Zoll-IT-Verfahren ATLAS - Angabe Kontoinhaber

Wir machen auf nachfolgende Mitteilung des Information Technik Zentrums Bund vom 01.10.2025 aufmerksam:

"Betreff: ATLAS – Info 0842/2025

Bezug: GZ: 06010302#0015#0842 – 0842/2025 (bei Antwort bitte angeben)

ATLAS-Übergreifend Angabe Kontoinhaber bei Überweisungen „Hauptzollamt …“

Auf Grund des ab dem 09.10.2025 erfolgenden IBAN-Namensabgleich / Verification of Payee (VoP) ist bei Überweisungen an ein Bundesbankkonto einer Zollzahlstelle als Kontoinhaber ausschließlich die Bezeichnung des Hauptzollamts der Zollzahlstelle anzugeben in der Schreibweise „Hauptzollamt Musterstadt“.

Beispiel:

Bankverbindung
Kontoinhaber: Hauptzollamt Musterstadt
Institut: Bundesbank
IBAN: DE12 1234 1234 1234 1234 12

Die Bezeichnung des Hauptzollamts der Zollzahlstelle ist zu finden im Einfuhrabgabenbescheid unter Zahlungsaufforderung – Zollzahlstelle. Daraus ist nur die Bezeichnung des Hauptzollamts für die Angabe des Kontoinhabers zu entnehmen. Zusätzliche Angaben wie Dienstort etc. dürfen dabei nicht in den Überweisungsträger zum Kontoinhaber übernommen werden."

06.10.2025