Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG)
Das Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten wird am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Zunächst gilt dieses Gesetz für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten. Ab dem 1. Januar 2024 sind Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten betroffen.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz, auch kurz Lieferkettengesetz genannt, verpflichtet in Deutschland ansässige Unternehmen, in ihren globalen Lieferketten menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu beachten und zu dokumentieren. Die zu erfüllenden Vorgaben sind abgestuft nach den tatsächlichen Einflussmöglichkeiten. Maßgeblich ist, ob es sich um den eigenen Geschäftsbereich, einen direkten Vertragspartner oder einen mittelbaren Zulieferer handelt.
Zu den Sorgfaltspflichten gehören:
Das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz, auch kurz Lieferkettengesetz genannt, verpflichtet in Deutschland ansässige Unternehmen, in ihren globalen Lieferketten menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu beachten und zu dokumentieren. Die zu erfüllenden Vorgaben sind abgestuft nach den tatsächlichen Einflussmöglichkeiten. Maßgeblich ist, ob es sich um den eigenen Geschäftsbereich, einen direkten Vertragspartner oder einen mittelbaren Zulieferer handelt.
Zu den Sorgfaltspflichten gehören:
- Einrichtung eines Risikomanagements und Durchführung einer Risikoanalyse
- Verabschiedung einer Grundsatzerklärung der unternehmerischen Menschenrechtsstrategie
- Verankerung von Präventionsmaßnahmen
- Sofortige Ergreifung von Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Rechtsverstößen
- Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
- Dokumentations- und Berichtspflicht für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA ) setzt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz um und kontrolliert, ob die betroffenen Unternehmen die gesetzlichen Sorgfaltspflichten angemessen erfüllen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf dem Informationsportal der Bundesregierung und auf unserer Webseite.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf dem Informationsportal der Bundesregierung und auf unserer Webseite.
10. November 2022
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