Achtung: Stellenanzeigen im Visier von Scheinbewerbungen

Die SIHK zu Hagen warnt Unternehmen vor einer aktuellen Masche mit möglicherweise betrügerischem Hintergrund: Einzelpersonen geben sich als transgeschlechtlich aus und bewerben sich gezielt zum Schein auf Stellenanzeigen.
Im Anschluss behaupten sie, aufgrund diskriminierender Formulierungen benachteiligt worden zu sein, und fordern Entschädigungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). In mehreren Fällen kam es zu zivilrechtlichen Klagen mit dem Ziel, Zahlungen zu erzwingen.
Die SIHK rät Unternehmen, ihre Stellenanzeigen sorgfältig zu prüfen und diskriminierungsfrei zu formulieren. Achten Sie insbesondere auf neutrale Sprache in Bezug auf Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Behinderung und sexuelle Identität. Nutzen Sie z. B. die Formulierung „(m/w/d)“ oder andere inklusive Varianten und vermeiden Sie einschränkende Begriffe oder Anforderungen, die nicht sachlich begründet sind.
24. Juni 2025