Finanzierung des Deutschlandtickets bis 2030 gesichert

Die Finanzierung des D-Tickets - und damit auch des darauf aufbauenden Jobtickets - ist für die nächsten Jahre gesichert: Der Bundesrat stimmte am 21. November der elften Änderung des Regionalisierungsgesetzes zu. Das Gesetz regelt die weitere finanzielle Absicherung des Deutschlandtickets bis zum Jahr 2030.
Der Bund beteiligt sich auch in den kommenden Jahren mit einem Betrag in Höhe von 1,5 Milliarden Euro am Ausgleich der durch das Deutschlandticket entstehenden Mindereinnahmen. Die Länder, die ebenfalls 1,5 Milliarden beisteuern, reichen diese Gelder an die Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr und diese wiederum an die Verkehrsunternehmen weiter. Mit dem Gesetz wird eine Vereinbarung der Regierungsparteien aus dem Koalitionsvertrag sowie ein Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom September dieses Jahres umgesetzt.
Das D-Ticket kostet ab Januar 2026 regulär 63 Euro. Arbeitnehmer, die ein D-Ticket als Jobticket besitzen, zahlen ab Januar maximal 44,10 Euro pro Monat (Info).
Forderungen des Bundesrates berücksichtigt
Der Bundesrat hatte im September zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen und unter anderem kritisiert, dass dieser eine Finanzierung lediglich für das Jahr 2026 vorsah. Neben der dauerhaften Absicherung des Deutschlandtickets forderte der Bundesrat, auch die anderen Regionalisierungsmittel zu erhöhen, um für die Bürgerinnen und Bürger ein attraktives Nahverkehrsangebot aufrechterhalten zu können. Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Grundlage des Beschlusses seines Verkehrsausschusses in geänderter Fassung angenommen und damit einige Forderungen des Bundesrates umgesetzt.
Quelle: Bundesrat
01.12.2025