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Wirtschaftshilfen für von Kriegsfolgen betroffene Unternehmen - KfW-Programm gestartet

Um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Ukrainekrieges und der Sanktionen abzufedern, spannt die Regierung einen Schutzschirm für betroffene deutsche Unternehmen auf:

Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen

Bereits seit dem 29. April gelten die Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen. Dies betrifft die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm. Hier können Anträge seit dem 29. April gestellt werden. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung. Hierzu befindet sich die Bundesregierung weiterhin in Gesprächen mit der EU-Kommission.

KfW-Sonderprogramm UBR 2022

 Das KfW-Kreditprogramm, sogenannten „KfW-Sonderprogramm UBR 2022“, ist gestartet. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken. Zusätzlich wird eine Konsortialfinanzierungsvariante mit substanzieller Risikoübernahme angeboten.  Auch hier befindet sich die Bundesregierung in Beihilfengesprächen mit der EU-Kommission. Für Investitions- und Betriebsmittelkredite gewährt die KfW den Hausbanken eine 80prozentige Haftungsfreistellung für Kredite an mittelständische Unternehmen (bis max. 500 Mio. Euro Jahresumsatz) und 70prozentige Haftungsfreistellung für Kredite an große Unternehmen.

Schutzschirm der Bundesregierung

Germany Trade and Invest informiert zu dem von der Bundesregierung aufgespannten Schutzschirm, um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Ukrainekrieges und der Sanktionen abzufedern unter:
11. Mai 2022