Außenwirtschaft aktuell 11/2025
Internetadressen des Monats
GTAI-Podcast Weltmarkt Folge 31: USA – grenzenlose Freiheit oder begrenzte Möglichkeiten?
Die US-Handelspolitik unter Präsident Trump sorgt erneut für Unsicherheit: Hohe Zölle, kurzfristige Deals und wechselnde Präferenzen stellen internationale Partner vor Herausforderungen. In der neuen Ausgabe von WELTMARKT beleuchten Expertinnen und Experten von DIHK, VDMA und GTAI die Folgen für die deutsche Wirtschaft und diskutieren, wie Unternehmen sich auf die unberechenbare US-Handelspolitik einstellen können.
Folge 31: USA - grenzenlose Freiheit oder begrenzte Möglichkeiten? | Podcast Weltmarkt
Die US-Handelspolitik unter Präsident Trump sorgt erneut für Unsicherheit: Hohe Zölle, kurzfristige Deals und wechselnde Präferenzen stellen internationale Partner vor Herausforderungen. In der neuen Ausgabe von WELTMARKT beleuchten Expertinnen und Experten von DIHK, VDMA und GTAI die Folgen für die deutsche Wirtschaft und diskutieren, wie Unternehmen sich auf die unberechenbare US-Handelspolitik einstellen können.
Folge 31: USA - grenzenlose Freiheit oder begrenzte Möglichkeiten? | Podcast Weltmarkt
GTAI Exportguide – Förderprogramme & Markterschließung 2026
Der GTAI-Exportguide bündelt alle relevanten Exportinitiativen, Förderprogramme und Veranstaltungen für 2026. Im Fokus stehen
Der GTAI-Exportguide bündelt alle relevanten Exportinitiativen, Förderprogramme und Veranstaltungen für 2026. Im Fokus stehen
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Markterschließungsprogramm (MEP): Über 150 Projekte weltweit für KMU – von Webinaren über Geschäftsanbahnungen bis zu Leistungsschauen.
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Exportinitiative Energie: Unterstützung für Anbieter klimafreundlicher Technologien beim Markteintritt.
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Exportinitiative Umwelttechnologien: Förderung für Unternehmen mit nachhaltigen Lösungen.
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Projektentwicklungsprogramm (PEP): Für Entwicklungs- und Schwellenländer.
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Veranstaltungskalender & Länderinfos: Aktuelle Termine, Marktanalysen und Publikationen.
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Auslandsmesseprogramm & RES: Sichtbarkeit für deutsche Unternehmen auf internationalen Messen und durch Referenzprojekte.
Das Portal richtet sich an KMU, die neue Märkte erschließen und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken möchten: Direkt zum Exportguide
Quelle: GTAI, 21.10.2025
Quelle: GTAI, 21.10.2025
Webinare und (Online-)Veranstaltungen
Webinar: Entsendung in das Vereinigte Königreich, 4. November 2025, 10:00 bis 11:30 Uhr
Im Vereinigten Königreich gelten für die Dienstleistungserbringung neue Regeln. Während einige Tätigkeiten nach wie vor nahezu ungehindert erbracht werden können, ist für andere ein Visum erforderlich. Und schließlich gibt es auch Tätigkeiten, die gar nicht mehr erbracht werden können.
Im Rahmen dieser Online-Veranstaltung erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Regelungen, z. B. zur ETA (Electronic Travel Authorisation), die für viele UK-Reisende beantragt werden muss. Erfahren Sie, wie Sie Mitarbeitende nach Großbritannien und Nordirland entsenden, ohne Sanktionen zu riskieren.
Entsendung in das Vereinigte Königreich
Quelle: IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
Im Vereinigten Königreich gelten für die Dienstleistungserbringung neue Regeln. Während einige Tätigkeiten nach wie vor nahezu ungehindert erbracht werden können, ist für andere ein Visum erforderlich. Und schließlich gibt es auch Tätigkeiten, die gar nicht mehr erbracht werden können.
Im Rahmen dieser Online-Veranstaltung erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Regelungen, z. B. zur ETA (Electronic Travel Authorisation), die für viele UK-Reisende beantragt werden muss. Erfahren Sie, wie Sie Mitarbeitende nach Großbritannien und Nordirland entsenden, ohne Sanktionen zu riskieren.
Entsendung in das Vereinigte Königreich
Quelle: IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
Präsenzveranstaltung: DIHK Hydrogen Conference 2025, 6. November 2025, 09:00 bis 17:00 Uhr
Am 6. November 2025 bringt die DIHK internationale Expertinnen und Experten, Unternehmen und politische Akteure in Berlin zusammen, um über die Zukunft des globalen Wasserstoffmarkts zu diskutieren. Im Fokus stehen regulatorische Rahmenbedingungen, Marktchancen und Kooperationspotenziale. Die Konferenz bietet eine Plattform für Austausch, Vernetzung und strategische Impulse zur nachhaltigen Energieversorgung.
Informationen und Anmeldung unter: Hydrogen Conference
Quelle: DIHKWebinarreihe: Geschäftschancen in Südostasien (ASEAN) für Unternehmen in NRW, ab 10. November 2025
Für deutsche Unternehmen bieten sich vor Ort in den ASEAN-Staaten zahlreiche Chancen. Aktuell entfallen nur rund 2 Prozent der deutschen Exporte auf diese dynamische Region. Besonders in den Branchen Automobil, Elektronik, Maschinen- und Anlagenbau, Bekleidung, Medizin- sowie Umwelttechnik eröffnen sich vielversprechende Geschäftsmöglichkeiten im Export nach ASEAN.
Um Ihnen die Chancen in der Region aufzuzeigen, bieten die IHKs in Nordrhein-Westfalen mehrere Veranstaltungen an:
Geschäftschancen in Südostasien (ASEAN) für Unternehmen in NRW | IHK Mittlerer Niederrhein
Quelle: IHKs in NRW
Am 6. November 2025 bringt die DIHK internationale Expertinnen und Experten, Unternehmen und politische Akteure in Berlin zusammen, um über die Zukunft des globalen Wasserstoffmarkts zu diskutieren. Im Fokus stehen regulatorische Rahmenbedingungen, Marktchancen und Kooperationspotenziale. Die Konferenz bietet eine Plattform für Austausch, Vernetzung und strategische Impulse zur nachhaltigen Energieversorgung.
Informationen und Anmeldung unter: Hydrogen Conference
Quelle: DIHKWebinarreihe: Geschäftschancen in Südostasien (ASEAN) für Unternehmen in NRW, ab 10. November 2025
Für deutsche Unternehmen bieten sich vor Ort in den ASEAN-Staaten zahlreiche Chancen. Aktuell entfallen nur rund 2 Prozent der deutschen Exporte auf diese dynamische Region. Besonders in den Branchen Automobil, Elektronik, Maschinen- und Anlagenbau, Bekleidung, Medizin- sowie Umwelttechnik eröffnen sich vielversprechende Geschäftsmöglichkeiten im Export nach ASEAN.
Um Ihnen die Chancen in der Region aufzuzeigen, bieten die IHKs in Nordrhein-Westfalen mehrere Veranstaltungen an:
Geschäftschancen in Südostasien (ASEAN) für Unternehmen in NRW | IHK Mittlerer Niederrhein
Quelle: IHKs in NRW
Export Control Forum 2025, 14. November 2025, 09:00 bis 17:30 Uhr, Brüssel + online
Die Europäische Kommission lädt zum jährlichen Austausch über aktuelle Entwicklungen im europäischen Exportkontrollrecht, zu Sanktionen sowie zu Dual-Use-Gütern ein. Die Veranstaltung bietet Einblicke für exportorientierte Unternehmen. Die Veranstaltung am 14. November 2025 findet in Brüssel statt und wird zusätzlich als Online-Veranstaltung angeboten.
Informationen und Anmeldung: Export Control Forum 2025 – Europäische Kommission
Quelle: Europäische Kommission
Die Europäische Kommission lädt zum jährlichen Austausch über aktuelle Entwicklungen im europäischen Exportkontrollrecht, zu Sanktionen sowie zu Dual-Use-Gütern ein. Die Veranstaltung bietet Einblicke für exportorientierte Unternehmen. Die Veranstaltung am 14. November 2025 findet in Brüssel statt und wird zusätzlich als Online-Veranstaltung angeboten.
Informationen und Anmeldung: Export Control Forum 2025 – Europäische Kommission
Quelle: Europäische Kommission
Webinar: Informationsveranstaltung zum CBAM-Zulassungsverfahren, 18. November 2025, 09:30 bis 16:00 Uhr
Die kostenlose Veranstaltung am 18. November 2025 dient der Vermittlung von allgemeinen und aktuellen Informationen rund um die Zulassung als CBAM-Anmelder für den Beginn der CBAM-Regelphase ab 1. Januar.2026. Ein Schwerpunkt wird die Antragstellung im CBAM-Register für CBAM-pflichtige Wirtschaftsbeteiligte sein. Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Unternehmen, die noch keinen Antrag auf Zulassung gestellt haben, aber ab 2026 auch unter Einbeziehung der neuen 50t-Mengenschwelle CBAM-Waren in die Europäische Union einführen wollen. DEHSt - Homepage - Informationsveranstaltung zum CBAM-Zulassungsverfahren
Die kostenlose Veranstaltung am 18. November 2025 dient der Vermittlung von allgemeinen und aktuellen Informationen rund um die Zulassung als CBAM-Anmelder für den Beginn der CBAM-Regelphase ab 1. Januar.2026. Ein Schwerpunkt wird die Antragstellung im CBAM-Register für CBAM-pflichtige Wirtschaftsbeteiligte sein. Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Unternehmen, die noch keinen Antrag auf Zulassung gestellt haben, aber ab 2026 auch unter Einbeziehung der neuen 50t-Mengenschwelle CBAM-Waren in die Europäische Union einführen wollen. DEHSt - Homepage - Informationsveranstaltung zum CBAM-Zulassungsverfahren
Webinar: „African Skills 4 Germany“ – Internationale Fachkräfte & Auszubildende für Ihr Unternehmen, 19. November 2025, 10:00 bis 12:00 Uhr
Im Rahmen der Veranstaltung am 19. November 2025 wird das vom BMWE geförderte Pilotprojekt African Skills 4 Germany (AS4G) vorgestellt. Ziel des Projekts ist es, dem Fach- und Arbeitskräftemangel in Deutschland mit gezielt gewonnenen, hochqualifizierten Fachkräften und potenziellen Auszubildenden aus 11 afrikanischen Partnerländern entgegenzuwirken. Unternehmen können ihre Beteiligungsmöglichkeiten ausloten und erhalten Einblicke in die praktische Umsetzung durch die AHKs in Ägypten, Algerien, Angola, Côte d'Ivoire, Ghana, Kenia, Marokko, Nigeria, Südafrika, Tansania und Tunesien.
Zur Anmeldung: Microsoft Virtual Events Powered by Teams
Weitere Informationen: Fachkräfte für Deutschland
Quelle: IHK NRW
Im Rahmen der Veranstaltung am 19. November 2025 wird das vom BMWE geförderte Pilotprojekt African Skills 4 Germany (AS4G) vorgestellt. Ziel des Projekts ist es, dem Fach- und Arbeitskräftemangel in Deutschland mit gezielt gewonnenen, hochqualifizierten Fachkräften und potenziellen Auszubildenden aus 11 afrikanischen Partnerländern entgegenzuwirken. Unternehmen können ihre Beteiligungsmöglichkeiten ausloten und erhalten Einblicke in die praktische Umsetzung durch die AHKs in Ägypten, Algerien, Angola, Côte d'Ivoire, Ghana, Kenia, Marokko, Nigeria, Südafrika, Tansania und Tunesien.
Zur Anmeldung: Microsoft Virtual Events Powered by Teams
Weitere Informationen: Fachkräfte für Deutschland
Quelle: IHK NRW
Präsenzveranstaltung: Rechtliche Herausforderungen im USA-Geschäft meistern,
26. November 2025, 10:00 bis 13:30 Uhr, IHK Düsseldorf
Die USA gehören zu den wichtigsten Absatzmärkten für deutsche Unternehmen – gleichzeitig steigt die Unsicherheit und rechtliche Komplexität. In einer praxisorientierten Veranstaltung am 26. November 2025 in der IHK in Düsseldorf erfahren Teilnehmende, wie sie typische Stolperfallen vermeiden, Compliance-Anforderungen erfüllen und ihr US-Geschäft gezielt ausbauen können.
Rechtliche Herausforderungen im USA-Geschäft meistern:2531RHUSAD01
26. November 2025, 10:00 bis 13:30 Uhr, IHK Düsseldorf
Die USA gehören zu den wichtigsten Absatzmärkten für deutsche Unternehmen – gleichzeitig steigt die Unsicherheit und rechtliche Komplexität. In einer praxisorientierten Veranstaltung am 26. November 2025 in der IHK in Düsseldorf erfahren Teilnehmende, wie sie typische Stolperfallen vermeiden, Compliance-Anforderungen erfüllen und ihr US-Geschäft gezielt ausbauen können.
Rechtliche Herausforderungen im USA-Geschäft meistern:2531RHUSAD01
Präsenzveranstaltung: Deutsch-Kirgisisches Wirtschaftsforum, 28. November 2025, 10:00 bis 14:00 Uhr, Haus der Deutschen Wirtschaft, Berlin
Anlässlich des Besuchs von Herrn Adylbek Kasymaliev, Vorsitzender des Ministerkabinetts der Kirgisischen Republik, laden der Ost-Ausschuss und die DIHK zum Wirtschaftsforum ein. Im Fokus stehen Kooperationen in Medizintechnik, IT und Fachkräfteentwicklung. Ort: Haus der Deutschen Wirtschaft, Berlin.
Anmeldung und Programm unter: event.dihk.de/deutsch-kirgisisches-wirtschaftsforum
Quelle: DIHK, 22.10.2025
Anlässlich des Besuchs von Herrn Adylbek Kasymaliev, Vorsitzender des Ministerkabinetts der Kirgisischen Republik, laden der Ost-Ausschuss und die DIHK zum Wirtschaftsforum ein. Im Fokus stehen Kooperationen in Medizintechnik, IT und Fachkräfteentwicklung. Ort: Haus der Deutschen Wirtschaft, Berlin.
Anmeldung und Programm unter: event.dihk.de/deutsch-kirgisisches-wirtschaftsforum
Quelle: DIHK, 22.10.2025
Webinar: Umsatzsteuer – Aktuelles zum Jahreswechsel 2025/2026,
2. Dezember 2025 von 14 – 18 Uhr
Auf dem neuesten Stand bei der Umsatzsteuer: In unserem Webinar am 2. Dezember (14 bis 18 Uhr)erhalten Sie einen kompakten Überblick, was sich zum Jahreswechsel ändert. Über Verwaltungsanweisungen bis hin zu EuGH- und BFH-Urteilen. Sie erfahren, wo Handlungsbedarf besteht. Sie profitieren von praxisnahen Beispielen. Und sie erhalten einen Ausblick auf das, was noch kommt. Referent ist Dr. Carsten Höink, Rechtsanwalt und Steuerberater bei INDICET Partners Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Münster/Hamburg).
Zur Anmeldung: https://www.ihk.de/niederrhein/system/vstdetails-tmg/5745990/3005902157?terminId=11202
2. Dezember 2025 von 14 – 18 Uhr
Auf dem neuesten Stand bei der Umsatzsteuer: In unserem Webinar am 2. Dezember (14 bis 18 Uhr)erhalten Sie einen kompakten Überblick, was sich zum Jahreswechsel ändert. Über Verwaltungsanweisungen bis hin zu EuGH- und BFH-Urteilen. Sie erfahren, wo Handlungsbedarf besteht. Sie profitieren von praxisnahen Beispielen. Und sie erhalten einen Ausblick auf das, was noch kommt. Referent ist Dr. Carsten Höink, Rechtsanwalt und Steuerberater bei INDICET Partners Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Münster/Hamburg).
Zur Anmeldung: https://www.ihk.de/niederrhein/system/vstdetails-tmg/5745990/3005902157?terminId=11202
BAFA: Informationstag Exportkontrolle 2025, 11. Dezember 2025, 9:45 bis 17:00 Uhr, Frankfurt am Main und online
Der bereits 17. Informationstag Exportkontrolle wird am 11. Dezember 2025 in Frankfurt am Main stattfinden. In gewohnter Weise werden Sie über die neuesten Entwicklungen in der Exportkontrolle und im BAFA informiert. Die Veranstaltung wird auch wieder als Livestream zur Verfügung gestellt werden. Nur die Teilnehmenden in Präsenz können die Diskussionsmöglichkeiten mit den Referenten während der Veranstaltung und im Anschluss nutzen. Die Anmeldung ist ab sofort möglich.
17. Informationstag Exportkontrolle 2025
Quelle: BAFA
Der bereits 17. Informationstag Exportkontrolle wird am 11. Dezember 2025 in Frankfurt am Main stattfinden. In gewohnter Weise werden Sie über die neuesten Entwicklungen in der Exportkontrolle und im BAFA informiert. Die Veranstaltung wird auch wieder als Livestream zur Verfügung gestellt werden. Nur die Teilnehmenden in Präsenz können die Diskussionsmöglichkeiten mit den Referenten während der Veranstaltung und im Anschluss nutzen. Die Anmeldung ist ab sofort möglich.
17. Informationstag Exportkontrolle 2025
Quelle: BAFA
(Virtuelle)Unternehmerreisen
Markterkundungsreise Gebäudetechnik Marokko, 01. bis 05. Februar 2026
Die SIHK zu Hagen bietet im Vorfeld der Fußball-WM 2030 mit Unterstützung der AHK Marokko vom eine Markterkundungsreise vom 01. bis 05. Februar 2026 für Unternehmen der Gebäudetechnik nach Casablanca, Rabat und Nador an. Ziel ist es, Absatzchancen und Marktbedingungen vor Ort auszuloten und Kontakte zu Entscheidern und potenziellen Partnern wie den großen Projektentwicklern zu knüpfen. Weitere Informationen und Anmeldung: events.sihk.de/ReiseMarokko
BMWE-Markterschließungsprogramm für KMU 2026
Das Markterschließungsprogramm (MEP) des BMWE unterstützt kleine und mittlere Unternehmen beim Einstieg in internationale Märkte. Die Projektübersicht 2026 bietet eine Jahresübersicht aller geplanten Maßnahmen nach Zielregion. Rund 150 Projekte weltweit – von Geschäftsanbahnungen über Leistungsschauen bis zu digitalen Formaten – fördern gezielt Branchen wie Umwelttechnologien, Gesundheitswirtschaft und zivile Sicherheit. Unternehmen erhalten praxisnahe Marktinformationen und knüpfen wertvolle Kontakte.
https://www.gtai-exportguide.de/resource/blob/1939248/13c4917ccc6246d89bee76bbb084aa32/1-bmwe-mep-00-projektuebersicht-2026-data.pdf
Informationen zum Markterschließungsprogramm allgemein unter: https://www.gtai-exportguide.de/de/auslandsmaerkte/markterschliessungsprogramm
Das Markterschließungsprogramm (MEP) des BMWE unterstützt kleine und mittlere Unternehmen beim Einstieg in internationale Märkte. Die Projektübersicht 2026 bietet eine Jahresübersicht aller geplanten Maßnahmen nach Zielregion. Rund 150 Projekte weltweit – von Geschäftsanbahnungen über Leistungsschauen bis zu digitalen Formaten – fördern gezielt Branchen wie Umwelttechnologien, Gesundheitswirtschaft und zivile Sicherheit. Unternehmen erhalten praxisnahe Marktinformationen und knüpfen wertvolle Kontakte.
https://www.gtai-exportguide.de/resource/blob/1939248/13c4917ccc6246d89bee76bbb084aa32/1-bmwe-mep-00-projektuebersicht-2026-data.pdf
Informationen zum Markterschließungsprogramm allgemein unter: https://www.gtai-exportguide.de/de/auslandsmaerkte/markterschliessungsprogramm
Allgemeines und EU-News
Neuer Vorschlag der EU-Kommission zur EUDR
Die EU-Kommission hat am 21. Oktober 2025 einen gezielten Änderungsentwurf zur EUDR vorgelegt. Vorgesehen ist u. a., dass künftig nur noch das Unternehmen, das ein Produkt erstmals auf den Markt bringt, eine Sorgfaltserklärung über das IT-System abgibt. Ziel ist die Entlastung des IT-Systems und die Reduzierung bürokratischer Hürden, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Für Kleinst- und Kleinunternehmen wird die Frist zur Einhaltung der EUDR-Vorschriften um sechs Monate auf den 30. Dezember 2026 verschoben. Große und mittlere Unternehmen müssen weiterhin ab dem 30. Dezember 2025 starten, erhalten jedoch eine sechsmonatige Übergangsfrist („grace period“) für Kontrollen. Die Änderungen sollen die Umsetzung erleichtern, ohne die Umweltziele zu gefährden. Die Verordnung bleibt laut EU ein zentrales Instrument im Kampf gegen Entwaldung.Proposal for amending EUDR | Pressemitteilung (EN)
Quelle: EU-Kommission
Die EU-Kommission hat am 21. Oktober 2025 einen gezielten Änderungsentwurf zur EUDR vorgelegt. Vorgesehen ist u. a., dass künftig nur noch das Unternehmen, das ein Produkt erstmals auf den Markt bringt, eine Sorgfaltserklärung über das IT-System abgibt. Ziel ist die Entlastung des IT-Systems und die Reduzierung bürokratischer Hürden, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Für Kleinst- und Kleinunternehmen wird die Frist zur Einhaltung der EUDR-Vorschriften um sechs Monate auf den 30. Dezember 2026 verschoben. Große und mittlere Unternehmen müssen weiterhin ab dem 30. Dezember 2025 starten, erhalten jedoch eine sechsmonatige Übergangsfrist („grace period“) für Kontrollen. Die Änderungen sollen die Umsetzung erleichtern, ohne die Umweltziele zu gefährden. Die Verordnung bleibt laut EU ein zentrales Instrument im Kampf gegen Entwaldung.Proposal for amending EUDR | Pressemitteilung (EN)
Quelle: EU-Kommission
CBAM-Erleichterungen
Der Rat hat am 29. September 2025 eine Verordnung angenommen, mit der das CO2‑Grenzausgleichssystem CBAM vereinfacht werden soll. So wird etwa anstelle des derzeitigen Schwellenwerts für die Befreiung von CBAM-Waren mit geringem Wert ein neuer „De-minimis“-Massenschwellenwert eingeführt, wonach Einfuhren von bis zu 50 Tonnen pro Einführer und Jahr nicht den CBAM-Vorschriften unterliegen. Verordnung.
Quelle: EU-Kommission
Der Rat hat am 29. September 2025 eine Verordnung angenommen, mit der das CO2‑Grenzausgleichssystem CBAM vereinfacht werden soll. So wird etwa anstelle des derzeitigen Schwellenwerts für die Befreiung von CBAM-Waren mit geringem Wert ein neuer „De-minimis“-Massenschwellenwert eingeführt, wonach Einfuhren von bis zu 50 Tonnen pro Einführer und Jahr nicht den CBAM-Vorschriften unterliegen. Verordnung.
Quelle: EU-Kommission
DEHSt-Newsletter, Ausgabe 50: CBAM: Wichtige Erinnerung – Antrag auf Zulassung für Einfuhr von CBAM-Waren ab 1. Januar 2026
Ab dem 1. Januar 2026 dürfen nur noch zugelassene CBAM-Anmelder Waren im Geltungsbereich der EU-Carbon-Border-Adjustment-Mechanism-Verordnung (CBAM) in die Europäische Union einführen. Unternehmen sollten daher prüfen, ob sie vom CBAM betroffen sind, und möglichst noch 2025 eine Zulassung beantragen. Durch die Omnibus-Reform gilt ab 2026 eine neue Mengenschwelle von 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr. Auch indirekte Zollvertreter benötigen weiterhin eine Zulassung.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der 50. Ausgabe des DEHSt-Newsletters: Newsletter
Quelle: DEHSt
Ab dem 1. Januar 2026 dürfen nur noch zugelassene CBAM-Anmelder Waren im Geltungsbereich der EU-Carbon-Border-Adjustment-Mechanism-Verordnung (CBAM) in die Europäische Union einführen. Unternehmen sollten daher prüfen, ob sie vom CBAM betroffen sind, und möglichst noch 2025 eine Zulassung beantragen. Durch die Omnibus-Reform gilt ab 2026 eine neue Mengenschwelle von 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr. Auch indirekte Zollvertreter benötigen weiterhin eine Zulassung.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der 50. Ausgabe des DEHSt-Newsletters: Newsletter
Quelle: DEHSt
LkSG: Vereinfachungen für Unternehmen beim Lieferkettengesetz
Die Bundesregierung hat das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) entbürokratisiert: Die Berichtspflicht und neun von dreizehn Bußgeldtatbeständen entfallen ersatzlos. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 01. Oktober 2025 verlauten lassen, die Prüfung von Unternehmensberichten einzustellen und Bußgelder künftig nur bei besonders schwerwiegenden Verstößen zu verhängen, insbesondere bei gravierenden Menschenrechtsverletzungen. Gleichzeitig werden Kommunikationsmaßnahmen und praxisnahe Umsetzungshilfen für Unternehmen ausgeweitet.
BAFA - Überblick
Quelle: BAFA
Die Bundesregierung hat das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) entbürokratisiert: Die Berichtspflicht und neun von dreizehn Bußgeldtatbeständen entfallen ersatzlos. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am 01. Oktober 2025 verlauten lassen, die Prüfung von Unternehmensberichten einzustellen und Bußgelder künftig nur bei besonders schwerwiegenden Verstößen zu verhängen, insbesondere bei gravierenden Menschenrechtsverletzungen. Gleichzeitig werden Kommunikationsmaßnahmen und praxisnahe Umsetzungshilfen für Unternehmen ausgeweitet.
BAFA - Überblick
Quelle: BAFA
Bundesratsbeschluss zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des LkSG
Der Bundesrat begrüßt in seinem Beschluss vom 17. Oktober 2025 die Aussetzung der Berichtspflicht im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), spricht sich jedoch für weitere Entlastungen aus. Unter anderem soll der Geltungsbereich des LkSG an die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) angepasst und der risikobasierte Ansatz erweitert werden, um Unternehmen bei der Risikoanalyse und Berichterstattung zu entlasten.
Beschluss Bundesrat
Quelle: Bundesrat
Der Bundesrat begrüßt in seinem Beschluss vom 17. Oktober 2025 die Aussetzung der Berichtspflicht im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), spricht sich jedoch für weitere Entlastungen aus. Unter anderem soll der Geltungsbereich des LkSG an die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) angepasst und der risikobasierte Ansatz erweitert werden, um Unternehmen bei der Risikoanalyse und Berichterstattung zu entlasten.
Beschluss Bundesrat
Quelle: Bundesrat
Neue EU-Stahlschutzmaßnahmen
Am 07. Oktober 2025 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zum Schutz des Stahlsektors der EU vor unlauteren Auswirkungen globaler Überkapazitäten vorgelegt. Dieser sieht vor, die zollfreien Einfuhrmengen auf 18,3 Mio. Tonnen pro Jahr zu begrenzen (eine Verringerung um 47 % gegenüber den Stahlkontingenten 2024). Zudem soll der Nichtquotenzollsatz auf 50 % verdoppelt werden (gegenüber 25 % im Rahmen der bisher bestehenden Schutzmaßnahme). Schließlich soll die Rückverfolgbarkeit der Stahlmärkte durch Einführung einer Schmelze- und Gießen-Anforderung gestärkt werden, um Umgehungen zu verhindern.
Der Vorschlag wird die bis Juni 2026 auslaufende Stahlschutzmaßnahme ersetzen.
Angesichts der engen Integration in den EU-Binnenmarkt im Rahmen des EWR-Abkommens werden für Ausfuhren aus Norwegen, Island und Liechtenstein keine Zollkontingente oder -zölle gelten. Register of Commission Documents - COM(2025)726
Quelle: Europäische Kommission
Am 07. Oktober 2025 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zum Schutz des Stahlsektors der EU vor unlauteren Auswirkungen globaler Überkapazitäten vorgelegt. Dieser sieht vor, die zollfreien Einfuhrmengen auf 18,3 Mio. Tonnen pro Jahr zu begrenzen (eine Verringerung um 47 % gegenüber den Stahlkontingenten 2024). Zudem soll der Nichtquotenzollsatz auf 50 % verdoppelt werden (gegenüber 25 % im Rahmen der bisher bestehenden Schutzmaßnahme). Schließlich soll die Rückverfolgbarkeit der Stahlmärkte durch Einführung einer Schmelze- und Gießen-Anforderung gestärkt werden, um Umgehungen zu verhindern.
Der Vorschlag wird die bis Juni 2026 auslaufende Stahlschutzmaßnahme ersetzen.
Angesichts der engen Integration in den EU-Binnenmarkt im Rahmen des EWR-Abkommens werden für Ausfuhren aus Norwegen, Island und Liechtenstein keine Zollkontingente oder -zölle gelten. Register of Commission Documents - COM(2025)726
Quelle: Europäische Kommission
Paradigmenwechsel in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit – Handel und Investitionen als Eckpfeiler der Kooperation mit Partnerländern
Vor dem Hintergrund anhaltender geopolitischer Herausforderungen gewinnt die Diversifizierung von Beschaffungs- und Absatzmärkten für deutsche Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Dabei rücken vor allem Schwellen- und Entwicklungsländer verstärkt in den Fokus wirtschaftlicher Kooperationen. Aus Sicht der IHK-Organisation sollte sich auch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit wesentlich stärker als bisher – systematisch und konsequent – für die Interessen der eigenen Wirtschaft und Unternehmen öffnen.
Paradigmenwechsel in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit – Handel und Investitionen als Eckpfeiler der Kooperation mit Partnerländern
Quelle: DIHK
Vor dem Hintergrund anhaltender geopolitischer Herausforderungen gewinnt die Diversifizierung von Beschaffungs- und Absatzmärkten für deutsche Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Dabei rücken vor allem Schwellen- und Entwicklungsländer verstärkt in den Fokus wirtschaftlicher Kooperationen. Aus Sicht der IHK-Organisation sollte sich auch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit wesentlich stärker als bisher – systematisch und konsequent – für die Interessen der eigenen Wirtschaft und Unternehmen öffnen.
Paradigmenwechsel in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit – Handel und Investitionen als Eckpfeiler der Kooperation mit Partnerländern
Quelle: DIHK
Neue EU-Plattform für Rohstofflieferketten
Die EU-Kommission hat eine neue Webseite unter dem Namen ReMIS (Responsible Mineral Information System) gestartet, bei dem sich Unternehmen anmelden können, die ihre Anstrengungen für verantwortungsvolle Lieferketten veröffentlichen wollen.
Quelle: Europäische Kommission
Die EU-Kommission hat eine neue Webseite unter dem Namen ReMIS (Responsible Mineral Information System) gestartet, bei dem sich Unternehmen anmelden können, die ihre Anstrengungen für verantwortungsvolle Lieferketten veröffentlichen wollen.
Quelle: Europäische Kommission
Fachkräftesicherung: Überblick über AHK-Aktivitäten weltweit
In welchen Ländern bieten AHKs Berufsbildung, Fachkräfte- und Azubi-Rekrutierung für deutsche Unternehmen an? Was gibt es für Dienstleistungen? Und wo oder wie ist die DIHK und DIHK Service GmbH in diesem Bereich mit Projekten aktiv? In einer Sammlung beantwortet das Projekt „Hand in Hand for International Talents“ der DIHK Service GmbH diese und weitere Fragen und stellt die Chancen und Herausforderungen bestehender Fachkräftedienstleistungen bei den AHKs dar.
LINK
Quelle: DIHK
In welchen Ländern bieten AHKs Berufsbildung, Fachkräfte- und Azubi-Rekrutierung für deutsche Unternehmen an? Was gibt es für Dienstleistungen? Und wo oder wie ist die DIHK und DIHK Service GmbH in diesem Bereich mit Projekten aktiv? In einer Sammlung beantwortet das Projekt „Hand in Hand for International Talents“ der DIHK Service GmbH diese und weitere Fragen und stellt die Chancen und Herausforderungen bestehender Fachkräftedienstleistungen bei den AHKs dar.
LINK
Quelle: DIHK
EU-Konsultation: Wie soll die künftige EU-Normungsverordnung aussehen?
Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet, um Meinungen zur Überarbeitung der EU-Normungsverordnung einzuholen. Die Konsultation soll dazu beitragen, künftige politische Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Normungssystems und zur Wahrung der Führungsrolle Europas bei der Entwicklung hochwertiger, vertrauenswürdiger Normen zu gestalten. Bis zum 17. Dezember 2025 können Rückmeldungen eigesendet werden.
Beteiligen Sie sich an der Umfrage, denn Ihre Meinung zählt!
Quelle: Europäische Kommission
Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet, um Meinungen zur Überarbeitung der EU-Normungsverordnung einzuholen. Die Konsultation soll dazu beitragen, künftige politische Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Normungssystems und zur Wahrung der Führungsrolle Europas bei der Entwicklung hochwertiger, vertrauenswürdiger Normen zu gestalten. Bis zum 17. Dezember 2025 können Rückmeldungen eigesendet werden.
Beteiligen Sie sich an der Umfrage, denn Ihre Meinung zählt!
Quelle: Europäische Kommission
Kommission legt Vorschläge für Abkommen mit dem Mercosur und mit Mexiko zur Annahme vor
Die Europäische Kommission hat dem Rat Anfang September 2025 ihre Vorschläge zur Unterzeichnung und zum Abschluss des EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommens (EMPA) sowie des modernisierten EU-Mexiko-Abkommens vorgelegt. Beide Abkommen sollen den Handel diversifizieren, Wertschöpfungsketten stärken und neue Export- und Investitionsmöglichkeiten für EU-Unternehmen schaffen. Im Fokus steht zudem der Schutz sensibler Agrarsektoren, Nachhaltigkeit und die Förderung gemeinsamer Standards in Bereichen wie Menschenrechte, Umwelt und Handel.
Am 8. Oktober 2025 folgte dann eine Verordnung zur Stärkung des Schutzes von Landwirten in der EU im Rahmen des Partnerschaftsabkommens zwischen der EU und dem Mercosur (EMPA) vorgeschlagen. Die vorgeschlagenen Garantien erfüllen die Garantien, die den EU-Landwirten im Rahmen des EMPA-Rechtsvorschlags gewährt werden, den die Kommission den EU-Mitgliedstaaten am 3. September übermittelt hat. Weitere Einzelheiten in den beiden Pressemitteilungen:
Kommission legt Vorschläge für Abkommen mit dem Mercosur und mit Mexiko zur Annahme vor
Kommission schlägt Schutzmaßnahmen zur Stärkung des Schutzes von EU-Landwirten im Rahmen des EU-Mercosur-Abkommens vor
Die Europäische Kommission hat dem Rat Anfang September 2025 ihre Vorschläge zur Unterzeichnung und zum Abschluss des EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommens (EMPA) sowie des modernisierten EU-Mexiko-Abkommens vorgelegt. Beide Abkommen sollen den Handel diversifizieren, Wertschöpfungsketten stärken und neue Export- und Investitionsmöglichkeiten für EU-Unternehmen schaffen. Im Fokus steht zudem der Schutz sensibler Agrarsektoren, Nachhaltigkeit und die Förderung gemeinsamer Standards in Bereichen wie Menschenrechte, Umwelt und Handel.
Am 8. Oktober 2025 folgte dann eine Verordnung zur Stärkung des Schutzes von Landwirten in der EU im Rahmen des Partnerschaftsabkommens zwischen der EU und dem Mercosur (EMPA) vorgeschlagen. Die vorgeschlagenen Garantien erfüllen die Garantien, die den EU-Landwirten im Rahmen des EMPA-Rechtsvorschlags gewährt werden, den die Kommission den EU-Mitgliedstaaten am 3. September übermittelt hat. Weitere Einzelheiten in den beiden Pressemitteilungen:
Kommission legt Vorschläge für Abkommen mit dem Mercosur und mit Mexiko zur Annahme vor
Kommission schlägt Schutzmaßnahmen zur Stärkung des Schutzes von EU-Landwirten im Rahmen des EU-Mercosur-Abkommens vor
Ländernotizen
China: Verschärfung vin Exportkontrollen
China hat bestehende Exportkontrollen für seltene Erden verschärft und seinen Zugriff auf globale Wertschöpfungsketten massiv erweitert.
Auch für Produkte, die in Drittländern hergestellt werden und Selten-Erd-Anteile aus China enthalten, müssen beim Weiterexport Exportlizenzen eingeholt werden. Das Handelsministerium begründet den Schritt mit der nationalen Sicherheit: Seit einiger Zeit würden seltene Erden aus China direkt oder nach Verarbeitung im Ausland weiter transferiert und „in sensiblen Bereichen wie militärischen Anwendungen“ eingesetzt. Die extraterritorialen Vorschriften treten am 1. Dezember in Kraft, während die übrigen sofort gelten.
Künftig sollen schon Produkte mit einem Wertanteil an seltenen Erden von 0,1 Prozent von den Exportkontrollen betroffen sein. Dies gilt auch bei der Verarbeitung und dem anschließenden Weiterexport bestimmter Güter zwischen Drittländern. Wie umfassend und konsequent diese weitgehenden Beschränkungen in der Praxis gehandhabt werden sollen, ist noch unklar.
Für die Halbleiterwirtschaft erlässt China spezifische Exportkontrollen Exportanträge aus China für die Nutzung seltener Erden in fortschrittlichen Halbleitern sollen nur nach Einzelfallprüfung genehmigt werden. Dies gilt unter anderem für Chips mit einer Strukturbreite von 14 Nanometern oder weniger, die etwa in Smartphones oder KI-Chipsätzen verwendet werden.
Für Exporte von seltenen Erden aus China, die in Militärgüter eingebaut werden sollen, gilt künftig ein generelles Verbot. Vorgaben hinsichtlich des Exports für Dual-Use-Güter werden verschärft. Gegen 14 Organisationen, vor allem US-Unternehmen, verfügt China spezifische Beschränkungen. Zudem nimmt das Land weitere seltene Erden in sein Exportkontrollregime auf: Holmium, Erbium, Thulium, Europium und Ytterbium sowie verwandten Materialien sind künftig auch eingeschlossen.
Weitere Infos: Exportkontrollen auf im Ausland verwendete seltene Erden und Exportkontrollen für Technologien im Zusammenhang mit seltenen Erden.
China hat bestehende Exportkontrollen für seltene Erden verschärft und seinen Zugriff auf globale Wertschöpfungsketten massiv erweitert.
Auch für Produkte, die in Drittländern hergestellt werden und Selten-Erd-Anteile aus China enthalten, müssen beim Weiterexport Exportlizenzen eingeholt werden. Das Handelsministerium begründet den Schritt mit der nationalen Sicherheit: Seit einiger Zeit würden seltene Erden aus China direkt oder nach Verarbeitung im Ausland weiter transferiert und „in sensiblen Bereichen wie militärischen Anwendungen“ eingesetzt. Die extraterritorialen Vorschriften treten am 1. Dezember in Kraft, während die übrigen sofort gelten.
Künftig sollen schon Produkte mit einem Wertanteil an seltenen Erden von 0,1 Prozent von den Exportkontrollen betroffen sein. Dies gilt auch bei der Verarbeitung und dem anschließenden Weiterexport bestimmter Güter zwischen Drittländern. Wie umfassend und konsequent diese weitgehenden Beschränkungen in der Praxis gehandhabt werden sollen, ist noch unklar.
Für die Halbleiterwirtschaft erlässt China spezifische Exportkontrollen Exportanträge aus China für die Nutzung seltener Erden in fortschrittlichen Halbleitern sollen nur nach Einzelfallprüfung genehmigt werden. Dies gilt unter anderem für Chips mit einer Strukturbreite von 14 Nanometern oder weniger, die etwa in Smartphones oder KI-Chipsätzen verwendet werden.
Für Exporte von seltenen Erden aus China, die in Militärgüter eingebaut werden sollen, gilt künftig ein generelles Verbot. Vorgaben hinsichtlich des Exports für Dual-Use-Güter werden verschärft. Gegen 14 Organisationen, vor allem US-Unternehmen, verfügt China spezifische Beschränkungen. Zudem nimmt das Land weitere seltene Erden in sein Exportkontrollregime auf: Holmium, Erbium, Thulium, Europium und Ytterbium sowie verwandten Materialien sind künftig auch eingeschlossen.
Weitere Infos: Exportkontrollen auf im Ausland verwendete seltene Erden und Exportkontrollen für Technologien im Zusammenhang mit seltenen Erden.
Ergänzung:
China setzt neue Exportkontrollen auf Seltene Erden und andere kritische Rohstoffe aus und erteilt allgemeine Exportlizenzen. Es verpflichtet sich, den Fentanyl-Fluss in die USA zu stoppen, indem bestimmte Chemikalienlieferungen unterbunden und streng kontrolliert werden. Ferner hat sich die Volksrepublik dazu verpflichtet, viele Vergeltungsmaßnahmen gegen die USA auszusetzen oder aufzuheben, darunter die Aussetzung der Zölle auf einen großen Teil der landwirtschaftlichen Produkte der USA bis zum 31. Dezember 2026 und die Verlängerung des marktbasierten Zollausschlussverfahrens der VR China für US-Importe bis zum 10. November 2026. China wird die als Reaktion auf die US-Ankündigung einer Section‑301‑Untersuchung ergriffenen Maßnahmen zurücknehmen und die gegen mehrere Reedereien verhängten Sanktionen aufheben.
Siehe auch die Info der gtai vom 06.11.2025.
Kanada: Kunststoffimporte nach Kanada werden meldepflichtig
Die kanadische Regierung hat das Federal Plastics Registry (FPR) eingeführt, um Daten über Kunststoffprodukte zu sammeln, die in Kanada in Verkehr gebracht werden. Ziel ist es, die Transparenz zu erhöhen und Maßnahmen zur Reduzierung von Plastikabfällen besser zu steuern. Die Berichtspflichten werden schrittweise eingeführt. Die erste Phase beginnt im September 2025.
Kunststoffimporte nach Kanada werden melepflichtig | Zollbericht | Kanada | Einfuhrverbote und Beschränkungen
Quelle: GTAI, 3. September 2025
Mercosur: EU-Mercosur Schutzklauseln
Am 08. Oktober 2025 hat die EU-Kommission Schutzklauseln gegen einen schädlichen Anstieg von Agrareinfuhren aus den Mercosur-Staaten oder einen übermäßigen Preisverfall für die EU-Erzeuger vorgeschlagen.
Die vorgeschlagenen Schutzklauseln ergänzen die Garantien, die EU-Landwirten bereits im Rahmen des Rechtsvorschlags zum Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur gegeben werden. Die Schutzklauseln sollen EU-Landwirten eine zusätzliche Sicherheit bieten, die über die schrittweise Einführung gezielter Quoten hinausgeht, die mit dem Mercosur für Einfuhren in sensiblen Sektoren vereinbart wurden. Dies umfasst besondere Bestimmungen für bestimmte empfindliche Agrarerzeugnisse wie Rindfleisch, Geflügel, Reis, Honig, Eier, Knoblauch, Ethanol und Zucker.
Register of Commission Documents - COM(2025)639
Quelle: EU-Kommission
Die kanadische Regierung hat das Federal Plastics Registry (FPR) eingeführt, um Daten über Kunststoffprodukte zu sammeln, die in Kanada in Verkehr gebracht werden. Ziel ist es, die Transparenz zu erhöhen und Maßnahmen zur Reduzierung von Plastikabfällen besser zu steuern. Die Berichtspflichten werden schrittweise eingeführt. Die erste Phase beginnt im September 2025.
Kunststoffimporte nach Kanada werden melepflichtig | Zollbericht | Kanada | Einfuhrverbote und Beschränkungen
Quelle: GTAI, 3. September 2025
Mercosur: EU-Mercosur Schutzklauseln
Am 08. Oktober 2025 hat die EU-Kommission Schutzklauseln gegen einen schädlichen Anstieg von Agrareinfuhren aus den Mercosur-Staaten oder einen übermäßigen Preisverfall für die EU-Erzeuger vorgeschlagen.
Die vorgeschlagenen Schutzklauseln ergänzen die Garantien, die EU-Landwirten bereits im Rahmen des Rechtsvorschlags zum Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur gegeben werden. Die Schutzklauseln sollen EU-Landwirten eine zusätzliche Sicherheit bieten, die über die schrittweise Einführung gezielter Quoten hinausgeht, die mit dem Mercosur für Einfuhren in sensiblen Sektoren vereinbart wurden. Dies umfasst besondere Bestimmungen für bestimmte empfindliche Agrarerzeugnisse wie Rindfleisch, Geflügel, Reis, Honig, Eier, Knoblauch, Ethanol und Zucker.
Register of Commission Documents - COM(2025)639
Quelle: EU-Kommission
Niederlande: Updates zum niederländischen Arbeitsrecht
Die jüngsten Entwicklungen im niederländischen Arbeitsrecht betreffen sowohl die behördliche Sanktionierung als auch die vertragliche Praxis und die Auslegung europarechtlicher Vorgaben. Ein Überblick der Deutsch-Niederländischen Handelskammer fasst die geplante Erhöhung von Bußgeldern, aktuelle Anforderungen an nachvertragliche Kundenschutzklauseln in befristeten Arbeitsverträgen sowie neue Rechtsprechung zum Urlaubserwerb ohne Entgeltanspruch zusammen.
Aktualitäten zum niederländischen Arbeitsrecht (Herbst 2025): Bußgelder, Kundenschutzklauseln, Urlaubserwerb
Quelle: DNHK
Die jüngsten Entwicklungen im niederländischen Arbeitsrecht betreffen sowohl die behördliche Sanktionierung als auch die vertragliche Praxis und die Auslegung europarechtlicher Vorgaben. Ein Überblick der Deutsch-Niederländischen Handelskammer fasst die geplante Erhöhung von Bußgeldern, aktuelle Anforderungen an nachvertragliche Kundenschutzklauseln in befristeten Arbeitsverträgen sowie neue Rechtsprechung zum Urlaubserwerb ohne Entgeltanspruch zusammen.
Aktualitäten zum niederländischen Arbeitsrecht (Herbst 2025): Bußgelder, Kundenschutzklauseln, Urlaubserwerb
Quelle: DNHK
Nigeria: Einführung einer De-Minimis-Regelung für Kleinsendungen
Im September 2025 hat Nigeria eine Zollfreigrenze von 300 US-Dollar für geringwertige Sendungen eingeführt. Diese Regelung betrifft Expresssendungen, Kleinsendungen und Reisegepäck und erlaubt bis zu vier zoll- und abgabenfreie Einfuhren pro Jahr, sofern keine verbotenen oder beschränkten Güter enthalten sind. Ziel ist die Förderung des E-Commerce, die Beschleunigung der Zollabfertigung und die Umsetzung internationaler Standards. Nigeria folgt damit globalen Trends zur Digitalisierung und Vereinfachung kleiner Handelsströme. Die Maßnahme trat am 8. September 2025 in Kraft.
Quelle: GTAI, 22. Oktober 2025
Im September 2025 hat Nigeria eine Zollfreigrenze von 300 US-Dollar für geringwertige Sendungen eingeführt. Diese Regelung betrifft Expresssendungen, Kleinsendungen und Reisegepäck und erlaubt bis zu vier zoll- und abgabenfreie Einfuhren pro Jahr, sofern keine verbotenen oder beschränkten Güter enthalten sind. Ziel ist die Förderung des E-Commerce, die Beschleunigung der Zollabfertigung und die Umsetzung internationaler Standards. Nigeria folgt damit globalen Trends zur Digitalisierung und Vereinfachung kleiner Handelsströme. Die Maßnahme trat am 8. September 2025 in Kraft.
Quelle: GTAI, 22. Oktober 2025
Russland: Informationen zur Delegation der Deutschen Wirtschaft in Russland und der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer
Im Sommer dieses Jahres ist Tim Knoll seine Nachfolge als Delegierter der Deutschen Wirtschaft angetreten. Neben der Deutschen Delegation der Deutschen Wirtschaft gibt es zudem den privatwirtschaftlichen russischen Mitgliedervereins mit dem Namen Deutsch-Russische Auslandshandelskammer. Dabei handelt es sich nicht um eine AHK, und der Verein ist auch nicht Teil des weltweiten AHK-Netzes. Der Name des russischen Vereins mag immer wieder für Verwirrung sorgen, da Auslandshandelskammer im Namen auftaucht.
Unsere Vertretung in Russland – und Teil des AHK-Netzes – ist weiterhin die Delegation der Deutschen Wirtschaft. Bitte beachten Sie, dass eine Mitgliedschaft bei einer Delegation der Deutschen Wirtschaft nicht möglich ist, da es sich um ein direktes DIHK-Büro handelt.
Russland
Quelle: DIHK
Im Sommer dieses Jahres ist Tim Knoll seine Nachfolge als Delegierter der Deutschen Wirtschaft angetreten. Neben der Deutschen Delegation der Deutschen Wirtschaft gibt es zudem den privatwirtschaftlichen russischen Mitgliedervereins mit dem Namen Deutsch-Russische Auslandshandelskammer. Dabei handelt es sich nicht um eine AHK, und der Verein ist auch nicht Teil des weltweiten AHK-Netzes. Der Name des russischen Vereins mag immer wieder für Verwirrung sorgen, da Auslandshandelskammer im Namen auftaucht.
Unsere Vertretung in Russland – und Teil des AHK-Netzes – ist weiterhin die Delegation der Deutschen Wirtschaft. Bitte beachten Sie, dass eine Mitgliedschaft bei einer Delegation der Deutschen Wirtschaft nicht möglich ist, da es sich um ein direktes DIHK-Büro handelt.
Russland
Quelle: DIHK
UK: Suche nach Pilotunternehmen - UK Digital Trade Corridor Programm
Das UK-Government lädt ca. 30 Unternehmen ein, kostenlos am Digital Trade Corridor (DTC) Programm teilzunehmen. Das Programm hilft Firmen, ihre Handelsprozesse zwischen dem Vereinigten Königreich und Deutschland zu digitalisieren – ohne Änderungen bei Zoll oder Grenzprozessen. Teilnehmende Unternehmen ersetzen Papierdokumente wie Rechnungen, Packlisten oder Frachtbriefe durch rechtlich anerkannte elektronische Dokumente und testen diese im Rahmen eines realen Lieferprozesses.
Unternehmen, die hieran Interesse haben können sich bis 21. November 2025 unter dem folgenden Link bewerben: Jetzt teilnehmen
Weitere Infos findet im beigefügten Flyer bzw. in der angefügten E-Mail.
MiUK-Digital Trade Corridor (DTC) programme flyer.pdf
Digital Trade Corridor Pilot programme Public Launch - Please promote the programme!.msg
Das UK-Government lädt ca. 30 Unternehmen ein, kostenlos am Digital Trade Corridor (DTC) Programm teilzunehmen. Das Programm hilft Firmen, ihre Handelsprozesse zwischen dem Vereinigten Königreich und Deutschland zu digitalisieren – ohne Änderungen bei Zoll oder Grenzprozessen. Teilnehmende Unternehmen ersetzen Papierdokumente wie Rechnungen, Packlisten oder Frachtbriefe durch rechtlich anerkannte elektronische Dokumente und testen diese im Rahmen eines realen Lieferprozesses.
Unternehmen, die hieran Interesse haben können sich bis 21. November 2025 unter dem folgenden Link bewerben: Jetzt teilnehmen
Weitere Infos findet im beigefügten Flyer bzw. in der angefügten E-Mail.
MiUK-Digital Trade Corridor (DTC) programme flyer.pdf
Digital Trade Corridor Pilot programme Public Launch - Please promote the programme!.msg
USA: Das US-amerikanische Bureau of Industry and Security (BIS) verkündet 50% Rule
Das Bureau of Industry and Security (BIS) des US-Handelsministeriums hat eine Interim Final Rule (IFR) zur Änderung der Export Administration Regulations (EAR) veröffentlicht, um Umgehungsrisiken in Bezug auf Unternehmen auf der Entity List und bestimmte andere beschränkte Endverwender zu adressieren. Nach dieser IFR unterliegt jedes Unternehmen, das zu mindestens 50 Prozent im Eigentum eines oder mehrerer Unternehmen auf der Entity List steht, automatisch den Beschränkungen der Entity List. Die IFR wendet entsprechende Beschränkungen auch auf Unternehmen an, die zu mindestens 50 Prozent gelisteten „military end users“ (militärischen Endverwendern) oder bestimmten sanktionierten Parteien gehören.
Die IFR finden Sie hier: bis.gov/ ress-release/department-commerce-expands-entity-list-cover-affiliates-listed-entities
Quelle: US Department of Commerce
Das Bureau of Industry and Security (BIS) des US-Handelsministeriums hat eine Interim Final Rule (IFR) zur Änderung der Export Administration Regulations (EAR) veröffentlicht, um Umgehungsrisiken in Bezug auf Unternehmen auf der Entity List und bestimmte andere beschränkte Endverwender zu adressieren. Nach dieser IFR unterliegt jedes Unternehmen, das zu mindestens 50 Prozent im Eigentum eines oder mehrerer Unternehmen auf der Entity List steht, automatisch den Beschränkungen der Entity List. Die IFR wendet entsprechende Beschränkungen auch auf Unternehmen an, die zu mindestens 50 Prozent gelisteten „military end users“ (militärischen Endverwendern) oder bestimmten sanktionierten Parteien gehören.
Die IFR finden Sie hier: bis.gov/ ress-release/department-commerce-expands-entity-list-cover-affiliates-listed-entities
Quelle: US Department of Commerce
Vietnam tritt WTO-Alternativstreitbeilegung bei
Vietnam hat am 16. Oktober 2025 angekündigt der WTO-Alternativstreitbeilegung Multi-party Interim Appeal Arbitration Arrangement (MPIA) beizutreten. Damit deckt das MPIA nun mit 58 Mitgliedern (darunter die EU und China) 59,5% des Welthandels ab. Weitere Informationen finden Sie hier.
EU welcomes Vietnam to WTO’s alternativearbitration arrangement - Trade and Economic Security
Quelle: EU-Kommission
Vietnam hat am 16. Oktober 2025 angekündigt der WTO-Alternativstreitbeilegung Multi-party Interim Appeal Arbitration Arrangement (MPIA) beizutreten. Damit deckt das MPIA nun mit 58 Mitgliedern (darunter die EU und China) 59,5% des Welthandels ab. Weitere Informationen finden Sie hier.
EU welcomes Vietnam to WTO’s alternativearbitration arrangement - Trade and Economic Security
Quelle: EU-Kommission
Zoll und Außenwirtschaftsrecht
USA führen Zölle auf Holz und Holzprodukte ein
Ab dem 14. Oktober 2025 gelten erhöhte globale Einfuhrzölle auf Holzprodukte und Möbel. Eine weitere Anhebung der Zollsätze ist für den 1. Januar 2026 vorgesehen. Mit einer Proklamation vom 29. September 2025 führen die USA zusätzliche Zölle auf Einfuhren von Bauholz, Nutzholz und deren Derivate ein. Zuvor war hierzu eine behördliche Untersuchung in den USA eingeleitet worden.
USA führen Zölle auf Holz und Holzprodukte ein | Zollbericht | USA | Zolltarif, Einfuhrzoll
Quelle: GTAI, 30.9.25
Ab dem 14. Oktober 2025 gelten erhöhte globale Einfuhrzölle auf Holzprodukte und Möbel. Eine weitere Anhebung der Zollsätze ist für den 1. Januar 2026 vorgesehen. Mit einer Proklamation vom 29. September 2025 führen die USA zusätzliche Zölle auf Einfuhren von Bauholz, Nutzholz und deren Derivate ein. Zuvor war hierzu eine behördliche Untersuchung in den USA eingeleitet worden.
USA führen Zölle auf Holz und Holzprodukte ein | Zollbericht | USA | Zolltarif, Einfuhrzoll
Quelle: GTAI, 30.9.25
Antidumpingverfahren gegenüber Schweinefleisch aus der EU
Schweinefleisch aus der EU unterliegt bei der Einfuhr in China künftig Antidumpingzöllen. Seit dem 10. September 2025 muss bei der Einfuhr von Schweinefleisch mit Ursprung in der EU -zusätzlich zu den üblichen Eingangsabgaben - eine Sicherheit in Höhe der vorläufig festgesetzten Antidumpingzölle hinterlegt werden.
Antidumpingverfahren gegenüber Schweinefleisch aus der EU | Zollmeldung | China | Antidumping, Antisubvention
Quelle: GTAI, 9.9.25
Schweinefleisch aus der EU unterliegt bei der Einfuhr in China künftig Antidumpingzöllen. Seit dem 10. September 2025 muss bei der Einfuhr von Schweinefleisch mit Ursprung in der EU -zusätzlich zu den üblichen Eingangsabgaben - eine Sicherheit in Höhe der vorläufig festgesetzten Antidumpingzölle hinterlegt werden.
Antidumpingverfahren gegenüber Schweinefleisch aus der EU | Zollmeldung | China | Antidumping, Antisubvention
Quelle: GTAI, 9.9.25
Anerkennung von elektronischen Ausfuhr- und Kassenzetteln (IT-AKZ/eAKZ)
Elektronische Ausfuhr- und Kassenzettel (IT-AKZ/eAKZ) werden allgemein und auch in der Pilotierungsphase von der Finanzverwaltung als Nachweis für steuerfreie Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr nach § 6 Abs. 3a Umsatzsteuergesetz anerkannt. Dies steht nun nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder fest.
Elektronische Ausfuhr- und Kassenzettel (IT-AKZ/eAKZ) werden allgemein und auch in der Pilotierungsphase von der Finanzverwaltung als Nachweis für steuerfreie Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr nach § 6 Abs. 3a Umsatzsteuergesetz anerkannt. Dies steht nun nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder fest.
Zoll online - Fachmeldungen - Anerkennung von elektronischen Ausfuhr- und Kassenzetteln (IT-AKZ/eAKZ)
Quelle: Zoll
Quelle: Zoll
Zulassungsverfahren nach der CBAM-VO
Ab dem 1.Januar 2026 findet die Verordnung (EU) 2023/956 (= CBAM-VO) vollständig Anwendung. Damit können von der CBAM-VO erfasste Waren (z.B. Zement, Düngemittel, Eisen, Stahl, Aluminium sowie Waren daraus, s. Anhang I CBAM-VO) nur zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden, wenn der Anmelder ein zugelassener CBAM-Anmelder ist. Damit ab dem vollständigen Anwendungsbeginn der CBAM-VO am 1. Januar 2026 keine Verzögerungen bei der Überlassung von der CBAM-VO betroffener Waren zum zollrechtlich freien Verkehr auftreten, ist eine Zulassung als CBAM-Anmelder notwendig. Es wird daher geraten, dass betroffene Firmen zeitnah einen entsprechenden Antrag auf Zulassung als CBAM-Anmelder über das CBAM-Register stellen.
Zoll online - CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM)
Quelle: Zoll
Ab dem 1.Januar 2026 findet die Verordnung (EU) 2023/956 (= CBAM-VO) vollständig Anwendung. Damit können von der CBAM-VO erfasste Waren (z.B. Zement, Düngemittel, Eisen, Stahl, Aluminium sowie Waren daraus, s. Anhang I CBAM-VO) nur zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden, wenn der Anmelder ein zugelassener CBAM-Anmelder ist. Damit ab dem vollständigen Anwendungsbeginn der CBAM-VO am 1. Januar 2026 keine Verzögerungen bei der Überlassung von der CBAM-VO betroffener Waren zum zollrechtlich freien Verkehr auftreten, ist eine Zulassung als CBAM-Anmelder notwendig. Es wird daher geraten, dass betroffene Firmen zeitnah einen entsprechenden Antrag auf Zulassung als CBAM-Anmelder über das CBAM-Register stellen.
Zoll online - CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM)
Quelle: Zoll
Beitritt Republik Moldau und Montenegros zum gemeinsamen Versandverfahren
Mit Wirkung zum 1.November 2025 sind die Republik Moldau sowie Montenegro dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beigetreten. Damit wird es ab dem Datum möglich sein, gemeinsame Versandverfahren mit Montenegro und der Republik Moldau als Abgangs-, Durchgangs- oder Beendigungsstaat durchzuführen. Die Abwicklung der Verfahren erfolgt, wie aus den Verfahren mit den übrigen Vertragsparteien bekannt, über die Nutzung des elektronischen Versandsystems NCTS, in Deutschland mittels der Fachanwendungen von ATLAS-Versand.
Zoll online - Fachmeldungen - Beitritt Republik Moldau und Montenegros zum gemeinsamen Versandverfahren
Quelle: Zoll
Mit Wirkung zum 1.November 2025 sind die Republik Moldau sowie Montenegro dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beigetreten. Damit wird es ab dem Datum möglich sein, gemeinsame Versandverfahren mit Montenegro und der Republik Moldau als Abgangs-, Durchgangs- oder Beendigungsstaat durchzuführen. Die Abwicklung der Verfahren erfolgt, wie aus den Verfahren mit den übrigen Vertragsparteien bekannt, über die Nutzung des elektronischen Versandsystems NCTS, in Deutschland mittels der Fachanwendungen von ATLAS-Versand.
Zoll online - Fachmeldungen - Beitritt Republik Moldau und Montenegros zum gemeinsamen Versandverfahren
Quelle: Zoll
Iran: Wiedereinsetzung der Iran-Sanktionen
Die Europäische Union hat am 29. September 2025 mehrere restriktive Maßnahmen zu den nuklearen Aktivitäten des Iran wieder in Kraft gesetzt. Diese Maßnahmen waren seit dem JCPoA (2015) ausgesetzt. Der EU-Beschluss folgte auf die Wiedereinführung der UN-Sanktionen, nachdem der UN-Sicherheitsrat die Aufhebung der Sanktionen nicht verlängert hat.
Die Europäische Union hat am 29. September 2025 mehrere restriktive Maßnahmen zu den nuklearen Aktivitäten des Iran wieder in Kraft gesetzt. Diese Maßnahmen waren seit dem JCPoA (2015) ausgesetzt. Der EU-Beschluss folgte auf die Wiedereinführung der UN-Sanktionen, nachdem der UN-Sicherheitsrat die Aufhebung der Sanktionen nicht verlängert hat.
Wieder gelten sowohl die UN-Maßnahmen (seit 2006 per Resolutionen beschlossen und automatisch in EU-Recht übernommen) als auch autonome EU-Maßnahmen. Im Warenhandel betrifft das unter anderem:
- Ein Ausfuhrverbot für Waffen an den Iran
- Ein Verbot der Weitergabe von Gegenständen, Materialien, Gütern und Technologien, die Irans Anreicherungs-/Wiederaufbereitungsaktivitäten oder ballistische Raketenprogramme unterstützen
- Verbote für Einfuhr, Kauf und Transport von Rohöl, Erdgas, petrochemischen und Erdölprodukten sowie für damit verbundene Dienstleistungen
- ein Verbot des Verkaufs/Lieferung von Schlüsselausrüstung für den Energiesektor
- Verbote für Gold, andere Edelmetalle und Diamanten
- Einschränkungen für bestimmte Marineausrüstung
- ein Verbot bestimmter Software
Neben den Handelssanktionen gelten erneut Wirtschafts- und Finanzsanktionen, die insbesondere den Finanz- und Verkehrssektor betreffen.
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft u. Ausfuhrkontrolle
Weitere Informationen finden Sie unter: BAFA - Iran
Iran sanctions snapback: Council reimposes restrictive measures - Consilium
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft u. Ausfuhrkontrolle
Weitere Informationen finden Sie unter: BAFA - Iran
Iran sanctions snapback: Council reimposes restrictive measures - Consilium
Marokko: Einfuhren aus der Westsahara fallen unter das Präferenzabkommen
Gemäß Mitteilung im Amtsblatt (EU) L/2025/2042 fallen Einfuhren aus der Westsahara (Marokko) unter das Präferenzabkommen.
Damit gelten für Erzeugnisse mit Ursprung in der Westsahara, die der Kontrolle der Zollbehörden des Königreichs Marokko unterliegen, die gleichen Handelspräferenzen wie die, die von der EU für unter das Assoziationsabkommen fallende Erzeugnisse gewährt werden.
Die Identifizierung der genannten Erzeugnisse ist durch Bezugnahme auf die Ursprungsregion in den vorgesehenen Ursprungsnachweisen zu ermöglichen. Hierzu ist ein Hinweis auf den regionalen Ursprung (Laâyoune-Sakia El Hamra, Dakhla Oued Ed-Dahab) anzugeben.
Näheres finden Sie in der Meldung vom Zoll (LINK) bzw. im EU-Amtsblatt (Amtsblatt (EU) L/2025/2042).
Gemäß Mitteilung im Amtsblatt (EU) L/2025/2042 fallen Einfuhren aus der Westsahara (Marokko) unter das Präferenzabkommen.
Damit gelten für Erzeugnisse mit Ursprung in der Westsahara, die der Kontrolle der Zollbehörden des Königreichs Marokko unterliegen, die gleichen Handelspräferenzen wie die, die von der EU für unter das Assoziationsabkommen fallende Erzeugnisse gewährt werden.
Die Identifizierung der genannten Erzeugnisse ist durch Bezugnahme auf die Ursprungsregion in den vorgesehenen Ursprungsnachweisen zu ermöglichen. Hierzu ist ein Hinweis auf den regionalen Ursprung (Laâyoune-Sakia El Hamra, Dakhla Oued Ed-Dahab) anzugeben.
Näheres finden Sie in der Meldung vom Zoll (LINK) bzw. im EU-Amtsblatt (Amtsblatt (EU) L/2025/2042).
Atlas Ausfuhr (AES): Umstellung auf AES-P1 sowie Ausfuhr von Sendungen mit Nicht-Unionswaren und verbrauchsteuerpflichtigen Waren zum 15.Dezember 2025
In zwei Meldungen des Zolls wird auf das In-Kraft-Treten des Automated Export System Phase 1 (AES P1) zum 15.Dezember 2025 hingewiesen. Künftig entfällt die Möglichkeit der vorgezogenen Ausgangsabfertigung im Luft-, See-, Post- und Bahnverkehr unter Nutzung des durchgehenden Beförderungsvertrages für verbrauchsteuerpflichtige Waren sowohl unter Steueraussetzung als auch die des steuerrechtlich freien Verkehrs) sowie für Nicht-Unionswaren, die wiederausgeführt werden (Art. 329 Abs. 7a UZK-IA).
Näheres Atlas Info 0849/25: ATLAS-Ausfuhr (AES): Ende der EU-weiten Übergangsphase zur Umstellung auf AES-P1 und Atlas Info 0853/25: ATLAS-Ausfuhr (AES): Umsetzung des Art. 329 Abs. 7a UZK-IA zum 15.12.2025; Ausfuhr von Nicht-Unionswaren und verbrauchsteuerpflichtigen Waren mit vorgezogener Ausgangsabfertigung
Quelle: Zollverwaltung
In zwei Meldungen des Zolls wird auf das In-Kraft-Treten des Automated Export System Phase 1 (AES P1) zum 15.Dezember 2025 hingewiesen. Künftig entfällt die Möglichkeit der vorgezogenen Ausgangsabfertigung im Luft-, See-, Post- und Bahnverkehr unter Nutzung des durchgehenden Beförderungsvertrages für verbrauchsteuerpflichtige Waren sowohl unter Steueraussetzung als auch die des steuerrechtlich freien Verkehrs) sowie für Nicht-Unionswaren, die wiederausgeführt werden (Art. 329 Abs. 7a UZK-IA).
Näheres Atlas Info 0849/25: ATLAS-Ausfuhr (AES): Ende der EU-weiten Übergangsphase zur Umstellung auf AES-P1 und Atlas Info 0853/25: ATLAS-Ausfuhr (AES): Umsetzung des Art. 329 Abs. 7a UZK-IA zum 15.12.2025; Ausfuhr von Nicht-Unionswaren und verbrauchsteuerpflichtigen Waren mit vorgezogener Ausgangsabfertigung
Quelle: Zollverwaltung
ATLAS-Ausfuhr (AES): Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (CCE) seit dem 13. Oktober 2025 auch mit Luxemburg möglich
Der Zoll meldet: Der Beteiligte bzw. bewilligende Mitgliedstaat Luxemburg erfüllt ab dem 13. Oktober 2025 die Voraussetzungen für die Abwicklung des Verfahrens CCE und kann somit am elektronischen Nachrichtenaus tausch zwischen der Ausfuhr- und Gestellungszollstelle teilnehmen.
ATLAS-Info 0845/25
Quelle Zollverwaltung
Der Zoll meldet: Der Beteiligte bzw. bewilligende Mitgliedstaat Luxemburg erfüllt ab dem 13. Oktober 2025 die Voraussetzungen für die Abwicklung des Verfahrens CCE und kann somit am elektronischen Nachrichtenaus tausch zwischen der Ausfuhr- und Gestellungszollstelle teilnehmen.
ATLAS-Info 0845/25
Quelle Zollverwaltung
Update – China reagiert auf US-Zölle mit Gegenmaßnahmen
Mit welchen Gegenmaßnahmen China auf die Maßnahmen der USA reagiert, erfahren Sie in den aktuellen Zollmeldungen der GTAI.
Update - China reagiert auf US-Zölle mit Gegenmaßnahmen | Zollbericht | China | Zolltarif, Einfuhrzoll
Mit welchen Gegenmaßnahmen China auf die Maßnahmen der USA reagiert, erfahren Sie in den aktuellen Zollmeldungen der GTAI.
Update - China reagiert auf US-Zölle mit Gegenmaßnahmen | Zollbericht | China | Zolltarif, Einfuhrzoll
Messen & Ausstellungen
NRW.Global Business: Auslandsmessen für Kleingruppen des Landes NRW
NRW.Global Business, die Gesellschaft zur Außenwirtschaftsförderung des Landes Nordrhein-Westfalen, bietet Unternehmen die Möglichkeit der Auslandsmessebeteiligung in einer Kleingruppe des Landes NRW. In der Veranstaltungsdatenbank finden Unternehmen aktuelle Veranstaltungen für einen anzugebenden Zeitraum, ein Land oder eine Branche.
Quelle: NRW.Global Business
https://www.nrwglobalbusiness.com/de/weltweit-expandieren/auslandsmessen
NRW.Global Business, die Gesellschaft zur Außenwirtschaftsförderung des Landes Nordrhein-Westfalen, bietet Unternehmen die Möglichkeit der Auslandsmessebeteiligung in einer Kleingruppe des Landes NRW. In der Veranstaltungsdatenbank finden Unternehmen aktuelle Veranstaltungen für einen anzugebenden Zeitraum, ein Land oder eine Branche.
Quelle: NRW.Global Business
https://www.nrwglobalbusiness.com/de/weltweit-expandieren/auslandsmessen
NRW auf der AERO Friedrichshafen 2026
Vom 22. bis 25. April 2026 präsentiert sich NRW auf der AERO Friedrichshafen – der internationalen Leitmesse für die allgemeine Luftfahrt. Unternehmen aus NRW können sich am Gemeinschaftsstand wirkungsvoll präsentieren und wertvolle Kontakte knüpfen. Im Fokus stehen nachhaltige Technologien wie Wasserstoff- und Batterielösungen. Die Teilnahme bietet attraktive Konditionen und umfassende Unterstützung. Anmeldeschluss ist der 19. Dezember 2025. Informationen und Anmeldung unter: https://www.nrwglobalbusiness.com/de/aktuelles/termine/details/nrw-messebeteiligung-auf-der-aero-friedrichshafen-2026
Quelle: NRW.Global Business, 21.10.2025
Vom 22. bis 25. April 2026 präsentiert sich NRW auf der AERO Friedrichshafen – der internationalen Leitmesse für die allgemeine Luftfahrt. Unternehmen aus NRW können sich am Gemeinschaftsstand wirkungsvoll präsentieren und wertvolle Kontakte knüpfen. Im Fokus stehen nachhaltige Technologien wie Wasserstoff- und Batterielösungen. Die Teilnahme bietet attraktive Konditionen und umfassende Unterstützung. Anmeldeschluss ist der 19. Dezember 2025. Informationen und Anmeldung unter: https://www.nrwglobalbusiness.com/de/aktuelles/termine/details/nrw-messebeteiligung-auf-der-aero-friedrichshafen-2026
Quelle: NRW.Global Business, 21.10.2025
NRW-Gemeinschaftsstand auf dem World Hydrogen Summit 2026
Vom 19.–21. Mai 2026 präsentiert sich NRW im German Pavilion des World Hydrogen Summit in Rotterdam – der führenden Plattform für die globale Wasserstoffwirtschaft. Unternehmen aus NRW profitieren von einer starken Präsenz, Begleitevents, Marketingmaßnahmen und erweitertem Service. Die Fachmesse ist am 19. und 20. Mai geöffnet. Anmeldeschluss ist der 23. Januar 2026.
Vom 19.–21. Mai 2026 präsentiert sich NRW im German Pavilion des World Hydrogen Summit in Rotterdam – der führenden Plattform für die globale Wasserstoffwirtschaft. Unternehmen aus NRW profitieren von einer starken Präsenz, Begleitevents, Marketingmaßnahmen und erweitertem Service. Die Fachmesse ist am 19. und 20. Mai geöffnet. Anmeldeschluss ist der 23. Januar 2026.
Informationen und Anmeldung unter: https://www.nrwglobalbusiness.com/de/aktuelles/termine/details/nrw-gemeinschaftsstand-auf-dem-world-hydrogen-summit-2026
Quelle: NRW.Global Business, 21.10.2025
Quelle: NRW.Global Business, 21.10.2025
NRW auf der GITEX Europe 2026, 30. Juni und 01. Juli 2026, Berlin
Am 30. Juni und 1. Juli 2026 präsentiert sich NRW erstmals auf der GITEX Europe in Berlin – Europas neuer Leitmesse für digitale Technologien. Der NRW-Gemeinschaftsstand bietet Startups, Scale-ups und KMU eine kosteneffiziente Plattform für internationale Sichtbarkeit, strategische Partnerschaften und Zugang zu öffentlichen Innovationsmärkten. Die Anmeldephase startet in Kürze.
Mehr Informationen unter: Details | NRW.GLOBAL Business
Quelle: NRW.Global Business, 21.10.2025
Am 30. Juni und 1. Juli 2026 präsentiert sich NRW erstmals auf der GITEX Europe in Berlin – Europas neuer Leitmesse für digitale Technologien. Der NRW-Gemeinschaftsstand bietet Startups, Scale-ups und KMU eine kosteneffiziente Plattform für internationale Sichtbarkeit, strategische Partnerschaften und Zugang zu öffentlichen Innovationsmärkten. Die Anmeldephase startet in Kürze.
Mehr Informationen unter: Details | NRW.GLOBAL Business
Quelle: NRW.Global Business, 21.10.2025
Aktuelle Veröffentlichungen
Markets International 03/25 der GTAI – Weniger Plastik, mehr Bio
Die neue Ausgabe des GTAI-Magazins „Markets International“ beleuchtet, wie deutsche und internationale Unternehmen mit biobasierten Kunststoffen zur Lösung des globalen Plastikproblems beitragen. Neben innovativen Ansätzen im Bereich Bioplastik bietet das Heft spannende Einblicke in neue Produktionsstandorte weltweit, Trends im öffentlichen Nahverkehr und geopolitische Entwicklungen mit Auswirkungen auf den Außenhandel.
Zur Ausgabe 03/25 vom 07.10.2025
Die neue Ausgabe des GTAI-Magazins „Markets International“ beleuchtet, wie deutsche und internationale Unternehmen mit biobasierten Kunststoffen zur Lösung des globalen Plastikproblems beitragen. Neben innovativen Ansätzen im Bereich Bioplastik bietet das Heft spannende Einblicke in neue Produktionsstandorte weltweit, Trends im öffentlichen Nahverkehr und geopolitische Entwicklungen mit Auswirkungen auf den Außenhandel.
Zur Ausgabe 03/25 vom 07.10.2025
Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2026
Zum 1. Januar 2026 treten Änderungen der Kombinierten Nomenklatur der EU in Kraft. Die neue Ausgabe des Warenverzeichnisses berücksichtigt diese Anpassungen und ersetzt die Version von 2025. Das Verzeichnis enthält alle relevanten Warennummern und -bezeichnungen, ein alphabetisches Stichwortverzeichnis, das aktuelle Länderverzeichnis sowie die offiziellen „Allgemeinen Vorschriften“ und Kapitelanmerkungen. Das Verzeichnis ist ein zentrales Arbeitsmittel für Unternehmen im internationalen Warenverkehr. Es unterstützt Fachkräfte aus Zoll, Export, Import, Versand und Technik bei der korrekten Warentarifierung und statistischen Erfassung. Auch strategisch Verantwortliche profitieren bei der Steuerung globaler Prozesse.
Reguvis Fachmedien stellt das Verzeichnis gemeinsam mit dem Statistischen Bundesamt als Buch und digital zur Verfügung.
Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik | Buch | Reguvis
Zum 1. Januar 2026 treten Änderungen der Kombinierten Nomenklatur der EU in Kraft. Die neue Ausgabe des Warenverzeichnisses berücksichtigt diese Anpassungen und ersetzt die Version von 2025. Das Verzeichnis enthält alle relevanten Warennummern und -bezeichnungen, ein alphabetisches Stichwortverzeichnis, das aktuelle Länderverzeichnis sowie die offiziellen „Allgemeinen Vorschriften“ und Kapitelanmerkungen. Das Verzeichnis ist ein zentrales Arbeitsmittel für Unternehmen im internationalen Warenverkehr. Es unterstützt Fachkräfte aus Zoll, Export, Import, Versand und Technik bei der korrekten Warentarifierung und statistischen Erfassung. Auch strategisch Verantwortliche profitieren bei der Steuerung globaler Prozesse.
Reguvis Fachmedien stellt das Verzeichnis gemeinsam mit dem Statistischen Bundesamt als Buch und digital zur Verfügung.
Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik | Buch | Reguvis
Veranstaltungsübersicht |
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| IHK Arnsberg | ||||
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03.11.2025-
26.11.2025
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Exportmanager (IHK) (m/w/d) „Vollzeit“ | Dozententeam | ||
| 04.11.2025 | Zoll..ist auch Chefsache -Webinar |
Dr.Ulrich Möllenhoff
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10.11.2025-
02.12.2025
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Fachkraft Zoll (IHK) (m/w/d) | Dozententeam | ||
| 19.11.2025 | ATLAS Ausfuhr Aktuell-Ausfuhranmeldungen in der Praxis | Matthias Wenning | ||
| 26.11.2025 | Lieferantenerklärung Aktuell | Dr. Peter Ruprecht | ||
SIHK zu Hagen |
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| Veranstaltungen des Teams International | ||||
| Seminare und Lehrgänge zur AUWI Gesamtangebot - SIHK Akademie (sihk-akademie.de) oder auch www.sihk-akademie.de | ||||
IHK-Siegen |
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13.12.2025
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Fachkraft für Zoll und Außenwirtschaft | Dozententeam | ||
| 06.11.2025 | Umsatzsteuer im Außenwirtschaftsverkehr -topaktuell | Dipl.-Kfm. Tobias Heidelbach | ||
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18.11.2025
08:30-12.00 Uhr
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Zollmanagement und Organisation von Zollprozessen – Online | Karoline Weber | ||
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18.11.2025
13.00-16.30 Uhr
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Besondere Zollverfahren: Aktive Veredelung/Passive Veredelung, Reparaturen/Rückwaren – Online | Karoline Weber | ||
| 19.11.2025 |
Praktische Übungen in der Erstellung
Kompletter Versanddokumente und Zollanmeldung für EU und Drittländer
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Dr. Peter Ruprecht | ||
| 19.11.2025 | Der Zollbeauftragte im Unternehmen – Online | Karoline Weber | ||
| 20.11.2025 | Richtig tarifieren – Die Einreihung von Waren in den elektronischen Zolltarif -Online | Karoline Weber | ||
| 20.11.2025 | Reihen- und Dreiecksgeschäfte -Aufbauseminar Umsatzsteuer | Dipl.-Kfm. Tobias Heidelbach | ||
| 01.12.2025 | Die Praxis der Exportkontrolle - Grundlagen und Prüfschritte für eine erfolgreiche Ausfuhr | Dipl.-Finanzwirt Frank Laufert | ||
| 09.12.2025 | Akkreditive in der Praxis von A - Z mit praktischen Übungen und Fallbeispielen (Exporttechnik 4) | Dr. Peter Ruprecht | ||
| 10.12.2025 | Export im Vertrieb - Basiswissen für erfolgreiche Vertriebsmitarbeiter | Dr. Peter Ruprecht | ||
| 10.12.2025 | ATLAS-Ausfuhr Workshop inkl. Unterlagencodierungen - ONLINE | Karoline Weber | ||
| 10.12.2025 | Aktuelle Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht zum Jahreswechsel 2025/2026 – ONLINE | Dipl.-Finanzwirt Volker Müller, | ||
| 09.01.2026 | Organisation der Exportkontrolle – Spezialworkshop zur Erstellung der Arbeits- und Organisationsunterweisung | Dipl.-Finanzwirt Frank Laufert | ||
| 22.01.2026 | Aktuelle Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht zum Jahreswechsel 2025/2026 | Dipl.-Finanzwirt Volker Müller | ||
| 27.01.2026 | Lieferantenerklärung aktuell | Dr. Ralf Ruprecht | ||