SIHK-Pressemeldung
Bildungsscheck 2.0 gestartet – SIHK informiert über neue Förderkonditionen
Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Bildungsscheck in überarbeiteter Form als „Bildungsscheck 2.0“ neu aufgelegt. Mit dem Förderinstrument werden Erwerbspersonen bei der Finanzierung beruflicher Weiterbildungen unterstützt. Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) informiert über die neuen Rahmenbedingungen und gibt einen Überblick zu weiteren Fördermöglichkeiten.
Der Bildungsscheck 2.0 richtet sich an Berufstätige und Arbeitssuchende, die ihre beruflichen Kompetenzen erweitern und sich gezielt weiterqualifizieren möchten. Gefördert werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen durch einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten in Höhe von maximal 500 Euros. Mit der Neuauflage wurden die Förderbedingungen angepasst und das Verfahren weiterentwickelt, um die Förderung noch zielgerichteter und praxisnäher einzusetzen.
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Bildungsscheck 2.0 auch für die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse und Qualifikationen genutzt werden kann“, betont Thomas Haensel, SIHK-Geschäftsbereichsleiter „Menschen bilden“ und ergänzt: „Gerade mit Blick auf die Fachkräftesicherung in Südwestfalen ist es wichtig, vorhandene Kompetenzen schneller und unbürokratischer in den Arbeitsmarkt zu integrieren.“
Ergänzend weist die SIHK auf das Aufstiegs-BAföG hin und bietet Unterstützung bei der Antragstellung. Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) fördern Bund und Länder die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse – etwa zum Meister, Fachwirt oder Betriebswirt – mit Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen. Unter bestimmten Voraussetzungen können bis zu 75 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren abgedeckt werden. Eine Alters- oder Einkommensgrenze besteht nicht. „Wir brauchen mehr Anreize für berufliche Aufstiegsfortbildungen. Gerade in der gewerblichen Wirtschaft dürfen höherqualifizierende Abschlüsse nicht hinter akademischen Wegen zurückstehen“, betont Haensel.