SIHK-Pressemeldung

SIHK fordert: Deutsches Lieferkettengesetz aussetzen

Nachdem Ende Mai 2024 die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen (CSDDD), die wesentlich weitreichender ist als das seit Anfang 2023 geltende deutsche Lieferkettengesetz, verabschiedet wurde und nun in Kraft getreten ist, muss jedes EU-Land das Gesetz innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen.
„Damit deutschen Unternehmen im Binnenmarkt kein Wettbewerbsnachteil entsteht, muss die Bundesregierung das deutsche Lieferkettengesetz bis zur Umsetzung der EU-Regelung in nationales Recht umgehend aussetzen", fordert Ralf Stoffels, Präsident der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK), und betont: „Eine nationale Gesetzgebung aufrechtzuerhalten, während in fast allen anderen EU-Mitgliedstaaten eine derartige Regelung noch gar nicht existiert, schafft eindeutig Wettbewerbsnachteile für die deutsche Wirtschaft!“

Umsetzung der EU-Richtlinie (CSDDD) so schlank wie möglich halten

Die SIHK unterstütze das Ziel, verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in globalen Wertschöpfungsketten zu fördern. Das könne jedoch nur gelingen, wenn zum einen Nachhaltigkeitsziele und zum anderen der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit, der sehr international aufgestellten südwestfälischen Wirtschaft gleichermaßen Berücksichtigung finden. Bei der neuen EU-Richtlinie können diese Grundsätze nicht eingehalten werden. Das jetzt verabschiedete EU-Lieferkettengesetz sei zudem weder praxistauglich noch verhältnismäßig.
„Was wir brauchen, sind umsetzbare, schlanke Lösungen auf betrieblicher Ebene", fordert Stoffels.
Zwar soll sich der Anwendungsbereich der EU-Lieferkettenrichtlinien auf größere Unternehmen begrenzen. Direkt betroffen sind Unternehmen mit Sitz in der EU mit mindestens 1000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mindestens 450 Millionen Euro weltweit. Für sie gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren, also ab 2029. Viele kleine und mittelständische Betriebe sind dennoch indirekt betroffen.
14. Juni 2024