Umweltgerechte Produktgestaltung
Ökodesign
Mit der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG wurde in der EU das Konzept der umweltgerechten Gestaltung (Eco-Design oder Ökodesign) von Produkten eingeführt. Ziel ist es, die Umweltverträglichkeit und Energieeffizienz bestimmter Produkte über deren gesamten Lebenszyklus hinweg zu verbessern. Dafür werden verbindliche Mindestanforderungen an die Produktgestaltung festgelegt, deren Einhaltung die betroffenen Unternehmen mit der CE-Kennzeichnung nachweisen müssen.
Verbindliche Mindestanforderungen
Auf Basis der Richtlinie werden von der Europäischen Kommission unter Einbindung von Industrie-, Verbraucher- und Umweltverbänden sowie den Mitgliedstaaten produktspezifische Verordnungen erarbeitet. Die produktspezifischen Verordnungen legen verbindliche Mindestanforderungen an das umweltgerechte Produktdesign bestimmter Produktgruppen fest.
Auf Basis der Richtlinie werden von der Europäischen Kommission unter Einbindung von Industrie-, Verbraucher- und Umweltverbänden sowie den Mitgliedstaaten produktspezifische Verordnungen erarbeitet. Die produktspezifischen Verordnungen legen verbindliche Mindestanforderungen an das umweltgerechte Produktdesign bestimmter Produktgruppen fest.
Die Durchführungsmaßnahmen zur Ökodesignrichtlinie und zur Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung gelten für importierte Produkte wie für Produkte, die in der EU hergestellt werden. Beim Import gilt als Zeitpunkt des Inverkehrbringens die Verzollung. Der Importeur übernimmt alle Pflichten des Herstellers, wenn dieser nicht im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist und keinen Bevollmächtigten hat.
Unternehmen können sich einbringen!
In Deutschland ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) die beauftragte Stelle für die Ökodesign-Richtlinie. Sie vertritt die deutschen Interessen bei der Ausgestaltung der einzelnen Durchführungsmaßnahmen. Hersteller können ebenfalls Einfluss nehmen. Die BAM führt gemeinsam mit dem Umweltbundesamt und den beteiligten Ministerien einen fachlichen Austausch, sogenannte Beraterkreise durch, bevor Entwürfe für Durchführungsmaßnahmen mit der Europäischen Kommission diskutiert werden. Hier können Unternehmen ihre Standpunkte einbringen. Auch schriftliche Stellungnahmen sind möglich.
In Deutschland ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) die beauftragte Stelle für die Ökodesign-Richtlinie. Sie vertritt die deutschen Interessen bei der Ausgestaltung der einzelnen Durchführungsmaßnahmen. Hersteller können ebenfalls Einfluss nehmen. Die BAM führt gemeinsam mit dem Umweltbundesamt und den beteiligten Ministerien einen fachlichen Austausch, sogenannte Beraterkreise durch, bevor Entwürfe für Durchführungsmaßnahmen mit der Europäischen Kommission diskutiert werden. Hier können Unternehmen ihre Standpunkte einbringen. Auch schriftliche Stellungnahmen sind möglich.
Zur Vorbereitung der Durchführungsmaßnahmen werden Studien über einzelne Produktgruppen von Beratungsunternehmen oder Forschungseinrichtungen erstellt. Auch hier können sich die Hersteller durch Stellungnahmen und Teilnahmen an Workshops einbringen.
Bei Interesse nehmen Sie bitte direkt mit dem BAM (evpg@bam.de) Kontakt auf.
15.01.2021