Strengere Vorgaben für Preiswerbung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil (Rs. C-330/23) vom 26. September 2024 wichtige Vorgaben für die Werbung mit Preisermäßigungen gemacht.
Bisher gab es bei vielen Werbekampagnen die Praxis, vor einer geplanten Preisreduzierung die Preise künstlich anzuheben, um dann mit hohen Rabatten werben zu können. Diese „Preisschaukelei“ soll durch das Urteil des EuGH verhindert werden.
Das Gericht stellt klar: Wer mit Rabatten wirbt, muss den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage – den sogenannten Referenzpreis - als Ausgangspunkt nehmen. Dies betrifft nicht nur die Angabe von prozentualen Rabatten, sondern auch Begriffe wie „Preis-Highlight“. Selbst wenn der reguläre Preis eines Produkts bei Konkurrenten höher ist, darf der Händler in der Werbung nicht von diesem höheren Preis ausgehen. Ziel dieser Regelung ist es, Verbraucher besser zu schützen und Preisvergleiche zu erleichtern.
Für Unternehmen bedeutet dies: Alle Preisermäßigungen und hervorgehobenen Preisaktionen müssen ab sofort streng auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezogen werden. Verstöße können zu teuren Abmahnungen führen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen
15. Mai 2025