Verordnung (EU) 2023/1230

Was Maschinen- und Anlagenbauer jetzt wissen und vorbereiten müssen

Für Maschinenbauer und produzierende Unternehmen gelten ab dem 20. Januar 2027 neue Anforderungen: Die EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 löst die bisherige Maschinenrichtlinie ab. Unternehmen sollten ihre Produkte und internen Prozesse auf die neuen Vorgaben vorbereiten. Die SIHK unterstützt Sie am 30. November mit einem Seminar!
Die Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und berücksichtigt stärker als bisher die zunehmende Digitalisierung der Produktion. Vernetzte Maschinen, autonome Funktionen, Mensch-Roboter-Kollaboration und Software-Updates können neue Risiken mit sich bringen, die Hersteller künftig bei Konstruktion und Risikobeurteilung berücksichtigen müssen. Besonders relevant ist die Cybersicherheit. Maschinen müssen so konstruiert sein, dass sicherheitsrelevante Funktionen nicht durch unbeabsichtigte oder böswillige Eingriffe beeinträchtigt werden. Der Schutz vor Manipulationen und Cyberangriffen wird damit zunehmend zu einem Bestandteil der Maschinensicherheit.
Für den Maschinen- und Anlagenbau bedeutet dies keinen vollständigen Neustart: Grundlegende Prinzipien wie Risikobeurteilung, technische Dokumentation, Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung bleiben erhalten. Gleichzeitig werden bestehende Anforderungen konkretisiert und an digitalisierte, vernetzte und zunehmend softwaregesteuerte Maschinen angepasst.
Wir laden Sie herzlich ein zum Seminar
„Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230“
am Montag, den 30. November 2026, von 9:00 – 16:00 Uhr,
in den Sitzungsaal der SIHK zu Hagen, Bahnhofstr. 18 in 58095 Hagen.
(zurAnmeldung)
“Das Seminar gibt einen praxisorientierten Überblick über die wichtigsten Änderungen (Übersicht Seminarinhalte). Es zeigt, welche Regelungen bestehen bleiben, welche Anforderungen neu hinzukommen und bei welchen Themen Unternehmen ihre bisherigen CE-Prozesse überprüfen sollten. Neben der rechtlichen Einschätzung erhalten Sie Einblicke in die betriebliche Umsetzungspraxis. Zudem gibt es ausreichend Raum für einen Erfahrungsaustausch.”
Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist aber erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, die Plätze werden nach dem zeitlichen Eingang der Anmeldungen vergeben.