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Nr. 116417
FachForum

Datenschutz

Das FachForum Datenschutz richtet sich an alle Unternehmensmitarbeitende im Bezirk der SIHK, die als Datenschutzbeauftragte tätig sind oder sich für Datenschutzthemen interessieren.
Vorsitzender: Georg Karl Bittorf
Treffen: momentan 3 Sitzungen pro Jahr, in der Regel am frühen Nachmittag
Historie: In der Nachbereitung von Seminaren für Datenschutzbeauftragte kam 2011 die Idee auf, eine Erfahrungsaustauschgruppe „Interner Datenschutzbeauftragter“ durch die Kammer ins Leben zu rufen.
In seiner ersten Sitzung im Jahr 2025 hat sich das FachForum Interne Datenschutzbeauftragte in das FachForum Datenschutz umbenannt. Als neuer FachForumsvorsitzender wurde Georg Karl Bittorf gewählt.
Inhalt: Das FachForum trifft sich dreimal im Jahr und beschäftigt sich mit allen Themen, die im Zusammenhang mit dem Datenschutz stehen. Beliebte Themen der letzten Sitzungen war KI und Datenschutz, hier insbesondere MS CoPilot sowie Cybersicherheit. Im Vordergrund steht in jeder Sitzung der Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmenden.

Kommende Termine:

  • 8. Juli 2026, 14:00 -16:00 Uhr (Präsenz)
  • 26. November 2026, 14:00-16:00 Uhr (Präsenz)
Neue Teilnehmende sind jederzeit willkommen! Senden Sie uns bei Interesse einfach eine kurze Mail zu oder rufen Sie uns an, wir nehmen Sie gerne in den Einladungsverteiler auf.

Ansprechpartner bei der SIHK

Sollten Sie Fragen zum Datenschutz haben, können Sie sich gerne an uns wenden (Kontaktdaten siehe rechts):

Mit einem aktuellen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass eine verspätete Auskunft über personenbezogene Daten allein noch keinen Anspruch auf Schadenersatz begründet. Hierfür müssten konkrete Nachteile eingetreten sein oder eine reale Gefahr eines Datenmissbrauchs bestanden haben.

Symbolbild Gruppenbild des FachForums Datschutz bei einem Treffen © SIHK zu Hagen

Das FachForum Interne Datenschutzbeauftragte hat sich in seiner ersten Sitzung im Jahr 2025 in das FachForum Datenschutz umbenannt. Als neuer FachForumsvorsitzender wurde Georg Karl Bittorf gewählt.

Unerlaubte Werbeemails können einen Schadensersatz begünden.

Gegen Arbeitgeber, die auf Anfrage ihrer derzeitigen und ehemaligen Arbeitnehmer verspätet oder unvollständig Auskunft über die betriebliche Verwertung ihrer personenbezogenen Daten erteilen, kann keine Geldentschädigung geltend gemacht werden.

IHK24

Eine kurze Preisgabe persönlicher Informationen an den falschen Adressaten ist für einen Schadensersatz nicht ausreichend.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun in einem aktuellen Urteil entschieden, dass diese beiden Ämter nicht miteinander vereinbar sind.

Das Arbeitsgericht Oldenburg (ArbG) hat einem ehemaligen Arbeitnehmer wegen verspäteter Datenschutzauskunft durch die Arbeitgeberin 10.000 Euro zugesprochen.