Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen zukünftig elektronisch

Ab dem 1. Januar 2023 werden Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes nicht mehr über das gedruckte Bundesgesetzblatt erscheinen, sondern rein elektronisch im Internet verkündet. Das elektronische Bundesgesetzblatt ist dann die einzige verbindliche amtliche Fassung. Bei dem derzeit auf der Internetseite www.bgbl.de verfügbaren Bundesgesetzblatt handelt es sich nur um elektronische Kopien. Auf einer Verkündungsplattform des Bundesamt für Justiz werden die pdf-Dokumente der Gesetze und Rechtsverordnungen eingestellt und können dann heruntergeladen werden. Die Homepage der Plattform wird rechtzeitig zum Januar 2023 bekanntgegeben. Die Umstellung auf eine ausschließlich elektronische Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen bedarf zuvor noch einer Änderung von Artikel 82 Absatz 1 des Grundgesetzes.
9. November 2022
Ansprechpartnerin: Natalie Weskamp