Förderung der Elektromobilität

Steuerliche Förderung von dienstlich genutzten E-Autos

Mit der Wachstumsinitiative hat sich die Bundesregierung vorgenommen, die Autoindustrie und ihre Beschäftigten bei der E-Mobilität zu unterstützen. Die steuerliche Förderung von dienstlich genutzten E-Autos soll dabei helfen, die Nachfrage nach emissionsfreien Fahrzeugen zu erhöhen.
E-Autos und Ladesäule
Für neu zugelassene, rein elektrische und emissionsfreie Fahrzeuge sollen Unternehmen die Investitionskosten schneller steuerlich geltend machen können. Dazu soll eine neue Sonderabschreibung eingeführt werden. Über einen Zeitraum von sechs Jahren können die Anschaffungen – beginnend mit einem Satz von 40 Prozent – von der Steuer abgeschrieben werden. Die Regelung gilt befristet für Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028.
Zusätzlich wird die Dienstwagenbesteuerung für Elektro-Fahrzeuge erweitert. Wer ein Elektroauto als Firmenwagen auch privat nutzt, muss nur 0,25 Prozent statt ein Prozent als geldwerten Vorteil versteuern. Dies gilt bislang für Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von höchstens 70.000 Euro. Dieser Betrag soll für Firmenwagen, die seit Juli 2024 angeschafft wurden, auf 95.000 Euro angehoben werden.
Bei teureren E-Autos sowie Plug-in-Hybriden werden 0,5 Prozent des Neupreises versteuert. Ab 2025 soll das bei Plug-in-Hybriden nur noch für Fahrzeuge mit einer rein elektrischen Reichweite von mindestens 80 km gelten.
Die von der Bundesregierung im September im Rahmen der Wachstumsinitiative beschlossene Novellierung hat bisher nicht den Bundesrat passiert. Dieser hat sich am 18. Oktober in einer Entschließung nachdrücklich für ein beschleunigtes und beständiges Hochfahren der E-Mobilität ausgesprochen. Die Initiative der Bundesregierung, elektrische Dienstwagen zu fördern, sei begrüßenswert - es seien jedoch größere Schritte erforderlich. Daher solle die Bundesregierung die Wiedereinführung der E-Auto-Prämie prüfen.
03.01.2025