Zoll-IT-Verfahren ATLAS - Angabe Kontoinhaber
Wir machen auf nachfolgende Mitteilung des Information Technik Zentrums Bund vom 01.10.2025 aufmerksam:
"Betreff: ATLAS – Info 0842/2025
Bezug: GZ: 06010302#0015#0842 – 0842/2025 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS-Übergreifend Angabe Kontoinhaber bei Überweisungen „Hauptzollamt …“
Auf Grund des ab dem 09.10.2025 erfolgenden IBAN-Namensabgleich / Verification of Payee (VoP) ist bei Überweisungen an ein Bundesbankkonto einer Zollzahlstelle als Kontoinhaber ausschließlich die Bezeichnung des Hauptzollamts der Zollzahlstelle anzugeben in der Schreibweise „Hauptzollamt Musterstadt“.
Beispiel:
Bankverbindung
Kontoinhaber: Hauptzollamt Musterstadt
Institut: Bundesbank
IBAN: DE12 1234 1234 1234 1234 12
Die Bezeichnung des Hauptzollamts der Zollzahlstelle ist zu finden im Einfuhrabgabenbescheid unter Zahlungsaufforderung – Zollzahlstelle. Daraus ist nur die Bezeichnung des Hauptzollamts für die Angabe des Kontoinhabers zu entnehmen. Zusätzliche Angaben wie Dienstort etc. dürfen dabei nicht in den Überweisungsträger zum Kontoinhaber übernommen werden."
06.10.2025
"Betreff: ATLAS – Info 0842/2025
Bezug: GZ: 06010302#0015#0842 – 0842/2025 (bei Antwort bitte angeben)
ATLAS-Übergreifend Angabe Kontoinhaber bei Überweisungen „Hauptzollamt …“
Auf Grund des ab dem 09.10.2025 erfolgenden IBAN-Namensabgleich / Verification of Payee (VoP) ist bei Überweisungen an ein Bundesbankkonto einer Zollzahlstelle als Kontoinhaber ausschließlich die Bezeichnung des Hauptzollamts der Zollzahlstelle anzugeben in der Schreibweise „Hauptzollamt Musterstadt“.
Beispiel:
Bankverbindung
Kontoinhaber: Hauptzollamt Musterstadt
Institut: Bundesbank
IBAN: DE12 1234 1234 1234 1234 12
Die Bezeichnung des Hauptzollamts der Zollzahlstelle ist zu finden im Einfuhrabgabenbescheid unter Zahlungsaufforderung – Zollzahlstelle. Daraus ist nur die Bezeichnung des Hauptzollamts für die Angabe des Kontoinhabers zu entnehmen. Zusätzliche Angaben wie Dienstort etc. dürfen dabei nicht in den Überweisungsträger zum Kontoinhaber übernommen werden."
06.10.2025