Carnet ATA/CPD elektronisch beantragen
Technische Voraussetzungen
Welche Technik benötigen Sie, um ein Carnet ATA/CPD online zu beantragen?
- Internet-Anschluss
- PC oder Laptop mit einem Internet-Browser
- (Wichtig ist, einen aktuellen Browser von bspw. Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari zu nutzen. Der Internet Explorer eignet sich eher nicht.)
- Zugang zum e-ata-System
Registrierung bei e-ata.de
Registrieren Sie sich noch heute, es geht ganz einfach:
- Zugang zum e-ata-System aufrufen
- Unternehmen registrieren
- eCarnet-Admin benennen (das ist die Person im Unternehmen, die u. a. gegenüber der IHK als erste Ansprechperson agiert und weitere Nutzer im System anlegt/verwaltet)
Nach manueller Prüfung der eingegebenen Daten (dies dauert in der Regel ein Werktag), aktiviert die IHK das Nutzerkonto und es können online Carnets beantragt, neue Nutzer über den Admin angelegt werden, etc.
Carnet ATA/CPD online beantragen - Schritt für Schritt
Sobald Ihr Benutzerkonto aktiviert wurde, können Sie ein Carnet beantragen. Loggen Sie sich hierfür unter Zugang zum e-ata-System ein und drücken Sie den Button “neues Carnet ATA“ in der Werkzeugliste.
Nun füllen Sie die benötigten Informationen aus. Ein Antrag kann jederzeit erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet, gesendet oder gelöscht werden.
Die Bewilligung und der Druck erfolgt durch die SIHK, anschließend können Sie sich das Carnet bequem zuschicken lassen oder aber Sie holen es bei der SIHK ab.
Die Anwendung ist selbsterklärend und intuitiv; die benötigten Benutzer- und Carnet-Daten werden in einer Art Maskenbearbeitung abgefragt.
Das neue eCarnet: Carnet-Anträge stellen als Video auf YouTube.
Das digitale Carnet A.T.A.
Ab dem 1. Juni 2026 können für die EU, Schweiz, Norwegen und das Vereinigte Königreich keine Papier-Carnets mehr beantragt bzw. ausgestellt werden.
Diese Länder stellen zu dem Datum verbindlich auf das digitale Carnet um. Bestehende Papier-Carnets, die vor dem 1. Juni 2026 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum eingetragenen Ablaufdatum.
Damit ist der nächste Schritt zum volldigitalen Carnet getan.
Nach Ausstellung eines Carnets ab dem 01.06.2026 sind das digitale Carnet A.T.A. sowie das als Backup mit ausgehändigte Papier-Carnet beim Binnenzollamt zu eröffnen.
Diese Länder stellen zu dem Datum verbindlich auf das digitale Carnet um. Bestehende Papier-Carnets, die vor dem 1. Juni 2026 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum eingetragenen Ablaufdatum.
Damit ist der nächste Schritt zum volldigitalen Carnet getan.
Nach Ausstellung eines Carnets ab dem 01.06.2026 sind das digitale Carnet A.T.A. sowie das als Backup mit ausgehändigte Papier-Carnet beim Binnenzollamt zu eröffnen.
Zwar gilt die volldigitale Abwicklung zunächst nur für die vier genannten Zollgebiete, doch werden weitere Länder in den kommenden Jahren ebenfalls umstellen.
Bei Reisen auch in Länder außerhalb der vier Zollgebiete wird dasselbe Carnet je nach Zielland digital oder auf Papier abgefertigt.
Die International Chamber of Commerce (ICC) hat hierzu einen Transitionplan veröffentlicht, der Auskunft zur Übergangszeit gibt. Auch wird anhand von Beispielen das Vorgehen beschrieben, wenn Waren mit einem Carnet ATA sowohl in die Pilotländer verbracht werden als auch in Länder, die noch das Papierverfahren anwenden.
Bei Reisen auch in Länder außerhalb der vier Zollgebiete wird dasselbe Carnet je nach Zielland digital oder auf Papier abgefertigt.
Die International Chamber of Commerce (ICC) hat hierzu einen Transitionplan veröffentlicht, der Auskunft zur Übergangszeit gibt. Auch wird anhand von Beispielen das Vorgehen beschrieben, wenn Waren mit einem Carnet ATA sowohl in die Pilotländer verbracht werden als auch in Länder, die noch das Papierverfahren anwenden.
So funktioniert das digitale Verfahren:
- Beantragung des Carnet A.T.A. über das Portal e-ata (wie bisher auch)
- Registrierung bzw. Anmeldung auf dem ATA Carnet Desktop der ICC und / oder
Herunterladen der ATA Carnet App aus dem Store (Apple oder Google) auf Ihr Handy
- Übertragung der nach Ausstellung durch die IHK im Portal e-ata angezeigten e Carnet ID und den e Carnet PIN Code
Das Konto des Antragstellers / Unternehmens im Portal kann für das dCarnet dann in Verbindung mit der App oder der Webversion genutzt werden - ohne Papier. Sowohl die Nämlichkeitssicherung beim regional zuständigen Zollamt als auch die Zollabfertigung an der Grenze erfolgt per QR-Code-Scan. Der QR-Code kann gemeinsam mit einer Vollmacht digital weitergegeben werden, beispielsweise an Spediteure oder Fahrer.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt “Das volldigitale Carnet” (PDF-Datei · 469 KB) sowie auch der DIHK-Info-Seite.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt “Das volldigitale Carnet” (PDF-Datei · 469 KB) sowie auch der DIHK-Info-Seite.