Aus- und Weiterbildung

Neue Ausbildungsberufe und Neuordnungen 2026

Bauwirtschaft (Ausbau, Hochbau, Tiefbau)

In einem umfassenden Verfahren wurden 19 Bauwirtschaftsberufe modernisiert. Die neuen Ausbildungsordnungen wurden bereits im Juni 2024 veröffentlicht. Da zurzeit ein intensiver Implementierungsprozess läuft, treten diese jedoch erst zum 1. August 2026 in Kraft.

  • Ausbau: Ausbaufacharbeiter/in, Stuckateur/in, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/in, Trockenbaumonteur/in.
  • Hochbau: Bautechnische/r Konstrukteur/in (neu für Bauzeichner/in), Hochbaufacharbeiter/in, Maurer/in, Beton- und Stahlbetonbauer/in, Estrichleger/in, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/in, Zimmerer/in.
  • Tiefbau: Tiefbaufacharbeiter/in, Spezialtiefbauer/in, Straßenbauer/in, Gleisbauer/in, Kanalbauer/in für Infrastrukturtechnik, Leitungsbauer/in für Infrastrukturtechnik, Brunnenbauer/in, Feuerungs- und Schornsteinbauer/in, Bauwerksmechaniker/in für Abbruch und Betontrenntechnik.
In den insgesamt 19 Berufe aus den Bereichen Ausbau, Hochbau und Tiefbau wurden neue, innovative Strukturen implementiert:
Für die 16 dreijährigen Ausbildungsberufe wird die gestreckte Gesellen- bzw. Abschlussprüfung eingeführt. Durch diese neue Prüfungsform werden Auszubildende motiviert, auch schon im Prozess der ersten Ausbildungshälfte Leistungen zu zeigen, die in die Endnote mit einfließen.
Die drei zweijährigen Ausbildungsberufe werden mit dem sogenannten Anrechnungsmodell ausgestattet. Das erhöht die Durchlässigkeit der zweijährigen Berufe und sichert die Anschlussfähigkeit an die dreijährigen Berufe.
Zudem wurden die Ausbildungsinhalte einer umfassenden Revision unterzogen, insbesondere vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit, des Klimaschutzes und der Digitalisierung.

Der überwiegende Teil der Bauberufe wird ausschließlich im Handwerk ausgebildet.

Glasindustrie

Verfahrensmechaniker/in Glastechnikzur Neuordnung der Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker Glastechnik und zur Verfahrensmechanikerin Glastechnik
Die Ausbildung wurde modernisiert, um sie an Veränderungen in der beruflichen Praxis anzupassen. Sie wurde am 19.12.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum 1. August 2026 in Kraft. Durch die Auswirkung neuer Technologien liegt der Fokus liegt in Zukunft auf Produktionsprozessen und der Prozesssteuerung, wie z.B. die Steuerung der Glasherstellung, die Analyse von Störungen und Produktfehlern und die Einleitung entsprechender Gegenmaßnahmen. Da für die Produktion auch die Unterscheidung nach Flachglas und Hohlglas maßgeblich ist, ist künftig ein Einsatzgebiet Flachglas und Hohlglas zu wählen.

Kaufleuten für Mobilität und Verkehrsservice

Die Verordnung über die Berufsausbildung zu den Kaufleuten für Mobilität und Verkehrsservice ist am 22. Januar 2026 im Bundesgesetzblatt erschienen. Die Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. August 2026 in Kraft. Die Artikel 2 und 3 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dieser Beruf ersetzt den bisher existierenden Ausbildungsberuf „Kaufmann/-frau im Eisenbahn- und Straßenverkehr“, der zum 31. Juli 2026 außer Kraft tritt.
30.01.2026