Innovation und Umwelt

Sicherheitsbeauftragter

Betriebe mit mehr als 20 ständig Beschäftigten müssen (nach § 22 Sozialgesetzbuch VII und § 20 DGUV-Vorschrift 1) einen Sicherheitsbeauftragten bestellen. Die Bestellung erfolgt unter Mitwirkung des Betriebsrates.
Der Sicherheitsbeauftragte ist ein reiner Berater und Schnittstelle zwischen dem Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit auf der einen Seite und den Beschäftigten auf der anderen Seite. Er hilft seinem Vorgesetzten, das zu sehen, was dieser eigentlich selbst sehen müsste, es aber nicht immer sehen kann, weil er nicht ständig vor Ort ist. Der Sicherheitsbeauftragte nimmt dem Vorgesetzten nicht dessen Aufgaben ab, sondern unterstützt ihn in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes. Er macht auf Gefährdungen wie Stolperstellen, technische Defekte aufmerksam und auf gefahrbringende Bedingungen wie Unwissenheit der Kollegen, falsche Verhaltens- oder Arbeitsweisen, z. B. wenn ein Mitarbeiter nicht die vorgeschriebene Schutzbrille trägt. Stellt der Sicherheitsbeauftragte Mängel fest, meldet er sie umgehend seinem Vorgesetzten, der die Mängel beseitigen lassen muss. Als Fachmann vor Ort soll der Sicherheitsbeauftragte nicht nur "meckern", sondern auch konstruktive Vorschläge machen. Beides macht er am besten schriftlich.
Der Sicherheitsbeauftragte ist seinen Kollegen gegenüber nicht weisungsbefugt. Er hat Mängel dem Vorgesetzten zu melden und Vorschläge zur Abstellung der Mängel zu unterbreiten. Außerdem sollte der Sicherheitsbeauftragte im Sinne des Unfallschutzes auf seine Kollegen einwirken.
Zur Vermeidung von Interessenkonflikten sollten keine Meister, leitende Angestellte oder sonstige Vorgesetzte zum Sicherheitsbeauftragten bestellt werden. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kommt für die Bestellung ebenfalls nicht in Frage.
Sicherheitsbeauftragter kann jeder Mitarbeiter im Betrieb werden. Eine fachliche Voraussetzung gibt es nicht. Allerdings sollte sich der Kandidat /die Kandidatin durch Verantwortungsbewusstsein und eine vorbildliche Verhaltens- und Arbeitsweise auszeichnen. Darüber hinaus sind Vertrauen und Anerkennung der Kollegen sowie Kommunikationsfähigkeiten gute Voraussetzungen für den Sicherheitsbeauftragten. Die nötigen Arbeitsschutzkenntnisse kann er sich in einem Seminar bei der Berufsgenossenschaft oder anderen Anbietern aneignen.
Die Arbeit als Sicherheitsbeauftragter ist eine ehrenamtliche Tätigkeit während seiner Arbeitszeit. Sicherheitsbeauftragter kann nur ein Mitarbeiter aus der eigenen Betriebsstätte werden, während Sicherheitsfachkräfte auch Externe sein können. Der Sicherheitsbeauftragte untersteht als Mitarbeiter direkt seinem Vorgesetzten, die Sicherheitsfachkraft dagegen direkt der Betriebsleitung.
Jeder Betrieb mit mehr als 20 Mitarbeitern muss mindestens einen Sicherheitsbeauftragten haben. Die genaue Anzahl ist nicht in den Regelungen tabellarisch vorgegeben, sie bemisst sich nach der Geährdungsbeurteilung. Hilfreich zur Ermittlung der vorgeschriebenen Zahl der Sicherheitsbeauftragten ist der Rechner der VGB.