Innovation und Umwelt

CSRD-Umsetzung: Bund veröffentlicht Referentenentwurf / Veranstaltungshinweis

Das Bundesministerium für Justiz hat den Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 vom 14. Dezember 2022 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive - CSRD) veröffentlicht. Hier  finden Sie den Referentenentwurf (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1020 KB)sowie eine vom BMJ erstellte Synopse (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2577 KB)zu den Gesetzesänderungen. 
Der Referentenentwurf wurde zur Konsultation gestellt. Er ändert viele Gesetze, vor allem das Handelsgesetzbuch (HGB), das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und die Wirtschaftsprüferordnung (WPO). Zudem wird vorgeschlagen, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu ändern, um eine doppelte Berichterstattung für die nach der CSRD berichtspflichtigen Unternehmen zu vermeiden. Zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs sollen einzelne Schriftformerfordernisse angepasst oder abgeschafft werden. Wenn Sie dazu Anmerkungen machen möchten, senden Sie diese bitte bis zum 12. April 2024 an jens.ferber@hagen.ihk.de. Hierbei ist u. a. auch Ihre Einschätzung zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte von Bedeutung.
Und hier noch ein Veranstaltungshinweis passend zum Thema: Die IHK Köln organisiert am 25. April 2024 eine Hybridveranstaltung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. 
28-3-2024