Fristverlängerung für Abgabe der Grundsteuererklärung

Die Frist für die Übermittlung der Grundsteuererklärung wurde bundeseinheitlich um drei Monate verlängert. Bis zum 31.01.2023 haben Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen nun noch Zeit, ihre Daten an das Finanzamt zu übermitteln. Nach der Bearbeitung erlässt die Finanzverwaltung zwei Bescheide: den Grundsteuerwertbescheid (ehem. Einheitswert) und den Grundsteuermessbescheid. Letzterer dient der Stadt oder Gemeinde ab 2025 als Berechnungsgrundlage für die Festsetzung Ihrer Grundsteuer.
Wichtig: Auch wenn Sie jetzt noch keine Zahlungen aufgrund der neuen Bescheide leisten müssen, sollten solche Grundlagenbescheide stets gründlich geprüft werden, da sie über Jahre die Basis für die spätere Steuerlast darstellen.
10. November 2022
Ansprechpartnerin: Kirsten Jütte