Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten

Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) weist darauf hin, dass das Hinweisgeberschutzgesetz zum 2. Juli 2023 in Kraft getreten ist. Das Gesetz ermöglicht hinweisgebenden Personen, sog. Whistleblowern, einfach und ohne Angst vor Konsequenzen auf Missstände oder Fehlverhalten in ihren Unternehmen und Behörden aufmerksam zu machen.
Um eine zentrale Kontaktstelle als Ansprechpartnerin zu schaffen, ist gesetzlich die Errichtung von internen Meldestellen in Unternehmen und Behörden im Gesetz vorgesehen. Ergänzend dazu wurden externe Meldestellen bspw. beim Bundesamt für Justiz eingerichtet. Diese sollen allerdings erst dann von der hinweisgebenden Person angerufen werden, wenn intern dem Verstoß nicht abgeholfen wurde.
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Für die Errichtung der Meldestellen ergeben sich je nach Unternehmensgröße unterschiedliche zeitliche Umsetzungspflichten.
„Für Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten besteht die Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle ab dem 2. Juli 2023. Fehlt diese ab dem 1. Dezember 2023 können gegen das Unternehmen Bußgelder verhängt werden. Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigte müssen erst ab dem 17. Dezember 2023 eine Meldestelle errichten. Es ist daher ratsam, schnellstmöglich mit der Umsetzung im Unternehmen zu beginnen“, erklärt SIHK-Rechtsexperte Matthias Vierhaus.
Im Hinblick auf die Umsetzung der Meldemöglichkeiten ist zu beachten, dass Meldekanäle so zu gestalten sind, dass nur die für die Entgegenahme und Bearbeitung der Meldungen zuständigen Personen und Hilfspersonen Zugriff auf diese Meldungen haben dürfen. In der Praxis bedeutet dies, dass z. B. ein IT-gestütztes Hinweisgebersystem oder eine externe Telefonnummer mit Unterdrückung der Rufnummer des Anrufes eingerichtet werden können.