Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Zum 1. Januar 2023 wird der gelbe Schein, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die Krankmeldung an ihre Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen schicken, eingestellt. Dies gilt zumindest für gesetzlich Versicherte. Der gelbe Schein wird von einer eAU abgelöst. An der Pflicht des Arbeitnehmers einem Arbeitgeber unverzüglich die Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen, ändert sich nichts. Nach dem Arztbesuch übermitteln die Ärzte die Krankendaten spätestens bis 24 Uhr an die Krankenversicherung des Arbeitnehmers. Die Krankenhäuser übermitteln im Falle eines Krankenhausaufenthalts die Aufenthalts- und Entlassungsdaten an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann diese Daten im Anschluss elektronisch abrufen, indem er z. B. über das Entgeltprogramm eine Anfrage nach der eAU an den zentralen Kommunikationsserver aller gesetzlichen Krankenversicherungen stellt. Daraufhin erhält der Arbeitgeber spätestens einen Tag nach der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit eine Benachrichtigung, dass die eAU nun vorliegt.
9. November 2022
Ansprechpartnerin: Natalie Weskamp