Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen - wann

Bescheinigung von Außenwirtschaftsdokumenten durch IHK und Botschaften
Kurz-Übersicht der Mindestvorschriften ausländischer Behörden
Stand Juli 2025
Land
Ursprungszeugnis
durch
IHK bescheinigt

Anzahl
Rechnung
durch
IHK bescheinigt

Anzahl
GHORFA-Legalisierung
der Dokumente
vor der Konsulats-
Legalisierung
Konsulats-Legalisierung

des
Ursprungszeugnisses


der
Rechnung





Ägypten
2* 4** x; wenn Ursprungsland nicht die EU x; wenn Ursprungsland nicht die EU
Äthiopien 1 3
Afghanistan 3 5 x** x**
Albanien 1; für bestimmte Waren
Algerien 1
Angola 4
Argentinien x; für bestimmte Waren und Ursprungsländer x
Bahrain 1* 5 x x** x**
Bangladesch 2
Bhutan x
Bolivien 1; für bestimmte Waren
Bosnien und Herzegowina x; für bestimmte Waren
Botsuana x; für bestimmte Waren
Brasilien x; für bestimmte Waren
Brunei Darussalem 1
Burkina Faso 1
Dominikanische Republik x; für bestimmte Waren
Ecuador x; für bestimmte Ursprungsländer
Elfenbeinküste x; für Waren, wenn Ursprungsland nicht die EU
El Salvardor x; für bestimmte Waren
Eritrea 3
Guatemala x; für bestimmte Waren
Guinea-Bissau 4
Guyana 2; für bestimmte Waren 2; für bestimmte Ursprungsländer
Honduras x; für bestimmte Waren
Indien x
Indonesien x; für bestimmte Waren
Irak 2* 5 x x x
Iran 2 3 x** x**
Israel x; für bestimmte Waren
Jamaika 2; für bestimmte Waren
Japan x; für bestimmte Waren
Jemen 2* 2 x x x
Jordanien 1* 2 x x
Kambodscha 2 4
Kap Verde 4
Kasachstan 2
Katar 3* 4 x x x
Kenia x
Kirgisistan 2
Kolumbien 2; für bestimmte Waren x
Komoren 1
Kosovo x; für bestimmte Waren
Demokratische Volksrepublik Korea x
Republik Korea x**
Kuwait 1* 2 x x x
Laos 1 3
Libanon 1*; für bestimmte Waren
Libyen 4* 4 x x
Macau (Volksrepublik China) 4
Madagaskar 3**
Malaysia x; für bestimmte Ursprungsländer
Mali 1 1
Marokko x; für Wein
Mexiko x; für bestimmte Waren bzw. Ursprungsländer
Mongolei x
Montenegro 1; für bestimmte Waren
Mosambik 4
Nicaragua x; für bestimmte Waren
Oman 3* 4 x x x
Pakistan 2
Palästinensische Gebiete x
Panama x; für bestimmte Waren
Papua-Neuguinea 1
Paraguay 3; ab US $ 2500,00 fob 5 x x
Ruanda x ;für bestimmte Waren
Sao Tomé, Príncipe 4
Saudi-Arabien x* 2
Serbien 1; für bestimmte Waren
Seychellen 1
Sierra Leone 1; für bestimmte Waren
Somalia 1
Sudan 2; ab US $10.000,-- x
Syrien 3* 4 x x
Tadschikistan 2
Taiwan x; für bestimmte Waren
Trinidad und Tobago 2; für bestimmte Waren
Tunesien 6**
Turkmenistan x
Ukraine 2; für bestimmte Waren
Uruguay x; für bestimmte Waren
USA x; für bestimmte Waren
Usbekistan x
Vereinigte Arabisch Emirate 3* 5 x x x
Vietnam 2
Weißrussland 3**

Erläuterungen / Ansprechpartner:

Kontaktdaten Ghorfa Arab-German Chamber of Commerce and Industry e. V.of Commerce and Industry e. V.

Spalten-Eintrag Zahl: Eine bestimmte Anzahl an einzureichenden Dokumenten ist vorgeschrieben.

Spalten-Eintrag x: Eine Bescheinigung/Legalisierung ist vorgeschrieben. Die Anzahl der Dokumente ist nicht vorgeschrieben.

Spalten-Eintrag *: Auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses sind zusätzliche Erklärungen erforderlich zum Ursprung und evtl. Hersteller der Waren, die von Ihnen unterschrieben werden müssen. Die Texte sind je nach Land unterschiedlich. Über den genauen Wortlaut informieren wir Sie gern.

Spalten-Eintrag **: Eine IHK-Bescheinigung/Konsulats-Legalisierung der Dokumente kann möglicherweise entfallen.

Grundsätzlich können unabhängig vom Empfangsland Dokumente oder Erklärungen in den Dokumenten von Ihren Kunden oder den ausländischen Behörden im Einzelfall gefordert werden.