Elektroberufe und Mechatroniker/-in

In Teil 2 der Abschlussprüfung der Berufe Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik, Elektroniker/-in für Betriebstechnik, Elektroniker/-in für Geräte und Systeme und Mechatroniker/-in besteht der praktische Teil aus dem Prüfungsbereich Arbeitsauftrag. Dabei kann zwischen den beiden Varianten "betrieblicher Auftrag" und "praktische Aufgabe" gewählt werden.

Gegenüberstellung Prüfungsvarianten

Gemäß der Ausbildungsordnung kann der Ausbildungsbetrieb für die praktische Abschlussprüfung Teil 2 aus zwei Prüfungsvarianten wählen. Die Entscheidung welche Variante gewählt wird, trifft der Ausbildungsbetrieb. Die Auswahl wird zusammen mit der Prüfungsanmeldung der SIHK mitgeteilt.
Kriterium Betrieblicher Auftrag Praktische Arbeitsaufgabe
(“PAL-Aufgabe”)
Aufgabe/Thema wird vom Ausbildungsbetrieb festgelegt zentral Vorgegebenen
Vorbereitung Antragstellung mit Genehmigung durch Prüfungsausschuss
  • Materialbereitstellungsliste
  • ggf. Standardbereitstellungsliste
Durchführung
im Ausbildungsbetrieb
Durchführung wird mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert.
ohne Anwesenheit des Prüfungsausschusses
zentraler Prüfungsort
mit anwesendem Prüfungsausschuss
Bewertet wird nur das Fachgespräch
  • Durführung
  • begleitendes Fachgespräch
  • Prüfungsstück
Dauer
18 Stunden:
Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik und
Elektroniker/-in für Betriebstechnik
20 Stunden:
Elektroniker/-in für Geräte und Systeme und
Mechatroniker/-in
alle Berufe zuzüglich 30 Minuten Fachgespräch
14 Stunden, inklusive
20 Minuten situatives Fachgespräch

Prüfungsvariante: Betrieblicher Auftrag

Der betriebliche Auftrag muss vor der Durchführung vom zuständigen Prüfungsausschuss genehmigt werden. Das Antragsverfahren läuft online. Die SIHK nutzt hierfür DiPa (Digitaler Projektantrag). DiPa ist Teil des Azubi-Infocenters. Sofern der Ausbildungsbetrieb die Variante betrieblicher Auftrag gewählt hat, können Auszubildende im Bereich “Weiterführende Links” die Schaltfläche “Digitaler Projektantrag” sehen.
Dem Antrag ist als Anlage eine Entscheidungshilfe beizufügen. Die Vorlagen hierfür sind in der folgenden Berufsliste verlinkt.
Nach der Genehmigung kann der betriebliche Auftrag durchgeführt werden. Bei der Durchführung werden betriebsübliche Dokumente gesammelt und in einer Dokumentation zusammengefasst.

Kriterien für einen genehmigungsfähigen Antrag

  • Einhaltung der berufsspezifischen Inhalte (siehe weiter unten)
  • Prüfungsteilnehmende benötigen “facharbeitertypische” Entscheidungsspielräume
  • Es muss sich um ein reales Projekt handeln
  • Es muss sich um einen vollständigen Handlungszyklus handeln
    (Information, Planung, Durchführung, Kontrolle)
  • Die Anforderungen müssen so komplex sein, dass die fehlerfreie Abwicklung der Arbeitsabläufe und die Erstellung mängelfreier Produkte bzw. Dienstleistungen keine Selbstverständlichkeit ist.

Was gehört in den Antrag?

Für jeden Beruf definieren die Ausbildungsordnungen berufsspezifische Projektinhalte. Neben dem eigentlichen Antrag benötigen die Prüfungsausschüsse eine Entscheidungshilfe.
Die berufsspezifischen Inhalte und die Vorlage für die Entscheidungshilfe finden Sie in der folgenden Liste beim jeweiligen Beruf

Ablauf Antragstellung

Ungefähr eine Woche nach dem Anmeldeschluss können Prüfungsteilnehmende über das Azubi-Infocenter auf das Tool “DiPa” (Digitaler Projektantrag) zugreifen. Sobald die Antragstellung möglich ist erscheint hierzu im Bereich “Weiterführende Links” die Schaltfläche “Digitaler Projektantrag”. Nach der ersten Anmeldung müssen die Kontaktdaten des/der Teilnehmenden und des/der Projektbetreuenden eingegeben werden.
Der Antrag wird abschnittsweise in die hierfür vorgesehenen Felder eingetragen.
Die ausgefüllte Entscheidungshilfe wird als Anlage in DiPa hochgeladen.

Was passiert bei einer Ablehnung?

Bei einer Ablehnung erhalten Teilnehmende eine Erläuterung der Gründe die zur Ablehnung geführt haben.
Der Antrag kann insgesamt drei Mal eingereicht werden – Es sind also zwei Nachbesserungen möglich.
Wird ein Projektantrag zum zweiten Mal abgelehnt, so ist ein neues Thema zu wählen.

Vorgaben zur Dokumentation

Umfang

Die Dokumentation wird als PDF-Datei(en) hochgeladen. Der maximale Umfang beträgt 30 Seiten. Der eigentliche Dokumentationsteil darf maximal 10 Seiten umfassen, der Anhang maximal 20 Seiten.

Deckblatt

Das Deckblatt muss folgende Informationen enthalten:
  • Prüfungsteilnehmer/-in
    Name, Vorname
    Telefonnummer
    E-Mail-Adresse
  • Projektbetreuer/-in
    Name, Vorname
    Telefonnummer
    E-Mail-Adresse
  • Ausbildungsbetrieb
    Name
    Anschrift
  • Beruf
  • Prüfungstermin (z.B. Winter 2025)

Format

Dokumentationen sollen gut lesbar und klar strukturiert sein. Empfehlungen zur Formatierung:
  • DIN A4
  • Arial, 12 Pt.
  • einfacher Zeilenabstand
  • schwarz/weiß optimiert

Grobtermine Antragstellung und Upload Dokumentation

Sommerprüfung Winterprüfung
Freischaltung DiPa ca. 7. Februar ca. 7. September
1. Abgabe Antrag 28. Februar 30. September
Bekanntgabe Genehmigung ca. 15. März ca. 15. Oktober
noch nicht genehmigte Themen:
2. + 3. Durchgang
je eine Woche Zeit für Abgabe Teilnehmende
gefolgt von je einer Woche für Prüfungsausschuss
Upload Dokumentation 15. Mai 15. Dezember

Prüfungsvariante: Praktischer Arbeitsauftrag

Beim praktischen Arbeitsauftrag handelt es sich um die “klassische” praktische Prüfung. Der/die Auszubildende bereitet anhand der Bereistellungsliste(n) im Betrieb die Prüfung vor:
  • Werkzeuge und Materialien zusammenstellen
  • ggf. Prüfungsmittel vorbereiten
Die notwendigen Bereitstellungsunterlagen und Informationen für die Praxis können auf der Internetseite der IHK-PAL heruntergeladen werden.

Das Heft “Bereitstellungsunterlagen” ist zur praktischen Prüfung mitzubringen. Der Ausbildungsbetrieb hat sicherzustellen, dass der/die Prüfungsteilnehmer/-in in den gültigen Arbeitsvorschriften eine Sicherheitsunterweisung erhalten hat.
Anschließend wird an einem zentralen Prüfort die eigentliche Prüfung durchgeführt und dabei ein begleitendes Fachgespräch geführt. Vor Beginn der Prüfung ist die unterschriebene Sicherheitsunterweisung vorzulegen!
Ohne sichere Arbeitskleidung und ohne den Unterweisungsnachweis ist eine Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen!
02.12.2025