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5.
Änderungen von
Befreiungsvorschriften
Neben einigen Klarstellun-
gen ist beabsichtigt, die „Selbst-
befreiung“ des Mutterunterneh-
mens bei Anwendung des §
264
b HGB zu streichen. Sind
Personenhandelsgesellschaften
in einen Konzernabschluss ein-
bezogen und wird dieser geprüft,
so konnten bisher Tochter- und
Mutterunternehmen Erleichte-
rungen bei Offenlegung und
Prüfung in Anspruch nehmen.
Nun ist geplant, die Erleichte-
rungen für das Mutterunterneh-
men zu streichen.
6.
Selbstgeschaffene
immaterielle Vermögens-
werte und entgeltlich
erworbener Geschäfts-
oder Firmenwert
In Fällen, in denen die Nut-
zungsdauer nicht verlässlich
geschätzt werden kann, wird sie
Michael Römer
Tel.: 06031/609-4100
e-mail: roemer@giessen-friedberg.ihk.de
KontAKt
auf einen Zeitraum zwischen
fünf und zehn Jahren begrenzt.
Fazit:
Axel Becker, Gesellschafter-
Geschäftsführer der WESTPRÜ-
FUNG, führt dazu aus, dass nach
dem Bilanzrechtsmodernisie-
rungsgesetz (BilMoG) nun mit
dem BilRUG einige wichtige
Neuerungen auf die Unterneh-
men zukommen. Die Neuerun-
gen sind nicht so weitreichend
wie die Änderungen aufgrund
des BilMoG, dennoch sollten die
wesentlichen Änderungen vom
Bilanzierenden im Blick behalten
werden. Einige der Änderungen
sind bereits ab dem Geschäfts-
jahr 2014 anzuwenden.
Becker ist im Rahmen des
IHK-Seminars zum Bilanzrecht
am 24. September 2014 bereits
ausführlich auf die Neuerungen
eingegangen und wird dies im
Rahmen dieser Seminarreihe
auch im nächsten Jahr tun.
n
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