Künstlersozialversicherung - Abgabe steigt auf 5 Prozent

Unternehmen, die nicht nur gelegentlich freischaffende Künstler und Publizisten beauftragen, müssen künftig einen höheren Beitrag an die Künstlersozialkasse (KSK) leisten. Die Künstlersozialabgabe steigt im Jahr 2023 von zurzeit 4,2 Prozent auf 5,0 Prozent. Abgabepflichtige Unternehmen sind verpflichtet, sämtliche an selbstständige Künstler oder Publizisten gezahlten, Entgelte eines Jahres spätestens bis zum 31. März des Folgejahres zu melden. Dabei ist es unerheblich, ob der beauftragte Künstler, der das Honorar bekommen hat, über die Künstlersozialkasse versichert ist oder nicht.
10. November 2022
Ansprechpartnerin: Kirsten Jütte