Gefahrgut

Fahrer von Gefahrguttransporten sowie Gefahrgutbeauftragte benötigen für Ihre Tätigkeit spezielle Schulungen.

Sonderregelung für UN3291 (medizinischer Abfall)

Für die Beförderung in loser Schüttung von UN3291 (medizinischer Abfall) wurde die Allgemeinverfügung aktualisiert. Diese regelt die Zulassung der Beförderung auf der Straße von medizinischen Abfällen, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2/ COVID-19), kontaminiert sind. Änderungen ergaben sich insbesondere im Punkt 3.

Gefahrgutbeauftragter

Gefahrgutbeauftragter darf sich derjenige nennen, der eine entsprechende Gefahrgutbeauftragten-Schulung mit anschließender Prüfung erfolgreich absolviert hat. Die Veranstalter dieser Schulungen werden von den Industrie- und Handelskammern für ihren jeweiligen Kammerbezirk anerkannt.
Die abschließende Prüfung wird von der zuständigen IHK durchgeführt, die auch nach erfolgreichem Bestehen den Schulungsnachweis ausstellt.

Gefahrgutfahrer

Gefahrgutfahrerschulungen nach ADR: Fahrer von Gefahrguttransporten benötigen hierfür eine sogenannte ADR-Card. Diese Karte kann man im Rahmen einer Gefahrgutfahrerschulung bei von der Industrie- und Handelskammer anerkannten Lehrgangsveranstaltern erwerben. Die Schulungen schließen mit einer von der IHK durchgeführten Prüfung ab. Nach deren Bestehen stellt die IHK die ADR-Card aus.
31.01.2025