Innovation und Umwelt

Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage allen betrieblichen Handels in Sachen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. In der Gefährdungsbeurteilung ist zu entscheiden, inwieweit Schutzmaßnahmen bei bestimmten Tätigkeiten oder für bestimmte Mitarbeitende erforderlich sind: Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, Betriebsmmittelprüfungen, arbeitsmedizinische Untersuchungen, Impfungen, Messungen zu Expositionen, persönliche Schutzausrüstung, schritliche Betriebsanweisungen und Unterweisungen.
Das Arbeitsschutzgesetz und andere Regelungen verlangen vom Arbeitgeber, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, sie zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen festzulegen, durchzuführen und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Vor allem für kleinere Unternehmen stellen die Gefährdungsbeurteilungen eine große Herausforderung dar.
An dieser Stelle weisen wir auf drei Hilfen hin.
1) Handlungsleitfaden Gefährdungsbeurteilung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW. Auf dieser Seite finden sich noch zahlreiche andere Checklisten, Formulare, Videos usw.
2) Das Handbuch Gefährdungsbeurteilung der BAuA.
3) Die Überblickseite der DGUV zur Gefährdungsbeurteilung.
27-7-22