenommen werden, muss der SIHK umgehend ein Attest über die Prüfungsunfähigkeit - spätestens innerhalb von drei Werktagen ab Prüfungstag - vorgelegt werden.
Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht zukünftig nicht mehr aus. Mit der Umsetzung der Attestpflicht wird sichergestellt, dass Prüflinge nicht ohne triftigen Grund von Prüfungen fernbleiben. Darüber hinaus ermöglicht es auch krankgeschriebenen Auszubildenden an einer Prüfung teilzunehmen, wenn nach ärztlicher Einschätzung nichts dagegenspricht.
Weitere Informationen unter: www.sihk.de/pruefungen
26. November 2024