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Nr. 10851
Technische Harmonisierung

CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung wird häufig als "Reisepass" für den europäischen Binnenmarkt bezeichnet. Ein kennzeichnungspflichtiges Produkt darf nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es den Bestimmungen sämtlicher dafür zutreffender EU-Richtlinien entspricht und wenn ein Konformitätsverfahren gemäß den anwendbaren Richtlinien durchgeführt worden ist. Es dürfen nur Produkte mit dem CE-Kennzeichen versehen werden, die unter eine der CE-Richtlinien fallen!
Hier finden Sie eine Übersicht der CE-Richtlinien.
Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller die Konformität des Produktes mit den zutreffenden EG-Richtlinien und die Einhaltung der darin festgelegten "wesentlichen Anforderungen". Verantwortlich für diese Kennzeichnung ist in der Regel der Hersteller des Produktes (für Hersteller außerhalb der EU ist ein in der EU niedergelassener Bevollmächtigter erforderlich). Soweit der Hersteller außerhalb der EU seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, geht diese Verpflichtung an dessen Beauftragten in der EU oder den Importeur oder letztlich an den Inverkehrbringer (umgangssprachlich "Verkäufer") über.
Eine europaweite technische Harmonisierung ermöglicht einen freien Verkehr industrieller Erzeugnisse bei gleichzeitiger Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus für die Verbraucher und die Nutzer der betreffenden Produkte.
CE-Kennzeichnung
Adreas Sippel (Enervie) erklärt die Steuerung des Batteriespeichers © SIHK

Für eine Übersicht stehen erste Veröffentlichungen zur Verfügung. Die Verordnung muss ab 2027 vollständig umgesetzt werden.

Übergang
Aubsildung Maschine AdobeStock_203770403 © www.industrieblick.net

Die Richtlinie bestimmt die grundlegenden Anforderungen für die Konstruktion, den Bau und das Inverkehrbringen von Maschinen in der EU. Ab Januar 2027 gilt die EU-Maschinenverordnung 2023/1230.

Konformitätsvermutung
Symbolbild Umfragen, Formulare, Dokumentation und Dateimanagement per Laptop © Bussarin / stock.adobe.com

Hersteller können mit harmonisierten Normen die Konformität ihrer Produkte mit den grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen nachweisen.

Erweiterter Geltungsbereich
© goodluz / stock.adobe.com

Die BauPVO legt den gesetzlichen Rahmen für die Vermarktung von Bauprodukten im EU-Binnenmarkt fest und ist ab 2026 in allen Mitgliedstaaten wirksam.

CE-Kennzeichnung
Symbolbild EU Flagge mit Binärcode © BillionPhotos.com - stock.adobe.com

Die EU hat eine neue Fassung des bekannten Leitfadens “Blue Guide” zur Umsetzung von Product Compliance-Vorschriften im harmonisierten Bereich (CE) veröffentlicht.