Prüfungsvorgaben
Technische/-r Produktdesigner/-in
Der Prüfungsbereich Arbeitsauftrag in der Abschlussprüfung Teil 2 des Technischen Produktdesigner beinhaltet zwei gleichwertige Prüfungsvarianten, zwischen denen der Betrieb wählen kann:
Variante 1: Durchführung eines betrieblichen Auftrags.
Variante 2: Erstellung eines zentral vorgegebenen Prüfungsprodukts, das einem betrieblichen Auftrag entspricht.
Variante 1: Durchführung eines betrieblichen Auftrags.
Variante 2: Erstellung eines zentral vorgegebenen Prüfungsprodukts, das einem betrieblichen Auftrag entspricht.
Unterschied der Varianten
Mit beiden Prüfungsvarianten werden die gleichen Qualifikationen abgeprüft.
Der entscheidende Unterschied zwischen den Prüfungsvarianten liegt in der Entwicklung und Festlegung der Prüfungsaufgabe. Während der „betriebliche Auftrag“ eine individuell aus dem betrieblichen Arbeitsgeschehen gewählte Aufgabenstellung ist, wird für das „Prüfungsprodukt“ eine Aufgabenstellung zentral vorgegeben. Der Prüfling kann hierbei auch einen Arbeitsauftrag bekommen, der im eigenen Betrieb nicht unbedingt üblich ist!
Die Auswahl der Prüfungsvariante trifft der Ausbildungsbetrieb!
Variante 1: Betrieblicher Auftrag
Kriterien für einen betrieblichen Auftrag
Der betriebliche Auftrag muss
- berufstypisch sein, d. h. dem Arbeitsgebiet des Ausbildungsberufs entsprechen und dabei dem
Prüfungsteilnehmer einen facharbeitertypischen Entscheidungsspielraum ermöglichen, - ein realer, in der betrieblichen Praxis tatsächlich durchzuführender Auftrag sein.
- den vollständigen Handlungszyklus (Information, Planung, Durchführung und Kontrolle) abbilden,
- von den Anforderungen so komplex sein, dass die fehlerfreie Abwicklung der Arbeitsabläufe und die Erstellung mängelfreier Produkte bzw. Dienstleistungen keine Selbstverständlichkeit ist,
- mit praxisbezogenen Unterlagen – die im Fachgespräch die Bewertung der geforderten Qualifikationen zulassen – dokumentiert werden können. Praxisbezogene Unterlagen können z. B. ein Materialentnahmeschein, Stücklisten, Mess- und Prüfprotokolle, Schaltpläne oder Zeichnungen sein
und, wenn erforderlich, durch selbst erstellte Dokumente zur besseren Verständlichkeit ergänzt
werden. - so gewählt sein, dass die praxisbezogenen Unterlagen dem Prüfungsausschuss unter Berücksichtigung etwaiger Betriebsgeheimnisse bzw. des Datenschutzes vorgelegt werden können.
Das Thema muss so gewählt werden, dass die folgenden Inhalte abgebildet werden können:
- Arbeitsaufträge analysieren, Informationen beschaffen, technische und organisatorische Schnittstellen klären,
- Lösungsvarianten unter technischen, betriebswirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten
bewerten und auswählen, - Methoden des betrieblichen Projektmanagements anwenden,
- funktions-, fertigungs-, beanspruchungs- und prüfgerecht konstruieren,
- methodisch konstruieren, Berechnungen durchführen sowie notwendige technische Dokumente
ableiten und - Dokumentationen und Präsentationen erstellen
Ablauf Antragstellung
Ungefähr eine Woche nach dem Anmeldeschluss können Prüfungsteilnehmende über das Azubi-Infocenter auf das Tool “DiPa” (Digitaler Projektantrag) zugreifen. Sobald die Antragstellung möglich ist erscheint hierzu im Bereich “Weiterführende Links” des Azubi-Infocenters die Schaltfläche “Digitaler Projektantrag”. Nach der ersten Anmeldung müssen die Kontaktdaten des/der Teilnehmenden und des/der Projektbetreuenden eingegeben werden.
Der Antrag wird zunächst in einer PDF-Datei sowie einer PDF-Entscheidungshilfe eingetragen. Diese werden anschließend in DiPa hochgeladen.
Dateivorlagen:
Fachrichtung | Maschinen- und Anlagenkonstruktion |
Produktgestaltung und -konstruktion |
---|---|---|
PDF-Vorlage Antrag |
Antrag | Antrag |
PDF-Vorlage Entscheidungshilfe |
Entscheidungshilfe | Entscheidungshilfe |
Nach dem Upload des Antrags stellt der/die Prüfungsteilnehmer seinen Antrag in einer ca. 5-minütigen Antragspräsentation dem Prüfungsausschuss vor. Zur Veranschaulichung können gerne entsprechende Werkstücke mitgebracht werden. Die Antragspräsentation wird nicht bewertet.
Grobtermine Antragstellung
Sommerprüfung | Winterprüfung | |
---|---|---|
Freischaltung DiPa | ca. 7. Februar | ca. 7. September |
1. Abgabe Antrag | 28. Februar | 30. September |
Antragspräsentation | Anfang März | Anfang Oktober |
noch nicht genehmigte Themen: 2. + 3. Durchgang |
je eine Woche Zeit für Abgabe Teilnehmende gefolgt von je einer Woche für Prüfungsausschuss |
|
Upload Dokumentation | 15. Mai | 15. Dezember |
Variante 2: Prüfungsprodukt
Die Aufgabe für das Prüfungsprodukt wird vom Prüfungsausschuss bzw. von der Prüfungsaufgaben und Lehrmittelentwicklungsstelle (PAL) erstellt. Es gelten die gleichen inhaltlichen Vorgaben wie beim betrieblichen Auftrag.
Der Prüfungsteilnehmer hat die Aufgabe, ein Prüfungsprodukt zu erstellen und die Auftragsdurchführung mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren.
Zum Beginn des Durchführungszeitraums erhält der Ausbildungsbetrieb die Prüfungsunterlagen zugestellt. Diese enthalten alle notwendigen Informationen. Der benötigte 3D-Datensatz wird als Download bereitgestellt.
Der weitere Ablauf ist für beide Varianten identisch.
Durchführung und Dokumentation
Durchführungszeit maximal 70 Stunden!
Die Erstellung der Projektdokumentation gehört zur Bearbeitungszeit für das betriebliche Projekt!
Die Erstellung der Projektdokumentation gehört zur Bearbeitungszeit für das betriebliche Projekt!
Bei Durchführung entstehen (automatisch) Unterlagen, die für den jeweiligen Betrieb üblich sind. Diese werden gesammelt und so ausgewählt, dass die Durchführung des Auftrags in allen Phasen anschaulich belegt wird. Sollten technische Zeichnungen nicht der aktuell gültigen Normen (DIN, EN bzw. ISO) entsprechen, ist dies in der Dokumentation zu begründen und mit entsprechenden „Werksnormen“ oder firmeninternen Ablaufprotokollen zu belegen. Die Unterlagen müssen nicht unbedingt originär vom Prüfungsteilnehmer erstellt werden. Es können beispielsweise auch Standardformulare und Unterlagen des Ausbildungsbetriebes eingereicht werden, die vom Prüfungsteilnehmer ausgefüllt wurden.
Einige Beispiele für praxisbezogene Unterlagen sind:
- eine Gesprächsnotiz über eine Kundenabsprache
- eine Arbeitsplanung
- ein Arbeitsfreigabeschein
- Skizzen
- technische Unterlagen (Zeichnungen, Schaltpläne)
- Zeichnungen / Plots
- Unterlagen, Dokumente und ähnliches
Aufbau der Dokumentation
Die Gestaltung und insbesondere eine aufwändige Aufbereitung der Projektdokumentation an sich hat
keinen Einfluss auf die Bewertung, wichtig ist jedoch eine übersichtliche Darstellung sowie gute Lesbarkeit. Die Seiten der Projektdokumentation bzw. Anlagen sind fortlaufend zu nummerieren.
keinen Einfluss auf die Bewertung, wichtig ist jedoch eine übersichtliche Darstellung sowie gute Lesbarkeit. Die Seiten der Projektdokumentation bzw. Anlagen sind fortlaufend zu nummerieren.
Formatvorgaben
Formatvorgaben | ||
---|---|---|
Seitenränder | links | 2,5 cm |
rechts | 2,5 cm | |
oben | 2,0 cm | |
unten | 2,0 cm | |
Schrift | Schriftart | Arial |
Schriftgröße | 12 Punkte | |
Zeilenabstand | einfach |
Inhalt und Gliederung der Dokumentation
Position | Inhalt insgesamt max. 50 Seiten |
---|---|
1.Seite |
Deckblatt
Vorlagen:
|
2. Seite | Inhaltsverzeichnis mit Seitenangaben |
folgende Seiten |
Dokumentation
max. 20 Seiten
Inhalt kann variieren!
|
Anhang
(praxisbezogene Unterlagen)
|
|
Anlage |
Link zu den 3D-Daten
Die 3D-Daten sollen dem Prüfungsausschuss online (verschlüsselt) zur Verfügung gestellt werden. Hierfür können Dienste wie z.B. Microsoft OneDrive, Google Drive, Drop-Box,… genutzt werden. Der Link zu den Daten wird zusammen mit dem notwendigen Passwort der Dokumentation angefügt.
Notwendige Dateiformate:
|
Die Dokumentation wird in DiPa hochgeladen.
Es können ausschließlich PDF-Dateien hochgeladen werden. Pro Datei max. 20 MB; insgesamt max. 50 MB.
Es können ausschließlich PDF-Dateien hochgeladen werden. Pro Datei max. 20 MB; insgesamt max. 50 MB.
Persönliche Erklärung mit Projekttagebuch
Die Abgabe der persönlichen Erklärung ist Voraussetzung für die Ablegung der Präsentation und des Fachgesprächs. Sie wird vor Beginn der Präsentation dem Prüfungsausschuss übergeben. In ihr bestätigen Prüfungsteilnehmer/-in und Projektbetreuer/-in, dass
- das betriebliche Projekt wie dargelegt abgewickelt wurde und die Dokumentation selbstständig verfasst und angefertigt wurde,
- der erlaubte Zeitrahmen nicht überschritten wurde und
Als Nachweis, dass die Zeitvorgaben eingehalten worden sind, wird auf der persönlichen Erklärung ein Projekttagebuch geführt. Hier kann die Vorlage für die Persönliche Erklärung heruntergeladen werden.
Präsentation und Fachgespräch
Das Projektergebnis ist in einer Präsentation vorzustellen und in einem nachfolgenden auftragsbezogenem Fachgespräch dem Prüfungsausschuss gegenüber zu erläutern. Präsentation und Fachgespräch sollen zusammen höchstens 30 Minuten dauern
Präsentation
Der Prüfungsteilnehmer soll in der Präsentation den Arbeitsauftrag, die Durchführung und die Arbeitsergebnisse präsentieren. Die Präsentation ist keine Wiederholung der Dokumentation. Sie dient
vielmehr der Erläuterung von Hintergründen und dem Darstellen von Zusammenhängen. Dabei können auch Anschauungsmaterialien vorgelegt werden. Der Prüfungsteilnehmer hat somit die Chance,
seinen Eindruck, den er durch die Dokumentation hinterlassen hat, zu verstärken oder zu korrigieren. Die Präsentationsunterlagen gehören nicht zur Dokumentation.
vielmehr der Erläuterung von Hintergründen und dem Darstellen von Zusammenhängen. Dabei können auch Anschauungsmaterialien vorgelegt werden. Der Prüfungsteilnehmer hat somit die Chance,
seinen Eindruck, den er durch die Dokumentation hinterlassen hat, zu verstärken oder zu korrigieren. Die Präsentationsunterlagen gehören nicht zur Dokumentation.
Fachgespräch
Das Fachgespräch wird unter Anwendung des erstellten 3D-Datensatzes und der Dokumentation des
bearbeiteten betrieblichen Auftrages bzw. Prüfungsproduktes geführt. Es wird durch den Prüfungsausschuss gesteuert und hat einen unmittelbaren Bezug zum betrieblichen Auftrag bzw. Prüfungsprodukt. Die Durchführung des Auftrags wird hinterfragt. Dem Prüfungsteilnehmer erhält Gelegenheit für eine vertiefende Betrachtung der Thematik und ggf. zur Klärung von Missverständnissen. Das auftragsbezogene Fachgespräch ist als Gespräch unter Fachleuten zu verstehen und nicht als reine Wissensabfrage.
bearbeiteten betrieblichen Auftrages bzw. Prüfungsproduktes geführt. Es wird durch den Prüfungsausschuss gesteuert und hat einen unmittelbaren Bezug zum betrieblichen Auftrag bzw. Prüfungsprodukt. Die Durchführung des Auftrags wird hinterfragt. Dem Prüfungsteilnehmer erhält Gelegenheit für eine vertiefende Betrachtung der Thematik und ggf. zur Klärung von Missverständnissen. Das auftragsbezogene Fachgespräch ist als Gespräch unter Fachleuten zu verstehen und nicht als reine Wissensabfrage.
Grobablauf:
- Vorstellung der Prüfungsausschussmitglieder durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
sowie der Erledigung der protokollarisch vorgeschriebenen Punkte - Übergabe der persönlichen Erklärung mit dem Projekttagebuch an den Prüfungsausschuss
- Präsentation (ca. 10 Minuten)
- Kurzpause (ca. 5 Minuten)
- Fachgespräch (ca. 20 Minuten)
- Beratung des Prüfungsausschusses und anschließende Mitteilung des Prüfungsergebnisses
Das Fachgespräch findet im Ausbildungsbetrieb statt. Es wird ein Besprechungsraum für ca. 6 Personen benötigt. Um eine ordnungsgemäße Prüfung sicherzustellen, sollten Störungen im Vorfeld ausgeschlossen werden. Da die Präsentation und das Fachgespräch unter Anwendung des 3D-Datensatzes durchgeführt erden, wird ein PC bzw. Notebook mit der für die Erstellung des 3D-Datensatzes benutzten Software benötigt. Als weitere Ausstattung ist ein großer Monitor oder Beamer erforderlich. Der Prüfungsteilnehmer ist zusammen mit dem Ausbildungsbetrieb für die Funktionsfähigkeit der Hard- und Software verantwortlich.
20.02.2025