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  4. Ausländerrecht - Aufenthaltsgesetz
Nr. 10386

Ausländerrecht - Aufenthaltsgesetz

Bei der Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter müssen Unternehmer eine Vielzahl von Regeln beachten. Je nach Herkunft und Ausbildung des Ausländers gelten unterschiedliche Bestimmungen. Nicht-EU-Ausländer, die im Bundesgebiet einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen möchten, benötigen vorab eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung.
Visa-Navigator des Auswärtigen Amtes

Der Visa-Navigator hilft Ihnen, schnell und einfach das richtige Visum zu ermitteln, welches Sie für Ihre Einreise und Ihren Aufenthalt in Deutschland benötigen.

Externer Link: Visa-Navigator des Auswärtigen Amtes
Selbständigkeit von Ausländern in Deutschland

Nach § 1 Abs. 1 der Gewerbeordnung ( GewO) ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet, soweit nicht durch Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.

Link: Selbständigkeit von Ausländern in Deutschland
Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten

Ein Baustein zur Sicherung des Fachkräftebedarfs ist die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland. Neue Möglichkeiten der Zuwanderung aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten), aber auch mehr Komplexität bieten die neuen gesetzlichen Regelungen.

Link: Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten
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Sandra von Heine
Sandra von Heine
  • 02331 390-279
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SIHK zu Hagen
Bahnhofstraße 18
58095 Hagen

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