Hinzuverdienstgrenzen für Rentner
Ab 1. Januar 2023 entfällt die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten. Bei Erwerbsminderungsrenten werden die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben. So wird bei der vollen Erwerbsminderungsrente die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro abgeschafft. Stattdessen gilt eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von drei Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße, solange das Leistungsvermögen von weniger als drei Stunden täglich beachtet wird. Dies entspricht einer Hinzuverdienstgrenze von 17.823,75 Euro im kommenden Jahr. Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung verdoppelt sich dieser Wert, sofern das tägliche Leistungsvermögen unter sechs Stunden verbleibt. Sollte vor Eintritt der Erwerbsminderung ein höheres Einkommen erzielt worden sein, gilt hier die höhere individuell-dynamische Grenze.
Die Änderungen greifen ausdrücklich nicht bei Bezug einer Hinterbliebenenrente.
10. November 2022
Ansprechpartnerin: Kirsten Jütte