Ab 19. Juni: Widerrufsbutton wird Pflicht!
Unternehmen, die Verträge mit Verbrauchern über ihre Webseite abschließen, müssen künftig eine gut sichtbare, jederzeit erreichbare und eindeutig beschriftete Schaltfläche für den Widerruf anbieten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen darüber ihre Widerrufserklärung einfach elektronisch übermitteln können.
Damit werden die bestehenden Widerrufsrechte im Online-Vertragsrecht erweitert und digitalisiert. Das Prinzip orientiert sich am bereits bekannten Kündigungsbutton (§ 312k Bürgerliches Gesetzbuch).
Nach Absenden des Widerrufs ist das Unternehmen verpflichtet, den Eingang umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) zu bestätigen. Diese Bestätigung muss Datum, Uhrzeit und Inhalt der Erklärung enthalten. Ziel der im Februar beschlossenen neuen Regelung ist es, den Verbraucherschutz zu stärken und Hemmnisse beim Widerruf zu beseitigen. Die Umsetzungsfrist endet am 19. Juni 2026. Unternehmen sollten daher ihre Webseiten und Online-Vertragsprozesse frühzeitig prüfen und die erforderlichen technischen Anpassungen vornehmen. Wer rechtzeitig reagiert, reduziert Abmahnrisiken und stärkt zugleich das Vertrauen seiner Kundinnen und Kunden.