Industriekaufleute
Die Prüfungsvorgaben unterscheiden sich je nachdem welche Ausbildungsordnung zugrunde zu legen ist. Ausbildungsverträge mit Beginn VOR dem 01.08.2024 gilt die Ausbildungsordnung 2002, für alle anderen die Ausbildungsordnung 2024.
Ausbildungsordnung 2002
Im Rahmen der Abschlussprüfung der Industriekaufleute ist neben der schriftlichen Prüfung eine betriebliche Fachaufgabe durchzuführen. Die Abgabe des Antrages und des Reportes ist online über „Digitale Projektanträge“ (DiPa) durchzuführen, dort können die Abgabefristen eingesehen werden. Der Zugang erfolgt über das Azubi-Infocenter oder bei DiPa.
Die Präsentation und das Fachgespräch werden am Tag der mündlichen Prüfung durchgeführt. Die Gesamtprüfungszeit für die mündliche Prüfung beläuft sich auf max. 30 Minuten.
Auswahl der Fachaufgabe
Aus dem gewählten Einsatzgebiet soll der Auszubildende eine Fachaufgabe wählen, die er selbstständig durchführt. Vor Beginn der Durchführung muss die Fachaufgabe durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden.
Die folgenden Hinweise helfen Ihnen bei der Auswahl einer geeigneten und angemessen Fachaufgabe.
- Es handelt sich um eine berufstypische Aufgabe eines Industriekaufmannes.
- Die Fachaufgabe stellt eine Herausforderung dar, standardisierte Abläufe und Routineaufgaben sind nicht geeignet.
- Die Aufgabe wird in den letzten Monaten der Ausbildung durchgeführt.
- Die Fachaufgabe muss von Ihnen eigenständig bearbeitet werden.
- Es gibt eine Planungs-, Durchführungs- und Auswertungsphase.
- Sie müssen abwägen und Entscheidungen treffen.
Antrag
In Dipa unter der Kachel „Antrag einreichen“ sind vorbelegte Felder auszufüllen, bitte beachten Sie das auch links neben den Felder die Daten gefüllt werden müssen.
Felder | |
---|---|
Einsatzgebiet der Fachaufgabe | Gewähltes Einsatzgebiet z. B. Marketing |
Thema der Fachaufgabe | Titel der Fachaufgabe |
Ziel | |
Vorgelagerte Prozesse | Handlungen, die Sie durchgeführt haben, bevor Sie mit der Bearbeitung Aufgabenstellung beginnen konnten. |
Kernprozesse | Durchgeführte Handlungen zur Bearbeitung der Aufgabenstellung |
Nachgelagerte Prozesse | Nachbearbeitung der Aufgabenstellung wie z.B. |
Anlage | Unterlagen die benötigten werden zum Verständnis der Fachaufgabe |
Präsentationsmittel | |
Dokumente | Optionales Feld zum hochladen von Anlagen |
Sie haben unten die Möglichkeit Zwischenzuspeichern und die Bearbeitung zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen. Um den Eintrag einzureichen, müssen alle Pflichtfelder gefüllt sein und die Einreichung sowohl unten als auch in dem sich öffnenden Pop-Up-Fenster bestätigt werden.
Genehmigungsverfahren
Der Prüfungsausschuss prüft den eingereichten Antrag. Sie erhalten eine E-Mail über die Rückmeldung:
Genehmigt: Sie dürfen mit der Durchführung und dem Report beginnen
Genehmigt mit Auflage: Sie dürfen mit der Durchführung beginnen sollten dabei aber die Anmerkungen zwingend beachten
Abgelehnt: Der Antrag ist zu überarbeiten und neu einzureichen. Beachten Sie die Anmerkungen der Prüfer.
Report
Nach der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss ist die Fachaufgabe durchzuführen und ein entsprechender Report zu verfassen. Der Report muss die im Antrag gestellte Fachaufgabe ausführen und die oben beschriebenen Phasen dokumentieren. Er dient als Basis für die Präsentation und das Fachgespräch.
Formelle Anforderungen an den Report | Daten |
---|---|
Deckblatt |
Name, Vorname des Prüflings
Prüflingsnummer
E-Mail
Einsatzgebiet
Daten des Betreuers
|
Formalien |
Blocksatz
Schriftgröße 12
Arial
|
Report | 3 Seiten |
Betriebsübliche Anlagen | keine Anlagen |
Pflichtanlage | Eigenständigkeitserklärung |
Abgabe |
Mitte Mai/ Mitte Dezember
Den genauen Termin entnehmen Sie aus dem Tool “DiPa”
|
Upload | PDF maximal 50 MB |
Eigenständigkeitserklärung
Die Vorlage der persönlichen Erklärung ist Voraussetzung für die Durchführung der Präsentation und des Fachgesprächs. Sie muss zusammen mit dem Report hochgeladen werden.
Präsentation
Am Tag der mündlichen Prüfung müssen die Prüflinge auf Grundlage des Reportes eine Präsentation durchführen. Hierbei ist zu zeigen, dass Sachverhalte, Abläufe und Ergebnisse erläutert und mit praxisüblichen Mitteln vorgestellt werden können. Für die Präsentation sind 10 bis 15 Minuten einzuplanen. Die Mindestzeit von 10 Minuten darf nicht unterschritten werden. Die Präsentation muss folgende Vorgaben enthalten
Vorgaben Präsentation | Daten |
---|---|
Deckblatt |
Angaben zum Betrieb
Daten Azubi inkl. Prüflingsnummer
|
Gestaltung
(Sollte Ihr Betrieb CI-Vorgaben haben, sind diese einzuhalten)
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Keine Vorgabe
Datenschutz beachten
Urheberrecht beachten
|
Präsentationsmedien | Selbst zu wählen und mitzubringen |
Technische Geräte (Laptop, Beimer) die für die Präsentation benötigt werden, sind selbst mitzubringen. Sollte aufgrund von defekten Geräten die Präsentation nicht möglich sein, erhalten Sie keinen neuen Termin.
Fachgespräch
In dem Fachgespräch sollen die Prüfungsteilnehmer zeigen, dass sie/er die dargestellte Fachaufgabe in Gesamtzusammenhänge einordnen, Hintergründe erläutern und Ergebnisse bewerten kann. Dabei soll er zeigen, dass er die Sachbearbeitung in einem speziellen Geschäftsfeld beherrscht. Es ist ein max. 20 minutiges Gespräch unter Fachleuten durchzuführen.
Ausbildungsordnung 2024
Informationen zur Prüfung
Die Abschlussprüfung wird als gestreckte Abschlussprüfung (GAP) umgesetzt. Anstelle einer Zwischen- und Abschlussprüfung findet die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander liegenden Teilen statt:
- Der erste Teil der Prüfung findet etwa nach der Hälfte der Ausbildungszeit (4. Ausbildungshalbjahr) statt. Das Ergebnis der AP1 fließt zu 25 % in die Abschlussnote ein; die bisherige Zwischenprüfung entfällt.
- Der zweite Teil der Abschlussprüfung wird am Ende der Ausbildung durchgeführt. Das Endergebnis wird nach absolvieren der letzten Prüfungsleistung aus Teil 1 und Teil 2 gebildet.
Abschlussprüfung Teil 1
Teil 1 der Abschlussprüfung findet im Prüfungsbereich „Leistungserstellung, Logistik, Beschaffung und Buchhaltung“ statt. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
Prüfungsverfahren:
- ca. 60 Prozent ungebundene Aufgaben
- ca. 40 Prozent gebundene (maschinell auswertbare) Aufgaben
Abschlussprüfung Teil 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- „Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle“ (150 Minuten; ca. 60 Prozent ungebundene Aufgaben; ca. 40 Prozent gebundene Aufgaben)
- „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (60 Minuten; gebundene Aufgaben (vollständig maschinell auswertbar)) und
- „Fachaufgabe im Einsatzgebiet“
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 210 Minuten. Die Abschlussprüfung Teil 2 findet im Sommer bzw. Winter statt.
Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
Prüfungsbereich | Dauer | Gewichtung | |
---|---|---|---|
Teil 1 | Leistungserstellung, Logistik, Beschaffung und Buchhaltung | 90 | 25 % |
Teil 2 | Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle | 150 | 35 % |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 | 10 % | |
Fachaufgabe im Einsatzgebiet | 30 | 30 % |
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 15 - wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“
Fachaufgabe im Einsatzgebiet
Die zu prüfende Person hat zu dem zugrunde gelegten Einsatzgebiet nach § 4 Absatz 4 der Ausbildungsordnung eigenständig im Ausbildungsbetrieb eine Fachaufgabe durchzuführen. Folgende Einsatzgebiete stehen zur Auswahl:
- Vertrieb,
- Marketing,
- Beschaffung,
- Logistik,
- Personalwirtschaft,
- Leistungserstellung oder
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle.
Wiederkehrende Standardaufgaben mit fest strukturierten Abläufen entsprechen nicht den Anforderungen einer komplexen Fachaufgabe.
Antrag
In Dipa unter der Kachel „Antrag einreichen“ sind vorbelegte Felder auszufüllen, bitte beachten Sie das auch links neben den Felder die Daten gefüllt werden müssen.
Felder | |
---|---|
Einsatzgebiet der Fachaufgabe | Gewähltes Einsatzgebiet z. B. Marketing |
Thema der Fachaufgabe | Titel der Fachaufgabe |
Ziel | Kurze Erläuterung welches Ergebnis erwünscht ist |
Vorgelagerte Prozesse | Handlungen, die Sie durchgeführt haben, bevor Sie mit der Bearbeitung Aufgabenstellung beginnen konnten. |
Kernprozesse | Durchgeführte Handlungen zur Bearbeitung der Aufgabenstellung |
Nachgelagerte Prozesse | Nachbearbeitung der Aufgabenstellung wie z.B. |
Anlage | Unterlagen die benötigten werden zum Verständnis der Fachaufgabe |
Präsentationsmittel | Werden eigenständig mitgebracht |
Dokumente | Optionales Feld zum hochladen von Anlagen |
Sie haben unten die Möglichkeit Zwischenzuspeichern und die Bearbeitung zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen. Um den Eintrag einzureichen, müssen alle Pflichtfelder gefüllt sein und die Einreichung sowohl unten als auch in dem sich öffnenden Pop-Up-Fenster bestätigt werden.
Die Abgabe des Antrages und der Dokumentation ist online über „Digitale Projektanträge“ (DiPa) durchzuführen, dort können die Abgabefristen eingesehen werden. Der Zugang erfolgt über das Azubi-Infocenter oder bei DiPa.
Genehmigungsverfahren
Der Prüfungsausschuss prüft den eingereichten Antrag. Sie erhalten eine E-Mail über die Rückmeldung:
Genehmigt: Sie dürfen mit der Durchführung und der Dokumentation beginnen
Genehmigt mit Auflage: Sie dürfen mit der Durchführung beginnen sollten dabei aber die Anmerkungen zwingend beachten
Abgelehnt: Der Antrag ist zu überarbeiten und neu einzureichen. Beachten Sie die Anmerkungen der Prüfer.
Dokumentation
Nach der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss ist die Fachaufgabe durchzuführen und ein entsprechender Dokumentation zu verfassen. Die Dokumentation muss die im Antrag gestellte Fachaufgabe ausführen und die oben beschriebenen Phasen dokumentieren. Er dient als Basis für die Präsentation und das Fachgespräch. Bitte beachten Sie, dass die Dokumentation seit der Neuordnung 2024 mit einer Gewichtung von 10% in das Gesamtergebnis des Prüfungsbereichs “Fachaufgabe im Einsatzbereich” berücksichtigt wird.
Formelle Anforderungen an die Dokumentation | Daten |
---|---|
Deckblatt |
Name, Vorname des Prüflings
Prüflingsnummer
E-Mail
Einsatzgebiet
Daten des Betreuers
|
Formalien |
Blocksatz
Schriftgröße 12
Arial
|
Dokumentation | 3 bis 5 Seiten |
Betriebsübliche Anlagen | maximal 3 Seiten |
Bearbeitungszeit |
Erstellung Dokumentation: 16 Stunden
Erstellung Präsentation: 8 Stunden
|
Pflichtanlage | Eigenständigkeitserklärung |
Abgabe |
spätestens erster Tag der AP Teil 2 (schriftliche Prüfung)
Den genauen Termin entnehmen Sie aus dem Tool “DiPa”
|
Upload | PDF maximal 50 MB |
Eigenständigkeitserklärung
Die Vorlage der persönlichen Erklärung ist Voraussetzung für die Durchführung der Präsentation und des Fachgesprächs. Sie muss zusammen mit der Dokumentation hochgeladen werden.
Präsentation
Am Tag der mündlichen Prüfung müssen die Prüflinge auf Grundlage der Dokumentation eine Präsentation durchführen. Hierbei ist zu zeigen, dass Sachverhalte, Abläufe und Ergebnisse erläutert und mit praxisüblichen Mitteln vorgestellt werden können. Die Präsentationszeit ist auf maximal 10 Minuten begrenzt. Der Prüfungsausschuss ist daher gezwungen, die Präsentation nach Ablauf der Zeit tatsächlich abzubrechen. Die Präsentation muss folgende Vorgaben enthalten
Vorgaben Präsentation | Daten |
---|---|
Deckblatt |
Angaben zum Betrieb
Daten Azubi inkl. Prüflingsnummer
|
Gestaltung
(Sollte Ihr Betrieb CI-Vorgaben haben, sind diese einzuhalten)
|
Keine Vorgabe
Datenschutz beachten
Urheberrecht beachten
|
Präsentationsmedien | Selbst zu wählen und mitzubringen |
Technische Geräte (Laptop, Beamer) die für die Präsentation benötigt werden, sind selbst mitzubringen. Sollte aufgrund von defekten Geräten die Präsentation nicht möglich sein, erhalten Sie keinen neuen Termin.
Fachgespräch
Das Fachgespräch findet nach der Präsentation statt. Die Gesamtzeit für Präsentation und Fachgespräch ist auf 30 Minuten begrenzt. Die mögliche Zeit für das Fachgespräch hängt also von der Dauer der Präsentation ab, beträgt aber mindestens 20 Minuten. Das Fachgespräch bezieht sich ausschließlich auf Inhalt und Umfeld der Fachaufgabe im Einsatzgebiet. Damit können allerdings auch relevante Punkte angesprochen werden, die vom Prüfungsteilnehmer/von der Prüfungsteilnehmerin nicht erwähnt oder dokumentiert wurden, aber für die Durchführung und Hintergründe eine Bedeutung haben.
Das Ergebnis oder Produkt einer Fachaufgabe im Einsatzgebiet hat keinen maßgeblichen Einfluss auf die Beurteilung durch den Prüfungsausschuss. Im Vordergrund steht die Fähigkeit, einen komplexen Ablauf zu steuern und dies mit nachvollziehbaren Analysen und Entscheidungen zu belegen. Vor diesem Hintergrund werden Abweichungen und Anpassungen nicht negativ bewertet, wenn sie inhaltlich gut begründet sind und nach wie vor zu der Auftragsbearbeitung passen.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich “Fachaufgabe im Einsatzbereich” sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten:
- die Bewertung für die Dokumentation mit 10 Prozent,
- die Bewertung für die Präsentation mit 20 Prozent und
- die Bewertung für das fallbezogene Fachgespräch mit 70 Prozent.
14.07.2025