Elektronisch unterstütze Betriebsprüfung (euBP) der DRV

Mindestens alle vier Jahre meldet sich die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zur Betriebsprüfung an. Das Verfahren läuft inzwischen in digitaler Form.
Alle für die Prüfung relevanten Daten aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung und Finanzbuchhaltung übermitteln Arbeitgeber bereits seit 2023 in der Regel in elektronischer Form aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm an den zuständigen Prüfdienst. Nur in seltenen Fällen kommen Prüfende noch vor Ort in den Betrieb oder in das Steuerbüro.
Die euBP ist grundsätzlich für alle Betriebe verpflichtend. Allerdings konnte auf Antrag des Arbeitgebers für Zeiträume bis 31. Dezember 2026 auf eine elektronische Übermittlung der prüfrelevanten Daten verzichtet werden, wenn die technischen Voraussetzungen noch nicht gegeben waren.
Ab dem 1. Januar 2027 sind Ausnahmen vom euBP-Verfahren nicht mehr vorgesehen. Arbeitgeber, die die euBP bislang noch nicht nutzen, sollten daher prüfen, ob die elektronische Übermittlung reibungslos aus ihrem Entgeltabrechnungssystem heraus funktioniert.
Weitere Informationen: