Warnung vor neuen Phishing-Mails: Erneut sind falsche IHK-Mails im Umlauf. Mehr erfahren
Nr. 3712142
Verkehr
Werkverkehr
Wer Werkverkehr durchführt ist verpflichtet, diesen beim Bundesamt für Güterkraftverkehr (BAG) zu melden. Lesen Sie hierzu unter "Weitere Informationen" hinterlegtes Merkblatt zum Thema Werkverkehr.