Ausländerrecht - Aufenthaltsgesetz
Bei der Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter müssen Unternehmer eine Vielzahl von Regeln beachten. Je nach Herkunft und Ausbildung des Ausländers gelten unterschiedliche Bestimmungen. Nicht-EU-Ausländer, die im Bundesgebiet einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen möchten, benötigen vorab eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung.
Informationspflicht bei der Anwerbung von Drittstaatsangehörigen
Bei der Anwerbung von Drittstaatsangehörigen besteht für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ab 1. Januar 2026 die Pflicht auf die Möglichkeit einer unentgeltlichen Information oder Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen durch „Faire Integration“ hinzuweisen.
Visa-Navigator des Auswärtigen Amtes
Der Visa-Navigator hilft Ihnen, schnell und einfach das richtige Visum zu ermitteln, welches Sie für Ihre Einreise und Ihren Aufenthalt in Deutschland benötigen.