Seit vielen Jahren ist es möglich, Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen für den internationalen Verkehr elektronisch zu beantragen und diese im eigenen Betrieb auszudrucken. Voraussetzung hierfür war bisher eine Signaturkarte mit der entsprechenden Ausstattung (Pinpad).
Mit der IHK-Webanwendung Elektronisches Ursprungszeugnis erfährt das bisherige Verfahren entscheidende Verbesserungen für Unternehmen. Die Anwendung richtet die Abläufe noch näher an den etablierten Prozessen der Mitgliedsunternehmen aus und verzichtet auf die bisher immer erforderliche Signaturkarte.
Die Vorteile des Verfahrens sind eindeutig:
Durch den Einsatz moderner und sicherer Webtechnologien ist die Nutzung über den Internet-Browser möglich und kann auf allen Rechnern im Unternehmen direkt genutzt werden
Die neue System-Performance stellt eine deutliche Verbesserung dar und beschleunigt den Antragsprozess
Die direkte Benutzerverwaltung ermöglicht es, weitere Mitarbeiter im Unternehmen selbst einzubinden
Weitere Vorteile im Überblick:
Neue digitalisierte Prozesse
Deutliche Beschleunigung der Antragsprozesse
Verringerung technischer Voraussetzungen
Deutliche Verringerung der PIN Eingaben
Dienstleister als Antragsteller für verschiedene Firmen
Beschleunigte Bescheinigung von Dokumenten
Effizienteres Druckmanagement
Zahlreiche Verbesserungen wie Entwurfsstatus, Mehrfachupload, optionaler E-Mail Empfang und Vorschauoptimierung etc.
Mit dem volldigitalen Ursprungszeugnis (dUZ) steht Unternehmen eine vollständig digitale öffentliche Urkunde zur Verfügung! Unternehmen können das Ursprungszeugnis einfach downloaden und per Mausklick an Behörden und Handelspartner senden – rechtsverbindlich und international verifizierbar, komplett ohne physische Dokumente.
Hinweis: eUZ Daten-Löschung
Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (zwei Jahre) müssen analoge Dokumente gem. Art. 17 Abs. 1 lit. a) DSGVO von uns rechtssicher vernichtet werden, digitale Dokumente unterliegen einem entsprechenden elektronischen Löschkonzept.
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die SIHK über den Antrag entschieden hat, so dass in den ersten beiden Kalenderwochen 2022, alle Anträge bzw. Unterlagen, über die im Jahre 2019 oder davor entschieden wurde, unwiderruflich gelöscht werden.
Sollten Sie daran interessiert sein, von der Löschung betroffene Anträge als Vorlage zu sichern oder Statistiken aus dem betroffenen Zeitraum zu speichern, bietet Ihnen ein eigens hierfür erstellter Quickguide unseres IT-Dienstleisters GfI (IHK Gesellschaft für Informationsverarbeitung mbH) die passende Hilfestellung.