Mindestlohn

Am 15. November 2023 hat das Bundeskabinett die "Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung" beschlossen. Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2024 von derzeit 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde erhöht. Die unabhängige Mindestlohnkommission hatte diesen Vorschlag der Bundesregierung zuvor unterbreitet.
Im Mindestlohngesetz ist festgelegt, dass die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre über Anpassungen der Höhe des Mindestlohn zu beschließen hat.
In der Mindestlohnkommission beraten jeweils drei stimmberechtigte Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertreter, ein oder eine Vorsitzende und zwei Wissenschaftler.
27. Oktober 2023
Ansprechpartner: Natalie Weskamp