BildungsScheck 2.0

Neue Fördermöglichkeit in NRW seit dem 1. Februar 2026

Mit dem Bildungsscheck 2.0 unterstützt die Landesregierung NRW berufliche Weiterbildung. Das Förderangebot wird neu aufgesetzt und der Zugang über ein Online-Antragsverfahren vereinfacht. Gefördert werden berufliche Weiterbildungen mit einem Förderanteil von 50 Prozent, maximal jedoch 500 Euro.

Wie funktioniert der Bildungsscheck 2.0?

Die Kosten für berufliche Weiterbildungen, die fachliche Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen vermitteln, werden bis zur Hälfte mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro. Neu ist das Antragsverfahren. Bislang musste ein Beratungstermin bei einer Förderstelle vereinbart werden. Nun wird der Bildungsscheck einfach über das ESF-Online-Portal vor Beginn des gewünschten Lehrgangs beantragt.

Wer wird mit dem Bildungsscheck 2.0 gefördert?

Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro). Der Nachweis des Einkommens erfolgt ausschließlich über den Einkommensteuerbescheid (Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Nachweis nicht älter als zwei Jahre sein (Datum des Dokuments).

Wie hoch ist die Förderung Bildungsscheck 2.0?

Die Antragstellung kann 1x pro Kalenderjahr erfolgen. Die Förderung beträgt 50 Prozent der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildung, bis maximal 500 Euro. Ausgaben für eventuell anfallende Fahrten und Unterbringung sind nicht förderfähig.

Was wird mit dem Bildungsscheck 2.0 gefördert?

Ausgaben für die berufsbezogene Weiterbildung von Einzelpersonen, die der beruflichen Kompetenzentwicklung dient (Nachweis des beruflichen Zusammenhangs über Eigenerklärung. Ein beruflicher Zusammenhang ist i. d. R. gegeben, wenn die geplante Weiterbildung im Kontext der aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit des Teilnehmenden steht.)
Bei der Antragstellung ist eine Erläuterung abzugeben, welchem Ziel die Weiterbildung dient:
  1. dem Erwerb / Nachholen des Abschlusses in einem Ausbildungsberuf;
  2. dem Erwerb des Abschlusses in einem Fortbildungsberuf oder Studium (akademischen Abschluss);
  3. der Anerkennung von einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss /-qualifikation;
  4. dem Erwerb eines Befähigungs- / Sachkundenachweises;
  5. der Aktualisierung oder Erweiterung vorhandener Qualifikationen.

Ausgeschlossen von der Förderung sind:

Nicht förderfähig bzw. nicht im Sinne des Fördergebers sind:
  • PKW- und Motorradführerscheine;
  • individuelle (Einzel-)Coachings bzw. individuelle Beratung oder der Besuch von Kongressen, Messen, Fachtagungen, Barcamps und Vorträgen;
  • Angebote, die der Erholung oder Gesundheitsprävention, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung dienen;
  • Weiterbildungen, die dem Sinn und Geist des Grundgesetzes widersprechen;
  • Weiterbildungen, die nicht der Charta der Grundrechte der Europäischen Union entsprechen;
  • Kurse zur beruflichen Weiterbildung oder zum Erwerb eines Sachkundenachweises, für die der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Regelungen oder unter-gesetzlicher Normen Sorge zu tragen hat und deren Kosten vom Arbeitgeber zu übernehmen sind;
  • Weiterbildungen, in denen Inhalt, Methoden oder Technologie von L. Ron Hubbard angewendet, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet werden.

Welche Registrierung und Nachweise sind für die Antragstellung erforderlich?

Erforderlich ist eine Registrierung auf dem ESF-Online-Portal
Dabei müssen folgende Nachweise hochgeladen werden:
  • Bei Beantragung ein Einkommenssteuerbescheid: Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Nachweis nicht älter als zwei Jahre sein (Datum des Dokuments).
  • Nach Abschluss eine Teilnahmebestätigung (zu verwendender Vordruck wird bei Anmeldung im Portal zur Verfügung gestellt)
  • und die Rechnung des Weiterbildungsanbieters.

Beratungsservice G.I.B.

Servicenummer: 02041 767 555
Servicezeiten: Montag bis Donnerstag: 8 bis 16 Uhr und Freitag 8 bis 14 Uhr

Hinweis: Hierbei handelt es sich um eine allgemeine Information zu möglichen Fördermitteln ohne Gewähr!