Abschlussprüfung Werkstoffprüfer/-in Fachrichtung Metalltechnik
Abschlussprüfung Teil 1
Die Abschlussprüfung Teil 1 besteht aus dem Prüfungsbereich "Prüfverfahren".
Der/die Prüfungsteilnehmer/-in soll nachweisen, dass er/sie in der Lage ist
- Prüfunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen,
- Prüf-, Mess- und Hilfsmittel auszuwählen und deren Einsatzfähigkeit festzustellen,
- Prüfteile werkstoff- und verfahrensspezifisch vorzubereiten und zu kennzeichnen,
- Prüfarbeitsplätze einzurichten; Prüfbedingungen sicherzustellen,
- Prüfverfahren durchzuführen, Messwerte und Ergebnisse zu erfassen und zu dokumentieren,
- Prüfprotokolle zu erstellen,
- fachliche Berechnungen durchzuführen,
- die fachlichen Hintergründe seiner Vorgehensweise und technologische Sachverhalte zu erläutern
- Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und Qualitätsmanagement einzubeziehen
Dem Prüfungsbereich sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen:
- Zugversuch,
- Härteprüfung,
- Sichtprüfung,
- Eindringprüfung,
- Präparation eines Mikroschliffs und
- messmikroskopische Auswertung
Im Prüfungsbereich ist eine Arbeitsaufgabe von 8 Stunden durchzuführen. Die Arbeitsaufgabe besteht aus schriftlichen (90 Minuten) und praktischen Anteilen. Zusammen mit den praktischen Anteilen werden situative Fachgespräche durchgeführt (max. 20 Min.).
Materialbereitstellung
Folgende Materialien, Hilfsmittel und Ausstattung sind für die Abschlussprüfung Teil 1 pro Prüfungsteilnehmer/-in vom Ausbildungsbetrieb bereitzustellen:
Material:
| Anzahl | Material |
|---|---|
| je 2 | Schleifpapiere verschiedener Körnung (möglichst zum klemmen) Durchmesser: 250 mm |
| 2 | Poliertücher (zum klemmen oder magnetische Haftung) Durchmesser: 250 mm |
| 1 | Flasche oder Sprühdose Poliermittel, vorzugsweise Diamantsuspension 1 -3 µm Korngröße |
Hilfsmittel:
- Bügelmesschraube (0-25 mm Messbereich)
- Messschieber (mind. 150 mm Messbereich)
- Zentimetermaß aus Stahl (30 mm lang)
- Reißnadel
- Taschenrechner (nicht programmiert, netzunabhängig und ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten)
- Millimeterpapier
- DIN A4-Papier (Doppelbogen) liniert und kariert
- Kurvenlineal
- Edding-Schreiber
- Schreibutensilien
Schutzausstattung:
Für die Abschlussprüfung Teil 1 benötigen Auszubildende eine persönliche Schutzausrüstung bestehend aus:
- Schutzbrille
- Arbeitshandschuhe (z.B. Einweghandschuhe)
- Laborkittel
Auszubildende ohne entsprechende Ausstattung dürfen aus Sicherheitsgründen nicht an der Prüfung teilnehmen.
Abschlussprüfung Teil 2
Der betriebliche Auftrag muss vor der Durchführung vom zuständigen Prüfungsausschuss genehmigt werden. Das Antragsverfahren läuft online. Die SIHK nutzt hierfür DiPa (Digitaler Projektantrag). DiPa ist Teil des Azubi-Infocenters. Sofern der Ausbildungsbetrieb die Variante betrieblicher Auftrag gewählt hat, können Auszubildende im Bereich “Weiterführende Links” die Schaltfläche “Digitaler Projektantrag” sehen.
Dem Antrag ist als Anlage eine Entscheidungshilfe beizufügen.
Nach der Genehmigung kann der betriebliche Auftrag in max. 18 Stunden durchgeführt werden. Bei der Durchführung werden betriebsübliche Dokumente gesammelt und in einer Dokumentation zusammengefasst.
Kriterien für einen genehmigungsfähigen Antrag
- Einhaltung der berufsspezifischen Inhalte (siehe weiter unten)
- Prüfungsteilnehmende benötigen “facharbeitertypische” Entscheidungsspielräume
- Es muss sich um ein reales Projekt handeln
- Es muss sich um einen vollständigen Handlungszyklus handeln
(Information, Planung, Durchführung, Kontrolle) - Die Anforderungen müssen so komplex sein, dass die fehlerfreie Abwicklung der Arbeitsabläufe und die Erstellung mängelfreier Produkte bzw. Dienstleistungen keine Selbstverständlichkeit ist.
Was gehört in den Antrag?
Für jeden Beruf definieren die Ausbildungsordnungen berufsspezifische Projektinhalte. Neben dem eigentlichen Antrag benötigen die Prüfungsausschüsse eine Entscheidungshilfe.
Berufsspezifische Projektinhalte
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
- Art und Umfang von Prüfaufträgen zu klären, Informationen für die Auftragsabwicklung zu beschaffen und zu nutzen,
- Auftragsdurchführung unter Berücksichtigung technischer, normativer, wirtschaftlicher, sicherheitsrelevanter und ökologischer Gesichtspunkte zu planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abzustimmen,
- Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anzuwenden,
- Prüfverfahren und Prüfmittel auszuwählen, anzuwenden und zu beurteilen, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln festzustellen,
- Prüfpläne, Prüfanweisungen und Prüfvorschriften anzuwenden,
- Prüfergebnisse zu kontrollieren und zu beurteilen,
- eine Freigabeentscheidung zu treffen oder Korrekturmaßnahmen vorzuschlagen,
- einen zusammenfassenden Bericht zu erstellen
Für den Nachweis sind vier der folgenden Gebiete auszuwählen, wobei die Gebiete 1 bis 3 in der Auswahl enthalten sein müssen:
- mechanisch-technologische Prüfverfahren,
- qualitative und quantitative metallografische Untersuchungen,
- Wärmebehandlungen,
- Senkrechtprüfungen mit Ultraschall,
- Analyse von Fehlerursachen an Produkten
Entscheidungshilfe
Die Entscheidungshilfe ist eine Anlage zum Antrag. In diese werden u.a. die oben stehenden berufsspezifischen Projektinhalte eingetragen.
Ablauf Antragstellung
Ungefähr eine Woche nach dem Anmeldeschluss können Prüfungsteilnehmende über das Azubi-Infocenter auf das Tool “DiPa” (Digitaler Projektantrag) zugreifen. Sobald die Antragstellung möglich ist erscheint hierzu im Bereich “Weiterführende Links” die Schaltfläche “Digitaler Projektantrag”. Nach der ersten Anmeldung müssen die Kontaktdaten des/der Teilnehmenden und des/der Projektbetreuenden eingegeben werden.
Der Antrag wird abschnittsweise in die hierfür vorgesehenen Felder eingetragen.
Die ausgefüllte Entscheidungshilfe wird als Anlage in DiPa hochgeladen.
Was passiert bei einer Ablehnung?
Bei einer Ablehnung erhalten Teilnehmende eine Erläuterung der Gründe die zur Ablehnung geführt haben.
Der Antrag kann insgesamt drei Mal eingereicht werden – Es sind also zwei Nachbesserungen möglich.
Wird ein Projektantrag zum zweiten Mal abgelehnt, so ist ein neues Thema zu wählen.
Vorgaben zur Dokumentation
Umfang
Die Dokumentation wird als PDF-Datei(en) hochgeladen. Der maximale Umfang beträgt 30 Seiten. Der eigentliche Dokumentationsteil darf maximal 10 Seiten umfassen, der Anhang maximal 20 Seiten.
Deckblatt
Das Deckblatt muss folgende Informationen enthalten:
- Prüfungsteilnehmer/-in
Name, Vorname
Telefonnummer
E-Mail-Adresse - Projektbetreuer/-in
Name, Vorname
Telefonnummer
E-Mail-Adresse - Ausbildungsbetrieb
Name
Anschrift - Beruf
- Prüfungstermin (z.B. Winter 2025)
Format
Dokumentationen sollen gut lesbar und klar strukturiert sein. Empfehlungen zur Formatierung:
- DIN A4
- Arial, 12 Pt.
- einfacher Zeilenabstand
- schwarz/weiß optimiert
Grobtermine Antragstellung und Upload Dokumentation
| Sommerprüfung | Winterprüfung | |
|---|---|---|
| Freischaltung DiPa | ca. 7. Februar | ca. 7. September |
| 1. Abgabe Antrag | 28. Februar | 30. September |
| Bekanntgabe Genehmigung | ca. 15. März | ca. 15. Oktober |
| noch nicht genehmigte Themen: 2. + 3. Durchgang |
je eine Woche Zeit für Abgabe Teilnehmende gefolgt von je einer Woche für Prüfungsausschuss |
|
| Upload Dokumentation | 15. Mai | 15. Dezember |
04.12.2025