Innovation und Umwelt

Störfall-Verordnung

Die europäische Seveso-III-Richtlinie (2012/18/EU) ist Ende 2016 / Anfang 2017 in deutsches Recht umgesetzt worden. Dazu wurden die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) sowie das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) und die Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) angepasst.
Treiber von Seveso III waren die UN-Aarhus-Konvention, die europäische CLP-Verordnung und das Mückschurteil des Europäischen Gerichtshofes. Entsprechend sind ihre Kernpunkte die stärkere Öffentlichkeitsbeteiligung, veränderte Mengenschwellen, das Thema Abstand - und die systematische Überwachung.
Den Verordnungstext finden Sie hier.
Die entsprechende Seite der Überwachungsbehörde, der Bezirksregierung Arnsberg, unter anderem mit Anzeige- und Meldeformularen, Checklisten für die Information der Öffentlichkeit, einer Excel-Anwendung zur Klärung der Frage, ob Betriebsbereiche unter das Regime der Verordnung fallen, und Ansprechpartnern finden Sie hier.