Außenwirtschaft aktuell 2-2025
Internetadresse des Monats
IHK-Außenwirtschaftstag NRW (AWT)
Am 25. Juni 2025 veranstalten die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen im Borussia-Park in Mönchengladbach zum 13. Mal den IHK-Außenwirtschaftstag NRW (AWT). Die größte Konfe-renz für Unternehmen zum internationalen Geschäft bietet Ihnen ein abwechslungsreiches Programm mit hochkarätigen Keynotes und spannenden Podiumsdiskussionen sowie eine Fachausstellung und individuelle Länderberatung durch die Deutschen Auslandshandelskammern (AHKs). Freuen Sie sich auf Top-Redner wie den deutschen Botschafter in Moskau Alexander Graf Lambsdorff, den USA-Experten und Bestsellerautor Dr. Josef Braml oder den Weltschiedsrichter Dr. Felix Brych. Panels zu den Wachstumsmärkten ASEAN, Indien, den Golfstaaten, Nordamerika und den Niederlanden sowie zu Themen wie Exportkontrolle und Lieferkettenmanagement vermitteln Ihnen Erfahrungen und Tipps aus der unternehmerischen Praxis. Eine deutsch-niederländische Kooperationsbörse bietet Ihnen eine erstklassige Gelegenheit, grenzüberschreitende Geschäftskontakte zu knüpfen. Das Programm, eine Anmeldemöglichkeit, eine Ausstellerliste sowie organisatorische Informationen finden Sie auf der Website der Veranstaltung: www.awt.nrw. Bis zum 31. März gilt ein Frühbucherrabatt.
Am 25. Juni 2025 veranstalten die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen im Borussia-Park in Mönchengladbach zum 13. Mal den IHK-Außenwirtschaftstag NRW (AWT). Die größte Konfe-renz für Unternehmen zum internationalen Geschäft bietet Ihnen ein abwechslungsreiches Programm mit hochkarätigen Keynotes und spannenden Podiumsdiskussionen sowie eine Fachausstellung und individuelle Länderberatung durch die Deutschen Auslandshandelskammern (AHKs). Freuen Sie sich auf Top-Redner wie den deutschen Botschafter in Moskau Alexander Graf Lambsdorff, den USA-Experten und Bestsellerautor Dr. Josef Braml oder den Weltschiedsrichter Dr. Felix Brych. Panels zu den Wachstumsmärkten ASEAN, Indien, den Golfstaaten, Nordamerika und den Niederlanden sowie zu Themen wie Exportkontrolle und Lieferkettenmanagement vermitteln Ihnen Erfahrungen und Tipps aus der unternehmerischen Praxis. Eine deutsch-niederländische Kooperationsbörse bietet Ihnen eine erstklassige Gelegenheit, grenzüberschreitende Geschäftskontakte zu knüpfen. Das Programm, eine Anmeldemöglichkeit, eine Ausstellerliste sowie organisatorische Informationen finden Sie auf der Website der Veranstaltung: www.awt.nrw. Bis zum 31. März gilt ein Frühbucherrabatt.
Veranstaltungen und (Online-)Veranstaltungen
Intensiv-Webinar: E-Commerce USA, 11. März 2025
Der Online-Handel in den USA ist mit vielen Chancen verbunden, stellt Unternehmen aber auch vor komplexe Herausforderungen. Die Teilnehmenden dieses IHK-Intensiv-Webinars am 11. März 2025, 14 bis 17:45 Uhr, erhalten Handlungsempfehlungen, Experteneinschätzungen und praktisches Wissen an die Hand, um Produkte sicher online in die USA zu verkaufen. Außerdem besteht die Möglichkeit, eigene Fragestellungen mit den Referenten zu diskutieren.
LINK: https://ihkportal.de/duesseldorf/?#/tibrosVD/event/2531LAUSAW01
Business Day Asia - Strategische Diversifizierung und Wachstum von Ostasien bis ASEAN, 24. März 2025
Die Asien-Pazifik-Region bietet deutschen Unternehmen viele Wachstums- und Kooperationsmöglich-keiten. Ein Expertenteam beleuchtet am 24. März 2025, 13 bis 18 Uhr, in der IHK Düsseldorf, wie Un-ternehmen die spezifischen Wachstumsimpulse und Stabilitätspotenziale der Region strategisch nut-zen können.
LINK: https://ihkportal.de/duesseldorf/#/tibrosVD/event/2531LAOATD01
Die Asien-Pazifik-Region bietet deutschen Unternehmen viele Wachstums- und Kooperationsmöglich-keiten. Ein Expertenteam beleuchtet am 24. März 2025, 13 bis 18 Uhr, in der IHK Düsseldorf, wie Un-ternehmen die spezifischen Wachstumsimpulse und Stabilitätspotenziale der Region strategisch nut-zen können.
LINK: https://ihkportal.de/duesseldorf/#/tibrosVD/event/2531LAOATD01
Webinar: "Warenverkehr EU-Türkei" - Zollpraxis im Überblick, 8. April 2025
Seit vielen Jahren wird der Warenverkehr zwischen der EU und der Türkei durch die Zollunion geregelt. Freier Warenverkehr, Beseitigung der Zölle - all das sind durchweg positive Anreize und sollen den Handel auf beiden Seiten fördern. Mit der Zeit ist diese Partnerschaft allerdings ein wenig aus dem Gleichgewicht geraten. Hierauf hat die Türkei in den letzten Jahren mit besonderen Maßnahmen rea-giert. So gelten dort trotz Zollunion für viele Waren zusätzliche Vorschriften und Regelungen, häufig auch zusätzliche Kosten in Form von besonderen Einfuhrabgaben. Die zuliefernden Unternehmen se-hen sich dadurch mit erhöhten Anforderungen konfrontiert, z. B. in Bezug auf die angeforderten Do-kumente für eine Warensendung. In unserem Webinar geben wir einen Überblick über den Warenver-kehr innerhalb der Zollunion, Einfuhrabgaben, Dokumente und Formalitäten, Importregime der Türkei und zeigen anhand von Beispielen einige besondere Einfuhrbestimmungen. Das Teilnahmeentgelt beträgt 50,00 Euro pro Person. Anmeldung: https://www.ihk.de/koeln/system/veranstaltungssuche/vstdetail-tibros/5821864/715?terminId=16474
Seit vielen Jahren wird der Warenverkehr zwischen der EU und der Türkei durch die Zollunion geregelt. Freier Warenverkehr, Beseitigung der Zölle - all das sind durchweg positive Anreize und sollen den Handel auf beiden Seiten fördern. Mit der Zeit ist diese Partnerschaft allerdings ein wenig aus dem Gleichgewicht geraten. Hierauf hat die Türkei in den letzten Jahren mit besonderen Maßnahmen rea-giert. So gelten dort trotz Zollunion für viele Waren zusätzliche Vorschriften und Regelungen, häufig auch zusätzliche Kosten in Form von besonderen Einfuhrabgaben. Die zuliefernden Unternehmen se-hen sich dadurch mit erhöhten Anforderungen konfrontiert, z. B. in Bezug auf die angeforderten Do-kumente für eine Warensendung. In unserem Webinar geben wir einen Überblick über den Warenver-kehr innerhalb der Zollunion, Einfuhrabgaben, Dokumente und Formalitäten, Importregime der Türkei und zeigen anhand von Beispielen einige besondere Einfuhrbestimmungen. Das Teilnahmeentgelt beträgt 50,00 Euro pro Person. Anmeldung: https://www.ihk.de/koeln/system/veranstaltungssuche/vstdetail-tibros/5821864/715?terminId=16474
Webinar: 100 Tage Trump II - Erste Analyse und Einordnung der aktuellen US-Wirtschaftspolitik, 30. April 2025
Was bedeuten die ersten Amtshandlungen der neuen Administration konkret für die USA, die interna-tionale Handelsgemeinschaft und insbesondere für die deutsche Wirtschaft? Teilnehmende erhalten bei diesem IHK-Webinar am 30. April 2025, 14 bis 15 Uhr, eine erste Experten-Einschätzung sowie kompaktes Vor-Ort-Wissen über die Auswirkungen für Märkte, Unternehmen und politische Entschei-dungsträger.
LINK: https://ihkportal.de/duesseldorf/?#/tibrosVD/event/2531100TTW01
Was bedeuten die ersten Amtshandlungen der neuen Administration konkret für die USA, die interna-tionale Handelsgemeinschaft und insbesondere für die deutsche Wirtschaft? Teilnehmende erhalten bei diesem IHK-Webinar am 30. April 2025, 14 bis 15 Uhr, eine erste Experten-Einschätzung sowie kompaktes Vor-Ort-Wissen über die Auswirkungen für Märkte, Unternehmen und politische Entschei-dungsträger.
LINK: https://ihkportal.de/duesseldorf/?#/tibrosVD/event/2531100TTW01
IHK-Außenwirtschaftstag NRW (AWT), 25. Juni 2025
Am 25. Juni 2025 veranstalten die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen im Borussia-Park in Mönchengladbach zum 13. Mal den IHK-Außenwirtschaftstag NRW (AWT). Die größte Konfe-renz für Unternehmen zum internationalen Geschäft bietet Ihnen ein abwechslungsreiches Programm mit hochkarätigen Keynotes und spannenden Podiumsdiskussionen sowie eine Fachausstellung und individuelle Länderberatung durch die Deutschen Auslandshandelskammern (AHKs). Freuen Sie sich auf Top-Redner wie den deutschen Botschafter in Moskau Alexander Graf Lambsdorff, den USA-Experten und Bestsellerautor Dr. Josef Braml oder den Weltschiedsrichter Dr. Felix Brych. Panels zu den Wachstumsmärkten ASEAN, Indien, den Golfstaaten, Nordamerika und den Niederlanden sowie zu Themen wie Exportkontrolle und Lieferkettenmanagement vermitteln Ihnen Erfahrungen und Tipps aus der unternehmerischen Praxis. Eine deutsch-niederländische Kooperationsbörse bietet Ihnen eine erstklassige Gelegenheit, grenzüberschreitende Geschäftskontakte zu knüpfen. Das Programm, eine Anmeldemöglichkeit, eine Ausstellerliste sowie organisatorische Informationen finden Sie auf der Website der Veranstaltung: www.awt.nrw. Bis zum 31. März gilt ein Frühbucherrabatt.
Am 25. Juni 2025 veranstalten die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen im Borussia-Park in Mönchengladbach zum 13. Mal den IHK-Außenwirtschaftstag NRW (AWT). Die größte Konfe-renz für Unternehmen zum internationalen Geschäft bietet Ihnen ein abwechslungsreiches Programm mit hochkarätigen Keynotes und spannenden Podiumsdiskussionen sowie eine Fachausstellung und individuelle Länderberatung durch die Deutschen Auslandshandelskammern (AHKs). Freuen Sie sich auf Top-Redner wie den deutschen Botschafter in Moskau Alexander Graf Lambsdorff, den USA-Experten und Bestsellerautor Dr. Josef Braml oder den Weltschiedsrichter Dr. Felix Brych. Panels zu den Wachstumsmärkten ASEAN, Indien, den Golfstaaten, Nordamerika und den Niederlanden sowie zu Themen wie Exportkontrolle und Lieferkettenmanagement vermitteln Ihnen Erfahrungen und Tipps aus der unternehmerischen Praxis. Eine deutsch-niederländische Kooperationsbörse bietet Ihnen eine erstklassige Gelegenheit, grenzüberschreitende Geschäftskontakte zu knüpfen. Das Programm, eine Anmeldemöglichkeit, eine Ausstellerliste sowie organisatorische Informationen finden Sie auf der Website der Veranstaltung: www.awt.nrw. Bis zum 31. März gilt ein Frühbucherrabatt.
4. Einkaufsinitiative Südostasien, 16. Juni – 4. Juli 2025 (online)
Vom 16. Juni bis 4. Juli 2025 führt der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) in Zusammenarbeit mit den Auslandshandelskammern Südostasien (AHKs), den IHKs Dort-mund, Köln und Frankfurt und dem Ostasiatischen Verein (OAV) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die 4. Einkaufsinitiative Südostasien 2025 durch. Bis zum 14. März 2025 können deutsche KMUs ihre Bedarfe über das Onlineportal des BME mitteilen. Zwischen dem 16. Juni und dem 4. Juli finden die Online-Gespräche mit potenziellen Lieferunternehmen aus Südostasien statt. Vorabinformationen bietet ein Webinar am 20. Februar 2025. Weitere Informationen zu dem Webinar und zur Einkaufsinitiative:
https://www.bmemarketresearch.com/media/41wec3dn/eki-s%C3%BCdostasien-infoletter_2025.pdf
Vom 16. Juni bis 4. Juli 2025 führt der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME) in Zusammenarbeit mit den Auslandshandelskammern Südostasien (AHKs), den IHKs Dort-mund, Köln und Frankfurt und dem Ostasiatischen Verein (OAV) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die 4. Einkaufsinitiative Südostasien 2025 durch. Bis zum 14. März 2025 können deutsche KMUs ihre Bedarfe über das Onlineportal des BME mitteilen. Zwischen dem 16. Juni und dem 4. Juli finden die Online-Gespräche mit potenziellen Lieferunternehmen aus Südostasien statt. Vorabinformationen bietet ein Webinar am 20. Februar 2025. Weitere Informationen zu dem Webinar und zur Einkaufsinitiative:
https://www.bmemarketresearch.com/media/41wec3dn/eki-s%C3%BCdostasien-infoletter_2025.pdf
Unternehmerreisen
Delegationsreise Wasserinfrastruktur in die USA, 7. - 11. April 2025
Vom 7. bis 11. April 2025 organisiert die AHK USA-Chicago eine Delegation für deutsche Experten aus dem Bereich der Wasserinfrastruktur in die US-Bundesstaaten Illinois und Wisconsin. Es besteht Gelegenheit führende US-Unternehmen, Forschungsinstitute und Projekte zu besuchen und Einblicke in innovative Ansätze zu gewinnen – von nachhaltigem Wassermanagement über digitale Wassertech-nologien bis hin zu Lösungen für Klimaanpassung und Wasserresilienz.
Weitere Informationen: gaccmidwest.org/events/event-details/begegnungsreise-in-die-usa-wasser-infrastruktur oder kontaktieren Sie Johanna Schlegel (nowak@gaccmidwest.org).
Allgemeines und EU-News
CBAM: Funktionsweise des CBAM-Registers veröffentlicht
Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM – Carbon Border Adjustment Mechanism) sieht den Betrieb eines CBAM-Registers vor, das die Verwaltung von Zertifikaten, Zulassung und Registrierung von Anmeldern und Betreibern von Anlagen gewährleistet. Die EU-Kommission hat mit der Durchfüh-rungsverordnung (EU) 2024/3210 nun die Funktionsweise des Registers veröffentlicht. Allerdings fehlt noch der erforderliche Durchführungsrechtsakt zu den Regelungen des Antragsverfahrens und für die Erteilung einer Zulassung als CBAM-Anmelder.
Am 17. Januar 2025 ist zudem eine neue Version (1.4.0.1) des CBAM-Übergangsregisters online ge-gangen. Dabei hat die EU auch das Benutzerhandbuch sowie Hilfsdateien für die Berichtsabgabe aktualisiert. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) als zuständige Stelle informiert über die Neuigkeiten auf ihrer Webseite. https://www.dehst.de/DE/Themen/CBAM/cbam_node.html
Grundlegende Informationen zu den Regularien des CBAM stellt die EU auf einer eigenen Website zur Verfügung: https://taxation-customs.ec.europa.eu/carbon-border-adjustment-mechanism_en
Quelle: Amtsblatt EU, 30.12.2024
Entwaldungsfreie Lieferketten: EU verschiebt den Geltungsbeginn auf 30. Dezember 2025
Mit der Verordnung (EU) 2024/3234 verschiebt die Kommission den Geltungsbeginn der Bestimmun-gen der sog. Entwaldungsverordnung / EUDR (Verordnung (EU) 2023/1115), damit sich alle Beteilig-ten optimal auf die zukünftigen Sorgfaltspflichtenregelungen vorbereiten können. Die Entwaldungs-verordnung verbietet den Verkauf von Produkten in der EU, die aus Abholzungsgebieten stammen. Große Unternehmen müssen nun ab dem 30. Dezember 2025, Kleinst- und Kleinunter-nehmen ab dem 30. Juni 2026 der Verordnung nachkommen. Die Risikoeinstufung in Bezug auf die betroffenen Er-zeugerländer wird die EU-Kommission spätestens am 30. Juni 2025 durch entsprechende Durchfüh-rungsrechtsakte erlassen.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202403234
Quelle: Amtsblatt EU, 23.12.2024
Mit der Verordnung (EU) 2024/3234 verschiebt die Kommission den Geltungsbeginn der Bestimmun-gen der sog. Entwaldungsverordnung / EUDR (Verordnung (EU) 2023/1115), damit sich alle Beteilig-ten optimal auf die zukünftigen Sorgfaltspflichtenregelungen vorbereiten können. Die Entwaldungs-verordnung verbietet den Verkauf von Produkten in der EU, die aus Abholzungsgebieten stammen. Große Unternehmen müssen nun ab dem 30. Dezember 2025, Kleinst- und Kleinunter-nehmen ab dem 30. Juni 2026 der Verordnung nachkommen. Die Risikoeinstufung in Bezug auf die betroffenen Er-zeugerländer wird die EU-Kommission spätestens am 30. Juni 2025 durch entsprechende Durchfüh-rungsrechtsakte erlassen.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202403234
Quelle: Amtsblatt EU, 23.12.2024
Reisekostenpauschale: Neue Spesensätze für Auslandsreisen ab 2025
Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Pauschalen bei der Reisekostenabrechnung. Im Inland bleiben die Regelungen unverändert. Für ausländische Reiseziele ergeben sich – wenn auch vereinzelt - Ände-rungen. So steigt der Tagessatz in Kroatien von 35 Euro im Vorjahr auf 45 Euro. Auch in Japan, Viet-nam und Kolumbien wurden die Tagessätze nach oben korrigiert. Eine detaillierte Ansicht aller Pau-schalen für Auslandsreisen entnehmen Sie dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 2. De-zember 2024.
Quelle: Bundesfinanzministerium, 02.12.2024
Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Pauschalen bei der Reisekostenabrechnung. Im Inland bleiben die Regelungen unverändert. Für ausländische Reiseziele ergeben sich – wenn auch vereinzelt - Ände-rungen. So steigt der Tagessatz in Kroatien von 35 Euro im Vorjahr auf 45 Euro. Auch in Japan, Viet-nam und Kolumbien wurden die Tagessätze nach oben korrigiert. Eine detaillierte Ansicht aller Pau-schalen für Auslandsreisen entnehmen Sie dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 2. De-zember 2024.
Quelle: Bundesfinanzministerium, 02.12.2024
EU und Mexiko schließen Verhandlungen über modernisiertes globales Abkommen ab
Der erste Schritt ist vollbracht: Mit dem erneuerten Abkommen soll ein ehrgeiziger und moderner Rahmen für die Vertiefung und Ausweitung des politischen Dialogs, der Zusammenarbeit und der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und Mexiko geschaffen werden. Diese politische Einigung muss noch umgesetzt werden, ehe der fertige Text ratifiziert werden kann. Weitere Informationen ent-hält die Pressemitteilung der EU-Kommission.
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_248
Quelle: EU-Kommission, 17.01.2025
Der erste Schritt ist vollbracht: Mit dem erneuerten Abkommen soll ein ehrgeiziger und moderner Rahmen für die Vertiefung und Ausweitung des politischen Dialogs, der Zusammenarbeit und der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und Mexiko geschaffen werden. Diese politische Einigung muss noch umgesetzt werden, ehe der fertige Text ratifiziert werden kann. Weitere Informationen ent-hält die Pressemitteilung der EU-Kommission.
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_248
Quelle: EU-Kommission, 17.01.2025
Rahmenabkommen tritt in Kraft – EU und Japan vertiefen ihre Partnerschaft
Zum Jahresauftakt tritt das erste bilaterale Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und Japan, das Abkommen über eine strategische Partnerschaft (SPA), in Kraft. Das Abkommen zielt auf eine verstärkte politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit in einer Vielzahl von bilateralen, regiona-len und multilateralen Angelegenheiten ab. Im Zentrum steht - im Einklang mit der Welt-ordnung der Vereinten Nationen - die Förderung offener Märkte und eines fairen regelbasierten Handels. Zudem soll die sektorale Zusammenarbeit in Bereichen wie Raumfahrt, Verkehr, Energie und Forschung inten-siviert werden.
Zum Jahresauftakt tritt das erste bilaterale Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und Japan, das Abkommen über eine strategische Partnerschaft (SPA), in Kraft. Das Abkommen zielt auf eine verstärkte politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit in einer Vielzahl von bilateralen, regiona-len und multilateralen Angelegenheiten ab. Im Zentrum steht - im Einklang mit der Welt-ordnung der Vereinten Nationen - die Förderung offener Märkte und eines fairen regelbasierten Handels. Zudem soll die sektorale Zusammenarbeit in Bereichen wie Raumfahrt, Verkehr, Energie und Forschung inten-siviert werden.
Verhandlungen abgeschlossen – EU und Schweiz setzen auf stärkere Zusammenarbeit
200 Verhandlungssitzungen später einigen sich die Europäische Kommission und die Schweiz auf die Details einer intensiven Zusammenarbeit. Die Reform deckt eine Bandbreite an Themen ab – von der Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Lebensmittelsicherheit bis hin zur Errichtung eines ein-heitlichen Elektrizitätsbinnenmarktes. Auch die Möglichkeit grenzüberschreitende Verkehrsnetze auf-zubauen, ist Bestandteil des umfassenden Pakets. Ein weiteres Schlüsselelement des Abkommens ist die Freizügigkeit und Entsendung von Mitarbeitenden, wobei künftig – mit wenigen Ausnahmen – die Rechtsvorschriften der EU gelten sollen. Damit soll die Schweiz künftig stärker in den EU-Binnenmarkt integriert werden.
https://germany.representation.ec.europa.eu/news/verhandlungen-abgeschlossen-eu-und-schweiz-starken-ihre-partnerschaft-2024-12-20_de
Quelle: Europäische Kommission, 20.12.2024
200 Verhandlungssitzungen später einigen sich die Europäische Kommission und die Schweiz auf die Details einer intensiven Zusammenarbeit. Die Reform deckt eine Bandbreite an Themen ab – von der Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Lebensmittelsicherheit bis hin zur Errichtung eines ein-heitlichen Elektrizitätsbinnenmarktes. Auch die Möglichkeit grenzüberschreitende Verkehrsnetze auf-zubauen, ist Bestandteil des umfassenden Pakets. Ein weiteres Schlüsselelement des Abkommens ist die Freizügigkeit und Entsendung von Mitarbeitenden, wobei künftig – mit wenigen Ausnahmen – die Rechtsvorschriften der EU gelten sollen. Damit soll die Schweiz künftig stärker in den EU-Binnenmarkt integriert werden.
https://germany.representation.ec.europa.eu/news/verhandlungen-abgeschlossen-eu-und-schweiz-starken-ihre-partnerschaft-2024-12-20_de
Quelle: Europäische Kommission, 20.12.2024
Europas Innovationskraft wächst: Europa überholt USA und China bei FuE-Investitionen
Europäische Unternehmen führen beim Wachstum der FuE-Investitionen und brechen damit einen jah-relangen Trend. Im Jahr 2023 übertrifft Europa erstmals seit zehn Jahren das Investitionswachstum der USA und China. Um 9,8 Prozent sind die Investitionen im Vorjahr angestiegen. Treibende Kraft dieser Entwicklung: große Unternehmen im Automobilsektor. Dort wurde mehr als doppelt so viel wie von US-amerikanischen und japanischen Unternehmen investiert und dreimal so viel wie bei chinesischen Wettbewerbern. Mit Blick auf die Gesamtinvestitionen rückte Europa vor China und sicherte sich damit den zweiten Platz vor den USA.
https://iri.jrc.ec.europa.eu/scoreboard/2024-eu-industrial-rd-investment-scoreboard
Quelle: Europäische Kommission, 18.12.2024
Europäische Unternehmen führen beim Wachstum der FuE-Investitionen und brechen damit einen jah-relangen Trend. Im Jahr 2023 übertrifft Europa erstmals seit zehn Jahren das Investitionswachstum der USA und China. Um 9,8 Prozent sind die Investitionen im Vorjahr angestiegen. Treibende Kraft dieser Entwicklung: große Unternehmen im Automobilsektor. Dort wurde mehr als doppelt so viel wie von US-amerikanischen und japanischen Unternehmen investiert und dreimal so viel wie bei chinesischen Wettbewerbern. Mit Blick auf die Gesamtinvestitionen rückte Europa vor China und sicherte sich damit den zweiten Platz vor den USA.
https://iri.jrc.ec.europa.eu/scoreboard/2024-eu-industrial-rd-investment-scoreboard
Quelle: Europäische Kommission, 18.12.2024
Keine EU-Länder unter den patentstärksten Universitäten
Keine Hochschule aus einem EU-Mitgliedstaat befindet sich unter den 50 weltweit führenden Patent-hochschulen. Dies geht aus einer RETHINK-GSC-Studie hervor, einem europäischen Forschungspro-jekt unter der Leitung des IfW Kiel. Unter den europäischen Einrichtungen sind drei britische und zwei Schweizer Universitäten führend, was die anhaltenden Herausforderungen für die Europäische Union bei der Umsetzung akademischer Forschung in erfolgreiche kommerzielle Anwendungen verdeutlicht. Bei den weltweiten Patentaktivitäten dominieren nach wie vor die Hochschulen in den USA und in Chi-na. Von den 50 Universitäten, die zwischen 2020 und 2022 weltweit an der Spitze standen, befinden sich 19 in den USA und 18 in China.
https://www.ifw-kiel.de/de/publikationen/aktuelles/keine-eu-laender-unter-den-patentstaerksten-universitaeten/
Quelle: IfW Kiel, 20.12.2024
Keine Hochschule aus einem EU-Mitgliedstaat befindet sich unter den 50 weltweit führenden Patent-hochschulen. Dies geht aus einer RETHINK-GSC-Studie hervor, einem europäischen Forschungspro-jekt unter der Leitung des IfW Kiel. Unter den europäischen Einrichtungen sind drei britische und zwei Schweizer Universitäten führend, was die anhaltenden Herausforderungen für die Europäische Union bei der Umsetzung akademischer Forschung in erfolgreiche kommerzielle Anwendungen verdeutlicht. Bei den weltweiten Patentaktivitäten dominieren nach wie vor die Hochschulen in den USA und in Chi-na. Von den 50 Universitäten, die zwischen 2020 und 2022 weltweit an der Spitze standen, befinden sich 19 in den USA und 18 in China.
https://www.ifw-kiel.de/de/publikationen/aktuelles/keine-eu-laender-unter-den-patentstaerksten-universitaeten/
Quelle: IfW Kiel, 20.12.2024
Ländernotizen
Äthiopien: Größter Flughafen Afrikas geplant
Flughäfen sind zentrale Infrastrukturprojekte und beeinflussen die Entwicklung eines Landes oder einer gesamten Region enorm. Nun steht auch in Äthiopien der Bau eines neuen Mega-Flughafens an. Der Flughafen in Dukem nahe Addis Abeba soll im Jahr 2029 fertiggestellt und mit einer Kapazität von 60 Millionen Reisenden der größte Flughafen Afrikas werden. Als Heimatflughafen von Ethiopian Airli-nes, der größten Airline-Gruppe Afrikas, wird er die Reihe der bereits gebauten oder gerade im Aus-bau befindlichen Mega-Flughäfen in dieser zentralen Weltregion mit Istanbul, Manama, Doha, Riad oder Dubai World Central, dem mit 260 Millionen Reisenden entstehenden größten Flughafen der Welt, ergänzen.https://www.gtai.de/de/trade/aethiopien/branchen/aethiopien-plant-afrikas-groessten-flughafen-1849378
Quelle: GTAI, 23.12.2024
Flughäfen sind zentrale Infrastrukturprojekte und beeinflussen die Entwicklung eines Landes oder einer gesamten Region enorm. Nun steht auch in Äthiopien der Bau eines neuen Mega-Flughafens an. Der Flughafen in Dukem nahe Addis Abeba soll im Jahr 2029 fertiggestellt und mit einer Kapazität von 60 Millionen Reisenden der größte Flughafen Afrikas werden. Als Heimatflughafen von Ethiopian Airli-nes, der größten Airline-Gruppe Afrikas, wird er die Reihe der bereits gebauten oder gerade im Aus-bau befindlichen Mega-Flughäfen in dieser zentralen Weltregion mit Istanbul, Manama, Doha, Riad oder Dubai World Central, dem mit 260 Millionen Reisenden entstehenden größten Flughafen der Welt, ergänzen.https://www.gtai.de/de/trade/aethiopien/branchen/aethiopien-plant-afrikas-groessten-flughafen-1849378
Quelle: GTAI, 23.12.2024
China: Gesetz zur Umsatzsteuer verabschiedet
China hat am 25. Dezember 2024 erstmals ein Umsatzsteuergesetz erlassen, das bisherige Über-gangsregelungen ersetzen wird. Die Einstufung der Steuersätze bis zum höchsten Satz von 13 Pro-zent bleibt grundsätzlich erhalten. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
https://www.gtai.de/de/trade/china/recht/gesetz-zur-umsatzsteuer-in-china-verabschiedet-1851882
Quelle: GTAI, 30.12.2024
China hat am 25. Dezember 2024 erstmals ein Umsatzsteuergesetz erlassen, das bisherige Über-gangsregelungen ersetzen wird. Die Einstufung der Steuersätze bis zum höchsten Satz von 13 Pro-zent bleibt grundsätzlich erhalten. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
https://www.gtai.de/de/trade/china/recht/gesetz-zur-umsatzsteuer-in-china-verabschiedet-1851882
Quelle: GTAI, 30.12.2024
China: Nicht mehr Deutschlands größter Handelspartner
Die USA sind 2024 zum bedeutendsten Land im Warenhandel für Deutschland aufgestiegen. Der Handel mit China schwächelt. Laut Berechnungen von Germany Trade & Invest (GTAI) beliefen sich die deutschen Ex- und Importe mit China im Jahr 2024 auf rund 247 Milliarden Euro. Die Prognose beruht auf vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes für den deutschen Außenhandel von Januar bis November 2024. Ein Land überrascht in der Statistik: Polen überholt bei den deutschen Exporten China (Rang 5) und belegt Rang 4.
https://www.gtai.de/de/trade/china/wirtschaftsumfeld/china-ist-nicht-mehr-deutschlands-groesster-handelspartner-1072614
Quelle: GTAI, 20.01.2025
Die USA sind 2024 zum bedeutendsten Land im Warenhandel für Deutschland aufgestiegen. Der Handel mit China schwächelt. Laut Berechnungen von Germany Trade & Invest (GTAI) beliefen sich die deutschen Ex- und Importe mit China im Jahr 2024 auf rund 247 Milliarden Euro. Die Prognose beruht auf vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes für den deutschen Außenhandel von Januar bis November 2024. Ein Land überrascht in der Statistik: Polen überholt bei den deutschen Exporten China (Rang 5) und belegt Rang 4.
https://www.gtai.de/de/trade/china/wirtschaftsumfeld/china-ist-nicht-mehr-deutschlands-groesster-handelspartner-1072614
Quelle: GTAI, 20.01.2025
Maghreb: Wichtige Zielregion für internationale Geberländer
Die Official Development Assistance (ODA) ist eine international vereinbarte Messzahl, mit der die OECD die öffentlichen Mittel listet, die Geberländer für Leistungen in Entwicklungs- und Schwellen-ländern zur Verfügung stellen. Hierzu zählen Leistungen, die günstige Bedingungen zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in einzelnen Staaten schaffen. Damit ist die Messgröße ein zentraler Indikator für Unternehmen, um Geschäftschancen abzuschätzen. Die GTAI gibt nun in einer Übersicht einen aktualisierten Stand der Entwicklungszusammenarbeit für die Länder Marokko, Tune-sien, Mauretanien, Libyen und Algerien mit Projektübersichten.
https://www.gtai.de/de/trade/maghreb/wirtschaftsumfeld/entwicklungszusammenarbeit-mit-dem-maghreb-556034
Quelle: GTAI, 06.01.2025
Die Official Development Assistance (ODA) ist eine international vereinbarte Messzahl, mit der die OECD die öffentlichen Mittel listet, die Geberländer für Leistungen in Entwicklungs- und Schwellen-ländern zur Verfügung stellen. Hierzu zählen Leistungen, die günstige Bedingungen zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in einzelnen Staaten schaffen. Damit ist die Messgröße ein zentraler Indikator für Unternehmen, um Geschäftschancen abzuschätzen. Die GTAI gibt nun in einer Übersicht einen aktualisierten Stand der Entwicklungszusammenarbeit für die Länder Marokko, Tune-sien, Mauretanien, Libyen und Algerien mit Projektübersichten.
https://www.gtai.de/de/trade/maghreb/wirtschaftsumfeld/entwicklungszusammenarbeit-mit-dem-maghreb-556034
Quelle: GTAI, 06.01.2025
Marokko: stabiler Partner mit Potenzial
Vor allem bei den Erneuerbaren Energien verfügt Marokko mit den Bereichen Wasserkraft, Wind- und Solarenergie über eine strategisch gute Position mit großem Potenzial. Aber darüber hinaus hat die marokkanische Regierung eine Reihe von Programmen initiiert, um Investitionen für grundlegende Infrastrukturprojekte oder die Digitalisierung der Verwaltung anzuregen. Dies auch mit Blick auf zwei Mega-Sportevents: In diesem Jahr wird das Land den Africa Cup ausrichten, im Jahr 2030 ist Marokko zusammen mit Spanien und Portugal Organisator der Fußballweltmeisterschaft. Schon für das Jahr 2025 prognostiziert der Internationale Währungsfonds eine Zunahme der Wirtschaftsleistung um 3,7 Prozent, mittelfristig von 3,5 Prozent.
https://www.gtai.de/de/trade/marokko-wirtschaft/wirtschaftsausblick
Quelle: GTAI, 04.12.2024
Vor allem bei den Erneuerbaren Energien verfügt Marokko mit den Bereichen Wasserkraft, Wind- und Solarenergie über eine strategisch gute Position mit großem Potenzial. Aber darüber hinaus hat die marokkanische Regierung eine Reihe von Programmen initiiert, um Investitionen für grundlegende Infrastrukturprojekte oder die Digitalisierung der Verwaltung anzuregen. Dies auch mit Blick auf zwei Mega-Sportevents: In diesem Jahr wird das Land den Africa Cup ausrichten, im Jahr 2030 ist Marokko zusammen mit Spanien und Portugal Organisator der Fußballweltmeisterschaft. Schon für das Jahr 2025 prognostiziert der Internationale Währungsfonds eine Zunahme der Wirtschaftsleistung um 3,7 Prozent, mittelfristig von 3,5 Prozent.
https://www.gtai.de/de/trade/marokko-wirtschaft/wirtschaftsausblick
Quelle: GTAI, 04.12.2024
Polen: Milliardeninvestitionen für Straßen- und Schienennetz
Polen investiert 2025 insgesamt 6,6 Milliarden Euro in sein Verkehrsnetz. Über die Hälfte davon fließt in die Modernisierung des Schienennetzes. 1,4 Milliarden Euro sind für die Strecke zwischen Białystok und Ełk vorgesehen, die Polen mit den baltischen Staaten verbindet. Weitere Schienenprojekte stehen im Süden und Norden des Landes an. Auch das Autobahnnetz wächst: 330 Kilometer neue Strecken sind geplant. Zu den Kernvorhaben zählt ein neuer Abschnitt der S19 im Osten Polens. Auch die Stre-cke zwischen Warschau und der Stadt Łódź (A2) wird ausgebaut. Der Zugang zu den Projekten für Unternehmen aus Drittstaaten ist stark eingeschränkt.
https://www.gtai.de/de/trade/polen/branchen/polen-stellt-investitionen-fuer-das-strassen-und-schienennetz-vor-1853718
Quelle: GTAI, 16.01.2025
Polen investiert 2025 insgesamt 6,6 Milliarden Euro in sein Verkehrsnetz. Über die Hälfte davon fließt in die Modernisierung des Schienennetzes. 1,4 Milliarden Euro sind für die Strecke zwischen Białystok und Ełk vorgesehen, die Polen mit den baltischen Staaten verbindet. Weitere Schienenprojekte stehen im Süden und Norden des Landes an. Auch das Autobahnnetz wächst: 330 Kilometer neue Strecken sind geplant. Zu den Kernvorhaben zählt ein neuer Abschnitt der S19 im Osten Polens. Auch die Stre-cke zwischen Warschau und der Stadt Łódź (A2) wird ausgebaut. Der Zugang zu den Projekten für Unternehmen aus Drittstaaten ist stark eingeschränkt.
https://www.gtai.de/de/trade/polen/branchen/polen-stellt-investitionen-fuer-das-strassen-und-schienennetz-vor-1853718
Quelle: GTAI, 16.01.2025
Ukraine: Versicherungslösung von 1 Mrd. Euro jährlich ermöglicht
Um Vermögenswerte zu schützen und Investitionen in der Ukraine zu beschleunigen hat die Europäi-sche Bank für Wiederaufbau und Entwicklung eine neue Garantiefaziliät über 110 Mio. Euro initiiert. Sie gibt Planungssicherheit, verbessert den operativen Geschäftsbetrieb und ermöglicht Kredite von einer weiteren Milliarde Euro. Zunächst ist sie auf Frachttransporte, Fahrzeuge und die Schieneninfra-struktur begrenzt, wird aber später erweitert. Mit der Kreditmöglichkeit erhalten Rückversicherungsun-ternehmen ein Instrument zur Deckung spezifischer kriegsbedingter Verluste vor allem bei Waren-transporten.
https://www.gtai.de/de/trade/ukraine/wirtschaftsumfeld/garantie-fuer-rueckversicherer-soll-geschaeftstaetigkeit-ankurbeln-1848576
Quelle: GTAI, 18.12.2024
Um Vermögenswerte zu schützen und Investitionen in der Ukraine zu beschleunigen hat die Europäi-sche Bank für Wiederaufbau und Entwicklung eine neue Garantiefaziliät über 110 Mio. Euro initiiert. Sie gibt Planungssicherheit, verbessert den operativen Geschäftsbetrieb und ermöglicht Kredite von einer weiteren Milliarde Euro. Zunächst ist sie auf Frachttransporte, Fahrzeuge und die Schieneninfra-struktur begrenzt, wird aber später erweitert. Mit der Kreditmöglichkeit erhalten Rückversicherungsun-ternehmen ein Instrument zur Deckung spezifischer kriegsbedingter Verluste vor allem bei Waren-transporten.
https://www.gtai.de/de/trade/ukraine/wirtschaftsumfeld/garantie-fuer-rueckversicherer-soll-geschaeftstaetigkeit-ankurbeln-1848576
Quelle: GTAI, 18.12.2024
USA: 20 Prozent der Exporte der EU gingen 2023 in die USA
Die Bedeutung der USA als wichtigster Abnehmer von Exporten aus der Europäischen Union (EU) hat in den vergangenen zehn Jahren deutlich zugenommen. 2023 exportierte die EU Güter im Wert von rund 503,8 Milliarden Euro in die USA. Das waren 19,7 Prozent aller Exporte aus der EU, wie das Sta-tistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Daten der EU-Statistikbehörde Eurostat mitteilt. Binnen zehn Jahren ist der Anteil des transatlantischen Güterverkehrs von der EU in die USA deutlich gestie-gen: Im Jahr 2013 hatte er noch bei 13,8 Prozent der EU-Exporte gelegen. Dagegen ist der Anteil Chi-nas als Absatzmarkt für Waren aus der EU im Zehnjahresvergleich nur leicht gestiegen – seit 2020 hat er sogar abgenommen.
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/01/PD25_N002_51.html
Quelle: Destatis, 17.01.2025
Die Bedeutung der USA als wichtigster Abnehmer von Exporten aus der Europäischen Union (EU) hat in den vergangenen zehn Jahren deutlich zugenommen. 2023 exportierte die EU Güter im Wert von rund 503,8 Milliarden Euro in die USA. Das waren 19,7 Prozent aller Exporte aus der EU, wie das Sta-tistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Daten der EU-Statistikbehörde Eurostat mitteilt. Binnen zehn Jahren ist der Anteil des transatlantischen Güterverkehrs von der EU in die USA deutlich gestie-gen: Im Jahr 2013 hatte er noch bei 13,8 Prozent der EU-Exporte gelegen. Dagegen ist der Anteil Chi-nas als Absatzmarkt für Waren aus der EU im Zehnjahresvergleich nur leicht gestiegen – seit 2020 hat er sogar abgenommen.
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/01/PD25_N002_51.html
Quelle: Destatis, 17.01.2025
USA: Der Bedarf an Wassertechnik steigt
Große Ausgabenprogramme des Staates und der boomende Fabrikbau treiben die Investitionen in den Wassersektor an. Das zeigt sich deutlich an den Bauleistungen im Bereich Wasserversorgung, deren Wert in den ersten elf Monaten 2024 um nominal 18 Prozent gestiegen ist, so die Zahlen des nationalen Statistikamts. Aus den geplanten Investitionen ergeben sich Zulieferchancen für ausländi-sche Unternehmen, denn die USA sind auf den Import von ausländischer Expertise und Technologie angewiesen. Für die oft hohen lokalen Wertschöpfungsanteile ("local content") im Rahmen öffentlich geförderter Projekte gelten explizit Ausnahmen, wenn nicht ausreichend einheimisches Angebot exis-tiert.
https://www.gtai.de/de/trade/usa/branchen/wasserwirtschaft-1053140
Quelle: GTAI, 15.01.2025
Große Ausgabenprogramme des Staates und der boomende Fabrikbau treiben die Investitionen in den Wassersektor an. Das zeigt sich deutlich an den Bauleistungen im Bereich Wasserversorgung, deren Wert in den ersten elf Monaten 2024 um nominal 18 Prozent gestiegen ist, so die Zahlen des nationalen Statistikamts. Aus den geplanten Investitionen ergeben sich Zulieferchancen für ausländi-sche Unternehmen, denn die USA sind auf den Import von ausländischer Expertise und Technologie angewiesen. Für die oft hohen lokalen Wertschöpfungsanteile ("local content") im Rahmen öffentlich geförderter Projekte gelten explizit Ausnahmen, wenn nicht ausreichend einheimisches Angebot exis-tiert.
https://www.gtai.de/de/trade/usa/branchen/wasserwirtschaft-1053140
Quelle: GTAI, 15.01.2025
Vereinigtes Königreich: Einreise ab April nur mit elektronischer Reisegenehmigung!
Ab dem 2. April 2025 müssen Reisende aus der EU für die Einreise nach Großbritannien mehr als nur ihren Reisepass im Gepäck haben. Eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) wird für alle Rei-senden, die kein Visum benötigen, zur Pflicht – und das kostet 10 britische Pfund. Einmalig ausge-stellt ist die ETA zwei Jahre gültig. Sie ermöglicht mehrere Einreisen und Aufenthalte von bis zu sechs Monaten. Sie planen eine Reise nach Großbritannien? Dann informieren Sie sich jetzt über die Melde-pflicht unter https://www.gov.uk/guidance/apply-for-an-electronic-travel-authorisation-eta
Quelle: Gov.uk, 23.11.2024
Ab dem 2. April 2025 müssen Reisende aus der EU für die Einreise nach Großbritannien mehr als nur ihren Reisepass im Gepäck haben. Eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) wird für alle Rei-senden, die kein Visum benötigen, zur Pflicht – und das kostet 10 britische Pfund. Einmalig ausge-stellt ist die ETA zwei Jahre gültig. Sie ermöglicht mehrere Einreisen und Aufenthalte von bis zu sechs Monaten. Sie planen eine Reise nach Großbritannien? Dann informieren Sie sich jetzt über die Melde-pflicht unter https://www.gov.uk/guidance/apply-for-an-electronic-travel-authorisation-eta
Quelle: Gov.uk, 23.11.2024
Zoll und Außenwirtschaftsrecht
F-Gase-Verordnung: Neue Pflichten für Im- und Export
Seit dem 11. März 2024 ist die Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase in Kraft. Sie enthält Auflagen für die Produktion, Einfuhr und Ausfuhr, das Inverkehrbringen, die anschließende Lieferung und die Verwendung von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW). Neu sind seit dem 15. Januar 2025 u.a. die Pflichten im Bereich Ausfuhr: Bei Betroffenheit (z.B. Ausfuhr von Fahrzeugen mit Klimaanlagen) muss das ausführende Unternehmen eine Registrierung im F-Gase-Portal der EU (Li-zenz inkl. Lizenznummer) in der Zollanmeldung bestätigen. Die Vergabe der Lizenznummer durch die EU-Kommission kann bis zu 10 Tage dauern. Zur Zeit werden Anträge auf Ausfuhr betroffener Waren ohne die neuen Pflichtangaben von den Zollstellen abgelehnt. Die Zollverwaltung stellt Hinweise zur Anmeldung einschließlich TARIC Codierungen in der ATLAS-Info 0700/25 zur Verfügung.
Hinweise zur Umsetzung der Verordnung und zum Ablauf der Registrierung im F-Gase-Portal hat die EU-Kommission veröffentlicht.
https://climate.ec.europa.eu/eu-action/fluorinated-greenhouse-gases/f-gas-portal_en
Quelle: EU-Kommission
Seit dem 11. März 2024 ist die Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase in Kraft. Sie enthält Auflagen für die Produktion, Einfuhr und Ausfuhr, das Inverkehrbringen, die anschließende Lieferung und die Verwendung von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW). Neu sind seit dem 15. Januar 2025 u.a. die Pflichten im Bereich Ausfuhr: Bei Betroffenheit (z.B. Ausfuhr von Fahrzeugen mit Klimaanlagen) muss das ausführende Unternehmen eine Registrierung im F-Gase-Portal der EU (Li-zenz inkl. Lizenznummer) in der Zollanmeldung bestätigen. Die Vergabe der Lizenznummer durch die EU-Kommission kann bis zu 10 Tage dauern. Zur Zeit werden Anträge auf Ausfuhr betroffener Waren ohne die neuen Pflichtangaben von den Zollstellen abgelehnt. Die Zollverwaltung stellt Hinweise zur Anmeldung einschließlich TARIC Codierungen in der ATLAS-Info 0700/25 zur Verfügung.
Hinweise zur Umsetzung der Verordnung und zum Ablauf der Registrierung im F-Gase-Portal hat die EU-Kommission veröffentlicht.
https://climate.ec.europa.eu/eu-action/fluorinated-greenhouse-gases/f-gas-portal_en
Quelle: EU-Kommission
CBAM: Checkliste für Anmelder mit Compliance-Cycle
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHST) hat auf ihrer Internetseite eine Checkliste für CBAM-Anmelder mit Compliance-Cycle nach der Verordnung (EU) 2023/956 veröffentlicht.
https://www.dehst.de/SharedDocs/downloads/DE/cbam/cbam-checkliste.html
Quelle: DEHST, 22.01.2025
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHST) hat auf ihrer Internetseite eine Checkliste für CBAM-Anmelder mit Compliance-Cycle nach der Verordnung (EU) 2023/956 veröffentlicht.
https://www.dehst.de/SharedDocs/downloads/DE/cbam/cbam-checkliste.html
Quelle: DEHST, 22.01.2025
Neufassung der „EU-Feuerwaffenverordnung“ veröffentlicht
Am 22. Januar 2025 wurde die neugefasste Verordnung (EU) 2025/41 („EU-Feuerwaffenverordnung“) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Aufgrund der erforderlichen umfangreichen Um-setzungsarbeiten sieht die EU-Feuerwaffenverordnung für weite Teile der Regelungen eine Übergangs-frist von 4 Jahren vor. Insbesondere die Vorschriften zu den Ausfuhrgenehmigungs-verfahren gelten somit erst ab dem 12. Februar 2029. Bis dahin gilt die bisherige Verordnung (EU) Nr. 258/2012 weiter-hin. Dies bedeutet, dass die derzeitigen Verfahren für die Ausfuhr von Gütern, die unter die Verord-nung (EU) Nr. 258/2012 fallen, bis 11. Februar 2029 bestehen bleiben können. Weitere Informationen zur Neufassung der EU-Feuerwaffenverordnung sind auf der Internetseite vom Bundesamt für Wirt-schaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu finden.
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2025/41/deu und https://www.bafa.de/SharedDocs/Newsletter/DE/ManuellerVersand/Aussenwirtschaft/EKA_2025_01_sonder.html?nn=1467232
Quelle: BAFA, 22.01.2025
Am 22. Januar 2025 wurde die neugefasste Verordnung (EU) 2025/41 („EU-Feuerwaffenverordnung“) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Aufgrund der erforderlichen umfangreichen Um-setzungsarbeiten sieht die EU-Feuerwaffenverordnung für weite Teile der Regelungen eine Übergangs-frist von 4 Jahren vor. Insbesondere die Vorschriften zu den Ausfuhrgenehmigungs-verfahren gelten somit erst ab dem 12. Februar 2029. Bis dahin gilt die bisherige Verordnung (EU) Nr. 258/2012 weiter-hin. Dies bedeutet, dass die derzeitigen Verfahren für die Ausfuhr von Gütern, die unter die Verord-nung (EU) Nr. 258/2012 fallen, bis 11. Februar 2029 bestehen bleiben können. Weitere Informationen zur Neufassung der EU-Feuerwaffenverordnung sind auf der Internetseite vom Bundesamt für Wirt-schaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu finden.
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2025/41/deu und https://www.bafa.de/SharedDocs/Newsletter/DE/ManuellerVersand/Aussenwirtschaft/EKA_2025_01_sonder.html?nn=1467232
Quelle: BAFA, 22.01.2025
Allgemeine Genehmigung Nr. 43: ATLAS-Unterlagencodierung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Neuerteilung der Allgemeinen Ge-nehmigung (AGG) Nr. 43 bekanntgegeben. Sie begünstigt unter den dort genannten Voraussetzungen die Ausfuhr von Gütern des Anhang I der VO (EU) 2021/821 in den in der AGG genannten Fallgruppen. Für die Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr steht ab sofort folgende Codierung zur Verfügung: X071/A43: „Allgemeine Genehmigung Nr. 43“. Die dazugehörige neue Codeliste I1143 - Länderliste (Unzulässig-keit bei Verwendung der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigung 43), sog. Negativ-Länderliste, wird im AT-LAS Downloadbereich bereitgestellt.
Quelle: DIHK, 21.01.2025
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Neuerteilung der Allgemeinen Ge-nehmigung (AGG) Nr. 43 bekanntgegeben. Sie begünstigt unter den dort genannten Voraussetzungen die Ausfuhr von Gütern des Anhang I der VO (EU) 2021/821 in den in der AGG genannten Fallgruppen. Für die Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr steht ab sofort folgende Codierung zur Verfügung: X071/A43: „Allgemeine Genehmigung Nr. 43“. Die dazugehörige neue Codeliste I1143 - Länderliste (Unzulässig-keit bei Verwendung der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigung 43), sog. Negativ-Länderliste, wird im AT-LAS Downloadbereich bereitgestellt.
Quelle: DIHK, 21.01.2025
Beitritt Georgiens zum Versandübereinkommen ab 1. Februar 2025
Ab dem 1. Februar 2025 tritt Georgien dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren bei und nimmt am NCTS teil. Dadurch können Versandverfahren in Georgien beendet werden, ohne dass ein TIR-Versandverfahren erforderlich ist. Wichtig zu beachten: Verfahren, die vor diesem Datum eröffnet wurden und nach dem 1. Februar in Georgien befördert werden sollen, können systemseitig nicht abgewickelt werden. Im Bereich der Sicherheiten-Verwaltung wird Georgien systemseitig als Ausschlussland in bestehenden Bewilligungen für Gesamtsicherheiten oder Sicherheitsleistungsbe-freiungen aufgenommen. Unternehmen können bei ihrem Hauptzollamt Anträge stellen, um den Gel-tungsbereich ihrer Bewilligung um Georgien zu erweitern. Dafür ist ein Zustellungsbevollmächtigter oder Wahldomizil für das Gebiet Georgiens zu benennen. Für Einfuhren aus Georgien gilt eine Neue-rung: Im Feld „Zollrechtlicher Status“ ist der Wert „EU“ anzugeben.
ATLAS-Info 0708/25: https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/Links-fuer-Inhaltseiten/Fachthemen/Zoelle/Atlas/2025/info_0708_25.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Quelle: Zoll.de, 16.01.2025
Ab dem 1. Februar 2025 tritt Georgien dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren bei und nimmt am NCTS teil. Dadurch können Versandverfahren in Georgien beendet werden, ohne dass ein TIR-Versandverfahren erforderlich ist. Wichtig zu beachten: Verfahren, die vor diesem Datum eröffnet wurden und nach dem 1. Februar in Georgien befördert werden sollen, können systemseitig nicht abgewickelt werden. Im Bereich der Sicherheiten-Verwaltung wird Georgien systemseitig als Ausschlussland in bestehenden Bewilligungen für Gesamtsicherheiten oder Sicherheitsleistungsbe-freiungen aufgenommen. Unternehmen können bei ihrem Hauptzollamt Anträge stellen, um den Gel-tungsbereich ihrer Bewilligung um Georgien zu erweitern. Dafür ist ein Zustellungsbevollmächtigter oder Wahldomizil für das Gebiet Georgiens zu benennen. Für Einfuhren aus Georgien gilt eine Neue-rung: Im Feld „Zollrechtlicher Status“ ist der Wert „EU“ anzugeben.
ATLAS-Info 0708/25: https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/Links-fuer-Inhaltseiten/Fachthemen/Zoelle/Atlas/2025/info_0708_25.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Quelle: Zoll.de, 16.01.2025
Unterlagencodierung bei Ausfuhren mit Bestimmungsland Iran
Mit der ATLAS-Info 0706/25 sind neue Unterlagencodierungen bei Ausfuhren nach Iran für in Anhang II der Iran-Verordnung (EU) Nr. 267/2012 aufgeführten Güter und Technologien eingeführt worden. Mit Y750 wird in der Ausfuhranmeldung bestätigt, dass die Güter und Technologien keinen Beschränkun-gen der Iran-VO unterliegen.
https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/Links-fuer-Inhaltseiten/Fachthemen/Zoelle/Atlas/2025/info_0706_25.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Quelle: Zoll.de, 15.01.2025
Mit der ATLAS-Info 0706/25 sind neue Unterlagencodierungen bei Ausfuhren nach Iran für in Anhang II der Iran-Verordnung (EU) Nr. 267/2012 aufgeführten Güter und Technologien eingeführt worden. Mit Y750 wird in der Ausfuhranmeldung bestätigt, dass die Güter und Technologien keinen Beschränkun-gen der Iran-VO unterliegen.
https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/Links-fuer-Inhaltseiten/Fachthemen/Zoelle/Atlas/2025/info_0706_25.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Quelle: Zoll.de, 15.01.2025
Neuerungen im Versandverfahren: NCTS5
Am 21. Januar 2025 endete in Deutschland die Übergangsphase von NCTS-Phase 4 zu Phase 5. Bei einigen Staaten stehen noch nicht alle Funktionalitäten zur Verfügung. Einzelheiten zu den einge-schränkten Funktionalitäten in einigen Ländern hat die Zollverwaltung in der ATLAS-Info 0710/25 veröf-fentlicht.
Die Umstellung des Versandverfahrens von der Version NCTS4 auf NCTS5 führt unter anderem wegen der zwingenden Angabe des sechsstelligen HS-Codes in den meisten Fällen zu einer erheblichen Um-stellung aller Beteiligten. Die Einzelheiten stellt die Zollverwaltung in einer ATLAS-Info 0702/25 zur Verfügung.
Zudem werden ergänzende Informationen zur Ebene der Einzelsendungen innerhalb einer Versandan-meldung bereitgestellt (ATLAS-Info 0716/2025)
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/ATLAS-Publikationen/Teilnehmerinformationen/teilnehmerinformationen_node.html
Quelle: zoll.de, 14.01.2025
Am 21. Januar 2025 endete in Deutschland die Übergangsphase von NCTS-Phase 4 zu Phase 5. Bei einigen Staaten stehen noch nicht alle Funktionalitäten zur Verfügung. Einzelheiten zu den einge-schränkten Funktionalitäten in einigen Ländern hat die Zollverwaltung in der ATLAS-Info 0710/25 veröf-fentlicht.
Die Umstellung des Versandverfahrens von der Version NCTS4 auf NCTS5 führt unter anderem wegen der zwingenden Angabe des sechsstelligen HS-Codes in den meisten Fällen zu einer erheblichen Um-stellung aller Beteiligten. Die Einzelheiten stellt die Zollverwaltung in einer ATLAS-Info 0702/25 zur Verfügung.
Zudem werden ergänzende Informationen zur Ebene der Einzelsendungen innerhalb einer Versandan-meldung bereitgestellt (ATLAS-Info 0716/2025)
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/ATLAS-Publikationen/Teilnehmerinformationen/teilnehmerinformationen_node.html
Quelle: zoll.de, 14.01.2025
China: Präferenzzölle aufgrund von Freihandelsabkommen
China hat mit zahlreichen Ländern Freihandelsabkommen geschlossen. Dadurch ergeben sich ver-schiedene Einfuhrzollsätze, abhängig vom Ursprung der Waren. Die Zolltarifkommission des chinesi-schen Staatsrates hat die Zollsätze bekanntgegeben, die im Jahr 2025 aufgrund von Freihandelsab-kommen (FHA) anzuwenden sind. Die Zollsätze hat Germany Trade and Invest (GTAI) auf ihrer Websei-te veröffentlicht.
https://www.gtai.de/de/trade/china/zoll/praeferenzzoelle-aufgrund-von-freihandelsabkommen-2025-1853698
Quelle: GTAI, 14,01.2025
China hat mit zahlreichen Ländern Freihandelsabkommen geschlossen. Dadurch ergeben sich ver-schiedene Einfuhrzollsätze, abhängig vom Ursprung der Waren. Die Zolltarifkommission des chinesi-schen Staatsrates hat die Zollsätze bekanntgegeben, die im Jahr 2025 aufgrund von Freihandelsab-kommen (FHA) anzuwenden sind. Die Zollsätze hat Germany Trade and Invest (GTAI) auf ihrer Websei-te veröffentlicht.
https://www.gtai.de/de/trade/china/zoll/praeferenzzoelle-aufgrund-von-freihandelsabkommen-2025-1853698
Quelle: GTAI, 14,01.2025
ATLAS-Einfuhr: Problem mit Antidumping-Zusatzcodes
Die Zollverwaltung teilt in einer ATLAS-Info 0712/2025 mit, dass im Zuge von Einfuhren bestimmter Lebensmittelzubereitungen Problemen mit der Anwendung der Antidumping-Zusatzcodes bestehen. Seit dem 22. Januar 2025 gelten laut TARIC/EZT für bestimmte Waren der Position 2106
aus China parallel zwei Antidumping-Maßnahmen (Maßnahmen-Schlüssel „561“ und „564“), die die An-meldung sowohl des Zusatzcodes „98ZZ“ als auch „89ID“ verlangen. Eine Abfertigung solcher Ware mittels ATLAS ist aus technischen Gründen nur möglich, wenn beide Zusatzcodes angemeldet sind. Die Zollverwaltung hat die EU-Kommission gebeten, den Sachverhalt zu prüfen. Weitere Informationen werden in den ATLAS-Infos veröffentlicht.
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/ATLAS-Publikationen/Teilnehmerinformationen/teilnehmerinformationen_node.html
Quelle: zoll.de, 24.01.2025
Die Zollverwaltung teilt in einer ATLAS-Info 0712/2025 mit, dass im Zuge von Einfuhren bestimmter Lebensmittelzubereitungen Problemen mit der Anwendung der Antidumping-Zusatzcodes bestehen. Seit dem 22. Januar 2025 gelten laut TARIC/EZT für bestimmte Waren der Position 2106
aus China parallel zwei Antidumping-Maßnahmen (Maßnahmen-Schlüssel „561“ und „564“), die die An-meldung sowohl des Zusatzcodes „98ZZ“ als auch „89ID“ verlangen. Eine Abfertigung solcher Ware mittels ATLAS ist aus technischen Gründen nur möglich, wenn beide Zusatzcodes angemeldet sind. Die Zollverwaltung hat die EU-Kommission gebeten, den Sachverhalt zu prüfen. Weitere Informationen werden in den ATLAS-Infos veröffentlicht.
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/ATLAS-Publikationen/Teilnehmerinformationen/teilnehmerinformationen_node.html
Quelle: zoll.de, 24.01.2025
TARIC Codierungen für fluorierte Treibhausgase (F-Gas) und ozonabbauende Stoffe (ODS)
Sowohl für F-Gas als auch für ODS wurden seitens der EU-Kommission TARIC-Maßnahmen
integriert. In der ATLA-Info 0700/2025 werden alle derzeit in den jeweiligen Maßnahmenarten möglichen Codierungen aufgeführt. Zu beachten ist, dass je nach Warennummer unterschiedliche Bedingungs-konstellationen bestehen und daher je nach Warenkreis nicht alle Codierungen gleichermaßen betrof-fen sind.
https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/Links-fuer-Inhaltseiten/Fachthemen/Zoelle/Atlas/2025/info_0700_25.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Quelle: Zoll.de, 10.01.2025
Sowohl für F-Gas als auch für ODS wurden seitens der EU-Kommission TARIC-Maßnahmen
integriert. In der ATLA-Info 0700/2025 werden alle derzeit in den jeweiligen Maßnahmenarten möglichen Codierungen aufgeführt. Zu beachten ist, dass je nach Warennummer unterschiedliche Bedingungs-konstellationen bestehen und daher je nach Warenkreis nicht alle Codierungen gleichermaßen betrof-fen sind.
https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/Links-fuer-Inhaltseiten/Fachthemen/Zoelle/Atlas/2025/info_0700_25.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Quelle: Zoll.de, 10.01.2025
Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung
Das "Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung" steht aktualisiert mit Stand Januar 2025 zum Download bereit.
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/ATLAS-Publikationen/Merkblaetter/merkblaetter_node.html
Quelle: Zoll.de, 7. Januar 2025
Das "Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung" steht aktualisiert mit Stand Januar 2025 zum Download bereit.
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/ATLAS-Publikationen/Merkblaetter/merkblaetter_node.html
Quelle: Zoll.de, 7. Januar 2025
Chile: Neue Präferenznachweise
Das Interimshandelsabkommen (ITA) zwischen der EU und Chile wird am 1. Februar 2025 in Kraft tre-ten. Ab 1. Februar 2025 werden EUR.1 und Ursprungserklärungen durch Ermächtigte Ausführer nicht mehr anerkannt. Die Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und die Erklärungen auf der Rechnung, die gemäß dem (alten) Assoziierungsabkommen EU-Chile ausgestellt wurden, werden nicht mehr als Präferenzursprungsnachweis für die in der Europäischen Union oder in Chile eingeführten oder in den zollrechtlich freien Verkehr überführten Waren akzeptiert. Die EUR.1 entfällt komplett. Für eine Zollprä-ferenzbehandlung kommt nur noch eine Erklärung zum Ursprung oder ggf. die Gewissheit des Impor-tierenden in Betracht. Ursprungserklärungen als “Ermächtigter Ausführer” werden nicht mehr anerkannt. Der “Ermächtigte Ausführer” wird durch den "Registrierten Ausführer" (REX) ersetzt. Ursprungserklä-rungen für Erzeugnisse mit Ursprung in der EU für Sendungen über 6.000 Euro müssen die REX-Nummer enthalten. Weitere Informationen zu den Ursprungsregeln und Ursprungsverfahren sind im Kapitel 10 des Abkommens enthalten. Die Zollverwaltung stellt Informationen zur Anmeldung der Prä-ferenznachweise zur Verfügung (ATLAS-Info 0714/2025)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401759
https://taxation-customs.ec.europa.eu/news/eu-chile-interim-trade-agreement-ita-will-enter-force-1-february-2025-2025-01-06_en?prefLang=de
Quelle: EU-Kommission (GD TAXUD), 06.01.2025
Das Interimshandelsabkommen (ITA) zwischen der EU und Chile wird am 1. Februar 2025 in Kraft tre-ten. Ab 1. Februar 2025 werden EUR.1 und Ursprungserklärungen durch Ermächtigte Ausführer nicht mehr anerkannt. Die Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und die Erklärungen auf der Rechnung, die gemäß dem (alten) Assoziierungsabkommen EU-Chile ausgestellt wurden, werden nicht mehr als Präferenzursprungsnachweis für die in der Europäischen Union oder in Chile eingeführten oder in den zollrechtlich freien Verkehr überführten Waren akzeptiert. Die EUR.1 entfällt komplett. Für eine Zollprä-ferenzbehandlung kommt nur noch eine Erklärung zum Ursprung oder ggf. die Gewissheit des Impor-tierenden in Betracht. Ursprungserklärungen als “Ermächtigter Ausführer” werden nicht mehr anerkannt. Der “Ermächtigte Ausführer” wird durch den "Registrierten Ausführer" (REX) ersetzt. Ursprungserklä-rungen für Erzeugnisse mit Ursprung in der EU für Sendungen über 6.000 Euro müssen die REX-Nummer enthalten. Weitere Informationen zu den Ursprungsregeln und Ursprungsverfahren sind im Kapitel 10 des Abkommens enthalten. Die Zollverwaltung stellt Informationen zur Anmeldung der Prä-ferenznachweise zur Verfügung (ATLAS-Info 0714/2025)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401759
https://taxation-customs.ec.europa.eu/news/eu-chile-interim-trade-agreement-ita-will-enter-force-1-february-2025-2025-01-06_en?prefLang=de
Quelle: EU-Kommission (GD TAXUD), 06.01.2025
Golfkooperationsrat (GCC): 12-stelliger Zolltarif
Der Golfkooperationsrat (GCC) führt einen zwölfstelligen Zolltarif ein, der das bisherige achtstellige Format ersetzt. Diese Änderung zielt darauf ab, die Zolltarife in den GCC-Mitgliedsländern Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Oman, Katar, Bahrain und Kuwait zu harmonisieren und damit die wirtschaftliche Zusammenarbeit innerhalb der Region zu stärken. Zudem passt sie die Region an globale Handelsstandards an und verbessert die Genauigkeit von Informationen für die Erfassung statistischer Daten zu Einfuhren und Ausfuhren. Bisher haben Katar und Oman die Implementierung des neuen Tarifs zum 1. Januar 2025 offiziell bekannt gegeben. Saudi-Arabien hatte bereits zuvor einen 12-stelligen Zolltarif eingeführt. In der Folge kann es dazu kommen, dass die exportierenden Unternehmen aufgefordert werden, den neuen 12-stelligen Tarif in den Handelsdokumenten anzuwen-den.
https://www.gtai.de/de/trade/gcc/zoll/golfkooperationsrat-zolltarif-1852416
Quelle: GTAI, 03.01.2025
Der Golfkooperationsrat (GCC) führt einen zwölfstelligen Zolltarif ein, der das bisherige achtstellige Format ersetzt. Diese Änderung zielt darauf ab, die Zolltarife in den GCC-Mitgliedsländern Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Oman, Katar, Bahrain und Kuwait zu harmonisieren und damit die wirtschaftliche Zusammenarbeit innerhalb der Region zu stärken. Zudem passt sie die Region an globale Handelsstandards an und verbessert die Genauigkeit von Informationen für die Erfassung statistischer Daten zu Einfuhren und Ausfuhren. Bisher haben Katar und Oman die Implementierung des neuen Tarifs zum 1. Januar 2025 offiziell bekannt gegeben. Saudi-Arabien hatte bereits zuvor einen 12-stelligen Zolltarif eingeführt. In der Folge kann es dazu kommen, dass die exportierenden Unternehmen aufgefordert werden, den neuen 12-stelligen Tarif in den Handelsdokumenten anzuwen-den.
https://www.gtai.de/de/trade/gcc/zoll/golfkooperationsrat-zolltarif-1852416
Quelle: GTAI, 03.01.2025
Vereinigtes Königreich: Sicherheitsanmeldungen für EU-Einfuhren
Ab 31. Januar 2025 sind summarische Eingangsanmeldungen für Waren aus der EU bei der Einfuhr nach Großbritannien verpflichtend. Die Abgabe erfolgt über S&S GB. Voraussetzung ist eine kompa-tible Software oder die Nutzung eines Community System Providers (CSPs). Verantwortlich für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldungen ist der Beförderer beziehungsweise Betreiber des Transportmittels. Weiterführende Informationen, Leitfaden und Registrierungsmöglichkeit hat Germany Trade and Invest (GTAI) zusammengestellt.
https://www.gtai.de/de/trade/vereinigtes-koenigreich/zoll/sicherheitsanmeldungen-uk-1826084?mc=gtai-newsletter.newsletter-zoll.1.2025
Quelle: GTAI, 02.01.2025
Ab 31. Januar 2025 sind summarische Eingangsanmeldungen für Waren aus der EU bei der Einfuhr nach Großbritannien verpflichtend. Die Abgabe erfolgt über S&S GB. Voraussetzung ist eine kompa-tible Software oder die Nutzung eines Community System Providers (CSPs). Verantwortlich für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldungen ist der Beförderer beziehungsweise Betreiber des Transportmittels. Weiterführende Informationen, Leitfaden und Registrierungsmöglichkeit hat Germany Trade and Invest (GTAI) zusammengestellt.
https://www.gtai.de/de/trade/vereinigtes-koenigreich/zoll/sicherheitsanmeldungen-uk-1826084?mc=gtai-newsletter.newsletter-zoll.1.2025
Quelle: GTAI, 02.01.2025
Türkei: Import- und Außenhandelsregime für 2025 | Änderung Zusatzzollverordnung
Zum Jahreswechsel hat die Türkei die Importverordnungen für 2025 (Ithalat Tebligi) im Resmi Gazete, Amtsblatt der Türkei, bekannt gegeben. Gleichzeitig wurde mit den Produktsicherheits- und Kontroll-verordnungen (Ürün Güvenligi ve Denetimi) für den Bereich „Produktsicherheit und Überwachung“ das Außenhandelsregime für das Jahr 2025 erlassen.
https://www.resmigazete.gov.tr/fihrist?tarih=2024-12-31&mukerrer=3
https://www.resmigazete.gov.tr/fihrist?tarih=2024-12-31&mukerrer=4
Zudem wurde am 31. Dezember 2024 eine Änderungsverordnung Nr. 9392 der in 2020 veröffentlichten Zusatzzollverordnung Nr. 3351 bekanntgegeben. In der Anlage der Änderungsverordnung sind die Zolltarifnummern aufgeführt, die von Zusatzzöllen betroffen sind.
https://www.resmigazete.gov.tr/eskiler/2024/12/20241231M3-2.pdf
Quelle: Resmi Gazete, 31.12.2024
Zum Jahreswechsel hat die Türkei die Importverordnungen für 2025 (Ithalat Tebligi) im Resmi Gazete, Amtsblatt der Türkei, bekannt gegeben. Gleichzeitig wurde mit den Produktsicherheits- und Kontroll-verordnungen (Ürün Güvenligi ve Denetimi) für den Bereich „Produktsicherheit und Überwachung“ das Außenhandelsregime für das Jahr 2025 erlassen.
https://www.resmigazete.gov.tr/fihrist?tarih=2024-12-31&mukerrer=3
https://www.resmigazete.gov.tr/fihrist?tarih=2024-12-31&mukerrer=4
Zudem wurde am 31. Dezember 2024 eine Änderungsverordnung Nr. 9392 der in 2020 veröffentlichten Zusatzzollverordnung Nr. 3351 bekanntgegeben. In der Anlage der Änderungsverordnung sind die Zolltarifnummern aufgeführt, die von Zusatzzöllen betroffen sind.
https://www.resmigazete.gov.tr/eskiler/2024/12/20241231M3-2.pdf
Quelle: Resmi Gazete, 31.12.2024
EU: Aktualisierung Zollaussetzungen und Zollkontingente
Für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren ist die Produktion innerhalb der Europäischen Union (EU) nicht ausreichend oder gar nicht vorhanden. Vor diesem Hintergrund werden zum einen die Zölle für die Einfuhr bestimmter Waren ausgesetzt und zum anderen autonome Zollkon-tingente eröffnet. Das soll eine ausreichende und kontinuierliche Versorgung sicherstellen.
Die Aussetzungen und Kontingente werden regelmäßig überprüft und angepasst. Die Kommission hat die aktuellen Änderungen zum 1. Januar 2025 veröffentlicht:
Aussetzungen: Verordnung (EU) 2024/3211; ABl. L vom 27. Dezember 2024;
Kontingente: Verordnung (EU) 2024/3213; ABl. L vom 19. Dezember 2024.
Quelle: GTAI, 27.12.2024
Für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren ist die Produktion innerhalb der Europäischen Union (EU) nicht ausreichend oder gar nicht vorhanden. Vor diesem Hintergrund werden zum einen die Zölle für die Einfuhr bestimmter Waren ausgesetzt und zum anderen autonome Zollkon-tingente eröffnet. Das soll eine ausreichende und kontinuierliche Versorgung sicherstellen.
Die Aussetzungen und Kontingente werden regelmäßig überprüft und angepasst. Die Kommission hat die aktuellen Änderungen zum 1. Januar 2025 veröffentlicht:
Aussetzungen: Verordnung (EU) 2024/3211; ABl. L vom 27. Dezember 2024;
Kontingente: Verordnung (EU) 2024/3213; ABl. L vom 19. Dezember 2024.
Quelle: GTAI, 27.12.2024
Pan-Europa-Mittelmeer-Region (PEM): Revidiertes Abkommen
Am 12. Dezember 2024 hat der Gemischte Ausschuss des PEM-Übereinkommens Übergangsregeln für die Anwendung der Präferenzursprungsregeln in der Zeit vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 beschlossen. Dies wurde notwendig, da nicht alle Vertragsstaaten innerhalb der PEM-Zone die revidierten Regeln umsetzen konnten. So ist sichergestellt, dass die Ursprungsregeln des “alten” PEM-Übereinkommens bis zum 31. Dezember 2025 weiter angewendet werden können. Präferenznachwei-se, die im Rahmen des revidierten Abkommens ausgestellt werden, müssen bis 31. Dezember 2025 den Zusatz "REVISED RULES" enthalten. Dieser Zusatz ist ausschließlich in Englisch und in Rubrik 7 der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 bzw. am Ende des Textes der Ursprungserklärung zu hinter-legen. Zur Anwendung der diagonalen Ursprungskumulierung zwischen den Vertragsparteien stellt die Kommission eine Übersicht zur Verfügung (Matrix), die regelmäßig aktualisiert werden soll:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:C_202500465 (Stand: 22.01.2025)
Da mit dem revidierten Übereinkommen auch neue Unterlagencodierungen für die Anerkennung von Präferenznachweisen bei Wareneinfuhr notwendig werden, hat die Zollverwaltung den aktuellen Ablauf bekannt gegeben (ATLAS-Teilnehmerinfo 0697/25 (Aktualisierung)):
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/ATLAS-Publikationen/Teilnehmerinformationen/teilnehmerinformationen_node.html
Für ausführlichere Informationen zum Thema hat die EU-Kommission einen Leitfadenveröffentlicht: https://taxation-customs.ec.europa.eu/system/files/2024-12/Guidance-transitional-provisions.pdf
Quelle: zoll.de, 23.12.2024
Am 12. Dezember 2024 hat der Gemischte Ausschuss des PEM-Übereinkommens Übergangsregeln für die Anwendung der Präferenzursprungsregeln in der Zeit vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 beschlossen. Dies wurde notwendig, da nicht alle Vertragsstaaten innerhalb der PEM-Zone die revidierten Regeln umsetzen konnten. So ist sichergestellt, dass die Ursprungsregeln des “alten” PEM-Übereinkommens bis zum 31. Dezember 2025 weiter angewendet werden können. Präferenznachwei-se, die im Rahmen des revidierten Abkommens ausgestellt werden, müssen bis 31. Dezember 2025 den Zusatz "REVISED RULES" enthalten. Dieser Zusatz ist ausschließlich in Englisch und in Rubrik 7 der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 bzw. am Ende des Textes der Ursprungserklärung zu hinter-legen. Zur Anwendung der diagonalen Ursprungskumulierung zwischen den Vertragsparteien stellt die Kommission eine Übersicht zur Verfügung (Matrix), die regelmäßig aktualisiert werden soll:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:C_202500465 (Stand: 22.01.2025)
Da mit dem revidierten Übereinkommen auch neue Unterlagencodierungen für die Anerkennung von Präferenznachweisen bei Wareneinfuhr notwendig werden, hat die Zollverwaltung den aktuellen Ablauf bekannt gegeben (ATLAS-Teilnehmerinfo 0697/25 (Aktualisierung)):
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/ATLAS-Publikationen/Teilnehmerinformationen/teilnehmerinformationen_node.html
Für ausführlichere Informationen zum Thema hat die EU-Kommission einen Leitfadenveröffentlicht: https://taxation-customs.ec.europa.eu/system/files/2024-12/Guidance-transitional-provisions.pdf
Quelle: zoll.de, 23.12.2024
EU-Trader-Portal: Änderung Funktionsumfang und Aufbau der Dienstleistungen
Ab dem 12. Februar 2025 wird der Funktionsumfang und der Aufbau der Dienstleistung "EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement, CBAM-Portal" mit dem Release 5.0 erweitert und verändert. Um die Übersichtlichkeit und die Benutzbarkeit der Dienstleistung zu verbessern, wird die Zertifikatsverwal-tung aus den ursprünglichen Anwendungen "EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement, CBAM-Portal" und „EU-Trader-Portal - Conformance" herausgelöst und in die separate Dienstleistung „Zertifi-katsverwaltung für B2A“ überführt. Hier müssen zukünftig auch die Zertifikate verwaltet werden. Die bereits in den bisherigen Dienstleistungen hinterlegten Zertifikate werden automatisch in die neue An-wendung "Zertifikatsverwaltung für B2A" migriert und können dort wie gehabt genutzt werden.
Die Anwendung "EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement, CBAM-Portal" wird umbenannt zu "EU-Trader-Portal, CBAM-Portal". Mit der Aufteilung der Anwendung erfolgt eine Anpassung des Min-destvertrauensniveaus. Im "EU-Trader-Portal, CBAM-Portal" und in "EU-Trader-Portal - Conformance" wird es weiterhin einen Zugang mit E-Mail und Passwort geben, im "Zertifikatsverwaltung für B2A" wird das nicht möglich sein. Hier benötigen deutsche Unternehmen ein ELSTER-Konto auf Basis einer Steuernummer und sonstige Teilnehmer, die keine Möglichkeit haben ein ELSTER-Konto einzurichten, benötigen ein eIDAS-konformes Signaturzertifikat und die Zoll-Ident App zur Registrierung am Zoll-Portal.
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/EU-Trader-Portal-Identitaetsmanagement-CBAM-Portal/eu-trader-portal-identitaetsmanagement-cbam-portal_node.html
Quelle: DIHK, 20.12.2024
Ab dem 12. Februar 2025 wird der Funktionsumfang und der Aufbau der Dienstleistung "EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement, CBAM-Portal" mit dem Release 5.0 erweitert und verändert. Um die Übersichtlichkeit und die Benutzbarkeit der Dienstleistung zu verbessern, wird die Zertifikatsverwal-tung aus den ursprünglichen Anwendungen "EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement, CBAM-Portal" und „EU-Trader-Portal - Conformance" herausgelöst und in die separate Dienstleistung „Zertifi-katsverwaltung für B2A“ überführt. Hier müssen zukünftig auch die Zertifikate verwaltet werden. Die bereits in den bisherigen Dienstleistungen hinterlegten Zertifikate werden automatisch in die neue An-wendung "Zertifikatsverwaltung für B2A" migriert und können dort wie gehabt genutzt werden.
Die Anwendung "EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement, CBAM-Portal" wird umbenannt zu "EU-Trader-Portal, CBAM-Portal". Mit der Aufteilung der Anwendung erfolgt eine Anpassung des Min-destvertrauensniveaus. Im "EU-Trader-Portal, CBAM-Portal" und in "EU-Trader-Portal - Conformance" wird es weiterhin einen Zugang mit E-Mail und Passwort geben, im "Zertifikatsverwaltung für B2A" wird das nicht möglich sein. Hier benötigen deutsche Unternehmen ein ELSTER-Konto auf Basis einer Steuernummer und sonstige Teilnehmer, die keine Möglichkeit haben ein ELSTER-Konto einzurichten, benötigen ein eIDAS-konformes Signaturzertifikat und die Zoll-Ident App zur Registrierung am Zoll-Portal.
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/EU-Trader-Portal-Identitaetsmanagement-CBAM-Portal/eu-trader-portal-identitaetsmanagement-cbam-portal_node.html
Quelle: DIHK, 20.12.2024
Carnet A.T.A: Antragstellung elektronisch – immer “up to date”
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Carnets ATA das neue Logo der ICC (International Chamber of Commerce) tragen. In der elektronischen Variante ist der Wechsel vom alten auf das neue Logo be-reits vollzogen. Wer aber noch Papierformulare verwendet, muss auf das neue Logo achten. Sie möchten Ihre Anträge Carnet A.T.A. auch elektronisch einreichen? Dann wenden Sie sich gerne an die für Sie örtlich zuständige IHK: https://www.e-ata.de/
Quelle: DIHK
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Carnets ATA das neue Logo der ICC (International Chamber of Commerce) tragen. In der elektronischen Variante ist der Wechsel vom alten auf das neue Logo be-reits vollzogen. Wer aber noch Papierformulare verwendet, muss auf das neue Logo achten. Sie möchten Ihre Anträge Carnet A.T.A. auch elektronisch einreichen? Dann wenden Sie sich gerne an die für Sie örtlich zuständige IHK: https://www.e-ata.de/
Quelle: DIHK
Messen & Ausstellungen
NRW-Gemeinschaftsstand auf der BIO-EUROPE 2025, 3. – 5. November 2025, Wien
Die BIO-Europe ist der größte Branchentreff und Networking-Event für Biopharma-Fachleute in Euro-pa. Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich an der BIO-Europe mit einem German Pavilion. Unterstützt durch NRW.Global Business und BIO.Clustermanagement NRW ist Nordrhein-Westfalen unter diesem Dach mit einem eigenen Info- und Kommunikationszentrum vertreten, um die lokale Bio-technologie-Branche zu repräsentieren. Die Beteiligung bietet NRW-Unternehmen eine kosteneffiziente Möglichkeit, sich international zu präsentieren, ohne auf die Vorteile eines eigenen Messestandes verzichten zu müssen. Weitere Informationen:
https://www.nrwglobalbusiness.com/de/aktuelles/termine/details/nrw-gemeinschaftsstand-auf-der-bio-europe-2025
NRW-Gemeinschaftsstand auf dem Smart City Expo World Congress 2025, 4. – 6. November 2025, Barcelona
Auf dem Smart City Expo World Congress (SCEWC) in Barcelona kommen seit 2011 Vertreterinnen und Vertreter von Wirtschaft, Kommunen und Wissenschaft zusammen, um gemeinsam die Stadt der Zukunft zu entwickeln. Der SCEWC ist eine optimale Plattform, um Erfahrungen mit Unternehmen, innovativen Startups sowie Expertinnen und Experten von Städten, Forschungszentren und Initiativen zu teilen, über Best Practices zu sprechen und neue Wege für die internationale Zusammenarbeit zu ebnen. Das Land Nordrhein-Westfalen bietet Unternehmen aus NRW die Möglichkeit, ihre Technolo-gien und Produkte einem internationalen Fachpublikum unter dem starken Dach des Landes zu prä-sentieren. Weitere Informationen:
https://www.nrwglobalbusiness.com/de/aktuelles/termine/details/nrw-gemeinschaftsstand-auf-dem-smart-city-expo-world-congress-2025
NRW-Messebeteiligung auf der Slush 2025, 19. – 20. November 2025, Helsinki
Die Slush in Helsinki zählt zu den bedeutendsten internationalen Startup-Events. 2024 nahmen über 5.000 Startups und mehr als 3.300 Investorinnen und Investoren teil. Durch das Matchmaking-Programm des Veranstalters wurden mehr als 21.000 direkte Gespräche vor Ort vermittelt. Das Land Nordrhein-Westfalen wird sich auf der Slush im Rahmen des deutschen Gemeinschaftsstands der AHK Finnland präsentieren. Aufgrund der hohen Nachfrage sind die Tickets streng limitiert. Weitere Informationen:
https://www.nrwglobalbusiness.com/de/aktuelles/termine/details/nrw-messebeteiligung-auf-der-slush-2025
Auf dem Smart City Expo World Congress (SCEWC) in Barcelona kommen seit 2011 Vertreterinnen und Vertreter von Wirtschaft, Kommunen und Wissenschaft zusammen, um gemeinsam die Stadt der Zukunft zu entwickeln. Der SCEWC ist eine optimale Plattform, um Erfahrungen mit Unternehmen, innovativen Startups sowie Expertinnen und Experten von Städten, Forschungszentren und Initiativen zu teilen, über Best Practices zu sprechen und neue Wege für die internationale Zusammenarbeit zu ebnen. Das Land Nordrhein-Westfalen bietet Unternehmen aus NRW die Möglichkeit, ihre Technolo-gien und Produkte einem internationalen Fachpublikum unter dem starken Dach des Landes zu prä-sentieren. Weitere Informationen:
https://www.nrwglobalbusiness.com/de/aktuelles/termine/details/nrw-gemeinschaftsstand-auf-dem-smart-city-expo-world-congress-2025
NRW-Messebeteiligung auf der Slush 2025, 19. – 20. November 2025, Helsinki
Die Slush in Helsinki zählt zu den bedeutendsten internationalen Startup-Events. 2024 nahmen über 5.000 Startups und mehr als 3.300 Investorinnen und Investoren teil. Durch das Matchmaking-Programm des Veranstalters wurden mehr als 21.000 direkte Gespräche vor Ort vermittelt. Das Land Nordrhein-Westfalen wird sich auf der Slush im Rahmen des deutschen Gemeinschaftsstands der AHK Finnland präsentieren. Aufgrund der hohen Nachfrage sind die Tickets streng limitiert. Weitere Informationen:
https://www.nrwglobalbusiness.com/de/aktuelles/termine/details/nrw-messebeteiligung-auf-der-slush-2025
Veröffentlichungen
ICC-Leitfaden - Incoterms® 2020-Regeln für B2B-Verträge
Wie beeinflussen nationale Gesetze und Vorschriften die Wahl der Incoterms® 2020-Regeln für B2B-Verträge? Dieser kostenlose Leitfaden von der International Chamber of Commerce (ICC) erläutert regionale Besonderheiten und hilft Händlern, Anwälten, Spediteuren sowie Zoll- und Transportfachleu-ten, die Herausforderungen zu verstehen, die bei der Wahl der richtigen Incoterms®-Regel für die Ver-wendung in bestimmten Ländern oder Regionen auftreten können.
https://2go.iccwbo.org/national-regulatory-barriers-to-the-incoterms-2020-rules.html
Quelle: DIHK, 24.01.2025
Steuerrecht in den USA
Der Einstieg in den US-amerikanischen Markt ist oft mit vielen steuerrechtlichen Fragen verknüpft.
Die Rechtsberichte von GTAI enthalten für ein USA-Engagement relevante Steuerrechtsthemen, Infor-mationen zum Steuersystem auf Bundesebene und auf Ebene der US-Bundesstaaten sowie für Ein-zelpersonen und für Unternehmen.
https://www.gtai.de/de/trade/usa/recht/steuerrecht-in-den-usa-933974
Quelle: GTAI, 17.01.2025
Der Einstieg in den US-amerikanischen Markt ist oft mit vielen steuerrechtlichen Fragen verknüpft.
Die Rechtsberichte von GTAI enthalten für ein USA-Engagement relevante Steuerrechtsthemen, Infor-mationen zum Steuersystem auf Bundesebene und auf Ebene der US-Bundesstaaten sowie für Ein-zelpersonen und für Unternehmen.
https://www.gtai.de/de/trade/usa/recht/steuerrecht-in-den-usa-933974
Quelle: GTAI, 17.01.2025
Gesundheitsmarkt Japan - Arzneimittel und Biopharmazeutika
Japan ist einer der bedeutendsten Märkte für Arzneimittel und Produkte der medizinischen Biotechno-logie im asiatisch-pazifischen Raum und bietet zahlreiche Geschäftsmöglichkeiten für deutsche Unter-nehmen. Die neue GTAI-Studie liefert einen detaillierten Überblick über die Marktentwicklung, Chancen sowie die regulatorischen Rahmenbedingungen. Sie gibt außerdem Einblicke in Japans stark geför-derte Forschungslandschaft und bietet konkrete Empfehlungen für den erfolgreichen Markteinstieg.
https://www.gtai.de/de/trade/asien/wirtschaftsumfeld/gesundheitsmarkt-japan-arzneimittel-und-biopharmazeutika-1855118
Quelle: GTAI, 15.01.2025
Japan ist einer der bedeutendsten Märkte für Arzneimittel und Produkte der medizinischen Biotechno-logie im asiatisch-pazifischen Raum und bietet zahlreiche Geschäftsmöglichkeiten für deutsche Unter-nehmen. Die neue GTAI-Studie liefert einen detaillierten Überblick über die Marktentwicklung, Chancen sowie die regulatorischen Rahmenbedingungen. Sie gibt außerdem Einblicke in Japans stark geför-derte Forschungslandschaft und bietet konkrete Empfehlungen für den erfolgreichen Markteinstieg.
https://www.gtai.de/de/trade/asien/wirtschaftsumfeld/gesundheitsmarkt-japan-arzneimittel-und-biopharmazeutika-1855118
Quelle: GTAI, 15.01.2025
Afrika-politische Leitlinien der Bundesregierung verabschiedet
Die Bundesregierung hat im Januar die politische Richtschnur für eine zusammenhängende Ausgestal-tung der Beziehungen zu den 54 afrikanischen Staaten beschlossen. Angesichts einer multipolaren Welt können die großen globalen Herausforderungen nur gemeinsam mit Afrika bewältigt werden. Deshalb enthält das Papier vier Schwerpunktbereiche, die über die Bewältigung globaler Herausforde-rungen, nachhaltiges Wachstum, Diversifizierung und Resilienz bis hin zur Förderung nachhaltiger Sta-bilität reichen. Mit Blick auf die Stärkung des Handels setzt sich die Bundesregierung für die Umset-zung einer kontinentalen afrikanischen Freihandelszone, die Ausweitung von Abkommen, Exportgaran-tien oder die Unterstützung von KMUs bei ihren Aktivitäten in afrikanischen Ländern ein. Die DIHK bewertet die Leitlinien als pragmatischen und wirtschaftsnahen Ansatz.
https://www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2693124/8e9088700f1746fce6404d2500a24300/afrikapolitische-leitlinien-data.pdf
Quelle: Auswärtiges Amt, Januar 2025
Die Bundesregierung hat im Januar die politische Richtschnur für eine zusammenhängende Ausgestal-tung der Beziehungen zu den 54 afrikanischen Staaten beschlossen. Angesichts einer multipolaren Welt können die großen globalen Herausforderungen nur gemeinsam mit Afrika bewältigt werden. Deshalb enthält das Papier vier Schwerpunktbereiche, die über die Bewältigung globaler Herausforde-rungen, nachhaltiges Wachstum, Diversifizierung und Resilienz bis hin zur Förderung nachhaltiger Sta-bilität reichen. Mit Blick auf die Stärkung des Handels setzt sich die Bundesregierung für die Umset-zung einer kontinentalen afrikanischen Freihandelszone, die Ausweitung von Abkommen, Exportgaran-tien oder die Unterstützung von KMUs bei ihren Aktivitäten in afrikanischen Ländern ein. Die DIHK bewertet die Leitlinien als pragmatischen und wirtschaftsnahen Ansatz.
https://www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2693124/8e9088700f1746fce6404d2500a24300/afrikapolitische-leitlinien-data.pdf
Quelle: Auswärtiges Amt, Januar 2025
Veranstaltungsübersicht |
||||
IHK Arnsberg | ||||
04.11.2024-
26.02.2025
|
Exportmanager (IHK) (m/w/d)
-Online-
|
Dozententeam | ||
13.01.2025 –
04.02.2025
|
Exportmanager (IHK) „Vollzeit“ -Online- | Dozententeam | ||
05.02.2025 | Aktuelle Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht zum Jahreswechsel 2024/2025 | Dozententeam | ||
05.02.2025 | Exporttechnik I – Grundseminar Export einschließlich Binnenmarkt (EU) | Dr. Ralf Ruprecht | ||
06.02.2025 –
07.02.2025
|
Einreichung von Waren in den elektronischen Zolltarif – Grundlagen -Online- | Stefanie Derkum | ||
11.02.2025 | Unterlagencodierung ATLAS AES 3.0 -Online- | Johannes Lieb | ||
19.02.2025 | Exporttechnik II – Abwicklung von Exportgeschäften einschließlich Binnenmarkt (EU) | Dr. Ralf Ruprecht | ||
10.03.2025 –
01.04.2025
|
Fachkraft Zoll (IHK) (m/w/d) | Dozententeam | ||
12.03.2025 | Exporttechnik III – inkl. Fallstudien | Dr. Ralf Ruprecht | ||
18.03.2025 | Exporttechnik IV – Akkredetive in der Praxis von A – Z | Dr. Ralf Ruprecht | ||
18.03.2025 -
03.07.2025
|
Exportmanager (IHK) (m/w/d) -Online | Dozententeam | ||
19.03.2025 | Exportkontrollrecht | Dozententeam | ||
20.03.2025 | Warenursprung und Präferenzen | Dipl.-Finanzwirt Volker Müller | ||
02.04.2025 | Digitalisierung der Zollprozesse | Clemens Rude | ||
03.04.2025 | Import-Zollabwicklung – Webinar (Live Online Seminar) | Stefanie Derkum | ||
SIHK zu Hagen
|
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Veranstaltungen des Teams International | ||||
Seminare und Lehrgänge zur AUWI Gesamtangebot - SIHK Akademie (sihk-akademie.de) oder auch www.sihk-akademie.de | ||||
IHK-Siegen
|
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26.02.2025
|
Exportmanager (IHK) | Dozententeam | ||
13.01.2025-04.02.2025 | Exportmanager (IHK) | Dozententeam | ||
04.02.2025 | Aktuelle Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2024/2025 | Dipl.-Finanzwirt Volker Müller | ||
06.02.2025 | Lieferantenerklärung aktuell | Dr. Ralf Ruprecht | ||
12.02.2025 | Grundseminar (Exporttechnik 1) | Dr. Peter Ruprecht | ||
13.02.2025 | INCOTERMS 2020 | Dr. Peter Ruprecht | ||
18.02.2025 | Richtig tarifieren -Die Einreihung von Waren in den elektronischen Zolltarif -Online | Karolin Weber | ||
20.02.2025 | Aktuelle Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2024/2025 | Dipl.-Finanzwirt Volker Müller | ||
10.03.2025 | Der Exportkontrollbeauftragte – Aufgaben und Verantwortlichkeiten in der täglichen Praxis | Dipl.-Finanzwirt Frank Laufert | ||
18.03.2025-03.07.2025 | Exportmanager (IHK) | Dozententeam | ||
19.03.2025 | Abwicklung von Exportgeschäften (Exporttechnik 2) | Dr. Peter Ruprecht | ||
24.03.2024-05.04.2025 | Fachkraft für Zoll- und Außenwirtschaftsrecht (IHK) | Dozententeam | ||
09.04.2025 | Praktische Übungen in der Erstellung kompletter Versanddokumente und Zollanmeldungen für die EU und Drittländer (Exporttechnik 3) | Dr. Peter Ruprecht |
Impressum
Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland
Königstraße 18 – 20, 59821 Arnsberg
Telefon: 02931 878-0, Telefax: 02931 878-241
Ansprechpartner im Geschäftsbereich International
Jens Bürger – 878-141
E-Mail: ihk@arnsberg.ihk.de,
Internet: http://www.ihk-arnsberg.de
Industrie- und Handelskammer Siegen Redaktionskammer
Koblenzer Straße 121, 57072 Siegen
Telefon: 0271 3302-0, Telefax: 0271 3302-400
Ansprechpartner im Geschäftsbereich International
Tanja Giese – 3302-158
E-Mail: si@siegen.ihk.de
Internet: http://www.ihk-siegen.de
Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen
Bahnhofstraße 18, 58095 Hagen
Telefon: 02331 390-0, Telefax: 02331 390-354
Ansprechpartner im Team International
Kordula Nolte – 390-223
E-Mail: kordula.nolte@hagen.ihk.de
Internet: http://www.sihk.de